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Offene Plenarprotokolle

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11. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages( - )

Diese Diskussion wird uns begleiten. – Sie behaupten also, die sogenannte Taschenkarte sei kein Hinweis auf ein möglicherweise verändertes Vorgehen der Soldaten vor Ort. Da muss ich schon nachfragen; denn es hat in diesem Zusammenhang entsprechende Diskussionen gegeben. Der Auftrag ist klar formuliert. Es wird gesagt: Die militärische Gewalt muss verhältnismäßig sein. In diesem Zusammenhang ist von Verteidigungsminister Jung und von Generalinspekteur Schneiderhan zur Lage in Kunduz sehr deutlich gesagt worden, es sei – ich möchte zitieren – „an der Zeit, diese Eskalation vorzunehmen“. Man sei in Kunduz nun besonders herausgefordert. Das heißt, es hat eine Änderung hin zu einer Eskalationsstrategie gegeben. Das wurde vom GISchneiderhan nicht bestritten und von Minister Jung entsprechend untermauert. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass die Taschenkarte keine Veränderung der Verhaltensregeln der Soldaten vor Ort und damit keinen Strategiewechsel bedeutet?

Frau Kollegin, wir sind bei dem klassischen intellektuellen Problem, dass wir vorher klären müssten, was Eskalationsstrategie in Ihrem Sinne heißt. Ich habe die Frage klar beantwortet. Ich bleibe dabei: Es gab keine Eskalationsstrategie in dem Sinne, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, also das Mandat der Vereinten Nationen, geändert worden sind. Was die Taschenkarte angeht: Beispielsweise wurde die Frage präzisiert, was hinsichtlich der Nacheile – das ist ein polizeilicher Begriff; die Verhältnismäßigkeit bleibt davon unangetastet – in Bezug auf einen sich auf der Flucht befindlichen Gegner getan werden kann und darf. Sie erinnern sich vielleicht an den Begriff „kawum“; damit wurde die Taschenkarte karikiert. Durch den Einsatz dieser Taschenkarte ist dem Soldaten auferlegt worden, in Dari, Paschtu oder Englisch „Stehen bleiben!“ und weitere Dinge zu rufen, was sich in der Praxis als recht schwierig umsetzbar dargestellt hat. Die Änderung der Taschenkarte hat übrigens auch im Deutschen Bundestag große Unterstützung erfahren, und zwar über die Koalitionsfraktionen hinaus. Ich habe durchaus in Erinnerung, dass einige Kollegen – Kollege Rainer Arnold, Kollegen der FDP, aber auch Kollegen der Grünen – diese Änderung der Taschenkarte durchaus als notwendig betrachtet haben. Das Ganze ist keine Eskalationsstrategie, sondern eine Klarstellung für den Soldaten, was er in einer konkreten Situation auf der Basis dessen, was rechtlich vorgegeben war, tun kann und darf. Ich betone, dass das keine theoretischen Fragen sind. Las sen Sie mich meine Ausführungen einfach mit der Information verbinden, dass ich gerade die Meldung bekomme, dass gegen 12. 45 Uhr Ortszeit Kräfte der afghanischen Polizei von OMF, also von gegnerischen Kräften, mit Panzerabwehrhandwaffen beschossen wurden, dass deutsche Soldaten Unterstützung geleistet haben und dass sich einer dieser Soldaten gerade einer Operation unterziehen muss. Damit will ich nur sagen, dass die Bundesregierung hier im Deutschen Bundestag über diese Fragen mit einem sehr konkreten Bezug zur Realität im Einsatz berichtet.

  • [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Und wir haben eine hohe Verantwortung

Wir wünschen diesem Soldaten alles Gute.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Die nächste Frage stellt Kollege Mützenich.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Unsere Fraktion schließt sich den Genesungswünschen an. Wir wissen, was die Realität ist. Ich glaube, die Realität ist nicht teilbar. Vieles hat stattgefunden, und deswegen ist der Aufklärungsbedarf hier im Deutschen Bundestag groß. Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht, dass der Generalinspekteur ein Berater der gesamten Bundesregierung ist, wahrscheinlich vorzugsweise der derzeitigen Bundeskanzl erin und des Bundeskanzleramtes sowie des Verteidigungsministers? Könnten Sie vielleicht bestätigen, ob nach dem Angriff bzw. dem Vorfall in Kunduz eine Unterrichtung stattgefunden hat, entweder, indem Generalinspekteur Schneiderhan diese von sich aus vorgenommen hat, oder, indem diese auf Bitten des Kanzleramtes oder der Kanzlerin direkt erfolgt ist, und, wenn ja, sagen, wann davon Gebrauch gemacht worden ist?

Herr Kollege, zunächst herzlichen Dank für die von Ihrer Fraktion bzw. von Ihnen ausgesprochenen Wünsche. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Zeichen für die Soldaten im Einsatz, das sie sicherlich wahrnehmen werden. Der Generalinspekteur ist Berater der Bundesregierung . Er ist seit der Veränderung seiner Zuständigkeiten vor zehn Jahren mittlerweile auch für die Einsätze unmi ttelbar mitverantwortlich. Insofern ist er der Ansprechpartner. Über genaue Zahlen und Daten kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen mit einer Ausnahme, die ich aus eigenem Wissen kenne und die ich gleich anfügen werde, da ich ja verpflichtet bin, es Ihnen zu nennen. Alles andere werde ich Ihnen gerne schriftlich nachliefern. Ich weiß, dass die Bundeskanzl erin und der Bundesverteidigungsminister Jung den Generalinspekteur gebeten hatten, sich in Kunduz vor Ort ein Bild über die Lage zu verschaffen und anschließend zu unterrichten. Diese Reise hat nach meiner Erinnerung circa sechs bis sieben Tage nach dem Vorfall stattgefunden. Ich bitte, mich korrigieren zu dürfen, falls es sich anders verhalten sollte. Der genannte Zeitraum ist allerdings ziemlich präzise. Dann hat der Generalinspekteur der Bundesregierung Bericht erstattet.

  • [Zuruf] Dr. Rolf Mützenich (SPD): Darf ich eine Nachfrage stellen?

Bitte, Kollege Mützenich.

Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang nachfragen, was denn der Inhalt der Unterrichtung gegenüber der Bundesregierung und insbesondere gegenüber der Bundeskanzl erin gewesen ist?

Das kann ich nicht sagen. Ich will Ihnen aber den Inhalt der Unterrichtung, die ich vom Generalinspekteur erhalten habe – nehmen Sie diese bitte als eine auf mich bezogene –, nicht vorenthalten. Ich erhielt den Hinweis, dass die Situation zu dieser Zeit von einem sehr strikten Reglement des COMISAF, des Generals Mc Chrystal, geprägt war, was dazu geführt hatte, dass über den Vorgang selbst Gespräche seitens der NATO, seitens ISAF nicht gewünscht waren. Der Generalinspekteur hat das sehr detailliert beschrieben und darauf hingewiesen, dass der NATO-Kommandeur die Unabhängigkeit der eingesetzten Untersuchungskommission, geführt vom kanadischen General Sullivan, dann gefährdet sehen würde, wenn von seiner Seite aus Informationen zu diesem Thema gegeben oder Gespräche darüber mit dem Generalinspekteur geführt würden. So habe ich es in Erinnerung. Ich denke, das entspricht im Kern den Aussagen, die damals gemacht wurden. Der Bericht, den General Mc Chrystal von der Gruppe um General Sullivan Ende Oktober/Anfang November erhalten hat, hat dann ja auch in den uns bekannten Zeiträumen zu Ergebnissen geführt, die Ihnen bzw. den Fraktionsvorsitzenden und den anderen Bundestagskollegen über die Geheimschutzstelle vorliegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir eine geschäftsleitende Zwischenbemerkung: Mir liegen jetzt noch neun Wortmeldungen zu Nachfragen zu der ersten beantworteten Frage vor.

  • [Zuruf] Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe noch eine

Es gibt noch elf weitere Fragen, auf die die Bundesregierung antworten soll. Ich denke, es entspricht dem Informationsbedürfnis, dass die Bundesregierung auch diese anderen Fragen beantworten soll, die alle die gleiche Thematik betreffen, aber jeweils einen anderen Aspekt behandeln.

  • [Zuruf] Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Erst einmal antworten

Ich würde also gerne erst einmal einen Schlussstrich unter diese neun Wortmeldungen ziehen, damit wir dann zur nächsten Frage, nämlich der Frage 3 wiederum des Kollegen Trittin, kommen können. Einverstanden? – Ich sehe, Sie sind einverstanden. Ich gebe nun Kollegin Künast das Wort.

Wir haben gehört, dass die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland den 8. September mit ihrer Regierung serklärung zum Tag der klaren Worte gemacht hat. Sie hat ganz klar gesagt, sie verbitte sich sowohl vom Inland als auch vom Ausland Bewertungen, und genau darüber habe sie auch mit dem NATO-Generalsekretär Rasmussen gesprochen, „und zwar sehr unmissverständlich“, wie sie wörtlich sagt. Jetzt wissen wir, dass die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Merkel, an diesem 8. September sozusagen im Zustand der Unwissenheit war. Ich frage Sie deshalb: Hat sie, nachdem sie am 10. September Kenntnis davon erlangte, dass es eine gezielte Tötung sein sollte und war, gegenüber Stellen im Ausland, die sie vorher unmissverständlich zurückgewiesen hat, oder gegenüber dem NATO-Generalsekretär Rasmussen das Gespräch gesucht und sich insoweit entschuldigt, nach dem Motto: „Ich bin seit dem 10. klüger als am 8. September; es ist doch so, wie NATO-Leute behauptet haben; es handelte sich um eine gezielte Tötung“?