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Offene Plenarprotokolle

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90. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Das Wort hat jetzt die Kollegin Angelika Brunkhorst von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der vom Bündnis 90 /Die Grünen zum Ausdruck gebrachten Dringlichkeit dieses Themas stellt sich mir die Frage, welches zeitnahe Ziel mit der vorangegangenen Aktuellen Stunde erreicht werden sollte. Sie wissen, dass die Entscheidung in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag fallen wird, so oder so. In diesen drei Tagen ist nichts mehr zu bewirken. Die Pressekonferenz, die der Bundesumweltminister heute zur Liste der gefährdeten Arten und Biotoptypen gegeben hat, war vielleicht ein Aufhänger, diese Aktuelle Stunde zu beantragen. Aber wir konnten wirklich keine neuen Erkenntnisse gewinnen. Dennoch möchte ich den Ball, den Sie in die Mitte geworfen haben, aufnehmen und einiges zu diesem Thema sagen. Bereits am 5. Januar dieses Jahres hat ein Gesetzentwurf des BMU zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegen. Am 14. Februar dieses Jahres ist der aktualisierte Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es wäre also durchaus Zeit gewesen, einige Bedenken dazu zu formulieren. Das haben Sie aber nicht getan. Stattdessen haben Sie uns diese Aktuelle Stunde beschert. Also, schauen wir mal. Ich denke, der Bundesrat wird diesen Gesetzentwurf am Freitag ohne weitere Debatte verabschieden. Ich möchte diese Möglichkeit nutzen, um die Vorstellungen der Liberalen zu erläutern. Gerade in Deutschland haben wir es mit Kulturlandschaften zu tun, also vom Menschen mitgestalteten und mitbeeinflussten Naturzuständen. Es ist auch unser Ziel, die Biodiversität zu fördern. Wir müssen unsere Aufmerksamkeit verstärkt auf dieses Thema lenken, um auf diesem Gebiet mehr zu erreichen. Aber die Forderung der Grünen nach einer Regelung, die stärker auf bundesstaatlicher Ebene verankert ist, ist genau das Gegenteil dessen, was wir möchten. Wir sind angesichts der Vielfältigkeit der Landschaften und der Regionen in unserem Lande dafür, dass keine besonders dezidierten Vorgaben gemacht werden, was zum Beispiel die Bewirtschaftungsregelungen betrifft, weil wir befürchten, dass dies zu einer Überregulierung führen könnte. Das widerstrebt dem Prinzip der Subsidiarität und ist auch in der Praxis vielfach nicht umsetzbar. Uns geht es insbesondere darum, etwas flexiblere und fallgerechtere Beurteilungen von Projekten und Bewirtschaftungen zu ermöglichen. Im Grunde genommen könnten wir uns sogar eine Verschmelzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie vorstellen, und wir werden noch Vorschläge in diese Richtung machen.

  • [Zuruf] Lutz Heilmann (DIE LINKE): Aha

– Herr Heilmann, das machen wir. Am vorliegenden Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht zu kritisieren, dass die Definition des Projektbegriffs sehr unklar ist; es kann nicht genau bestimmt werden, welches Vorhaben von dem Projektbegriff erfasst wird. Da ist also noch Nachbearbeitung notwendig. Ich denke auch, dass die Naturschutzbehörden dadurch Gefahr laufen, hier einen sehr hohen, ausufernden Verwaltungsaufwand betreiben zu müssen. Dennoch muss ich an dieser Stelle sagen: Die Einschränkung hinsichtlich der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung scheint uns in diesem Maße nicht notwendig zu sein. Es bleibt abzuwarten, wie der jetzige Gesetzentwurf vom Eu GH beurteilt wird und inwieweit die Anpassungen ausreichend sind. Ich gehe davon aus, dass gerade wir in Deutschland große Potenziale haben, Naturschutz und Nutzung in Einklang zu bringen, dass wir mit freiwilligen Maßnahmen, mit dem Vertragsnaturschutz, viel bewirken können und dann auch eine höhere Akzeptanz der Bürger für Naturschutzmaßnahmen haben werden. Wir denken, dass die föderale Struktur unseres Landes einen Wettbewerb der Lösungen anbietet und es gebietet, diesen zuzulassen. Wir sehen darin eher eine Chance als eine Gefahr. In diesem Sinne unterstützen wir die Pläne des Landes Niedersachsen, anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Ersatzzahlungen – in einen Fonds – zu ermöglichen, die insbesondere von Fachleuten und von Naturschutzverbänden genutzt werden können, um bereits bestehende Naturschutzgebiete intensiver und effizienter zu betreuen und zu beobachten. Ich glaube, es wird sehr viele weitere Debatten über dieses Thema geben. Ich freue mich darauf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] FDP

Das Wort hat jetzt der Kollege Christoph Pries von der SPD-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Schutz der biologischen Vielfalt. Die Debatte zeigt, wir alle sind uns einig: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimaschutz die zentrale Herausforderung des 2 1. Jahrhunderts. Insbesondere seit Beginn der Industrialisierung haben wir die Ressourcen der Natur geplündert. Wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, welche Auswirkungen dies für unser eigenes Überleben hat. Erst spät haben wir erkannt, welche Leistungen und ökonomischen Potenziale eine intakte Natur bietet. Erst die Konfrontation mit den konkreten Folgen unseres Handelns hat zu einem Umdenkprozess geführt. Auch wenn wir in den vergangenen Jahrzehnten bereits vieles auf den Weg gebracht haben – wir sind noch lange nicht am Ziel. Noch immer nimmt die biologische Vielfalt weltweit, auch in Deutschland, kontinuierlich ab. Dies zeigt auch die heute vom Bundesamt für Naturschutz vorgestellte Liste der gefährdeten Biotoptypen. Trotz einiger Erfolge – das macht die Liste deutlich – sind noch immer 72 Prozent der Lebensraumtypen in Deutschland bedroht oder akut gefährdet. Die Rate des weltweiten Artensterbens übersteigt die angenommene natürliche Rate noch immer um das 100 - bis 1000 -Fache. Eine weitere besondere Herausforderung stellt die globale Klimaerwärmung dar: Sie strapaziert die Anpassungsfähigkeit unserer Ökosysteme und bedroht das Überleben zahlreicher Arten. Die positive Artenschutznachricht des Tages lautet: Knut geht’s gut. Aber was nützt uns die weltweite Aufmerksamkeit für den kleinen Eisbären, wenn wir gleichzeitig den Lebensraum seiner wild lebenden Artgenossen durch den Klimawandel unwiderruflich und unwiederbringlich zerstören?

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Wir brauchen deshalb eine Kombination aus konkreten Artenschutzmaßnahmen und ein verstärktes globales Engagement im Klimaschutz. Genau dies ist die Politik der Bundesregierung.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates übernimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz. Mit der „Potsdam Initiative zur biologischen Vielfalt 2 010 “ nutzen wir unsere G- 8 -Präsidentschaft, um gemeinsam mit den führenden Industrienationen und den Schwellenländern den Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren. Im Rahmen der anstehenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission sowie hinsichtlich des Washingtoner Artenschutzabkommens und der Konvention über die biologische Vielfalt wird Deutschland wieder eine aktive Rolle übernehmen. Das war in der Vergangenheit so, und das wird in Zukunft auch so bleiben.

  • [Beifall] SPD

Die Regierungskoalition unterstützt dieses Engagement. Ich möchte hier nur unsere Anträge zur biologischen Vielfalt und zum Schutz sensibler Ökosysteme der Tiefsee erwähnen. Darüber hinaus bringen wir in dieser Woche einen Antrag zum Walschutz ein. Darin sprechen wir uns gegen eine Aufhebung des internationalen Walfangmoratoriums aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns bewusst, dass wir die Schwellen- und Entwicklungsländer nur dann für ein stärkeres Engagement im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes gewinnen können, wenn wir selbst mutig vorangehen. Nur wenn es uns gelingt, Umweltpolitik als Fortschrittspolitik im Bewusstsein der Menschen zu verankern, haben wir eine Chance, das Ruder herumzureißen. Wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und Umweltschutz schließen sich nicht aus. Sie sind zwei Seiten derselben Medaille. Dass dies so ist, wurde unlängst im UN-Weltwaldbericht festgestellt. Wenn der Bericht auch zu dem Ergebnis kommt, dass die Entwaldung weltweit voranschreitet, so enthält er doch auch eine positive Botschaft: Wo es den Menschen wirtschaftlich gut geht, geht es auch dem Wald besser. Genau hier müssen wir ansetzen. Die Bundesregierung tut dies auch auf nationaler Ebene durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Beispielhaft seien hier nur drei erwähnt: Erstens. Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

  • [Zuruf] Lutz Heilmann (DIE LINKE): Nach 15 Jahren wird die erarbeitet

Unser Ziel ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen und gleichzeitig deren nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Zweitens. Die Regierungskoalition hat vereinbart, 12 5000 Hektar Naturschutzflächen des Bundes unentgeltlich in eine Bundesstiftung oder an die Länder zu übertragen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des nationalen Naturerbes.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Drittens. Wir werden ein modernes Naturschutzrecht schaffen, wodurch sowohl der Schutz als auch die nachhaltige Nutzung der Natur verbessert wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat jetzt der Kollege Lutz Heilmann von der Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artenschutz fristet in Deutschland ein Schattendasein. Die Gelder im Bundesetat werden von Jahr zu Jahr gekürzt. Dafür werden im nächsten Jahr mal eben über 2 , 5 Millionen Euro für die 9. Vertragsstaatenkonferenzder Biodiversitätskonvention lockergemacht.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Ist auch richtig

Wie ernst Sie den Artenschutz nehmen, sieht man auch daran, dass Sie eine Bürgschaft über 100 Millionen Euro für den Ilisu-Staudamm in der Türkei übernehmen. Dieser wird eine beispiellose Vernichtung der Artenvielfalt in der Region zur Folge haben. Ich war am Freitag vergangener Woche dort und habe mir ein Bild davon gemacht. Vielleicht hätten Sie das auch einmal tun sollen. So viel dazu, dass Sie immer davon sprechen, dass wir den internationalen Artenschutz fördern müssen usw. usf. Die reale Politik, insbesondere auch die der Großen Koalition, spricht eine ganz andere Sprache. Auch mit der sogenannten kleinen Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz zeigen Sie, wie ernst Sie es mit dem Artenschutz meinen: Statt 2 600 Arten stehen demnächst nur noch 600 Arten unter Schutz. Auf eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt – der Kollege Pries sprach es gerade an – warten wir nun schon seit 15 Jahren. Sieben Jahre davon waren übrigens mit Regierungsbeteiligung der Grünen.

  • [Zuruf] Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Aha

Nichts als leere Worte. Da kann ich Herrn Gabriel nur zustimmen, der heute sagte: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nach wie vor eine Vielzahl von Biotopen gibt, die hochgradig gefährdet sind und auch weiter zurückgehen. Der Staatssekretär, Herr Müller, traf vorhin die Aussage: Naturschutz muss Kernthema jeder Umweltpolitik sein. Das ist richtig so, aber die praktische Politik sieht leider ganz anders aus.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das heißt nicht nur, dass wir erhebliche Anstrengungen im Klimaschutz unternehmen müssen, sondern wir müssen auch die Natur dabei unterstützen, den Klimawandel zu bewältigen. Einerseits müssen wir für eine Vernetzung sorgen, damit die Arten künftig wandern können. Andererseits müssen wir endlich die unter Schutz gestellten Gebiete auch wirklich schützen. In Wirklichkeit werden die Schutzgebiete nämlich nicht geschützt; vielmehr sind sie vielfach bedroht. So plant RWE, im Nationalpark Wattenmeer nach Öl zu bohren.

  • [Zuruf] Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Pfui

Schleswig-Holstein hat zwar 1985 gesetzlich verankert, dass es außer der einen bestehenden Ölplattform im Nationalpark keine weiteren geben darf; ich befürchte aber, dass sich die heutige Landesregierung nicht mehr darum scheren wird. In den anderen Bundesländern sieht es fast noch schlimmer aus. In den Wahlkämpfen rückt der Naturschutz oft an die zweite Stelle. Ich sage nur: Autobahn gegen Feldhamster. Was aber macht die Landesregierung meines Heimatbundeslandes Schleswig-Holstein? Das einst vorbildliche Landesnaturschutzgesetz wird verstümmelt. Andere Bundesländer haben Ähnliches vor. Ganz schlimm sieht es im praktischen Naturschutz aus. Das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen belegt, dass die Umwelt- und Naturschutzverwaltungen kaputt reformiert werden. Die Ausgaben für den Naturschutz sind von 1994 bis 2 001 um ein Drittel zurückgegangen. In den Kommunen fiel jede dritte Stelle im Naturschutz weg. Die Linke meint, die Regierung tut sich mit der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz keinen Gefallen. Sie wird ebenso wie die letzte Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes wieder beim Eu GH landen, der Deutschland erneut verurteilen wird. Nun zu den Grünen: Sie wollen sich wieder als oberste Naturschützer aufspielen.

  • [Zuruf] Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind es

Dabei ist die Novelle zum Naturschutzgesetz doch nur deshalb notwendig, weil Sie es 2 002 versäumt haben, das Bundesnaturschutzgesetz vernünftig auszugestalten.

  • [Beifall] DIE LINKE

Ihre heute gestellten Fragen sind fast wörtlich der NABU-Stellungnahme entnommen. Dabei haben Sie geflissentlich die Feststellung unter den Tisch fallen lassen, dass die generelle Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Bundesnaturschutzgesetz nicht akzeptabel war. Seien Sie doch wenigstens so ehrlich, das mit aufzunehmen!

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hätten Sie mir zugehört, hätten Sie es mitbekommen

Sagen Sie jetzt nicht, dass Sie es damals nicht gewusst haben! Denn erstens ist die FFH-Richtlinie eindeutig formuliert, und zweitens haben die Verbände seinerzeit sehr deutlich darauf hingewiesen.

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir auch

Insofern fällt alles, was Sie an der jetzigen Regierung kritisieren, auf Sie selbst zurück. Auch wir Linken sagen: Die Grünen reden viel, wenn der Tag lang ist, handeln aber nicht entsprechend. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das Wort hat der Kollege Ulrich Petzold von der CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Heilmann, seitdem die Partei, deren Nachfolgepartei Sie angehören, keine Verantwortung mehr für die Elbe trägt, ist wieder eine ganze Reihe von Fischarten dorthin zurückgekehrt. Ich glaube, die Natur hat sich wieder erholt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Was ist mit dem Donaukanal in Bayern, Herr Petzold?

In Ihrer Pressemitteilung, in der die Grünen die heutige Aktuelle Stunde begründen, behaupten Sie, dass die Bundesregierung infolge eines auf den ersten Blick sehr hohen Personalabbaus in den Naturschutzverwaltungen

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch auf den zweiten Blick

als Gastgeberin für die 9. Vertragsstaatenkonferenz schlecht aufgestellt ist, und machen die Bundesregierung für den Personalabbau in diesem Bereich verantwortlich. Dies grenzt an Schaumschlägerei. Die Beantragung der Aktuellen Stunde zeigt, wie weit sich die Grünen von der Föderalismusrealität entfernt haben.

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir reden über das Bundesnaturschutzgesetz

Naturschutzverwaltungen sind Landesverwaltungen. Das weiß eigentlich jeder von uns. Ein Blick in die Praxis hätte Sie von der unsinnigen Formulierung der Pressemitteilung zu der heutigen Aktuellen Stunde abgehalten.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Insofern zeigt sich immer wieder: Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit.

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deshalb haben wir auch den Artenschutz

Ein Blick auf das Biosphärenreservat Mittlere Elbe hätte Ihnen für die heutige Diskussion sicherlich einiges gebracht, verehrte Kollegin Kurth. Die intensive Holzwirtschaft in der staatlichen Forstwirtschaft der DDR wurde nach der Wende durch eine weit extensivere Nutzung ersetzt, die natürlich weniger Personal benötigte. Forstflächen wurden nach der Wende wieder den privaten Eigentümern zur Nutzung und Bewirtschaftung übertragen und fielen dadurch aus der Bewirtschaftung durch die Forstämter heraus. Nicht zuletzt wurden in relevanten Größenordnungen Forstflächen den Naturschutzverwaltungen übertragen. Dadurch entstanden bei den Forstverwaltungen Personalüberhänge insbesondere von Forstfacharbeitern, die natürlich als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ein Anrecht auf Kündigungsschutz hatten. Für dieses überzählige Personal in den Forstverwaltungen der Bundesländer wurden sehr oft die Naturschutzverwaltungen als Auffangbecken genutzt. Leider nutzten einige Forstverwaltungen die Möglichkeiten der Personalübertragung auch dazu, ältere und nach ihrer Meinung nicht mehr so leistungsfähige Mitarbeiter loszuwerden. Darüber, dass dies kein haltbarer Zustand ist, sind wir uns alle einig, glaube ich.

  • [Beifall] CDU/CSU

Diese erfahrenen Forstleute waren natürlich in den Naturschutzverwaltungen willkommen, hatten jedoch das Handicap, dass anschließend keine ausgeglichene Altersstruktur in den Naturschutzverwaltungen vorhanden war und dass sie die Personalvoraussetzungen für die Naturschutzverwaltungen nicht mitbrachten. Es kamen Forstfacharbeiter, aber eigentlich wäre mittleres Leitungspersonal an dieser Stelle erforderlich gewesen. Im Ergebnis wurde gerade in Verantwortung von Frau Umweltministerin Heidecke, die Ihnen ja nicht unbekannt sein dürfte, Frau Kurth, dieses Personal auf kw-Stellen gesetzt. Ein richtiges Personalkonzept mit einem ordentlichen Stellenplan wurde nicht erarbeitet. Erst die Landesregierung nach 2 002 hat gemeinsam mit den Naturschutzverwaltungen klare Personalentwicklungskonzepte erarbeitet. Natürlich saß in dieser Zeit das übertragene Personal nicht untätig herum. Viele Projekte wurden auf den Weg gebracht. Ganz wichtig war dabei der Vertragsnaturschutz, der sich gerade in den Randbereichen, den Schutzzonen III und IV des Biosphärenreservats Mittlere Elbe, sehr gut entwickelt hat.

  • [Zuruf] Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Ganz genau

Jetzt ist der Vertragsnaturschutz zum Selbstläufer geworden. Viele Arbeiten, die bis vor kurzem noch durch Personal der Naturschutzverwaltung ausgeführt werden mussten, werden jetzt durch die Agrarbetriebe der Region erledigt. Damit war es natürlich möglich, das Personal auf den kw-Stellen sozialverträglich zu reduzieren–darauf lege ich Wert – und bei altersbedingtem Ausscheiden die Stellen nicht wieder zu besetzen. Damit haben die Bundesländer nicht anders gehandelt als Ihre Bundesregierung damals. Wenn Sie sich die Personalentwicklung in den Bundesbehörden UBA und Bf N in den letzten Jahren Ihrer Regierungszeit ansehen, stellen Sie fest, dass auch dort Personal in beträchtlichem Umfang abgebaut wurde. Man sollte nicht mit Steinen schmeißen, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Danke schön.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Aber man kann es ja ändern

Das Wort hat der Kollege Dr. Anton Hofreiter von Bündnis 90 /Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte in diesem Haus verläuft wie so viele Debatten über die Biodiversität und Artenschutz zuvor: Man ist sich insgesamt einig, dass mehr Schutz notwendig ist und dass sowohl international als auch europaweit, überall, viel getan werden muss. Wenn es aber konkret werden soll, schaut es meistens sehr mau aus.

  • [Widerspruch] Marie-Luise Dött (CDU/CSU)

Dann wird nicht darauf eingegangen bzw. nicht begründet, wo die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz besser oder schlechter ist. Es wird letztendlich allgemein besprochen. Schauen wir uns doch einmal die Realität in der Bundesrepublik an! Man muss anerkennen: Nicht nur in den Tropen, sondern auch in der Bundesrepublik befinden wir uns mitten in der Aussterbekatastrophe; das muss einem klar sein.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das ist keine politische Aussage, sondern eine wissenschaftliche Erkenntnis. Schauen wir uns einmal die Aussagen zur momentanen Lage in Europa an! Wenn Sie gestatten, zitiere ich ganz kurz aus dem Bericht des Wirtschafts- und Sozialrates. "Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffen extreme Lücken, die geschlossen werden müssen, will man der drohenden Gefahr des Glaubwürdigkeitsverlustes entgegenwirken." Mit dieser Novelle machen Sie aus der klaffenden Lücke einen tiefen Graben.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Dirk Becker (SPD): Das ist doch nicht wahr

Um das Problem der Novelle klarzumachen, muss man sich vergegenwärtigen, welches die Hauptursachen für das bereits stattfindende Artensterben in der Bundesrepublik sind. Es sind Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd. Wie gehen Sie denn jetzt mit den Problemen um? Sie schreiben in die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz hinein, dass der Schutz vom Individuum auf die Population heruntergestuft werden soll. Welche Folge hat dies in der Praxis? Die Folge in der Praxis ist, dass Sie einzelne Individuen töten können, wenn Sie behaupten, die Population dadurch nicht zu gefährden. Aber wer stellt denn fest, ob die Population gefährdet ist? Vielleicht die unteren Naturschutzbehörden, deren Personal total ausgedünnt ist, oder die Universitäten, in denen nach und nach fast alle Lehrstühle, die für den Bereich der Artenvielfalt zuständig waren, zu Lehrstühlen für Biotechnologie umgewidmet worden sind, sodass wir fast kein Fachpersonal mehr haben, weder auf universitärer noch auf behördlicher Ebene? Sie nehmen relativ kleine und geschickte Änderungen vor, die, wenn man sich nicht wirklich über die Folgen im Klaren ist, auf den ersten Blick harmlos wirken. Aber es ist ein gigantischer Unterschied, ob Sie Populationen schützen oder ob Sie festschreiben, dass gefährdete Arten grundsätzlich nicht getötet werden dürfen.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Bundesrat wird es noch schlimmer: Aus „lokalen Populationen“ will der Bundesrat allgemeine Populationen machen. Es gibt Arten, die europaweit vorkommen, es gibt Arten, die zirkumpolar vorkommen, es gibt Arten, die sehr weit verbreitet sind. Wer definiert das dann? Dürfen wir sie in der Bundesrepublik ausrotten, weil es noch woanders eine Population gibt?

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Fordert überhaupt niemand Wir sind hier nicht im Bundesrat

Das ist wieder ganz typisch für die Gesetzesarbeit der Großen Koalition: Auf den ersten Blick schaut es harmlos aus. Schauen wir uns dann die Wörter in ihrer praktischen Konsequenz an, dann wird daraus ein Skandal.

  • [Zuruf] Ingbert Liebing (CDU/CSU): Das glauben Sie doch selber nicht

– Diejenigen, die hier jetzt schreien, verstehen schlichtweg nicht, was das Wort Population bedeutet,

  • [Zuruf] Ingbert Liebing (CDU/CSU): Das ist doch Ideologie

was das Wort lokal bedeutet und was in diesem Zusammenhang Individuum bedeutet. Befassen Sie sich vorab damit; dann wird es Ihnen im Detail klar.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Weil der Bundesrat es ändern will, verstehen wir es nicht Das ist eine interessante Logik