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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )
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Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
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Frau Kollegin, auf Initiative der Bundesregierung hat der G- 2 0 -Gipfel der Staats- und Regierungschefs im September dieses Jahres den Internationalen Währungsfonds beauftragt, für den nächsten G- 2 0 -Gipfel einen Bericht zur Beteiligung der Finanzwirtschaft an den Kosten, die durch staatliche Eingriffe zur Korrektur des Bankwesens entstehen, vorzubereiten. Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ist ein mögliches Instrument, das allerdings nicht national, sondern nur international abgestimmt unter Einbeziehung der wichtigsten Finanzplätze Wirkung entfaltet. Die Überlegungen der Bundesregierung, aber auch im internationalen Rahmen sind noch nicht abgeschlossen.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir alle wissen, die Legislaturperiode ist noch nicht sehr alt. Sie beginnen ja erst mit vielen Dingen. Es ist aber nicht so, dass diese Krise völlig neu ist und man sich nicht vorher schon einige Gedanken hätte machen können, wie man ihr entgegentritt. Ich möchte auf Ihre Antwort eingehen und Sie fragen: Auf welchen Feldern, meinen Sie, könnte die Bundesrepublik Deutschland als eine der größeren Volkswirtschaften dieser Welt mit gutem Beispiel vorangehen? Sie sagen immer, es müsse alles international geleistet werden. Das hört sich gut an; vieles muss international geleistet werden. Wo aber sagen Sie als Bundesregierung: „Hier sind wir Vorbild und entscheiden selbst, ohne uns hinter den anderen zu verstecken“?
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Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
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Frau Kollegin, ich glaube, man muss hier auch die Diskussionen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der G 2 0 sehr sorgfältig beobachten. Ich erlaube mir, im Hinblick auf die Diskussion über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer darauf hinzuweisen, dass sich zum Beispiel Österreich und Frankreich dafür ausgesprochen haben, zuletzt auch Großbritannien im Rahmen des Gipfels der G- 2 0 -Finanzminister in St. Andrews. Diesen Meinungsbildungsprozess begleitet die Bundesregierung durch bilaterale Beratungen und durch Beratungen im Bereich der europäischen Gremien. Sie wissen aber, dass es auch andere Herangehensweisen gibt. So plant zum Beispiel Schweden für Ende des Jahres 2 009 die Einführung einer Stabilitätsabgabe. Diese ist von Finanzinstituten zu entrichten und fließt in einen Sicherungsfonds, aus dem künftig anfallende Kosten zur staatlichen Stützung des Finanzsektors finanziert werden sollen. An diesem Meinungsbildungsprozess auf EU-Ebene, aber auch im G 2 0 -Gipfel beteiligt sich die Bundesregierung aktiv. Die Meinungsbildung der Bundesregierung, welcher Königsweg schließlich in dieser Frage beschritten werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben einige EU-Mitgliedstaaten genannt. Mit welchen EU-Mitgliedstaaten hat denn die Bundesrepublik die größten Übereinstimmungen in der Frage der Einführung oder Nichteinführung einer internationalen Finanztransaktionsteuer? Wer sind dabei Ihre engsten Verbündeten?
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Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
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Die Diskussion über diesen gesamten Themenkomplex – Abgabe wie in Schweden, Finanztransaktionsteuer, Börsenumsatzsteuer – zeigt, dass es bei allen genannten Bereichen Gründe gibt, die dafür oder dagegen sprechen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung, welches der möglichen Instrumente das geeignete ist, ist noch nicht abgeschlossen.
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Damit kommen wir zur Frage 2 0 der Abgeordneten Caren Lay von der Fraktion Die Linke: Wie schätzt die Bundesregierung gerade auch angesichts des aktuellen Massenaustauschs von Kreditkarten das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ein, Opfer von Datenmissbrauch zu werden, und welche entsprechenden Maßnahmen für den Verbraucherschutz plant die Bundesregierung, um ähnliche Vorgänge künftig zu verhindern?
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Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
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Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2 008 weist insgesamt 7940 Betrugsfälle mittels Kreditkarten auf. Die Zahl der Betrugsfälle bei der Nutzung von Kreditkarten bewegte sich in den Vorjahren auf einem ähnlichen Niveau. Aktuelle Zahlen für das Jahr 2 009 liegen noch nicht vor. Dennoch lässt sich angesichts von mehr als 2 0 Millionen Kreditkarten, die von deutschen Kreditinstituten ausgegeben worden sind, die Aussage treffen, dass nur bei einer geringen Zahl von Fällen die Daten von Kreditkarteninhabern missbraucht worden sind. Obwohl die tatsächlichen Schadensfälle gering sind, ist es erforderlich, dass Banken und Zahlungsinstitute ebenso wie Kartennutzer die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung der Kreditkarte und bei Zahlungen mittels Karte treffen, um kriminelle Zugriffe auf Karteninformationen und daraus resultierende Schäden zu verhindern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht zwar noch nicht fest, dass im Zusammenhang mit dem aktuell von europäischen Banken durchgeführten Austausch von Kreditkarten ein krimineller Angriff tatsächlich stattgefunden hat; der Fall – darüber sind wir uns sicherlich einig, Frau Kollegin – zeigt aber deutlich, dass durch eine weiter verbreitete Kartennutzung und die zunehmende Zwischenschaltung von Dienstleistern bei der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen die Risiken zugenommen haben. Bereits nach geltendem Recht sind Kreditinstitute verpflichtet, zur Verhinderung betrügerischer Handlungen angemessene geschäfts- und vor allem kundenbezogene Sicherheitssysteme zu schaffen, diese zu aktualisieren und zu kontrollieren. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aber auch im Lichte des jüngsten Falles aufgefordert, ihre aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die institutsinternen Sicherungsmaßnahmen gegen Finanzbetrug zu verstärken. Zusätzliche Maßnahmen, die dem Verbraucherschutz dienen, sind derzeit von der Bundesregierung nicht geplant.
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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