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Offene Plenarprotokolle

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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Das sind jetzt Spekulationen.

  • [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine Frage

Wenn die Vermutung im Handelsblatt richtig ist, müsste das Gesetz wahrscheinlich geändert werden. Aber da ich Ihnen eine solche Vereinbarung jetzt nicht bestätigen kann, kann ich Ihnen da jetzt auch keine verbindliche Auskunft geben.

Danke.

Frau Kollegin Hinz.

Herr von Klaeden, hat die Bundesregierung in den Gesprächen mit den elf Ministerpräsidenten, mit den elf Ländern, konkret angeboten, das Zusätzlichkeitskriterium für das Konjunkturprogramm II aufzuheben? Haben Sie das vor? Planen Sie das?

Wir haben nicht vor, das Zusätzlichkeitskriterium aufzuheben.

Wenn es aufgehoben würde, müsste dann das Gesetz dafür geändert werden?

Da das Kriterium im Gesetz steht, müsste es dafür geändert werden. Das ist jetzt eine allgemeine Rechtsauskunft, die sich nicht auf einen politischen Willen bezieht und die Ihnen auch jeder andere geben könnte.

  • [Zuruf] Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht so engagiert wie Sie

Herr Kollege Beck.

Herr Staatsminister, wenn Sie nicht darüber Auskunft geben können, welche Vereinbarung Kollege Koschyk gemeint hat, biete ich Ihnen gerne an, dass wir die Sitzung unterbrechen und Sie jemanden vom Finanzministerium herholen, damit wir erfahren, was die Bundesregierung an diesem Punkt denkt. Ich möchte Sie fragen: Können Sie ausschließen, dass es mit den elf Bundesländern, die der B-Seite angehören, eine Verabredung gibt, dass Änderungen am Konjunkturpaket II, Investitions- und Tilgungsfondsgesetz vorgenommen werden sollen hinsichtlich einer Nichtrückzahlungsmöglichkeit oder des Entfallens des Kriteriums der Zusätzlichkeit, wie es in der Presse berichtet wird? Ich möchte eine konkrete Aussage: Gibt es Gespräche, die das Ziel haben, eine Änderung an diesen Konditionen vorzunehmen, oder gibt es diese nicht? Ich bitte um eine klare Antwort und kein Räsonieren darüber, was man sonst noch bei dieser Frage denken könnte. Wir haben einen Anspruch darauf, dass die Bundesregierung uns hier über ihre Willensbildung informiert. Wir kontrollieren auf diese Art und Weise die Regierung. Wir beschließen am Freitag ein Gesetz, und das Parlament insgesamt möchte die Grundlagen dieses Beschlusses kennen.

Herr Kollege Beck, vielleicht darf ich eine kleine Präzisierung vornehmen. Ich glaube nicht, dass das Parlament einen Anspruch darauf hat, die Willensbildung der Bundesregierung nachzuvollziehen.

  • [Zuruf] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Absprachen

Es muss möglich sein, dass diese, ähnlich wie in Fraktionen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Auch Ihre Fraktion wird Gründe dafür gehabt haben, dass sie von der ursprünglichen Praxis, alles öffentlich auszutragen, im Laufe der Zeit Abschied genommen hat.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Heiterkeit] CDU/CSU

Falls es allerdings ein Ergebnis der Willensbildung gibt

  • [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Ja Darum geht es

–an dieser Stelle bin ich Ihrer Meinung –, muss es hier vorgetragen werden.