BundesTagger

Offene Plenarprotokolle

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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Frau Präsidentin, würden Sie mir noch eine Bemerkung zu dem vorigen Vorgang gestatten? In der Anlage 7 unserer Geschäftsordnung ist zur Befragung der Bundesregierung eindeutig geregelt, dass die Bundesregierung zu Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit Rede und Antwort steht und nur vorrangig zur vorangegangenen Kabinettsitzung. Das heißt, wenn die Fragen vom Parlament nicht vorrangig gestellt werden, dann werden nachrangig üblicherweise auch die Materien behandelt, die das Parlament nachrangig interessieren. Das ist von unserer Geschäftsordnung gedeckt. Das ist keine Kritik an Ihnen, Frau Präsidentin, sondern eher an der Antwort oder Nichtantwort der Regierung.

Dies hatte ich auch gerade eben klargestellt für die Bundesregierung wie auch für die neuen Kolleginnen und Kollegen. Denn viele Kolleginnen und Kollegen sind heute in einer Premierensituation.

Genau.

Jetzt bitte Ihre Nachfrage, Kollege Beck.

Es ist richtig, Herr Staatssekretär, dass der Reggae-Sänger Sizzla den Reggae Compassionate Act im April 2 007 unterschrieben hat. Er hat sich danach bei mehreren Auftritten auch in Europa erneut homophob geäußert, in Jamaika die Unterzeichnung des Reggae Compassionate Act bestritten und ein neues Lied „Nah Apologize“ – „don’t apologize to no battyboy“, wie es darin auf Patois heißt – gesungen, in dem an vier Stellen zum Mord an Homosexuellen aufgerufen wird. Dieses Lied ist nach der Unterzeichnung geschrieben worden. Es ist an verschiedenen Stellen auf You Tube abrufbar. Ich habe vorhin die entsprechenden Stellen als Links ans Ministerium geschickt. Ich frage Sie, ob die Bundesregierung bereit wäre, aufgrund dieses Sachverhaltes zu prüfen, dass wie im Jahr 2 008 Herr Collins alias Sizzla erneut im Schengen-Informationssystem zur Nichteinreise ausgeschrieben wird. Denn ich finde, es bringt nichts, wenn jemand zwar hier keine Mordaufrufe singt, aber dort damit weitermacht, wo es wie in Jamaica zu realen Morden führt. Ich glaube, wir alle würden doch auch nicht akzeptieren, dass uns ein Holocaust-Leugner verspricht, bei seinem Auftritt in Deutschland nur über den Ersten Weltkrieg zu sprechen, statt den Holocaust zu leugnen. Es muss Regeln geben, wie wir mit Leuten umgehen, die zu Mord und Gewalt gegen Minderheiten aufrufen. Ich finde, solche Leute haben in unserem Land nichts verloren.

Wir sind uns völlig einig, dass jede Form von Hassgesang und Hasspredigten in unserem Land nichts zu suchen haben, unabhängig gegen wen, ob gegen Homosexuelle, gegen Frauen, in welcher Form auch immer. Wir sind an die uns vorliegenden Informationen gebunden. Denn wir leben in einem Rechtsstaat. Dieser Rechtsstaat gilt für alle. Deshalb müssen wir auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem bedeutet, dass der Betroffene auch keine privaten Reisen durchführen darf. Wir stehen in sehr engem Kontakt mit verschiedenen Ländern und beobachten genau, welche Lieder dieser Sänger singt. Wir sind dankbar für jeden Hinweis, der dazu führen kann, dass wir eine solche Person im Schengener Informationssystem ausschreiben, um Straftaten in Deutschland zu verhindern.

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.

Welcher Umstand oder neue Aspekt hat eigentlich dazu geführt, dass die Daten von Herrn Sizzla, nachdem er 2 008, also nach seiner berühmtberüchtigten Unterschrift, im Schengener Informationssystem erfasst war, offensichtlich 2 009 herausgenommen wurden? Er hat seitdem nichts widerrufen, und es ist auch kein neuer Gesichtspunkt aufgetaucht. Er hat vielmehr in schöner Regelmäßigkeit weiter seine Mordaufrufe in Jamaika gesungen. Deshalb ist mir das administrative Handeln, das die Herausnahme aus dem Schengener Informationssystem bewirkt hat, nicht verständlich. Ich hatte die Ehre, mit Otto Schily, Herrn Müller und anderen an den Zuwanderungsverhandlungen teilzunehmen. Damals gab es über alle Parteigrenzen hinweg den Konsens, dass Hassprediger und Hasssänger hier in Deutschland nichts verloren haben und dass wir sogar versuchen, solche Personen außer Landes zu bringen, obwohl sie ein Aufenthaltsrecht haben. Umso mehr müsste man verhindern, dass Personen, die keinen Aufenthaltsstatus und keine Rechte, die sich aus einem solchen Status ableiten lassen, besitzen, mit einem Visum einreisen.

Ich habe bereits vorgetragen, dass nach den hiesigen Erkenntnissen im Jahr 2 008 in Budapest und Den Haag keine Liedtexte mit strafrechtlich relevanten Inhalten bekannt geworden sind. Daraufhin ist die Ausschreibung im Schengener Informationssystem offensichtlich nicht verlängert worden. Solche Ausschreibungen erfolgen immer nur befristet. Nun geht es darum, dass wir das Ganze weiter beobachten, um Informationen und Anhaltspunkte zu bekommen, die es nach unseren rechtsstaatlichen Prinzipien rechtfertigen, erneut eine solche Ausschreibung vorzunehmen.

Es gibt noch eine Nachfrage des Kollegen Josef Winkler.