BundesTagger

Offene Plenarprotokolle

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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Die nächste Frage stellt der Kollege Peter Weiß.

  • [Zuruf] Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für die Fragen des Kollegen Weiß hat er Sprechzettel

Frau Kollegin Pothmer, man kann sich auch ohne Sprechzettel in der Gesetzesmaterie auskennen. Das hat Herr Bundesminister Dr. Jung soeben hervorragend unter Beweis gestellt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lob aus der eigenen Fraktion Hart erarbeitet

Herr Bundesminister Dr. Jung, ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Frage der Kollegin Pothmer. Ist es richtig, dass es dringend notwendig war, eine Rechtsverordnung des Bundeskabinetts zu erlassen, weil nur so die gesetzliche Befristung des Kurzarbeitergeldbezugs auf sechs Monate aufgehoben und die Frist verlängert werden kann? Ist es auch richtig, dass die Frage der Freistellung von den Sozialversicherungsbeiträgen bzw. der Erstattung der Beiträge in vollem Umfang durch die Bundesagentur für Arbeit nicht über eine Rechtsverordnung geregelt werden kann? Wir haben in einem Gesetz, beschlossen von der Großen Koalition, festgeschrieben, dass die entsprechende Regelung bis zum Ende des Jahres 2 010 gilt. Wir müssen im kommenden Jahr darüber nachdenken, ob wir am Gesetz gegebenenfalls etwas ändern; das geht nicht per Rechtsverordnung. Herr Bundesminister, ich wollte Sie fragen, ob die Erfahrungen Ihres Hauses so sind wie die, die ich in meinem Wahlkreis mache: Für viele Firmen, die wegen des geringen Auftragseingangs für längere Zeit Kurzarbeit anmelden müssen, ist die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen ab dem siebten Monat Kurzarbeit ein wichtiger, meist der wichtigste Grund, dass sie sich doch zur weiteren Kurzarbeit entschließen und keine Entlassungen vornehmen. Daher glaube ich – im Gegensatz zu Frau Pothmer –, dass diese Regelung der Erstattung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem siebten Monat Kurzarbeit ohne weitere Bedingungen, also auch ohne die Bedingung von Qualifizierungsmaßnahmen, für die Betriebe, denen es besonders schlecht geht, der entscheidende Grund ist, Kurzarbeit statt Entlassung zu wählen. Ist das eine Erfahrung, die auch Ihr Haus in Deutschland macht?

  • [Zuruf] Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erfahrungen kann ein Haus machen?

Lieber Kollege Weiß, das kann ich nur mit Nachdruck unterstreichen. Ich habe mit den Betroffenen darüber gesprochen, und das kam immer wieder sehr deutlich zum Ausdruck. Wir haben ja jetzt die Regelung, dass wir im ersten halben Jahr die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge und ab dem siebten Monat die gesamten Sozialversicherungsbeiträge erstatten. Das ist für ein Unternehmen meist der Hauptgrund, sich letztlich doch für Kurzarbeit zu entscheiden und die Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit fallen zu lassen. Deshalb, glaube ich, ist es in beiderseitigem Interesse; es ist sinnvoll und geboten. Es ist im Interesse des Betriebes, dass die Arbeitnehmer dem Betrieb auch in Zukunft mit ihrer Qualifizierung voll zur Verfügung stehen, und es ist im Interesse der Arbeitnehmer, dass sie nicht in die Arbeitslosigkeit fallen. Deshalb halte ich es für richtig, dass diese gesetzliche Regelung bis zum 31. Dezember nächsten Jahres gilt. Ich habe ja gesagt: Wir müssen Mitte des Jahres noch einmal überprüfen, inwiefern es gegebenenfalls weiteren Bedarf gibt. Diese Regelung trägt aber entscheidend dazu bei, dass die Menschen in Kurzarbeit bleiben.

Kollege Weiß, da Sie ein erfahrener Kollege sind, nehme ich jetzt Ihre Frage zum Anlass, alle Kolleginnen und Kollegen darauf hinzuweisen, dass wir in der Befragung der Bundesregierung und in der Fragestunde davon leben, dass wir Fragen stellen, die mit einem Fragezeichen enden und sich nicht über mehr als drei Minuten erstrecken. Das gibt uns die Möglichkeit, möglichst viele Fragen zu stellen und natürlich auch möglichst viele Antworten zu hören.

  • [Zuruf] Peter Weiß (CDU/CSU): Danke, Frau Präsidentin

Das Wort hat der Kollege Ullrich Meßmer.

Ich will versuchen, diese Anregung gleich aufzugreifen. – Herr Minister, ich habe eben sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Sie planen, im nächsten Jahr anhand einiger Kriterien zu überprüfen, ob diese Regelung verlängert werden soll. Ich habe das jetzt so verstanden–das muss ich als Frage formulieren –, dass Sie dabei allgemeine wirtschaftliche Zahlen zugrunde legen wollen. Werden die Zahlen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung die einzige Grundlage bei der Überprüfung oder Veränderung der Regelungen zur Kurzarbeit sein, oder könnten zum Beispiel auch strukturelle Argumente oder Gesichtspunkte des Arbeitsmarktes dabei berücksichtigt werden? Wenn weitere Punkte berücksichtigt werden, spielen dann auch Qualifikationsgesichtspunkte in Ihren persönlichen Überlegungen eine Rolle, um auch an die Zukunft der jungen Menschen zu denken?

Ich denke, ob es solche Überprüfungsnotwendigkeiten gibt, hängt nicht nur vom wirtschaftlichen Wachstum ab. Ich will Ihnen auch sagen: Natürlich muss man schauen, wie sich das in den unterschiedlichen Industriezweigen auswirkt. Das heißt konkret: Wir haben heute im verarbeitenden Gewerbe eine wesentlich andere Entwicklung als beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Weiterbildung. Das sind Punkte, die man bei der Gesamtabwägung berücksichtigen muss; denn letztlich – auch das will ich sagen; ich bin ja vorhin nach den finanziellen Aspekten gefragt worden – ist es immer noch sinnvoller, in Arbeit zu investieren als in Arbeitslosigkeit. Deshalb muss man diese Fragen Mitte des Jahres auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls zu entsprechenden Entscheidungen zu kommen.

Die nächste Frage stellt der Kollege Heinrich Kolb.

Herr Minister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Verordnung nur die maximal mögliche Bezugsdauer geregelt ist und dass die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzarbeit durch die Betriebe davon zu unterscheiden ist. Gibt es in Ihrem Haus Zahlen dazu, wie lang die Kurzarbeitsphasen in den Unternehmen tatsächlich sind? Das heißt, ist eine Dauer von mehr als sechs Monaten in der jetzigen Wirtschaftslage die Regel, oder ist das eher die Ausnahme?

Es gibt diesbezüglich Untersuchungen. Die Kurzarbeitsphasen dauern zum Teil bis zu drei Monate, zum Teil bis zu sechs Monate oder länger, wobei sich das in etwa die Waage hält. Kollege Kolb, die einzelnen Zahlen habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich bin aber gerne bereit, sie Ihnen schriftlich nachzureichen, damit Sie sich die unterschiedliche Dauer dieser Phasen ansehen können. Ich möchte hinzufügen: Im Hinblick auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt betrachte ich es als durchaus positiv, dass ein Teil der Betriebe von der im Rahmen der Arbeitszeitkonten geschaffenen Flexibilität Gebrauch gemacht hat; auch diese Regelung bietet nämlich eine Möglichkeit, besser durch die Krise zu kommen. Die zeitliche Inanspruchnahme ist allerdings sehr unterschiedlich. Die konkreten Zahlen werde ich Ihnen gerne nachreichen.

Das Wort hat die Kollegin Mechthild Rawert.