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Offene Plenarprotokolle

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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Höll auf: Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Kosten des Erststudiums, und, wenn ja, sieht diese eine einheitliche Behandlung der Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder generelles Abzugsverbot vor? Herr Staatssekretär, Sie haben weiterhin das Wort.

Frau Kollegin Höll, Ihre Frage reicht in den Teil des Koalitionsvertrags hinein, der eine Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten vorsieht. Natürlich muss die Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch in diesem Zusammenhang bewertet werden; es müssen Konsequenzen daraus gezogen werden. Insofern kann ich heute noch keine abschließende Stellungnahme zu den Planungen der Bundesregierung in diesem Bereich abgeben.

Ihre erste Nachfrage.

Danke, Herr Staatssekretär. Sie können noch nicht sagen, wann die abschließenden Beratungen stattfinden werden. Können Sie uns eventuell zur Kenntnis geben, mit welchem Zeithorizont Sie planen?

Frau Kollegin, ich weise auch hier darauf hin, dass die Bundesregierung nicht alleine entscheiden kann, welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden. Hier ist eine umfassende Abstimmung mit den Finanzministerien der Länder notwendig. Die grundsätzliche Frage der Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten muss in enger Abstimmung mit anderen Ressorts, zum Beispiel dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, geklärt werden. Sie entnehmen den Aussagen des Koalitionsvertrags, dass die Bundesregierung dieses Thema nach meiner Überzeugung in allzu naher Zukunft sehr engagiert in Angriff nehmen wird.

Danke, Herr Staatssekretär. – Ich stelle damit fest, dass wir einer Meinung sind, dass es auf alle Fälle Handlungsbedarf gibt, weil für Studentinnen und Studenten momentan nicht durchschaubar ist, wie sie ihre Kosten steuerlich absetzen können, sodass wir erwarten können, dass in Bälde eine Neuregelung zugunsten der Studentinnen und Studenten erfolgt.

Ich darf es noch einmal sagen, Frau Kollegin: Das ist Thema des Koalitionsvertrags. Selbstverständlich ergeben sich aus der von Ihnen angesprochenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs Konsequenzen für die Umsetzung – die sieht jeder –; aber die Bundesregierung kann diese Konsequenzen nicht alleine ziehen, sondern nur im Benehmen mit den Ländern, weil die Länder davon ganz entscheidend betroffen sein werden.

Danke.

Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Dr. Dagmar Enkelmann auf: Welche Belastungen bringt die von der Bundesregierung nach der Klausurtagung in Meseberg angekündigte steuerliche Entlastung von 2 0 Milliarden Euro für 2 010 und 2 011 jeweils für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen, und auf welche Weise will die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen insbesondere für finanzschwache Länder sowie für die Kommunen kompensieren? Bitte, Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin Enkelmann, die Verteilung der Steuermindereinnahmen auf die Gebietskörperschaften erfolgt entsprechend dem grundgesetzlich festgelegten Aufteilungsmaßstab für gemeinschaftliche Steuern. Danach entfallen von der Einkommensteuer jeweils 42 , 5 Prozent auf Bund und Länder sowie 15 Prozent aufdie Kommunen. Den Ausfall beim Solidaritätszuschlag trägt allein der Bund. Bei Steuermindereinnahmen von 2 0 Milliarden Euro würden sich beispielhaft die nachfolgend dargestellten Auswirkungen ergeben, wobei die Angaben gerundet sind: Es wären 19 Milliarden Euro im Bereich der Einkommensteuer und 1 Milliarde Euro an Solidaritätszuschlag. Diese Ausfälle würden sich wie folgt verteilen: Bund 9, 1 Milliarden Euro, Länder 8, 1 Milliarden Euro, Gemeinden 2 , 8 Milliarden Euro. Die von Ihnen gestellte Frage nach einer Kompensation stellt sich wegen der in Art. 106 des Grundgesetzes festgelegten Verteilung der Steuereinnahmen nicht. Über Kompensationen wurde weder in den Koalitionsverhandlungen noch bei der Klausurtagung in Meseberg gesprochen.