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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU)
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU)
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Wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der A-Modelle beziehen sich auf den Vergütungsmechanismus. Bei den beiden ersten Projekten der zweiten Staffel, die sich noch in der Ausschreibung befinden, sollen daher vor allem alternative Vergütungsstrukturen zur Anwendung kommen. Für das Projekt Autobahn A 8, Anschlussstelle Augsburg-West-Autobahnkreuz Ulm/Elchingen, ist der Übergang zu einem Einheitsmautsatz vorgesehen, für das Projekt an der A 9, Anschlussstelle Lederhose-Landesgrenze Bayern/Thüringen, ein Verfügbarkeitsmodell. Für beide Projekte wurde jeweils vor Vergabestart eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt. Beide haben eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante im Basisfall im einstelligen Prozentbereich gegenüber einer konventionellen Realisierung ergeben. Das heißt, diese Projekte können unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Rahmendaten und nach dem heutigen Kenntnisstand wirtschaftlich sein. Vor allem aufgrund des Verfahrensstandes ist eine besondere Vertraulichkeit zu wahren. Nähere Angaben können daher nicht gemacht werden. Es ist vorgesehen, dass auf Basis der tatsächlichen Angebote der Bieter die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, welche maßgeblich für den Abschluss des Vergabeverfahrens sein wird.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für alle zehn Projekte ein einziges Mal europaweit ausgeschrieben worden ist und dass die von Ihnen genannten Firmen, egal welche neueren Erkenntnisse man jetzt gewinnt, alle zehn Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ohne eine weitere Neuausschreibung durchführen können?
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Sie haben erwähnt, dass für die nächsten beiden Projekte die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundes vorliegt, und haben ausgeführt, dass Sie keine näheren Angaben dazu machen können. Das erscheint mir sehr befremdlich; denn es handelt sich nicht um Angebote von Privaten, sondern es handelt sich um die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der öffentlichen Hand, die darüber entscheiden soll, ob das Projekt in der PPP-Variante durchgeführt oder klassisch finanziert werden soll. Es handelt sich um eine grundlegende Entscheidung der öffentlichen Hand, wobei die privaten Anbieter noch gar nicht mitbeteiligt sind. Deshalb würde ich schon darum bitten, klarzulegen, wie es mit dem Verkehrsmengenrisiko aussieht und wie hoch der Wirtschaftlichkeitsvorteil in beiden Fällen der PPP-Projekte ist, und etwas mehr Information zu liefern. Wir als Haushaltsgesetzgeber müssen nämlich überprüfen können, ob die Entscheidung der Bundesregierung wirklich wirtschaftlicher ist, und dürfen nicht nach Treu und Glauben vorgehen.
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Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU)
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