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Offene Plenarprotokolle

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90. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Die Kollegin Höhn hat noch eine Nachfrage.

Das ist ein spannendes Thema. Ich habe noch eine Frage, Herr Staatssekretär. Ich habe eben den Brief des Staatssekretärs Machnig an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erwähnt, in dem er seine Auffassung dargelegt hat, wer für die Genehmigung zuständig ist. Nachdem dieser Brief der Landesregierung vorlag, hat der nordrheinwestfälische Umweltminister Uhlenberg in der Landtagssitzung vom 7. März 2 007 die Auffassung geäußert, dies sei Sache des Bundes, und gesagt – Zitat –: "Es kann daher keinesfalls Sache einzelner Bundesländer sein, Abfallimporten aus einem weit entfernten hochindustrialisierten Vertragsstaat des Baseler Übereinkommens entgegenzutreten." Teilen Sie diese Auffassung?

Ich wiederhole: Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass manche mit Blick auf andere versuchen, sich zu entlasten.

Es scheint angeraten, die wechselseitig vorhandenen Informationen zu diesem Thema im Anschluss an die Fragestunde zusammenzuführen. Es gibt sicherlich Anregungen für parlamentarische Initiativen, aber auch für die Vorhaben, die der Staatssekretär angekündigt hat. Wir sind auf jeden Fall am Ende dieses Geschäftsbereiches. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Fragen beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel. Ich rufe die Frage 2 2 des Kollegen Kai Gehring auf: Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge im Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, und aufgrund welcher neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung in dieser Sache ihre Position innerhalb der letzten Wochen geändert?

Frau Präsidentin! Die Bundesregierung hat, wie Sie wissen, sehr geehrter Herr Kollege Gehring, bereits im 17. Bericht nach § 35 des BAföG angekündigt, die finanzpolitische Situation, die sie bewogen hat, wegen der dringend notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte keine sofortige Anpassung der BAföG-Sätze vorzuschlagen, fortlaufend beobachten und gegebenenfalls auch unabhängig von der Vorlage des nächsten Berichts mit geeigneten Vorschlägen reagieren zu wollen. Dies gilt weiterhin. Dass derzeit angesichts der immer deutlicheren Anzeichen für eine sich verfestigende konjunkturelle Belebung innerhalb der Bundesregierung über Spielräume einer BAföG-Anpassung in 2 008 diskutiert wird, ist keine Änderung, sondern eine konsequente Fortsetzung der bereits geäußerten Position.

Ihre erste Nachfrage, bitte.

Vielen Dank. – Ich habe das als Positionswechsel wahrgenommen, möchte aber eine Frage zur Problematik des zweiten Bildungsweges stellen. Die SPD-Fraktion hat in ihrer Pressemitteilung vom 2 0. März erklärt, eine Einschränkung, zum Beispiel die Begrenzung des elternunabhängigen BAföG von Schülerinnen und Schülern im zweiten Bildungsweg, „auf keinen Fall“ mitzutragen. Macht sich die Bundesregierung diese Position zu eigen? Darüber hinaus möchte ich wissen, wie die Bundesregierung zum Bundesratsvorstoß des Freistaates Bayern steht, die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen beim zweiten Bildungsweg ersatzlos aus der Novelle zu streichen.

Die Bundesregierung hat einen Regierungsentwurf eingebracht, der Gegenstand der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist. Alles andere wird sich im weiteren Verlauf zeigen.

Ihre zweite Nachfrage.

Sieht die Bundesregierung im BAföG eine zukunftsfähige Form der Ausbildungsförderung, oder hält sie es – wie die Bundesministerin noch vor wenigen Monaten deutlich gemacht hat – eher für ein Auslaufmodell? Plant die Bundesregierung mittelfristig, noch in dieser Legislaturperiode, eine grundlegende Strukturreform beim BAföG?