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Offene Plenarprotokolle

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6. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Dazu sind mir keine Bestrebungen der Bundesregierung bekannt.

Eine weitere Nachfrage stellt nun der Kollege Wolfgang Gehrcke.

Keine Sorge, es ist die letzte für heute. – Frau Staatsministerin, können Sie dem Parlament vielleicht erklären, auf welche Fakten sich Ihre Beurteilung, dass die Voraussetzungen für freie und faire Wahlen in Afghanistan gegeben seien, nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen stützt? Mich würde wirklich interessieren, welche Fakten Sie zu dieser Aussage gebracht haben.

Wie Sie wissen, sind wir an dem Demokratisierungsprozess in Afghanistan sehr interessiert. Es gab sehr intensive Gespräche des Bundesaußenministers bei seinem Besuch in Afghanistan. Wir gehen davon aus, dass die bevorstehenden Wahlen mit der entsprechenden Unterstützung der internationalen Völkergemeinschaft so ablaufen werden, wie ich es Ihnen beschrieben habe und wie es die Bundesregierung begrüßt.

Eine weitere Nachfrage stellt nun der Kollege Jörn Wunderlich.

Frau Staatsministerin, es wurde gerade nach den Fakten gefragt. Fakten haben Sie aber nicht genannt. Sie haben über Vermutungen der Bundesregierung gesprochen. Die Frage lautete aber, welche Fakten den von Ihnen geäußerten Vermutungen zugrunde liegen.

Ich habe Ihnen mehrere Fakten genannt und auch Zitate des Ihnen bekannten Bundesaußenministers Guido Westerwelle hier vorgetragen. Diese müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Wir bleiben in der Diskussion über dieses Thema. Gehen Sie davon aus, dass meine Antwort auf Ihre Frage auch die Fakten enthalten hat, nach denen Sie gefragt haben.

Wir kommen damit zur Frage 9 des Kollegen Andrej Hunko: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die neu gefassten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon lediglich das verfassungsrechtlich geforderte Minimum der Beteiligung des Deutschen Bundestages an Angelegenheiten der Europäischen Union umsetzen? Bitte, Frau Staatsministerin.

Die neu gefassten Begleitgesetze setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig um, mit dem Ziel, den Bundestag in die Lage zu versetzen, die vom Gericht geforderte „Integrationsverantwortung“ umfassend wahrnehmen zu können. Die im „Integrationsverantwortungsgesetz“ enthaltenen Gesetzes- und Zustimmungsvorbehalte zur Weiterentwicklung des Primärrechts gehen dabei in einzelnen Fällen über die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben hinaus. Das ist beispielsweise bei den Mitwirkungsrechten vor einer eventuellen Einführung einer gemeinsamen europäischen Verteidigung der Fall. Hier ist ein zusätzlicher Beschluss des Bundestages vor einer Entscheidung im Europäischen Rat erforderlich, damit der deutsche Regierungsvertreter zustimmen kann. Ein weiteres Beispiel – um bei den Fakten zu bleiben –: Im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag, EUZBBG, wurde der Begriff des „Vorhabens der Europäischen Union“ ausgedehnt, unter anderem im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik.

Ihre erste Nachfrage, bitte.