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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Video der Rede von Dr. Marlies Volkmer (SPD)
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Ich habe eine Nachfrage. Es ist in der Tat so, dass die Empfehlungen der staatlichen Impfkommission umso besser sind, je vollständiger die Informationen sind, auf die sie sich stützen kann. Heute waren im Ausschuss Vertreter des Robert-Koch-Instituts und Paul-Ehrlich-Instituts zu Gast, und es wurde deutlich, dass viele Daten nicht vorhanden sind, zum Beispiel darüber, wie viele Menschen mit der Neuen Grippe – gesplittet nach Altersgruppen – stationär in Krankenhäusern aufgenommen werden. Verwunderlich ist auch, dass keine Aussage darüber gemacht werden kann, wie viele Menschen in Deutschland bisher gegen die Neue Grippe geimpft worden sind, geschweige denn, in welchen Altersgruppen die Impfung erfolgte oder wie es mit der Durchimpfung bei den Risikogruppen aussieht. Insofern frage ich Sie: Halten Sie es erstens nicht für notwendig, die Meldepflicht dahin gehend zu ändern, dass zumindest die stationären Aufnahmen, die durch die Neue Grippe bedingt sind, wieder gemeldet werden müssen? Halten Sie es zweitens nicht für notwendig, dass bei einer Pandemie alle Bundesländer nach gleichen Kriterien melden, wie sie die Impfungen durchführen, wer geimpft wird und welche Impfkomplikationen auftreten?
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Daniel Bahr (FDP)
Video der Rede von Daniel Bahr (FDP)
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Eine weitere Änderung der Meldepflicht halten wir derzeit nicht für erforderlich. Ich bitte Sie um Verständnis dafür und weise darauf hin, dass die Meldepflicht gerade erst geändert wurde; die Änderung ist zum 14. November 2 009 in Kraft getreten. In der Anfangsphase der Pandemie war die damals eingeführte Meldepflicht nötig, um hinreichend Daten zu bekommen. Das sogenannte Sentinelsystem hätte bei der geringen Anzahl nicht die erforderlichen Erkenntnisse gebracht, um die Infektionsfälle in Deutschland möglichst vollständig zu erfassen, Informationen über den neuen Erreger zu sammeln und durch Maßnahmen wie die Beratung und Isolierung Erkrankter und ihrer Kontaktpersonen die Virusausbreitung zu verlangsamen und damit Zeit für die Impfstoffentwicklung und -produktion zu gewinnen. Wir haben jetzt eine andere Situation. Insofern bedarf es nicht der alten Meldepflicht. Auch die Einführung einer Meldepflicht wenigstens im stationären Bereich, wie Sie sie vorgeschlagen haben, ist nach Beratungen mit den Fachzuständigen aus unserer Sicht nicht erforderlich. Für die Erkenntnisse, die wir im Umgang mit der Pandemie brauchen, reichen die gerade geänderten Meldepflichten aus. Wir sind weiterhin in Kontakt mit den Ländern, um die Daten zu bekommen, die zum Teil den Ländern vorliegen, und eine bundesweite Bewertung vornehmen zu können. Aber eine erneute Änderung der Meldepflicht ist derzeit aus unserer Sicht nicht erforderlich.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Marlies Volkmer (SPD)
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Daniel Bahr (FDP)
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Ich habe eben gesagt, dass dafür in erster Linie die Länder zuständig sind. Wir halten es nicht für erforderlich, neue Änderungen vorzunehmen oder bundeseinheitliche Vorgaben zu machen. Wir sind in Kontakt mit den Ländern. Sie wissen, dass schon ein Impfgipfel stattgefunden hat, auf dem das Bundesministerium den Austausch mit den zuständigen Länderministern gesucht hat, um sich ein Bild zu machen. Ich wiederhole: Wir halten es derzeit nicht für erforderlich, die Meldepflichten erneut zu ändern und den Ländern bundeseinheitliche Vorgaben zu machen.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
Video der Rede von Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Die Fragen 7 und 8 der Kollegin Klein-Schmeink sowie die Frage 9 der Kollegin Ulrike Höfken werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Für die Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer zur Verfügung. Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf: Wer erarbeitet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die zweite Staffel von Betreibermodellen für den mehrstreifigen Autobahnausbau – A-Modell –, und wie wurden die Aufträge zur Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungenvergeben? Herr Staatssekretär, bitte.
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Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU)
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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Hofreiter, zu Ihrer Frage: Vor Beginn der Pilotprojektausschreibungen sind Beratungsleistungen zur Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren von bis zu zehn Betreibermodellprojekten europaweit ausgeschrieben worden. Auftragnehmer des BMVBS sind die ARGE Investitionsbank Schleswig-Holstein und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaften für Bau- und Verkehrswegeplanung mb H mit den Nachunternehmern Alfen Consult Gmb H, Norton Rose LLP, CMS Hasche Sigle sowie HHS Ingenieur Gmb H. Ein Leistungsbestandteil sind die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Nach Durchführung der vier Pilotvorhaben hat die ARGE im Rahmen des genannten Vertragsverhältnisses auch die vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der beiden ersten Projekte der sogenannten zweiten Staffel erstellt.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Video der Rede von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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