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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Thomas Oppermann (SPD)
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Sehr geehrter Herr Staatsminister von Klaeden, mit der Antwort kann man sich nicht zufriedengeben. Die Bundesregierung ist ja auch für die Einhaltung der Verfassung und die Respektierung der Rundfunkfreiheit in Deutschland zuständig und verantwortlich. Deshalb frage ich: Welche Haltung hat die Bundesregierung in dieser Frage?
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Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
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Herr Kollege Oppermann, bei aller persönlichen Wertschätzung: Ihnen als erstem Geschäftsführer Ihrer Fraktion sollte doch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geläufig sein. Darin steht, dass in der Regierungsbefragung nach Sachverhalten gefragt wird, die in der Kabinettssitzung eine Rolle gespielt haben. Es ist Ihnen unbenommen, dringliche Fragen oder Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Wenn Sie die Antwort auf diese Frage so sehr interessiert, dann können wir sie gerne in der nächsten Fragestunde beantworten.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
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Herr Staatsminister von Klaeden, man muss sich ja erst einmal an Ihre neue Rolle gewöhnen; das gebe ich zu. Ich frage Sie auch nicht nach der Außenpolitik. Darauf dürften Sie ja nicht antworten. Das hat sich jemand anderes vorbehalten. Meinen Sie nicht, dass sich die Bundesregierung mit diesem Vorgang in Hessen beschäftigen muss, da Herr Koch in einem Aufruf von 2 5 Intellektuellen hinsichtlich seiner Haltung zu den Medien mit Herrn Berlusconi verglichen wird? Ich halte das für einen ernsten Vorgang. Damit müsste sich das Kabinett eigentlich auseinandersetzen.
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Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
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Herr Kollege Gehrcke, zunächst einmal darf ich mich zu allen Fragen äußern, die in der Kabinettssitzung eine Rolle gespielt haben. Ich wiederhole, dass der von Ihnen angesprochene Sachverhalt nicht zu diesen gehört, und ich bitte doch um Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung an die Geschäftsordnung hält, die sich das Parlament selbst gegeben hat.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Es ist der Bundesregierung unbenommen, zu entscheiden, was sie beantwortet. Richtig ist aber: In unserer Geschäftsordnung steht, dass in der Regierungsbefragung zuerst ein Mitglied der Bundesregierung fünf Minuten lang zu einem selbst gewählten Thema vorträgt, dass dann vorrangig Fragen dazu gestellt werden und anschließend nach weiteren Themen der an diesem Tag stattgefundenen Kabinettssitzung gefragt werden kann. Ich hatte, weil das in unserer Geschäftsordnung vorgesehen ist, ausdrücklich danach gefragt, ob es sonstige Fragen an die Bundesregierung gibt. Das war eine solche sonstige Frage. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass die Bundesregierung die Frage sozusagen zur Zufriedenheit der Fragesteller beantworten muss. Das liegt dann in ihrem Ermessen. Eine weitere Frage ist in diesem Bereich jetzt nicht mehr möglich, Kollege Beck. Ich beende die Regierungsbefragung und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde ( 2 Stunden) Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage auf Drucksache 17 / 54 des Kollegen Volker Beck auf: Welches Land hat für den Hasssänger Sizzla alias Miguel Collins ein Visum (www. queer. de) ausgestellt, und warum wird die Einreise nach Deutschland oder in den Schengen-Raum anders als nach Großbritannien nicht verhindert, obwohl Sizzla 2 008 im Schengen-Informationssystem zur Nichteinreise (http://lsvd. de) ausgeschrieben wurde und entsprechend die Einreise nach Deutschland dann auch misslang? Sie betrifft den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder zur Verfügung. – Bitte, Herr Staatssekretär.
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Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
Video der Rede von Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
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Die Französische Republik hat Herrn Collins am 2 3. September 2 009 ein Schengen-Visum erteilt. Für den Zeitraum ab dem 9. Oktober 2 009 waren und sind zahlreiche Auftritte von Herrn Collins in verschiedenen europäischen Staaten vorgesehen. Die Zuständigkeit für allgemeinpolizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Konzertveranstaltungen liegt bei den Ländern. Daher hat das Bundesministerium des Innern die Innenressorts der betreffenden Länder nochmals gebeten, notfalls durch ordnungsbehördliche Maßnahmen sicherzustellen, dass kein strafbewehrtes Liedgut vorgetragen wird. Dadurch werden die Belange der öffentlichen Sicherheit auch weiterhin angemessen gewahrt. Das Bundesministerium des Innern wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen genau beobachten. Auch ist zu berücksichtigen, dass Herr Collins den Reggae Compassionate Act, eine Art freiwillige Grundsatzerklärung der Reggae-Repräsentanten, für einen respektvollen und toleranten Umgang unterzeichnet hat und polizeilichen Erkenntnissen bei zurückliegenden Konzerten unter anderem in Budapest und Den Haag im Jahr 2 008 zufolge keine Liedtexte mit strafrechtlich relevantem Inhalt bekannt geworden sind. Ich bitte auch um Verständnis, dass die Bundesregierung zu Einzelmaßnahmen der Länder nicht Stellung nehmen kann.
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Petra Pau (DIE LINKE)
Video der Rede von Petra Pau (DIE LINKE)
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