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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
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Der Bundeshaushalt 2 010 ist noch nicht verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten. Insofern kann dazu natürlich nichts Abschließendes gesagt werden. Ich sage hier aber vorweg, weil wir uns schon in der letzten Legislaturperiode im Rahmen von Fragestunden, aber auch im Rahmen von anderen Debatten mehrfach darüber unterhalten haben, dass es auch für NAKOS keine auf Dauer angelegte Förderung geben wird. Es hat immer eine Projektförderung gegeben. Für 2 010 liegt auch ein Antrag vor. Wenn der Bundeshaushalt verabschiedet ist, wird darüber befunden werden. Sie wissen, dass NAKOS eine Organisation ist, die hinsichtlich ihrer Tätigkeitsschwerpunkte teilweise parallel zu anderen Organisationen arbeitet. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert NAKOS im Rahmen des Haushaltstitels „Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens“ mit einzelnen Vorhaben. 2 009 lag der Schwerpunkt der Projektarbeit bei der Information und Aufklärung über den Nutzen der gesundheitlichen Selbsthilfe für die Prävention und die individuelle Krankheitsbewältigung. Für 2 010 liegt ein Antrag für ein zweijähriges Projekt im Bereich „Selbsthilfe im Wandel“ vor. Darüber wird befunden werden, wenn der Bundeshaushalt in Kraft getreten ist.
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Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
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Ute Kumpf (SPD)
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Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ein kleines, ein bescheidenes, aber ein genauso wichtiges Thema ist das Thema Selbsthilfe. Daher habe ich eine Nachfrage. Wir haben uns in der Enquete-Kommission zum Thema „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ darauf verständigt, dass das bürgerschaftliche Engagement aus dem Ehrenamt, aus der Selbsthilfe, aus Freiwilligendiensten und aus sonstigen Initiativen besteht und so zu bewerten ist. In Ihrem Koalitionsvertrag ist unter dem Stichwort „Ehrenamt“ eine Strategie beschrieben, die Sie verfolgen wollen, um nachhaltige Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Infrastruktur für das bürgerschaftliche Engagement aufzubauen, sowohl auf der Bundesebene als auch auf der lokalen Ebene. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie die Selbsthilfe nicht mehr zum bürgerschaftlichen Engagement zählen. Trifft das zu? Es war immer ein Streitpunkt, dass Sie gesagt haben, dass das vielleicht für die Einzelnen sinnvoll ist, aber nicht für die Gesellschaft. Ist das Ihre Bewertung, und muss somit eine ganze Reihe von Organisationen damit rechnen, dass sie nicht mehr gefördert werden? Darüber hinaus haben Sie eine Fehleinschätzung des Ministeriums dargestellt, wonach die Selbsthilfe im Bereich der Gesundheit nur ein Drittel der Aktivitäten umfasst. Wie will das Ministerium seinem Anspruch, den es immer vertreten hat, auch in Zeiten der Großen Koalition, gerecht werden? Ich weiß: Wir haben uns immer gestritten. Sie waren mehr für das traditionelle Ehrenamt. Der Koalitionsvertrag besagt auch, dass Sie sich darauf zurückziehen wollen. Andererseits haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag eine sehr anspruchsvolle Engagementstrategie formuliert. Wie wollen Sie hier die Brücke schaffen, zumal Ihnen jetzt das Personal abhanden gekommen ist, weil es in anderen Ministerien ressortiert? Wie ist Ihre Antwort darauf?
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Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
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Zunächst einmal: Die Selbsthilfe im weitesten Sinne gehört sicherlich zum bürgerschaftlichen Engagement. Das wird ein Schwerpunkt bleiben; das ist selbstverständlich. Ich sage aber noch einmal ausdrücklich: Das enthält keine Aussage darüber, ob eine ganz bestimmte Institution dauerhaft gefördert wird. Im Gegenteil, wir wollen keine Dauerförderung von allgemeinen Einrichtungen und dürfen dies, um das ausdrücklich zu sagen, auch nicht leisten. Das ist die Meinung, die wir immer vertreten haben. Das trifft nicht nur auf einen Teil der Bundesregierung zu – auch in der letzten Legislaturperiode nicht –, sondern auf die Bundesregierung insgesamt; und das gilt heute auch noch. Sie wissen – Sie kennen sich da ja im Einzelnenaus–, dass die Gruppen, die über NAKOS gefördert werden, teilweise auch von anderen großen Trägern, beispielsweise von Krankenkassen, gefördert werden. Ich glaube, dass es vor diesem Hintergrund verständlich ist, dass auch in einem Ministerium, das großen Wert auf Engagementpolitik liegt, genau hingeschaut wird: Sind das zielgerichtete Projekte? Können wir sie fördern? Wie können wir sie fördern? – Zunächst einmal brauchen wir aber einen Haushalt. Dann werden wir über das konkrete Projekt, das jetzt beantragt worden ist, sprechen können.
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Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
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Ute Kumpf (SPD)
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Ja. Ich habe noch eine Nachfrage, und zwar zum Stichwort „Selbsthilfe“. Sie selbst schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag – ich zitiere –: "Wir wollen eine Nationale Engagementstrategieu. a. zusammen mit dem Nationalen Forum für Engagement und Partizipation umsetzen, ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verfolgen, das alle geeigneten Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation berücksichtigt …" Heißt das, dass für Sie die Selbsthilfe letztendlich nicht zu diesem Förderinstrumentarium gehört? Klammern Sie die Selbsthilfe als einen Teil des bürgerschaftlichen Engagements in Ihrer Engagementstrategie aus? Ist das die Schlussfolgerung aus dem, was Sie gerade gesagt haben?
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Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
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Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
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Danke schön. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Marlies Volkmer auf: Wie ist sichergestellt, dass die unter den Bedingungen der geänderten Meldepflicht für die Neue Grippe – H 1 N 1 – gewonnenen Daten für die Ständige Impfkommission, STIKO, qualitativ und quantitativ ausreichend sind, damit die STIKO die Überprüfung der Impfempfehlung umfassend auf objektive Kriterien stützen kann und nicht subjektive Einschätzungen überwiegen? Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr zur Verfügung.
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Daniel Bahr (FDP)
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Herr Präsident, die Ständige Impfkommission, die Empfehlungen zur Impfung gegen Pandemische Influenza ausspricht, benötigt hierzu auch Informationen zur Dynamik der Virusausbreitung in Deutschland sowie zu den am häufigsten betroffenen Alters- und Risikogruppen. Eine gute Übersicht zur Dynamik der Ausbreitung der Neuen Influenza in der Bevölkerung Deutschlands bietet in der derzeitigen epidemiologischen Situation das vom Robert-Koch-Institut betriebene Sentinelsystem der Arbeitsgemeinschaft Influenza. Auf der Internetseite www. influenza. rki. de gibt es dazu weitere Informationen. Um Informationen über zirkulierende Influenzavirustypen zu erhalten, stehen zudem weiterhin die Daten aus der Meldepflicht der Labore nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie aus der im Rahmen des Sentinelsystems betriebenen virologischen Surveillance zur Verfügung. Neben diesen Instrumenten der epidemiologischen Überwachung kann die weiter bestehende Verpflichtung zur Meldung von Todesfällen im Zusammenhang mit der Neuen Influenza frühzeitig Hinweise darauf geben, ob der Erreger allgemein oder bei bestimmten Bevölkerungsgruppen vermehrt schwere Krankheitsverläufe auslöst. Daher wird der Tod aufgrund von Influenza A/H 1 N 1 weiterhin den Gesundheitsämtern gemeldet. Insgesamt bieten die Informationen aus den beschriebenen epidemiologischen Überwachungsinstrumenten sowie aus klinischen und epidemiologischen Studien in Deutschland und weltweit eine objektive Basis für die Überprüfung der Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission. Es ist daher nicht erforderlich, alle Influenzafälle zu testen und zu melden.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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