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95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Ursula Jelpke (DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einen wichtigen Grundgedanken: Gefängnisse machen krank. Dieser Gedanke wird leider nicht vertieft. Die Konsequenz wäre nämlich: Therapie statt Strafe, psychisch- und suchtkranke Täter therapieren und nicht bloß einsperren. Es läge auch im Interesse der Öffentlichkeit, dass kranke Täter im Knast nicht noch kränker werden und weitere Straftaten begehen können. Den Gesetzentwurf durchziehen leider vorwiegend ökonomische Überlegungen. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs sollen effektiver arbeiten. Das ist ein gutes Vorhaben, aber das, was die Regierung plant, schadet den Therapiebedürftigen und der Öffentlichkeit. Man kann nicht nur mit kurzfristigen Kosteneinsparungen argumentieren, sondern muss auch längerfristige Überlegungen anstellen. Das vermissen wir. Eine wichtige Änderung sieht jetzt die Möglichkeit vor, bei Strafen über drei Jahren erst einen Teil der Haftstrafe abzusitzen. Danach soll therapiert werden. Der Grund: Ein Gefängnisaufenthalt nach der Therapie gefährde den Therapieerfolg. Mit anderen Worten: Knast macht krank. Deswegen wurden die Insassen im Zweifelsfall länger im Maßregelvollzug belassen. Aber das ist der Regierung nun zu teuer geworden. Nicht aus fachlichen, sondern aus rein finanziellen Erwägungen wollen Sie die alte Regel umkehren.
- [Zuruf] Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Lassen Sie doch den Populismus
Sie wissen, was Experten – auch in der Anhörung – gesagt haben: Gefängnis wirkt sich negativ auf die Therapiewilligkeit eines Menschen aus. An Drogen kommt man im Knast gut ran; auch das wissen Sie. Ob das die richtige Grundlage für eine Therapie ist, Herr Kauder, wage ich zu bezweifeln. Ich will noch einen anderen kritischen Punkt nennen; die Ministerin hat ihn angesprochen. Für Menschen ohne deutschen Pass soll in Zukunft gelten: erst Knast, dann keine Behandlung, dann Abschiebung. In der Gesetzesbegründung ist von durchreisenden Drogenkurieren, die selbst drogenabhängig sind, die Rede. Diese mag es ja geben, aber es gibt auch drogenkranke Menschen aus Einwandererfamilien, die hier in der dritten Generation leben. Ich meine, dass sie hier behandelt werden müssen und nicht in dem Land, aus dem sie ursprünglich kommen. Es ist meiner Meinung nach ziemlich zynisch, diese Aufgabe anderen Gesellschaften aufzudrücken und diesen Menschen hier nicht zu helfen. Denn sie sind krank.
- [Beifall] DIE LINKE
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Der Gesetzentwurf enthält einige richtige Überlegungen, etwa über die regelmäßigen Begutachtungen der im Maßregelvollzug Untergebrachten. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Begutachtungen häufiger geschehen sollten. Aber das lassen wir einmal dahingestellt. Nur: Damit werden Sie das Problem der Überbelegung, die hier schon angesprochen wurde, nicht lösen. Die Belegungszahlen in den therapeutischen Einrichtungen haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Warum ist das so? Darauf hat die Regierung leider keine Antwort gegeben. Ich gebe zu: Auch wir haben darauf keine einfache Antwort. Aber wir haben eine Einsicht. Der Zusammenhang zwischen sozialer Not und Suchtkrankheit ist ja bekannt. Zu fragen wäre also, ob Perspektivlosigkeit als Folge neoliberaler Politik – ich sage nur Hartz IV, Armut per Gesetz – immer mehr Menschen in psychische Krankheiten und in die Sucht treibt.
- [Lachen] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Deswegen lautet mein Vorschlag, Nägel mit Köpfen zu machen und diesen Gesetzentwurf nicht vorschnell aus Kostengründen durchzupeitschen.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Das sagt die Angehörige einer Partei, die die Psychiatrie in der DDR schrecklich missbraucht hat
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Stimmen Sie heute gegen den Gesetzentwurf. Fangen wir die Debatte noch einmal von vorne an. Ich danke Ihnen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, ist im Kern und im Grundsatz gut. Er ist durch die Beratung im Parlament und durch die Arbeit im Rechtsausschuss in einigen wesentlichen Punkten noch verbessert worden. Ich will an dieser Stelle zu Ihnen, Frau Kollegin Jelpke, sagen: Ich bin fast geneigt, zu bewundern, wie Sie es schaffen, nun wirklich jedes Thema in diesem Hause mit Hartz IV in Verbindung zu bringen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
Was nun der Maßregelvollzug mit dem psychiatrischen Krankenhaus und mit der Entziehungsanstalt mit Hartz IV zu tun hat, erschließt sich niemandem außer Ihnen.
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Sehr gut
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Natürlich hat es viel zu lange gedauert, bis dieser Gesetzentwurf vorlag. Ich will an dieser Stelle daran erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 entschieden, dass in eine Entziehungsanstalt nur derjenige verbracht werden kann, bei dem konkrete Heilungschancen bestehen, und dass ein solcher Aufenthalt zu beenden ist, wenn sich zeigt, dass eine Heilung nicht möglich ist. Warum es eigentlich 14 Jahre gedauert hat, bis diese Einsicht heute gesetzlich verankert wird, ist im Nachhinein nur schwer nachzuvollziehen. Jeder, der daran beteiligt war – auch wir–, sollte sich da an die eigene Nase fassen. Für die Verzögerung hat es natürlich Gründe gegeben. Darüber habe ich aber eine etwas andere Auffassung als der Kollege Kauder. Die Verzögerung hängt zum Teil auch damit zusammen, dass in vielen wichtigen Punkten die Vorschläge der Länder und die Vorschläge des Bundes in einem unversöhnlichen Gegensatz standen. Deswegen mussten alle Vorschläge der Länder, die im Widerspruch zu den bundespolitischen Rechtsauffassungen standen, abgelehnt werden. Aus dieser Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern resultiert unter anderem die Länge des Verfahrens.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Klar
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Ich will einige Punkte nennen, die die Vorteile dieses Gesetzentwurfs deutlich machen. Ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt nur bei konkreter Heilungsaussicht ist ein Fortschritt. Dass die Einweisung in eine Drogenentziehungsanstalt Ausländern, die sprachunkundig sind, nicht verweigert werden kann, ist ebenfalls ein Fortschritt, der durch dieses Gesetz bewirkt wird. Dieser Punkt war bisher durchaus streitig. Ich halte es für notwendig, dass bei Freiheitsstrafen über drei Jahren – wir hätten gerne eine Grenze von vier Jahren gehabt–
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Wir auch
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der Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe angewendet wird. Denn: Wenn zum Schluss noch eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, dann hat der Betroffene die Möglichkeit, nach dieser Behandlung in einer Entziehungsanstalt sofort in Freiheit zu kommen. Es ist gut, dass wir festgehalten haben, dass dem Betroffenen durch die recht komplizierten Anrechnungen kein Nachteil erwachsen soll. Ich will noch Folgendes klarstellen: Wenn die nachfolgende Maßregel bei ausreisepflichtigen Ausländern wegfallen würde, wie Sie, Frau Ministerin Zypries, gesagt haben, dann würden die Grünen diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir haben im Rechtsausschuss genau diese Vorschrift geändert. Jetzt heißt es, dass eine solche Möglichkeit der Versagung der Maßregel nur besteht, wenn ein Ausländer ausreisepflichtig ist und die Ausreise sicher zu erwarten ist. Damit ist sichergestellt, dass all diejenigen, bei denen Ausreisehindernisse bestehen – das sind sehr viele; diese Menschen sind zwar ausreisepflichtig, aber sie können nicht ausreisen und bleiben im Lande–, selbstverständlich in den Genuss einer Drogenentziehungsmaßnahme kommen können. Zum Schluss will ich noch eines sagen: Natürlich ist auch dieser Gesetzentwurf mit einem Fehler bemakelt. Ich beziehe mich auf § 358 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Die Bundesregierung war einmal der Meinung: Der Vorschlag höhlt das Verschlechterungsverbot, einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechtes, der zu einer fairen Prozessgestaltung beiträgt, in unvertretbarer Weise aus.
- [Beifall] Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
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Dieser Satz stammt aus dem Hause Zypries. Anderthalb Jahre später heißt es aus dem gleichen Hause: Die Bundesregierung steht der Prüfung des Vorschlags der Durchbrechung des Verschlechterungsverbots aufgeschlossen gegenüber. Wir haben gesagt, dass wir das nicht wollen, und haben deshalb einen Änderungsantrag gestellt. Er ist von Ihnen leider abgelehnt worden. Aber das hindert uns nicht daran, dem Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelrechts zuzustimmen; denn es ist ein guter Gesetzentwurf geworden.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Joachim Stünker (SPD)
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit und Einrichtung des Maßregelvollzugs folgt aus dem ehernen Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Schuld gibt. Darum ist es notwendig, bestimmte Täter, die straffällig geworden sind, ohne dass man ihnen einen Schuldvorwurf machen kann, in einem entsprechenden Vollzug, entweder in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, zu therapieren. Schließlich gibt es ja auch noch die Möglichkeit, beides sozusagen nebeneinander anzuordnen. Dass es diese Möglichkeiten geben muss, steht, Frau Jelpke, wie ich glaube, seit gut 100 Jahren im St GB, das heißt also schon zu Zeiten, als über Hartz IV und solche Dinge noch kein Mensch in diesem Land gesprochen hat.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als es mehr Elend in Deutschland gab als heute
- [Zuruf] Ursula Jelpke (DIE LINKE): Ich habe von Therapie statt Strafe gesprochen
Das hat sich ganz einfach und notwendigerweise aus gesellschaftlichen Zusammenhängen und Bedingungen ergeben. Es gab auch Zeiten, zu denen die entsprechenden Einrichtungen stärker belegt waren als heute. Ich weiß, worüber ich rede; denn ich habe fast 25 Jahre im Bereich des Strafrechts gearbeitet. Bezüglich der Zahl der Betroffenen kann man eine Wellenbewegung mit Tälern und Höhen konstatieren. Hier nun aber einen Zusammenhang mit Hartz IV herzustellen, ist wirklich absurd. Ich warte nun wirklich seit fast zwei Jahren darauf, in einer rechtspolitischen Debatte einmal eine gehaltvolle Rede von der Fraktion Die Linke hier im Deutschen Bundestag zu hören.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das Warten habe ich aufgegeben
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Sie entziehen sich ja nun wirklich laufend der Fachdiskussion. Vorschläge werden überhaupt nicht unterbreitet. Die Personen, die bei Ihnen handeln, wechseln ständig. Wenn Sie wirklich ernsthaft mitdiskutieren wollen, dann tun Sie es bitte, aber nicht so, wie Sie es heute hier wieder versucht haben. Aus dem Grundsatz, den ich eben genannt habe, ergibt sich ein zweiter Ansatz: Herr Kollege Montag, Sie müssen es doch der deutschen Öffentlichkeit irgendwie deutlich oder begreifbar machen, was Sie mit jemanden, der einen Totschlag begangen hat, aber bei dem nach§ 20 die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde und dessen Unterbringung angeordnet wurde, dann, wenn bei einer von ihm eingelegten Revision festgestellt wird, er war nicht schuldunfähig, sondern schuldfähig, geschehen soll. Wollen Sie den nun laufen lassen, oder was wollen Sie mit ihm machen?
- Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90 / DIEGRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage
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– Nein, ich möchte zum Schluss kommen. – Das heißt also, die von Ihnen hier begonnene Grundsatzdiskussion geht ein Stück weit an den Notwendigkeiten vorbei. Deshalb haben wir uns auf Anregung der Länder sehr wohl dazu entschieden, die Durchbrechung des Verschlechterungsgrundsatzes in diesem Fall zu gestatten.
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Joachim Stünker (SPD)
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Nein, ich hatte schon gesagt, ich würde gerne zum Schluss kommen, weil ich gleich einen Termin habe. Deshalb habe ich heute Mittag einfach nicht mehr die Zeit dazu. Es tut mir leid. Schließlich möchte ich noch anmerken, dass es sehr lange gedauert hat – das ist richtig–, bis diese Novellierung erfolgt ist. Vielleicht bedurfte es erst der Großen Koalition, um vernünftige Gespräche mit den Ländern darüber führen zu können. Im Ergebnis können wir feststellen, dass sich jetzt einiges aufeinander zubewegt hat, was über einen langen Zeitraum sehr unversöhnlich gegenüberstand. Die Praxis wird froh sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir mit diesen Regelungen ihr ein flexibleres Vorgehen ermöglichen. Das wird die Anwendung dieser Maßnahme in der Praxis wesentlich erleichtern. Ich bedanke mich bei Ihnen für die faire und sachliche Beratung und freue mich, dass diesem Gesetzentwurf eine breite Mehrheit zustimmen wird.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Stünker, nachdem Sie mich persönlich mit einer rhetorischen Frage angesprochen haben, hätte ich es schon für gut befunden, wenn Sie mir auch Gelegenheit gegeben hätten, darauf zu reagieren. So will ich es nun auf diese Art und Weise tun. Ich gebe Ihnen recht: Es ist nicht einfach, in einer Diskussion Rechtsunkundigen klarzumachen, warum wir alle gemeinsam immer noch im Grundsatz der Auffassung sind, dass die Position von jemandem, der vor Gericht stand und über den ein Urteil gesprochen wurde, dann, wenn dieser bei der höheren Instanz Beschwerde einlegt, nicht verschlechtert werden soll. In den hier zu diskutierenden Fällen führt das ja zu dem Ergebnis, dass dann, wenn seiner Beschwerde vor Gericht stattgegeben wird, er freigelassen werden muss, obwohl er schuldig geworden ist. Wir haben noch etliche andere Grundsätze im deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht, zum Beispiel den Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Der Herr Bundesinnenminister Schäuble, der das mit der Unschuldsvermutung verwechselt hat, hat letzte Woche in der Öffentlichkeit gesagt: Wir stehen hier auf dem Standpunkt: Es ist besser, zehn Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen einzusperren. – Ich frage Sie: Wie wollen Sie den Menschen eigentlich erklären, dass wir ein Rechtssystem haben und verteidigen, in dem es möglich ist, dass man zehn Schuldige laufen lässt?
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Es ist alles durcheinander
Es gibt im Strafrecht schwierige Fragen. Manchmal muss man auch gegen die Vox populi anargumentieren. Aber dass jemand, der sich bei Gericht beschwert, deswegen nicht schlechtergestellt werden soll, ist ein Grundsatz, den wir nicht verlassen sollten.
- [Beifall] DIE LINKE
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