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Offene Plenarprotokolle

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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Kollegin Vogler.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben uns gerade vorgetragen, dass das Kanzleramt am 2 5. November von dem Feldjäger-Bericht Kenntnis genommen hat. Dazu habe ich eine ergänzende Frage: Bis wann sieht sich die Kanzlerin in der Lage, diesem Haus eine qualifizierte Neubewertung vorzutragen? Ich glaube, das ist überfällig und sollte so schnell wie möglich passieren.

Frau Kollegin, es entspricht dem Ressortprinzip und der Ressortverantwortung, dass zunächst einmal im zuständigen Haus – mit all der Sachkompetenz, die im Verteidigungsministerium vorhanden ist – alle jetzt vorliegenden Informationen ausgewertet werden und diese Informationen dann dem Bundeskanzleramt, aber auch dem Parlament zur Verfügung gestellt werden. Das ist der in unserer Verfassung vorgesehene Weg. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, dass die Bundesregierung alles daransetzt, das so schnell und so gründlich zu tun, wie es in ihrer Macht steht.

Die letzte Nachfrage zu dieser Frage hat der Kollege Sarrazin.

Herr Staatssekretär Schmidt, in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit der Ankündigungen. Für einen Abgeordneten klingt es schön, die Worte „lückenlose Aufklärung“, „Neubewertung“ und „Unterrichtung des Parlaments“ zu hören; das geht uns grundsätzlich runter wie Öl. Wenn man glaubwürdig sein möchte, muss man uns auch sagen, in welchem Zeitrahmen und in welcher Form das passieren soll. Herr zu Guttenberg hat hier die Ankündigung gemacht. Wird er das Parlament persönlich hier im Plenum unterrichten oder schriftlich? Wie verhält es sich mit der Kanzlerin? Herr von Klaeden hat gerade etwas dazu gesagt. Die Glaubwürdigkeit der Ankündigungen bemisst sich auch daran, ob für uns in irgendeiner Form erkennbar ist, wann und in welcher Form das denn passieren wird.

Herr Kollege Sarrazin, es ist nicht nur nach dem Wohlklang der Worte zu messen, was wir intendieren. Die Intention ist völlig klar: Wir wollen eine Offenlegung der Situation und eine Bewertung im Lichte dessen, was an komplexen Informationen und unterschiedlichen Berichten verfügbar ist. Ich habe einen Zeitpunkt genannt. Diese interne Untersuchung hat auch das Ziel, sich einen Überblick zu verschaffen. Der Bewertung des Kollegen Beck, die er eben abgegeben hat, kann ich daher nicht folgen. Es geht um Präzision. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich denke und auch erwarte, dass das nach dem 10. Dezember der Fall sein kann. Der Bundesminister der Verteidigung will in allererster Linie seine Verantwortung gegenüber dem Parlament – das Parlament ist der Adressat der Information, so wie es der Informationspflicht der Bundesregierung entspricht – wahrnehmen. Herr Kollege von Klaeden hat darauf hingewiesen, dass Ihnen im Zusammenhang mit dieser Bewertung die Position der Bundesregierung und aller beteiligten Ressorts zur Verfügung gestellt wird. Ich denke, dass in erster Linie die beteiligten Ausschüsse die Adressaten sind. Nachdem wir erwarten, dass sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss konstituiert, wird insbesondere der Verteidigungsausschuss schon aufgrund seines entsprechenden Ermittlungsbegehrens und seines Auftrags der Adressat sein.

Wir kommen damit zur Frage 2 des Kollegen Christian Ströbele zur gleichen Thematik: Inwieweit treffen Medienberichte zu (unter anderem Stuttgarter Nachrichten, 7. November 2 009), wonach am 3. September 2 009 in Afghanistan Oberst Georg Klein im Bundeswehrstandort Kunduz – „Red Baron 2 0 “ – den Piloten eines US-Kampfflugzeugs – „Dude“ – anwies, außer auf zwei Tanklastzüge dort auch auf umstehende Personen zu feuern, und inwiefern trifft ferner zu (unter anderem Kölnische Rundschau, 4. November 2 009, Der Spiegel, 2 1. September 2 009),dass dieser Pilot vor dem Bombenabwurf fünfmal vergeblich vorschlug, zuvor die Personen am Boden mit Zeigen von Stärke zu warnen, zumal wichtige Einsatzregeln – ISAF-Hauptquartier umgangen, keine Bodentruppen an Tankern und keine Gefahr im Verzug – nicht eingehalten worden seien? Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Ströbele, Sie haben Medienberichte genannt, die auf Details der Umstände der Angriffe auf die Tanklastzüge und des Bombenabwurfs hinweisen. Diese Medienberichte sind dem Bundesministerium der Verteidigung natürlich zur Kenntnis gelangt. Der Vorgang, den Sie explizit angesprochen haben, wird derzeit von der Bundesanwaltschaft bearbeitet. Sie prüft, ob eine Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorliegt. Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Ich möchte dem Ergebnis der Prüfung, also nicht unserer internen Prüfung, sondern der maßgeblichen Prüfung der Bundesanwaltschaft, nicht vorgreifen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir dies so strikt halten wollen. Die Bundesanwaltschaft ist bereits mit allen Informationen, die uns zur Verfügung stehen und die sich in den letzten Tagen ergeben haben, versorgt worden.

Bitte, Herr Kollege Ströbele.

Herr Staatssekretär, ich muss an mich halten, um nicht aus der Haut zu fahren. Wollen Sie damit sagen, dass die Bundesanwaltschaft so etwas wie eine Art Hilfsbeamter des Bundesverteidigungsministeriums ist? Ich habe letzte Woche eine klare Frage gestellt. Diese Pressemeldungen sind vom 2 1. des vergangenen Monats, die Pressemeldung aus dem Spiegel ist sogar vom 2 1. September. Es müsste Ihrem Hause und Ihnen – ich spreche Sie ganz persönlich an – doch in den Zeiträumen seit letzter Woche, seit dem 2 1. September bzw. dem 2 1. Novemberbis heute möglich gewesen sein, sich die Protokolle bzw. die Tonbandaufzeichnungen über den Funkverkehr zwischen dem Oberst Klein und dem Piloten durchzulesen bzw. anzuhören; das dauert vielleicht eine halbe oder eine ganze Stunde. Sie müssten doch meine Frage beantworten können–ich frage ja nicht nach dem ganzen Sachverhalt –, ob an der skandalösen Behauptung etwas dran ist, dass ein deutscher Oberst einem amerikanischen Piloten die Anweisung gibt, nicht nur auf Tanklastwagen Bomben zu werfen, sondern auch auf sich dazwischen befindliche Personen. Das müsste doch in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse des Verteidigungsministeriums und im Interesse der gesamten Bundesregierung zu klären sein. Sie müssten mir doch sagen können, ob das stimmt oder nicht stimmt. Dazu müssten Sie nur das Protokoll lesen. Vielleicht können Sie auch den Oberst fragen, ob er so etwas gesagt hat und wie er dazu kommt. Aber dazu brauchen Sie keine umfangreichen Ermittlungen und schon gar nicht die Bundesanwaltschaft. Noch einmal ganz dringlich die Frage an Sie: Ist an diesen Berichten etwas dran, oder ist nichts daran, ist es also ein Fantasieprodukt?