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95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Seehofer, auch wenn ich Ihnen in vielem, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, zustimmen kann, als Quantensprung würde ich den Gesetzentwurf, der heute vorgelegt wurde, nicht bezeichnen. Der Akt der Gesetzgebung zum Schutz vor Tabakrauch und zur Herstellung europäischer bzw. internationaler Normalität auch in Deutschland hätte zu einer Sternstunde des Parlaments werden können, wenn hier und heute ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments vorgelegt worden wäre, der konsequent für einen wirklich umfassenden Schutz in allen öffentlichen Räumen und auf allen Ebenen, vom Bund bis in die Kommunen, gesorgt hätte.
- [Beifall] DIE LINKE
Stattdessen diskutieren wir über einen Gesetzentwurf und drei Anträge sowie über einen Gruppenantrag, durch den ein konsequenter Schutz gewährleistet würde, der sich allerdings noch in der Tiefe des parlamentarischen Raums befindet. Das Rauchen hat in Deutschland, wie in vielen Ländern, eine lange Tradition. Hier wie überall wirkt Nikotin auf die Psyche. Insofern wird diese Debatte natürlich hochemotional geführt, auch in meiner Fraktion. Trotz allem sollten wir aber nicht vergessen: Es geht um die Rechte der 73 Prozent der Bevölkerung, die Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucher sind. Es geht vor allen Dingen um die Kinder und Jugendlichen. Es geht um die Vermeidung von Leid durch Tod und schwere Erkrankungen. Es geht um die Minderung der horrenden Kosten, die für das Gesundheitssystem entstehen, und um die Senkung anderer Folgekosten. Nicht zuletzt geht es um den Willen von 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler. Auch das sollten wir immer bedenken. Für den Schutz vor Schadstoffen – Herr Minister Seehofer hat das ausgeführt – gilt in Deutschland Bundesrecht, beispielhaft konsequent umgesetzt im Hinblick auf Asbest. Warum sieht es beim Schutz vor dem Schadstoff Rauch, der mindestens ein vergleichbares Gefahrenpotenzial aufweist, anders aus, und das, obwohl Millionen Menschen, insbesondere Frauen, am Arbeitsplatz mit diesem Schadstoff konfrontiert sind? Der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung sind Bundesrecht. Aber es soll juristisch nicht möglich sein, dass der Bundestag den Weg für einen umfassenden Nichtraucherschutz vom Bund bis in die Kommunen ebnet? Ich denke, es wäre eine Bankrotterklärung vor dem, was wir beschlossen haben, wenn wir nicht nach einem möglichen Weg suchen. Gesetze sind keine Naturereignisse, sondern sie werden von Menschen gemacht. Man sollte sie, wenn das Erfordernis besteht, auch ändern können.
- [Beifall] Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Ich denke allerdings, dazu fehlt der tatsächliche Wille. Ein beredtes Beispiel ist der Bundestag selbst. Am 8. März dieses Jahres haben wir auf Antrag des Bündnisses 90 /Die Grünen eine Debatte über das geplante Rauchverbot im Bundestag geführt. Der Ältestenrat beeilte sich, noch an diesem Tag zu vermelden, dass es im Bundestag genauso geregelt werde, wie es im Gesetz vorgesehen werde, und dass das parallel geschehe. Aber bis heute ist noch keine Regelung getroffen worden. Die Frau Ministerin sagt zwar, das sei geklärt. Aber ich frage: Wo? Mir ist keine schriftliche Regelung bekannt. Es sind lediglich Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt. Also hat der Bundestag es nötig, die Pflichten, die dieses Gesetz mit sich bringt, formal auf sich übertragen zu bekommen. Das hätten wir beispielgebend in der Zeit von Anfang März bis heute selbst auf den Weg bringen müssen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Nun möchte ich noch auf eine ewige Debatte eingehen und klarstellen: Der Schutz vor dem Schadstoff Tabak ist nicht identisch mit dem Verbot des Rauchens. Zu rauchen oder nicht zu rauchen, ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, die auch ich respektiere, Herr Parr. Mit dem Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen sollen Nichtraucher und Raucher davor geschützt werden, den mit dem Rauchen einhergehenden Belastungen nicht permanent und unausweichlich ungewollt ausgesetzt zu sein. Natürlich erschöpft sich der Gesundheitsschutz in Sachen Tabakrauch nicht im Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen. Ich plädiere selbstverständlich für einen Dreiklang: erstens alles zu tun, um Kinder und Jugendliche von dem Einstieg abzuhalten, zweitens Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Tabakrauch zu schützen und drittens Raucherinnen und Raucher zu motivieren, auszusteigen und ihnen beim Entzug zu helfen. Insofern tragen Sie mit Ihrem Antrag – ich spreche die FDP an – Eulen nach Athen. Ich denke, eigentlich geht es Ihnen darum, ein konsequentes Rauchverbot zu verhindern. Sie haben Helios-Kliniken als Beispiel angeführt. Die Helios-Kliniken praktizieren es. Für die Kliniken besteht ein Rauchverbot, und sie motivieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufzuhören; denn es ist erwiesen, dass Verbote und Ächtungen an der einen Stelle und die Prävention an der anderen Stelle das Nichtrauchen erleichtern und den Mainstream verändern helfen. Ich denke, das ist ein Gesamtansatz.
- [Beifall] DIE LINKE
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Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor: ein Rauchschutz mit eingeschränkter Reichweite auf Bundesebene. Die Länder werden uns peu à peu die Farben des Flickenteppichs präsentieren. Hier und heute wird mit der Gesetzgebung für die Bundesrepublik begonnen. Damit wird für lange Zeit festgezurrt, wie der Schutz vor Tabakrauch in Deutschland aussieht. Der Gruppenantrag, mit dem wir mehr wollten, hat sich unseres Erachtens damit erledigt. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Linksfraktion, ziehen unsere Unterschriften zurück, damit die Initiatoren–wie Herr Binding das beispielsweise auch gegenüber meinem Kollegen Spieth erst neulich dokumentiert hat – den Wählerinnen und Wählern nicht nach wie vor Sand in die Augen streuen, wonach in nächster Zeit noch eine umfassende Lösung möglich ist.
- [Zuruf] Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber nicht der einzige Grund für den Rückzug
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Seit den 90 er-Jahren – Herr Minister Seehofer hat es angesprochen – quält sich der Deutsche Bundestag mit dem Nichtraucherschutz. Jetzt werden zwar endlich Nägel mit Köpfen gemacht, aber leider in völlig unzureichender Weise. Es schmerzt mich, dass wir uns international so blamieren und Chancen für Besseres vergeben haben. Ich danke.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sterben in Deutschland jedes Jahr 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Mitarbeiter in Gaststätten haben ein 30 bis 50 Prozent höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, als andere Menschen in dieser Gesellschaft. Das müsste eigentlich Anlass genug sein, ganz umfassend, ganz konsequent und ganz schnell etwas gegen das Passivrauchen zu tun und für den Nichtraucherschutz einzutreten. Mein Vorwurf ist, dass Sie das versäumt haben.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
Passivrauchen ist in der Tat nicht nur eine bloße Belästigung, sondern auch eine schwerwiegende Gesundheitsgefahr. Es ist wirklich beschämend, dass Deutschland in diesem Punkt in der EU auf dem letzten Platz steht. Frau Merkel hat immer gesagt, Deutschland solle Nummer eins sein. Das Deutschland bei diesem Punkt der letzte Platz gebührt, ist auch dieser Bundesregierung zu verdanken, weil sie nur dann etwas unternommen hat, wenn sie durch den Druck der Öffentlichkeit dazu getrieben wurde. Diesen letzten Platz hätte sie gut korrigieren können, wenn sie mutig nach vorne gegangen wäre. Das ist unser Vorwurf.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Warum haben Sie dann vorher nichts getan?
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Liebe Frau Schmidt und lieber Herr Seehofer, der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, ist eine einzige Enttäuschung.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Sieben Jahre lang haben Sie nichts Besseres getan
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Er ist nämlich lückenhaft und von Mutlosigkeit geprägt; denn genau die Bereiche, die wirklich ernsthaft angegangen werden müssen, die Gastronomie, die Diskotheken und die Bars, bleiben vollkommen ausgeklammert. Das zeigt auch den Geist, der momentan in der Koalition herrscht: Eigentlich will man das Thema nicht angehen. Sie haben hier also keinen konsequenten Nichtraucherschutz, sondern ein Nichtraucherschutz light vorgelegt. Dieser hat genau denselben Makel wie die Lightzigaretten: Den Menschen soll ein gutes Gefühl gegeben werden, aber es ist tatsächlich hochgradig gesundheitsgefährdend. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf keine gute Lösung.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Am schwersten wiegt, dass die Bundesregierung die wirklich am stärksten durch Rauch belasteten Bereiche nicht geregelt hat, sodass ein Flickenteppich droht. Nordrhein-Westfalen hat schon angekündigt, dass kleine Kneipen vom Rauchverbot ausgenommen werden und dass die Gastwirte selber entscheiden sollen, was sie machen.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Sehr vernünftig
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Ich muss ehrlich sagen: Die Gastwirte werden zum Sündenbock der Politik, die nicht bereit ist, zu entscheiden. Das ist das Problem, das wir zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen erleben. Die Gastwirte sind zu Recht empört darüber, dass die Politik nicht bereit ist, hier konsequent vorzugehen. Liebe Frau Schmidt, Sie beklagen den Flickenteppich, den Sie selbst verursacht haben, denn im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung hätten sie selbst auf Bundesebene agieren und eine bundesweit einheitliche Regelung erreichen können.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Nicht nur Nordrhein-Westfalen plant Sonderwege. Wer in Halle ein Bier trinkt, der muss mit Beeinträchtigungen seiner Gesundheit rechnen, die in der Nachbarstadt Leipzig verboten sind. Hier gibt es ganz dicht nebeneinanderliegende Städte, die unterschiedliche Regelungen haben. In Berlin, Brandenburg und Thüringen soll in Raucherräumen Selbstbedienung gelten. In den übrigen Ländern werden die Beschäftigten weiter zum Bedienen in den blauen Dunst geschickt. Das ist ein Chaos, das die Bundesregierung zu verantworten hat. Es fehlt der politische Wille, hier einen echten bundesweiten Nichtraucherschutz zu installieren. Deshalb haben wir, die Grünen, von Anfang an eine klare Position vertreten.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Was war in den vergangenen sieben Jahren?
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Wir haben klar und deutlich gesagt, welches die Instrumente sind. Wir haben gesagt: Von Düsseldorf bis Dresden wollen wir denselben Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Wer will eigentlich verantworten, dass wir in Deutschland im Bereich der Gesundheit in Bars, Gaststätten und Diskotheken einen unterschiedlichen Schutz der Bevölkerung haben? Das ist keine Lösung, die in irgendeiner Art und Weise akzeptiert werden kann. Deshalb sage ich: Gehen Sie noch einmal in sich! Sie haben heute die Anhörung beschlossen. Ändern Sie Ihren Gesetzentwurf, schaffen Sie eine klare Lösung, oder stimmen Sie dem Antrag der Grünen zu! Wir haben gezeigt, wie es geht.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Das haben Sie nicht In den sieben Jahren, in denen Sie in der Regierung waren, ist nichts geschehen
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Carola Reimann (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es kaum glauben, aber die aktuelle Debatte ist schon wieder ein Jahr alt. Seit über einem Jahr diskutieren wir über das Passivrauchen und über Maßnahmen zum Schutz vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Ausgelöst wurde die Debatte durch das Scheitern der Dehoga-Selbstverpflichtung, durch Veröffentlichungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sowie durch den daraufhin von SPD-Abgeordneten initiierten Gruppenantrag zum Schutz vor Passivrauchen, für den wir breite Unterstützung erfahren haben. Für diese Unterstützung möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle noch einmal danken.
- [Beifall] SPD
Trotz dieser intensiven und monatelangen Debatte haben viele leider immer noch nicht verstanden, worüber wir bei der Frage des Nichtraucherschutzes eigentlich reden.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Das würde ich Ihnen nicht unterstellen
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Es geht nämlich nicht um stinkende Räume, um verrauchte Kleidung oder um vergilbte Vorhänge. Es geht auch nicht nur um unangenehme Belästigungen der Nichtraucher. Es geht um eine eindeutig nachgewiesene Gesundheitsgefährdung.
- [Zuruf] Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): So ist es
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Betroffen sind nicht nur die Raucher, sondern auch all diejenigen, die in öffentlichen Gebäuden, am Arbeitsplatz und auch in Gaststätten, Kneipen und Discos zum Mitrauchen gezwungen sind.
- Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
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Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Passivrauchen das Risiko für chronische Erkrankungen, die tödlich enden können, erhöht. Ein Blick in die wissenschaftlichen Publikationen zeigt: Wir reden nicht nur von Augenbrennen, sondern auch von Herzerkrankungen, Schlaganfällen und Lungenkrebs.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Sie sorgen für die risikofreie Gesellschaft
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Die Ministerin hat die Zahlen genannt. Diese traurige Tatsache kann man auch angesichts der gerade in diesem Haus immer wieder vorkommenden Relativierungen und der Verharmlosungen, insbesondere der Tabakindustrie, gar nicht oft genug erwähnen. Wir alle kennen diese Floskeln. Da wird von Freiwilligkeit, Genuss und Toleranz gesprochen. Leider hat Rauchen für die überwiegende Zahl der Raucher mit Freiwilligkeit so viel zu tun wie Schokolade mit Abnehmen, nämlich gar nichts. Es handelt sich um eine Sucht, und die allermeisten Raucher rauchen, weil sie abhängig sind. Deshalb laufen auch alle Regelungen, die nur auf Freiwilligkeit beruhen, ins Leere. Aus diesem Grund ist an dieser Stelle der Gesetzgeber gefragt.
- [Beifall] SPD
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Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens machen wir den ersten wichtigen Schritt hin zu einem wirksamen Nichtraucherschutz. Damit rücken wir auch auf europäischer Ebene, Kollegin Höhn, wieder auf die vorderen Plätze vor. Frau Höhn, man kann ja monieren, dass man das alles hätte früher haben können. Natürlich hätten wir das gern früher umgesetzt. Aber mir ist aus Ihrer Zeit als Ministerin in Nordrhein-Westfalen keine Initiative bekannt, mit der Sie dies angeschoben hätten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Das ist wohl wahr
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Neben der Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und für das Rauchen in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre wird es in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in bestimmten Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs generelle Rauchverbote geben. Das Gleiche muss natürlich für uns alle hier im Deutschen Bundestag gelten.
- [Beifall] SPD
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Es wird allerhöchste Zeit, dass wir insoweit auch in unserem Haus Klarheit schaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir auf dem richtigen Weg. Die Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand von Angestellten nach Einführung von Rauchverboten innerhalb ganz kurzer Zeit erheblich verbessert. Das gilt insbesondere für Angestellte in der Gastronomie. Hier sind wir bei dem zweiten entscheidenden Schritt – dies ist schon mehrfach angeklungen –, der nun möglichst bald von den Bundesländern umgesetzt werden muss: ein umfassendes, einheitliches Rauchverbot in den Gaststätten. Denn es kann nicht sein, dass die Angestellten, die den Gefahren des Passivrauchens bislang am stärksten ausgesetzt waren, von diesem Schutz ausgenommen werden; ganz zu schweigen von den Gästen, darunter auch Kinder und Jugendliche.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Einige Länder haben inzwischen Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Selbst Herr Wulff – lange Zeit als vorderster Kämpfer für den Raucher-Statusquo bekannt – scheint jetzt erkannt zu haben, dass er mit seiner Position auf verlorenem Posten steht.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Er ist genötigt worden
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Nur, Ankündigungen sind natürlich noch keine Gesetze. Solange diese Gesetzentwürfe noch nicht verabschiedet worden sind, ist Vorsicht angebracht. Das hat uns die Erfahrung aus den letzten Monaten und Jahren gelehrt. Nach über einem Jahr Diskussion muss man sagen: Es wird nun endlich Zeit, dass wir auf der Bundesebene durch das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen für alle Bundesbehörden, im öffentlichen Personenverkehr und auch im Deutschen Bundestag sowie auf Landesebene durch Gesetze, die Angestellte und Gäste in Gaststätten vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam schützen, klare Regelungen schaffen. Das sind längst überfällige Maßnahmen – das haben wir hier häufig gehört –, die durch zahlreiche wissenschaftliche Studien gestützt und im Übrigen, Herr Parr, von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt werden. Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lange hat es gedauert. Aber inzwischen ist immerhin eine breite Mehrheit in diesem Haus der Auffassung, dass es zum Schutz vor Passivrauch auch staatlicher Regelungen bedarf; das ist schon etwas. Nur die FDP spricht noch von staatlicher Gängelung. Ich muss Ihnen, Herr Kollege Parr, wirklich sagen: Sie wissen genauso gut wie ich, dass Rauchen bzw. Nikotinabhängigkeit eine Suchterkrankung ist. Wir alle wissen, dass derjenige, der auf diese Weise erkrankt ist
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Das gilt doch nicht für alle Raucher
und dadurch nur noch eingeschränkt die Fähigkeit zur Eigenverantwortung hat,
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Jetzt aber ein bisschen vorsichtig
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nicht das beste Beispiel für die Fähigkeit und Bereitschaft ist, Verantwortung für die Gesundheit anderer zu übernehmen.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Das zeigt die Erfahrung; denn sonst gäbe es diesen Regulierungsbedarf nicht. Ganz besonders abwegig finde ich – auch das sage ich in Richtung der FDP – das Hohelied auf den Flickenteppich der Regelungen in den Ländern.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Was ist denn schlimm daran?
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– Herr Kollege Parr, in welcher historischen Situation befinden wir uns? Vielleicht in der Zeit vor der Schaffung des Deutschen Bundes, als es zwischen den Ländern noch Zollschranken gab? Sie vergleichen die Situation eines Bundeslandes allen Ernstes mit der eines Privathaushaltes, den man nicht regulieren kann.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Das war das Zitat von Herrn Herzog
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Aber glücklicherweise, Herr Kollege, gibt es auf der Rheinbrücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen keine Zollschranken und Ähnliches mehr.
- [Zuruf] Daniel Bahr (FDP): Dann hätten Sie der Föderalismusreform nicht zustimmen sollen, Frau Bender
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Damit gibt es auch einen Bedarf, dass überall gleiche Regeln bestehen. Eigentlich müsste das eine Partei wie die Ihre auch deswegen verstehen, weil das etwas damit zu tun hat, dass Unternehmer, die zum Beispiel eine Gaststätte oder einen anderen Betrieb eröffnen wollen, 16 unterschiedliche Gesetzbücher studieren müssen, um sich zu entscheiden, wo sie ihren Betrieb eröffnen. Das kann doch wohl nicht wahr sein.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Haben die Grünen der Föderalismusreform zugestimmt oder nicht?
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Jetzt zur Koalition. Der bekundete Wille freut uns ja; aber leider, Frau Ministerin Schmidt, fehlt es an der Konsequenz. Ich lese zum Beispiel fast jeden Tag beim Frühstück in der Zeitung:
- [Zuruf] Dr. Uwe Küster (SPD): Aber nur nach der ersten Zigarette
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Jetzt hat die Koalition beschlossen: Der Bundestag wird rauchfrei. Keine zwei Stunden später begebe ich mich zur Sitzung des Gesundheitsausschusses. Was sehe ich dort? Auf dem Weg in den Sitzungssaal muss ich die Qualmwolken durchqueren, die die rauchenden Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss verbreiten.
- [Zuruf] SPD: Was?– Nicht alle
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Insofern frage ich Sie: Was sollen dann diese Bekundungen? Wir könnten es schnell erreichen – unser Antrag dazu liegt vor –, dass die Hausordnung des Bundestages geändert und ein allgemeines Rauchverbot beschlossen wird, auch für die Gastronomie.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Wenn Sie angeblich dafür sind, stellt sich die Frage, was uns dann noch daran hindert, dies zu tun. Stattdessen wollen Sie unseren Antrag erst einmal an den Ausschuss überweisen und reden jetzt darüber, den Nichtraucherschutz im Bundestag in dem Gesetz zu berücksichtigen, das aber erst im Herbst in Kraft treten soll. Warum beabsichtigen Sie das? Neulich war die Einbeziehung des Bundestages noch ein verfassungsrechtliches Problem, Frau Ministerin Schmidt. Ich kann mich nicht erinnern, dass seitdem die Verfassung geändert worden ist. Also ist es offenbar ein Problem des politischen Willens. In vielen anderen Punkten des Gesetzentwurfs – zum Beispiel beim Arbeitsschutz – sind Sie ebenfalls nicht konsequent. Ich glaube, dass wir Ihnen bei diesem Thema noch einigen Dampf machen werden.
- [Zuruf] Dr. Uwe Küster (SPD): Aber keinen blauen Dunst
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Maria Eichhorn (CDU/CSU)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister Seehofer, bereits Anfang der 90 er-Jahre habe ich den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes im Deutschen Bundestag unterstützt, damals ohne Erfolg. Heute bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf, den wir heute in den Bundestag einbringen, mit großer Mehrheit verabschiedet wird. Denn der Nichtraucherschutz ist in Deutschland in den letzten Monaten ein gutes Stück vorangekommen. Die große Mehrheit der Bevölkerung erwartet, dass der Gesetzgeber endlich handelt und die Menschen besser vor den Gefahren des Passivrauchens schützt. Die große Zahl von Briefen, die auch mich als Drogenbeauftragte der CDU/ CSU-Fraktion erreichen, beweist, Herr Parr, dass den Menschen dieses Thema sehr am Herzen liegt.
- [Beifall] CDU/CSU
Fast 70 Prozent der deutschen Bevölkerung sind Nichtraucher. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind 55 Prozent der Nichtraucher unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat ermittelt, dass fast die Hälfte der erwerbstätigen Nichtraucher in Deutschland am Arbeitsplatz und knapp ein Drittel aller Nichtraucher in der Freizeit davon betroffen sind. Dass Rauchen und Passivrauchen Krebs erregen, ist unbestritten. Das wurde heute schon mehrfach betont, aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen. Der Zigarettenkonsum ist auch das größte Gesundheitsrisiko für viele andere Erkrankungen. Die durch das Rauchen verursachten Gesundheitskosten betragen nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums rund 17 Milliarden Euro. Auf die dadurch verursachten Todesfälle wurde schon mehrfach hingewiesen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben und auch hier betont, dass ein generelles Rauchverbot nicht notwendig ist. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der jahrelange Appell, freiwillig etwas für den Nichtraucherschutz zu tun, kaum gefruchtet hat. Zwar wurden in manchen Bereichen Nichtraucherzonen eingerichtet, die Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums belegen jedoch, dass die Belastung mit krebserregenden Stoffen auch dort gefährlich hoch ist, weil keine räumliche Trennung erfolgt. Auch die freiwillige Vereinbarung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hat nichts gebracht. Die Vorgaben wurden bei weitem nicht erreicht.
- [Beifall] Lothar Binding (SPD)
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Daher ist es folgerichtig, dass zwei Drittel der Bevölkerung einen gesetzlichen Nichtraucherschutz fordern. Der Bund kann ihn jedoch nur in den Bereichen regeln, für die er zuständig ist, Frau Höhn. Ende Februar beschloss das Bundeskabinett die Einführung eines generellen Rauchverbots in bundeseigenen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen. Der vorliegende Gesetzentwurf – nicht mehr und nicht weniger – wird heute eingebracht. Alles andere müssen die Länder besorgen, Frau Höhn.
- [Zuruf] Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hätten Sie aber anders machen können
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Dieser Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorzuhalten, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Aber wichtig ist – gerade für mich –, dass es sich nicht um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Die genauen Kriterien, beispielsweise für die Einrichtung von Raucherräumen, müssen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Dabei geht es um die baulichen Anforderungen sowie die Art und Weise der Belüftung dieser Raucherräume. Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro geahndet werden. Nun gibt es verschiedene Organisationen, die in ihren Stellungnahmen Zweifel äußern, ob dieses Gesetz tatsächlich greift, und auf Vorschriften anderer Länder verweisen. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden diese Einwendungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens natürlich eingehend prüfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält auch Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Durch Erweiterung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung wird klargestellt, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb dem Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten dient. Weitergehende Regelungen für den Gaststättenbereich, wie sie die Grünen in ihrem Antrag fordern, können aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht getroffen werden.
- [Zuruf] Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum eigentlich nicht?
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– Der Petitionsausschuss hatte darüber beraten und das eindeutig festgestellt. Lesen Sie das bitte im Protokoll nach.
- [Zuruf] Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir gemacht
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Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie fallen unter das Gaststättenrecht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Länder dafür zuständig sind und der Bund hier keine Regelungskompetenz hat.
- [Zuruf] Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eben nicht Wir haben hier andere Möglichkeiten
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– Frau Höhn, ich muss Sie fragen: Die Grünen waren sieben Jahre in der Regierung,
- [Zuruf] Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): So ist es
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Zu Recht erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, in allen öffentlichen Einrichtungen, Diskotheken, Theatern und in der Gastronomie vor dem Passivrauchen geschützt zu werden. Ich appelliere an die Länder, die dazu notwendigen Regelungen zügig umzusetzen und keinen Flickenteppich an Vorschriften zu hinterlassen. Für mich ist die italienische Regelung nach wie vor beispielhaft. Sie beinhaltet ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos und in der Gastronomie. Die Wirte haben dort die Möglichkeit, separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte Raucherräume zu errichten, in denen allerdings nicht bedient werden darf. Das heißt, die Arbeitnehmer in der italienischen Gastronomie sind – genau wie alle anderen Arbeitnehmer auch – umfassend vor den Gesundheitsgefährdungen des Passivrauchens geschützt. Herr Parr, ich konnte mich davon überzeugen, dass diese Regelung ohne großen bürokratischen Aufwand funktioniert. Herr Minister Seehofer hat es bereits gesagt. Es ist eine Selbstregulierung. Die Bevölkerung passt sozusagen selber auf, dass dieses Gesetz eingehalten wird. Auch die Angestellten in der deutschen Gastronomie haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
- [Beifall] SPD
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Selbstverständlich muss für den Deutschen Bundestag das Gleiche gelten wie für die Angestellten in den Bundesbehörden. Der Beschluss der Koalitionsspitzen vom Dienstag ist eindeutig. Er besagt, dass der Gesetzentwurf, der heute beraten wird, „voll und ganz auf den Deutschen Bundestag Anwendung findet“.
- [Zuruf] DIE LINKE
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Danach ist Rauchen zukünftig in den Gebäuden des Deutschen Bundestages generell verboten und nur noch in abgetrennten und gekennzeichneten Raucherräumen gestattet. Ich halte es für richtig – ich habe das vorher von Herrn Koschyk bestätigt bekommen –, dass die Regelung zum Nichtraucherschutz im Bundestag möglichst zeitgleich mit der Regelung für die Bundeseinrichtungen in Kraft tritt,
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Mit dem Gesetz
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also mit diesem Gesetz. Eine schnelle Umsetzung, wie die Grünen sie fordern, ist damit gewährleistet.
- [Zuruf] Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Schnell“ kann man das nicht nennen
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Rauchverbote schützen nicht nur die Nichtraucher, sondern führen auch zu einem Rückgang des Zigarettenkonsums. Herr Parr, den von Ihnen genannten Zahlen kann ich eine andere Zahl entgegensetzen. Nach Angaben der „Ärzte-Zeitung“ haben ein Jahr nach der Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits 500000 Italiener gänzlich mit dem Rauchen aufgehört. Das ist doch was!
- [Beifall] SPD
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Wir Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche heute bereits im Alter von durchschnittlich 11, 8 Jahren erstmals zur Zigarette greifen, sind die Erwachsenen gefordert, einen Verzicht auf Zigaretten vorzuleben. Daher begrüße ich, dass Zigaretten nach diesem Gesetzentwurf künftig erst ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Und Sie glauben, das wirkt?
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Ganz wichtig ist auch die Prävention. Wir begrüßen es daher sehr, dass es an den Schulen mittlerweile regelmäßige wirkungsvolle Aktionen gibt. Durch frühzeitige Aufklärung und durch gutes Vorbild müssen junge Menschen vor der Tabaksucht unbedingt bewahrt werden. Wir sind auf einem guten Wege, auch in Deutschland endlich einen umfassenden Nichtraucherschutz zu verwirklichen. Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten, damit er fristgerecht, wie vorgesehen, zum 1. September dieses Jahres umgesetzt werden kann.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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