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Offene Plenarprotokolle

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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Behm.

Vielen Dank. – Das lässt nun vieles vermuten und veranlasst mich zu einer grundsätzlichen Frage nach der Verkaufspraxis der BIm A; denn diese Praxis scheint von dem abzuweichen, was zurzeit zum Beispiel bei der BVVG im Gespräch ist. Dort will man von dem allein geltenden Prinzip des Verkaufs an den Höchstbietenden abgehen. Ich habe mich mit dieser Frage – auch im Hinblick auf die BIm A – schon länger befasst. Meine Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur Privatisierung von Wald durch die BIm A gestellt. In der Antwort der Bundesregierung heißt es unter anderem, dass Verkaufsobjekte grundsätzlich öffentlich angeboten werden und dass grundsätzlich an den höchstbietenden Erwerbsinteressierten veräußert wird. Ein Ausschlussgrund, also eine Ausnahme, wurde genannt, nämlich wenn der potenzielle Käufer entweder rechtsextremistisch ist oder einer verfassungswidrigen Vereinigung angehört. Können Sie mir vielleicht – ich gebe mich auch mit einer schriftlichen Antwort zufrieden – die anderen Ausnahmen von dem Prinzip „grundsätzlich öffentliches Angebot und grundsätzlich Verkauf an den Höchstbietenden“ nennen? Dann könnte man sich in Zukunft vielleicht anders darauf einstellen. Ich will als Letztes noch anfügen, dass ich es nicht für angemessen halte, Gemeingüter, und dazu gehören Felder, Wälder, Wiesen und auch Seen, grundsätzlich an den Höchstbietenden zu verkaufen, weil dann das Gemeinwohlinteresse völlig außen vor bleibt. Wenn die BVVG jetzt noch andere Grundsätze in ihre Verkaufspraxis einbezieht, dann sollte das auch die BIm A tun. Wenn Sie uns einen entsprechenden Ausnahmenkatalog nennen können, findet sich vielleicht so etwas darunter.

Frau Kollegin, diesen Katalog der Kriterien, wann vom Höchstgebot abgewichen werden kann, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich darf Ihnen aber noch einmal von der Erfahrung in meinem Wahlkreis berichten: Ich konnte selber solche Verfahren begleiten, bei denen die BIm A am Schluss nicht nach dem Höchstgebot entschieden hat, sondern zum Beispiel im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit, die auch in diesem Fall nach meiner Kenntnis gegeben ist, gefragt hat, ob ein Bieter, wenn er zum Zuge kommen würde, überhaupt ein Projekt mit der Immobilie verfolgt, das auch mit der kommunalen Planungshoheit, unter die die Liegenschaft fällt, vereinbar ist. Da sehen Sie schon ein Kriterium. Die BIm A verkauft nicht freiweg nach dem Motto: Der Höchstbietende bekommt das, und was mit dem Objekt am Schluss geschieht, ist uns egal. – Gerade wenn es sich um Objekte handelt, bei denen kommunale Planungshoheiten gegeben sind, geht die BIm A sehr sensibel vor. Die Ausnahmetatbestände, die Sie erbeten haben, werden wir Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung stellen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Verfügung. Ich rufe die Frage 2 2 der Kollegin Brigitte Pothmer auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, auf der Plattform „Abgeordnetenwatch“, die Koalition der CDU/CSU und FDP habe sich für die getrennte Trägerschaft im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, entscheiden müssen, weil die SPD eine Verfassungsänderung in diesem Bereich nicht mittragen würde, auch vor dem Hintergrund, dass die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag am 18. März 2 009 selbst erklärt hatte, eine Verfassungsänderung nicht mittragen zu wollen, und dadurch einen ausgehandelten Kompromiss in Sachen Trägerschaft zum Scheitern brachte?

Verehrte Frau Kollegin Pothmer, der Kollege Dr. Brauksiepe wäre heute ganz gerne persönlich hierhergekommen, aber er nimmt an der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Berchtesgaden teil und ist deswegen unabkömmlich. Deswegen darf ich die Frage heute gerne beantworten. Zunächst einmal wurde uns vom Verfassungsgericht eine sehr kurze Frist vorgegeben, die bis zum Ende des Jahres 2 010 reicht. Bitte haben Sie deswegen Verständnis, dass wir seitens der Bundesregierung die Diskussion auf die Fragen konzentrieren werden, die den Zielsetzungen der Koalitionsvereinbarung entsprechen und die Lösung der Aufgabe bis zu diesem Zeitpunkt sicherstellen. Ich befürchte, dass Sie damit leben müssen, dass wir nicht in eine lange Diskussion über die Frage eintreten können, ob und unter welchen Bedingungen wer eine bestimmte Lösung mittragen möchte. Ich darf den zarten Hinweis geben, dass neben den hier im Hause vertretenen Fraktionen auch die Länder einer Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssten. Aus diesem Grund ist eine gründliche und schnelle Diskussion notwendig. Die Koalition hat deswegen bereits im Koalitionsvertrag die Weichen gestellt, nämlich die Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts und ohne Finanzverschiebungen durchzuführen und neu zu ordnen. Durch die Fokussierung auf die Stärken der Leistungsträger, nämlich der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen, schaffen wir für die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit klare Strukturen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Darüber hinaus entfristen wir die Optionskommunen und schaffen eine Möglichkeit, auf Gebietsreformen zu reagieren. Vor diesem Hintergrund bezieht sich die zitierte Aussage auf die aktuelle Situation des Kollegen, in der ein Zuwarten nicht verantwortbar wäre.

Nachfrage, Frau Kollegin Pothmer.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich finde, Sie haben meine Frage in keiner Weise beantwortet. Meine Frage lautete, wie Sie zu der Aussage des Herrn Staatssekretär Brauksiepe stehen, dass die CDU/CSU-Fraktion für eine Verfassungsänderung wäre, die von der SPD aber leider torpediert werde. Ich frage dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Länder in diesem Jahr bereit erklärt haben, einer Verfassungsänderung zuzustimmen.

Erstens. Ich kann Ihnen Ihre Empfindungen nicht nehmen, Frau Kollegin. Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass ich hier für die Bundesregierung spreche und die vorliegenden Fragen zu beantworten habe.

Frau Pothmer, Sie haben das Wort zu einer weiteren Nachfrage.

Hält die Bundesregierung eine Verfassungsänderung zur Lösung der vom Verfassungsgericht aufgegebenen Problematik für wünschenswert? Schließlich wären mit einer Verfassungsänderung die Weiterführung der Jobcenter sowie die Ausweitung von Optionskommunen und damit die Hilfe aus einer Hand möglich.