BundesTagger

Offene Plenarprotokolle

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8. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Herr Kollege Koenigs, die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung deutlich gemacht, dass sie sich jede Vorverurteilung verbittet, und hat dafür den Applaus des gesamten Hauses – auch Ihrer Fraktion – bekommen. Was die Bewertung angeht, so ist dafür zunächst das zuständige Haus, das Bundesverteidigungsministerium, zuständig. Ich kann Ihnen versichern, dass die gesamte Bundesregierung alles daransetzt, die Vorgänge so weit wie möglich aufzuklären und so gut wie möglich im Zusammenhang mit dem sich zum Untersuchungsausschuss erklärenden Verteidigungsausschuss mit dem Parlament zusammenzuarbeiten.

Kollege Schmidt, bitte.

Gab es denn am 8. September 2 009, zum Zeitpunkt der Regierungserklärung, eine eigenständige Bewertung der Vorfälle im Bundeskanzleramt und, wenn ja, auf welcher Grundlage? Oder gab es die nicht, und auf Grundlage welcher Informationen hat dann die Bundeskanzlerin eigentlich ihre Regierungserklärung abgegeben?

Wie in anderen Fällen auch werden alle dem Bundeskanzleramt vorliegenden Informationen ausgewertet bzw. in eine Bewertung einbezogen. Das gilt auch für die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 8. September. Der hier in Rede stehende Feldjäger-Bericht hat aber keinen Eingang in diese Bewertung finden können, weil er dem Bundeskanzleramt, wie ich bereits sagte, erst am Abend des 2 5. November dieses Jahres vorlag.

Kollege Nouripour.

Herr Staatsminister, uns würde noch die Antwort auf die Frage interessieren, wann der COMISAF-Bericht–dieser Bericht war die Grundlage der Bewertung durch den Verteidigungsminister zu Guttenberg – dem Kanzleramt zugeleitet worden ist, damit auch dort eine Neubewertung vollzogen werden kann.

Herr Kollege Nouripour, in diesem Fall bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Frage schriftlich beantworten möchte, weil ich das hier nicht präzise tun kann.

Kollege Ströbele.

Hat die Bundeskanzlerin wie vermutlich die meisten von uns in der Zwischenzeit Gelegenheit gehabt, sich das Video anzuschauen – vielleicht mehrfach, wie ich es getan habe –, das der Veröffentlichung der Bild-Zeitungzugrunde liegt? Was sagt die Bundeskanzlerin eigentlich zu dem, was sie in diesem Video sieht? Ich skizziere es: Es sind zwei Tanklastwagen zu sehen, die in gewisser Entfernung voneinander, also nicht direkt nebeneinander, stehen. Dazwischen bewegen sich offenbar viele Punkte, also Menschen; dann wurde dort hereingeschossen und offenbar nicht nur auf die Tanklastwagen gezielt. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung, vor allen Dingen die Bundeskanzlerin, zu diesen Bildern, die sie inzwischen sicher gesehen hat?

Herr Kollege Ströbele, ich möchte in diesem Zusammenhang auf das Pressestatement der Bundeskanzlerin vom gestrigen Tage anlässlich des Besuchs des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan, Herrn Gilani, hinweisen. Darin hat die Bundeskanzlerin unter anderem ausgeführt: "Ich möchte im Lichte der zusätzlichen Informationen … erstens noch einmal auf den ISAF-Abschlussbericht verweisen und zweitens auf das verweisen, was ich am 8. September gesagt habe und was aus meiner Sicht nach wie vor absolute Gültigkeit hat: Erstens muss alles lückenlos aufgeklärt werden." "Zweitens muss ganz deutlich gemacht werden, und das habe ich getan, dass es ein Bedauern darüber gibt, dass in Folge deutschen Handelns zivile Opfer – damals war diese Sache noch nicht völlig klar – zu beklagen sind, und dass Deutschland dafür die Verantwortung übernimmt. Es ist mir ganz wichtig, dass das, was in Folge unseres Handelns geschehen ist, auch von uns verantwortet wird und wir unser Bedauern hierüber sehr deutlich ausdrücken." Das ist eine wichtige Passage aus dem Pressestatement, die sich auf Ihre Frage bezieht. Ich bin gerne bereit, Ihnen das gesamte Statement zur Verfügung zu stellen. Herr Kollege Nouripour, Sie hatten gefragt, wann der Bericht vorgelegen hat. Gerade habe ich erfahren, dass er am 2 9. Oktober dieses Jahres vorgelegen haben soll. Ich werde Ihnen die Frage aber trotzdem wie zugesagt schriftlich beantworten.