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Offene Plenarprotokolle

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90. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Kollege Gehrcke, es stimmt natürlich, dass das Völkerrecht eine kollektive Bestrafung der Bevölkerung verbietet; darauf weisen wir die israelische Seite bei entsprechenden Gelegenheiten hin. Ich habe schon gesagt, dass wir hier die israelische Seite an ihre finanzielle Verantwortung erinnern, indem wir sie auffordern, die zurückgehaltenen Zoll- und Steuerrückzahlungen zur Verfügung zu stellen; dies haben wir nicht ohne Erfolg getan. Im Dezember ist, wie Sie wissen, eine Abschlagszahlung – so kann man das vielleicht nennen – von 100 Millionen Dollar geleistet worden. Das Geld ist direkt in die palästinensischen Kassen geflossen.

Zweite Nachfrage, bitte schön.

Zu meiner zweiten Nachfrage. Wenn ich mich nicht täusche, liegt die Gesamtsumme, die Israel den Palästinensern allein auf dieser Ebene schuldig ist, bei rund 600 Millionen Dollar.

Deswegen spreche ich von einer Abschlagszahlung.

In der Antwort auf die Frage meines Kollegen Norman Paech haben Sie im Grunde angedeutet – ich glaube, ich habe Sie da richtig verstanden –, dass die Bundesregierung ihre Hilfsmaßnahmen nicht verringert, sondern umgeschichtet hat, und zwar zugunsten ziviler und anderer Organisationen. Das kann ich folgendermaßen interpretieren: Sie haben trickreich die offiziellen Sanktionen unterlaufen und betreiben praktisch eine andere Politik. Hierbei klammern Sie die Regierung – sie hat die Autorität – aus. Meinen Sie, dass das auf Dauer tragfähig ist?

Ich weiß nicht, ob die Bundesregierung hier „trickreich“ war. Sie hat völlig korrekt gehandelt, weil sie verhindert hat, dass irgendeine bilaterale Zahlung der Bundesrepublik Deutschland auf das falsche Konto ging. Wir haben den Weg gewählt, weiterhin etwas für die Versorgung der palästinensischen Bevölkerung zu tun; die Zahlungen hatten einen Umfang von 42 , 5 Millionen Euro. Dabei haben wir mit anderen Partnern, privaten Partnern, Kommunen und NGOs, kooperiert. Außerdem haben wir uns im letzten Jahr mit 2 0 Millionen Euro an dem TIM-Prozess beteiligt. Hinzu kommen jährlich etwa 5 Millionen Euro an direkter humanitärer Hilfe. Diese Politik kann man, so denke ich, durchaus rechtfertigen, weil sie ausgeglichen ist. Wir haben darauf geachtet, dass die Kriterien erfüllt werden und aus dem Ganzen nicht irgendeine potenzielle Finanzierung von Hamas abgeleitet werden konnte. Wir haben im Interesse der palästinensischen Zivilbevölkerung aus unserem Geld das Beste gemacht. Ich glaube, das ist eine Politik, zu der man stehen kann.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Die nicht aufgerufenen Fragen werden nach den Vorschriften der Geschäftsordnung behandelt. Die Fragen 37 bis 44 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit sowie die Fragen 45 bis 49 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden schriftlich beantwortet. Die Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen hat zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Undine Kurth zum nationalen Biotopverbund eine Aktuelle Stunde verlangt. Diese werden wir jetzt abhalten. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen Nationaler Biotopverbund Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Undine Kurth von Bündnis 90 /Die Grünen das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste auf den Rängen! Vor ungefähr einem Jahr, am 30. Mai 2 006, fand in Bonn der Festakt „ 100 Jahre Naturschutz als Staatsaufgabe“ statt. Die Bundeskanzlerin sagte damals den klugen Satz, dem man nur zustimmen kann: Naturschutz ist kein Luxus, sondern zentraler Bestandteil von Umweltpolitik.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Professor Klaus Töpfer hat auf der gleichen Veranstaltung gesagt: Naturschutz ist nicht emotionale Neigung, sondern ökonomisches Denken. – Auch das verdient eigentlich Applaus. Der Staatssekretär hat in den Antworten auf unsere Fragen vorhin gesagt, dass Naturschutz ein Kernthema von Umweltpolitik sei. Auch Minister Gabriel wird nicht müde, richtigerweise immer wieder zu sagen, wie stark die Verpflichtung Deutschlands ist, für den Erhalt der Natur, für den Erhalt des Artenschutzes, für den internationalen Biodiversitätsschutz einzutreten. Auf der Bundespressekonferenz zum Thema „Rote Listen gefährdeter Biotoptypen“ sagte er heute richtigerweise: Wir können Indonesien schlecht auffordern: „Lasst die Wälder stehen, damit der Berggorilla leben kann!“, wir können nicht Afrika auffordern: „Liebe Afrikaner, kommt mit Elefanten und Löwen gut aus!“, wenn wir hier nicht genug tun, um die eigene Natur, den oft gescholtenen Feldhamster und die Mopsfledermaus, zu schützen. – All das ist richtig. Er hat heute auch gesagt, dass wir gerade dabei sind, die Datenbank der Natur zu löschen, und zwar nicht auf der Diskette, sondern auch auf der Festplatte. Die Aussterberate ist nämlich so hoch wie noch nie. Auf dem G- 8 -Treffen der Umweltminister wurde eine „Potsdam-Initiative zur biologischen Vielfalt 2 010 “ vereinbart. Es soll definiert werden, was wir tun müssen, um das Artensterben aufzuhalten. Zum großen Thema Klimawandel. Alle reden darüber. Allen wird plötzlich bewusst, was es bedeutet, wenn wir nichts unternehmen. Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin richtigerweise gesagt, dass es Annahmen gibt, nach denen zwischen 5 und 30 Prozent der uns bekannten Tier- und Pflanzenarten in absehbarer Zukunft–das werden wir noch erleben können – aussterben werden, wenn wir nicht handeln. All dem stimmen wir zu. Da gibt es nichts zu widersprechen. Uns liegt ein Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen vor, das darlegt, wie kompliziert die Verwaltung im Bereich Umwelt in unserem Land organisiert ist. Der Vorsitzende dieses Sachverständigenrates, Professor Koch, überschreibt sein Gutachten mit der provokanten Überschrift „Umweltverwaltung an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit“. Das heißt ganz offensichtlich, dass der von allen beschworenen Aufgabe in diesem Land momentan zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wenn der Erhalt der Biodiversität eine existenzielle Frage ist, wenn es nicht nur darum geht, ob es uns draußen gefällt oder ob es schön aussieht, sondern wenn die Biodiversität unsere Lebensgrundlage ist, dann müssen wir uns darüber unterhalten, dass Artenschutz Regeln braucht.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es gibt Regeln als Gesetzesgrundlage und Regeln im Vollzug. Im Vollzug sieht es nicht so großartig aus. Das haben wir ja gerade gehört. Wie sieht es bei der Gesetzesgrundlage aus? Wir sind vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert worden, das Naturschutzgesetz dieses Landes europäischen Regeln anzupassen, weil wir den Vorgaben der FFH-Richtlinien nicht in jedem Punkt entsprechen. Wir wussten das. Jedem, der uns fragen wird, was wir früher getan haben, antworten wir: Wir haben diesen Mangel immer benannt. Die Abstellung dieses Mangels war aber leider gegen andere nicht durchzusetzen, auch gegen unseren damaligen Koalitionspartner – nicht in Gänze, sondern einzelne Personen – nicht. Das heißt, das Gesetz muss jetzt novelliert werden. Noch einen Punkt, um die Aktualität dieser Aktuellen Stunde zu begründen: Noch in dieser Woche wird im Bundesrat über die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle entschieden. Wir glauben, dass das nicht ohne öffentliche Aufmerksamkeit passieren sollte. Denn die Regeln, die da geplant sind, lassen sehr viele Fragen offen. Ich frage: Ist das die richtige Richtung? Immer wenn Juristen etwas ändern, kommt es auf jedes Wort an. Wir lassen uns nicht erzählen, dass es eigentlich ganz nett gemeint ist und dass nichts Schlimmes passieren wird, wenn so unbestimmte Rechtsbegriffe wie „zumutbare Alternativen“ eingeführt werden, wenn es darum geht, welche Ausnahmen vom Artenschutz zugelassen werden sollen. Was bitte ist eine „zumutbare Alternative“? Ein weiteres Beispiel: Es sollen keine „unzumutbaren Belastungen“ für diejenigen, die Eingriffe tätigen wollen, entstehen. Was bitte ist eine „unzumutbare Belastung“? Das sind, wie die Juristen sagen, nicht legal definierte Begriffe. Jeder kann sie fröhlich auslegen. Es ist kein besserer Schutz. Es werden verschwommene Begriffe eingeführt. Das kann nicht das Ziel einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sein, die dazu dienen soll, dass das Gesetz den FFH-Richtlinien entspricht.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mein Kollege Dr. Hofreiter wird das im Näheren ausführen. Wer sich die Kritikpunkte im Einzelnen ansehen will, findet sie auf unserer Website. Dort haben wir sie aufgelistet. Hier geht es mir darum, darauf aufmerksam zu machen, dass man die notwendige Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes an europäisches Recht nicht dazu missbrauchen darf und kann, die Standards im Artenschutz abzusenken und aufzuweichen. Wir können nicht immer davon reden, wie wichtig und existenziell das alles ist, und dann die notwendigen Schritte unterlassen. Das passt einfach nicht zu dem, was Herr Minister vorhin gesagt hat, nämlich dass es keinen Grund zur Entwarnung gibt und dass wir Anstrengungen auf allen Ebenen brauchen. Wir brauchen auch Anstrengungen auf nationaler Ebene und müssen bitte schön endlich konsequent handeln und nicht nur darüber reden. Ich hoffe, wir haben Ihre Unterstützung.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Wort hat jetzt die Kollegin Marie-Luise Dött von der CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kurth, als mich die Nachricht ereilte, dass die Grünen eine Aktuelle Stunde zum Thema Biodiversität beantragt haben, habe ich mich spontan gefreut.

  • [Zuruf] Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schön

Ich habe angenommen, dass die Grünen die schönen Fernsehbilder der vergangenen Wochen von und mit Knut noch einmal bei uns hier im Plenum des Bundestages Revue passieren lassen wollen. Aber das wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein.

  • [Zuruf] Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht ernst gemeint, oder?

Nun ist aus dieser Aktuellen Stunde leider eine Trauerstunde geworden. Denn mit dem Pandabärenweibchen Yan Yan hat uns wenige Tage nach den schönen Fernsehbildern vom putzigen Knut eine Sympathieträgerin der deutschen Biodiversität verlassen müssen. Wir trauern um Yan Yan und wünschen ihr ein angenehmes Leben im Pandabärenhimmel. Jetzt aber einmal im Ernst. Ich kann den Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion, genauso aber denen von der FDP hinsichtlich des Klimawandels – wir hatten vor vier Wochen eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema – den Vorwurf nicht ersparen, bei einem wichtigen Thema wieder einmal zu kurz zu springen. Mit einer Aktuellen grünen Stunde leistet man der Biodiversität einen Bärendienst. Knut, Yan Yan und der selige Bruno mögen mir verzeihen. Bemüht versuchen die Grünen mit ihrer Presseerklärung vom vergangenen Montag, ein paar Themen zu konstruieren, die sie dann zu einer Bundestagsdebatte hochstilisieren. Es führt kein Weg daran vorbei, festzustellen: Diese Aktuelle Stunde ist wieder einmal die verkrampfte Suche nach einer weiteren Schlagzeile in den Medien und damit so überflüssig wie ein Kropf.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommen Sie einmal zur Sache

Gleichwohl möchte ich den Anlass nutzen, zu einem Thema Stellung zu nehmen,

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das freut uns

auch wenn Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dieses Thema möglicherweise überhaupt nicht in den Kram passt. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem notwendigen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wird die Nutzung der Biomasse immer häufiger und intensiver in die Diskussion eingebracht. Ich sehe diese Entwicklung mit wachsender Sorge. Landnutzung und Landnutzungsänderungen bergen immer die Gefahr in sich, die Vielfalt der Lebensräume, die Vielfalt der Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten zu beeinträchtigen.

  • [Zuruf] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein gutes Gesetz

Das ist aktuell an den Palmölplantagen zu beobachten. Dabei sind Palmölplantagen auf brandgerodeten Regenwaldflächen in Südostasien nur ein Teil des Problems, das in diesem Fall auch noch sehr weit weg liegt. Die Gefährdungen für die Biodiversität haben wir auch im eigenen Haus. Großflächige Monokulturen mit eigens für die Energiegewinnung gezüchteten Energiepflanzen, Nutzung auch des letzten Quadratmeters landwirtschaftlich bebaubarer Fläche, Walddüngung – dies sind mögliche Zukunftsszenarien für die Nutzung der Biomasse zur Energiegewinnung, die der Biodiversität in unserem eigenen Lande gewiss nicht zuträglich wären. Ich bin deshalb sehr dafür, dass in enger Kooperation mit den betroffenen Menschen – das sind ganz besonders die Landwirte und die Waldbesitzer – rasch klare Regeln für eine tatsächlich nachhaltige Biomassegewinnung aufgestellt werden. Es darf nicht so weit kommen, dass wir den Teufel des Klimawandels mit dem Beelzebub einer verarmten Natur auszutreiben versuchen.

  • [Beifall] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • [Beifall] CDU/CSU

Ich möchte in diesem Zusammenhang über einen bemerkenswerten Vorgang berichten, der sich in der vergangenen Woche zugetragen hat: Der Gemeinderat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat sich auf Antrag der CDU gegen die Nutzung von Palmöl für das geplante Blockheizkraftwerk ausgesprochen. Die Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion hat dies damit begründet, dass es keine garantierte Zertifizierung für eine nachhaltige Gewinnung von Palmöl gibt. Brandrodungen für Palmölplantagen seien unakzeptabel, lieber setze man auf heimische regenerative Energien.

  • [Beifall] CDU/CSU

Ich halte diese Ausführungen und den Beschluss des Gemeinderates für mutige Zeichen wider den wachsenden Zeitgeist, die wirklich unseren Applaus verdienen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Umso wichtiger ist es, jetzt für die Nutzung der Biomasse in unserem eigenen Land Nachhaltigkeitsregeln aufzustellen – der Biodiversität zuliebe. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU