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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Wir kommen nun zur Frage 16 der Kollegin Cornelia Behm: Welche Prognose für Gütertransporte per Binnenschiffe liegt den Ausbauplänen für die Kleinmachnower Schleuse innerhalb des Projektes „Deutsche Einheit“ Nr. 17 zugrunde, und inwiefern werden hier nach dem Ausbau Schubverbände mit einer Länge von mehr als 12 4 Metern erwartet, wenn doch die Ausbauparameter des Teltowkanals weiterhin der Wasserstraßenklasse IV entsprechen?
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Enak Ferlemann (CDU/CSU)
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Das Erfordernis der Ersatzinvestition der Schleuse Kleinmachnow beruht nicht auf Verkehrsprognosen, sondern diese Ersatzinvestition ist aufgrund des Alters der Schleuse und ihres schlechten Zustandes erforderlich. Die Verkehrszahlen sind nicht ausschlaggebend für die Ersatzinvestition bzw. die Kammerlänge. Für die zukünftig auf dem Teltowkanal verkehrende Flotte und das Verkehrsregelungskonzept liegen noch keine Entwürfe vor.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ja. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe natürlich öfter einmal auf die Website der Wasserstraßenverwaltung geschaut. Auf der Website des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin ist unter „Berliner Wasserstraßen Trasse Süd“ zu lesen: "Die Planungen sehen vor, den Ausbau so zu gestalten, dass ein 110 m langes Großmotorgüterschiff den Verkehrsweg einschiffig, d. h. ohne Gegenverkehr, passieren kann. Der Ausbau für die uneingeschränkte Begegnungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen, da der damit verbundene Eingriff in bestehende städtische Strukturen wirtschaftlich nicht vertretbar wäre." Weiter heißt es hier: "Je nach Verkehrsentwicklung soll die Option der Herrichtung des Verkehrsweges für 185 m lange Schubverbände erhalten bleiben. Bauliche Maßnahmen dazu wird es allerdings vorerst nicht geben." Dazu frage ich: Wie kann es sein, dass eine Bundesbehörde solche Aussagen in ihrer Internetpräsenz tätigt, wenn die Festlegungen der Bundesregierung ganz andere sind?
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Enak Ferlemann (CDU/CSU)
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Dazu antworte ich wie folgt: Ich kann es mir auch nicht erklären, warum das noch so im Internet steht, da wir bereits verfügt haben, dass diese Schleuse auf 190 Meter Länge ausgebaut wird. Die Ausschreibung ist schon erfolgt. Insofern rechnen wir mit einer Vergabeentscheidung im Februar nächsten Jahres. Im Frühsommer nächsten Jahres könnte dann mit dem Bau begonnen werden. Wahrscheinlich ist der Internetauftritt etwas veraltet.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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110 Meter lange Großmotorschiffe dürfen nur auf Wasserstraßen mit Wasserstraßenklasse V fahren. Es gibt jedoch die Aussage der Bundesregierung, den Teltowkanal in der Wasserstraßenklasse IV zu belassen. Dort wären maximal 85 Meter lange Großmotorschiffe zugelassen. Inwieweit sind diese Aussagen auf der Website des WNA Berlin mit dem Ministerium abgestimmt?
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Enak Ferlemann (CDU/CSU)
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Wir beabsichtigen, den Teltowkanal für die Wasserstraßenklasse IV auszubauen, also für das Europaschiff, nicht darüber hinaus. Die Länge der Schleusenkammer ergibt sich daraus, dass wir keine Koppelstelle vor der Schleuse brauchen, um große Schubverbände schleusen zu können. Wenn wir eine solche Koppelstelle errichten müssten, müssten wir in sehr wertvolles Gelände rechts und links des Kanals eingreifen. Das wollen wir vermeiden. In der Abwägung zwischen Ökonomie und Ökologie haben wir hier, wie ich glaube, einen sehr guten Kompromiss gefunden, mit dem alle Beteiligten gut leben können.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Für die Beantwortung der Fragen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser zur Verfügung. Die Frage 17 des Kollegen Dr. Hermann Ott wird aufgrund Nr. 2 Abs. 2 unserer Richtlinien schriftlich beantwortet. Damit rufe ich die Frage 18 des Kollegen Dr. Hermann Ott auf: Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2 008 zum sogenannten Effort-Sharing, in dem es heißt, dass die EU ihre Selbstverpflichtung auf 30 Prozent erhöht, wenn andere Industriestaaten „vergleichbare Verpflichtungen“ erbringen, und welche konkreten Verpflichtungen anderer Staaten verbindet die Bundesregierung mit dem Begriff „vergleichbar“? Frau Staatssekretärin.
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Ursula Heinen-Esser (CDU/CSU)
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Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Ott, wenn wir ehrlich sind, gehört diese Frage natürlich in den gesamten Kopenhagen-Komplex. Aber selbstverständlich beantworte ich sie Ihnen gerne auch mündlich, sodass wir vielleicht den einen oder anderen Hinweis von Ihnen dazu entgegennehmen können. Sie wissen, dass – ich glaube, da sage ich nichts Neues – die Bundesregierung die Beschlüsse des Europäischen Rates zum Effort-Sharing unterstützt. Der Europäische Rat hatte mit seinen Schlussfolgerungen von Ende Oktober die Bereitschaft der EU bekräftigt, die Emissionen bis 2 02 0 gegenüber 1990 um 30 Prozent zureduzieren, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Emissionsreduktionen anstreben und Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Beitrag leisten. Die Europäische Union wird ihr ambitioniertes 30 -Prozent-Ziel weiterhin als Hebel einsetzen, um andere Industriesowie Entwicklungs- und Schwellenländer zu ehrgeizigeren Minderungszielen und Beiträgen zu bewegen. Bei der Beurteilung der Anstrengung anderer Staaten werden wir alle von den jeweiligen Staaten eingegangenen Verpflichtungen mit einbeziehen. Sie wissen, dass auch der Umweltrat in seinen Schlussfolgerungen vom 2 1. Oktober dieses Jahres – der Bericht ist jetzt, glaube ich, auch den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden – eine Reihe von Kriterien genannt hat, an denen sich die Bewertung dieser Verpflichtungen der Industriestaaten orientieren soll. Dazu zählen beispielsweise die Fähigkeit des jeweiligen Landes, Maßnahmen zur eigenen Treibhausgasreduzierung zu finanzieren oder Gutschriften von Entwicklungsländern zu erwerben, die Größe des Potenzials zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, bereits erfolgte innerstaatliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt.