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Offene Plenarprotokolle

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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Die Äußerung ist mir in dieser Form nicht bekannt, dass sie sich definitiv nicht beteiligen werde. Der Bundesminister hat immer gesagt, dass für eine Beteiligung die Bedingungen des Deutschlandfonds erfüllt sein müssen. Das heißt, es gibt keine Privilegierung von General Motors/ Opel. Aber es gibt selbstverständlich auch keine Benachteiligung. Bis jetzt liegt noch kein Antrag vor. Es gibt nur Willensbekundungen. Wenn ein Antrag vorliegt, wird er ergebnisoffen geprüft. Es kann durchaus sein, dass wie in der Vergangenheit – Sie wissen, so wie beim Überbrückungskredit – durchaus Maßnahmen zugunsten von General Motors/ Opel beschlossen werden. Dabei bleibt es.

  • [Zuruf] Birgit Homburger (FDP): Das war übrigens gerade nicht vorgelesen

Haben Sie eine weitere Nachfrage?

Wie erklären Sie sich dann angesichts Ihrer Aussagen, dass es zwischen den Bundesländern mit Opel-Standorten und dem Bundeswirtschaftsministerium offensichtlich Missstimmungen und unterschiedliche Interpretationen gibt, zumal an den Regierungen dieser Bundesländer auch die FDP beteiligt ist?

Diese Missstimmungen, von denen ich nur in der Presse gelesen habe, sind inzwischen beseitigt. Ich kenne auch von den beteiligten Ländern keine anderen Äußerungen, sondern dort heißt es: Die Anträge können erst dann geprüft werden, wenn prüffähige Anträge vorliegen. Diese prüffähigen Anträge werden dann auf der bestehenden Gesetzes- und Rechtslage geprüft werden. Auch die vier beteiligten Bundesländer haben nichts anderes verlangt. Diese Missstimmungen, sofern es sie jemals gegeben haben sollte, sind damit ausgeräumt.

Ich rufe die Frage 73 des Kollegen Reichenbach auf: Welche besonderen Bedingungen gelten vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission einen Subventionswettbewerb der Staaten mit Standorten der Adam Opel Gmb H fürchtet und bereits angekündigt hat, mögliche Beihilfen für den Autobauer auch künftig auf deren Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften prüfen zu lassen – hier für GM –, um gegebenenfalls Fördermittel in Deutschland zu erhalten?

Bei der Prüfung eventueller Anträge der Adam Opel Gmb H auf staatliche Hilfe werden die üblichen Bedingungen zur Anwendung kommen, die im Einklang mit den EU-Beihilferegelungen stehen. Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemeinen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel Gmb H auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen. Das ist genau das, was ich Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Reichenbach, schon in meiner Antwort auf die Frage 72 gesagt habe.

Eine Nachfrage.

Darf ich aus Ihren beiden Antworten schließen, dass die Bundesregierung bereit ist, sich mit staatlichen Hilfen an einem Sanierungskonzept für Opel zu beteiligen, wenn es tragfähig ist?

Es gibt jedenfalls keine Aussage der Bundesregierung oder des Bundeswirtschaftsministeriums, dass vor Prüfung und vor Vorliegen irgendwelcher Anträge irgendwelche Dinge definitiv ausgeschlossen werden. Es gibt die klare Aussage, dass wir uns an die Bedingungen halten werden, die für alle Förderanträge gelten. Das gilt für General Motors genauso wie für jeden anderen Antragsteller auch. Das heißt, es gibt eine ergebnisoffene Prüfung. Damit ist klar, dass weder im Positiven noch im Negativen irgendwelche Vorfestlegungen getroffen wurden.

Eine weitere Nachfrage.