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Offene Plenarprotokolle

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9. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b auf: a)Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes – Drucksache 16 / 45 – (Erste Beratung 5. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung( 15. Ausschuss) – Drucksache 16 / 227 – Berichterstattung: Abgeordneter Horst Friedrich (Bayreuth) b)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben – Drucksache 16 / 54 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich erteile das Wort dem Bundesminister Wolfgang Tiefensee.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Gesetzesvorhaben mit langen Titeln: Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz. Die Länge der Titel ist reziprok zur Wirkung, die diese beiden Gesetze haben sollen: Wir wollen einen Beitrag leisten, dass Planungsverfahren für Verkehrswege und weitere Infrastrukturvorhaben verkürzt werden, damit Investitionen schneller umgesetzt werden können. Ich denke, mit diesen beiden Gesetzesvorhaben unterstreicht die Regierung einmal mehr, dass sie zügig das verwirklicht, was in der Koalitionsvereinbarung steht, besonders an den Punkten, wo es um bessere Bedingungen für Investitionen und wirtschaftliches Wachstum geht. Sie wissen, dass das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz im Osten bereits seit mehr als einem Jahrzehnt Wirkung entfaltet. Das ist ein wichtiger Aspekt. Wir wollen das, was sich im Osten bewährt hat, mit dem zweiten Gesetz auf das ganze Land übertragen. Wir wollen die Erstinstanzlichkeit – die Befassung mit bestimmten Vorhaben in nur einer gerichtlichen Instanz – auf die ganze Republik übertragen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, wissen aber auch, dass wir das Bundesverwaltungsgericht nicht überlasten dürfen. Aus diesem Grund werden im Gesetz 86 Vorhaben benannt – für Schienenwege, Straßenwege sowie Wasserwege –, die speziell unter diese Regelung fallen sollen. Wir haben eine ganze Reihe von Anregungen mit den Ländern diskutiert und in den Gesetzentwurf übernommen. Ich greife einige kurz heraus: Wir wollen bestimmte Vorarbeiten zur Bauvorbereitung im Verfahren ermöglichen. Mit anderen Worten: Wir werden Vorbereitungen nicht nur auf die Planung, sondern auch auf den Bau bezogen vorantreiben können. In bestimmten Fällen werden wir keine Erörterungstermine mehr brauchen; sie sollen beispielsweise dann entfallen, wenn keine Einwendungen von Bürgern vorliegen und keine Stellungnahmen auf dem Tisch liegen. Wir wollen reagieren, wenn bei Grundstücksfragen die entsprechenden Eigentümer nicht ortsansässig sind: Die Ermittlungszeiträume sollen verkürzt werden bzw. solche Ermittlungen sollen nicht mehr notwendig sein – um nur einige Beispiele zu nennen. Mit dem neuen Gesetz werden wir aber auch die Umweltbelange im Blick behalten: Wir werden alle Standards – sowohl bei den FFH-Gebieten als auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung – einhalten, wie das auch im Osten gang und gäbe war; es hat den Verfahren in dieser Beziehung nicht geschadet. Darüber hinaus setzen wir einen Akzent bei der Bürgerbeteiligung. Das ist wichtig auch für Bürgervereine und Bürgerinitiativen. Die Naturschutzverbände werden im Rahmen der so genannten Präklusion, beim Anhörungsrecht, was die Fristen angeht, den Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt. Das könnte ein Wermutstropfen sein. Ich denke, das ist zumutbar und führt zu einer weiteren Verkürzung. Summa summarum: Durch die Umsetzung dieser beiden Vorhaben können wir erreichen, dass die Dauer bestimmter Verfahren in ganz Deutschland, so wie das schon jetzt im Osten der Fall ist, um bis zu zwei Jahre verkürzt werden kann. Das ist ein Anreiz für Investoren, ist gut für Investitionen und gibt einen Impuls für die Wirtschaft.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Es gibt darüber hinaus vonseiten der Länder noch Ergänzungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens natürlich eingebracht werden können und diskutiert werden. Wir haben schon eine Reihe von Vorschlägen aufgenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfehle Ihnen heute die Annahme des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes. Dieses wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, damit das Verfahren im Osten nicht abbricht; das neue Gesetz wird parallel dazu eingeführt, aber bitte nicht mit einer Frist von zwölf Monaten, sondern möglichst mit einer kürzeren Frist. Damit wollen wir ein deutliches Signal für einen wirtschaftlichen Aufschwung setzen. Dieser kommt den Menschen, der Baubranche, der Wirtschaft und damit unserem Land insgesamt zugute. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich erteile das Wort Kollegen Jan Mücke, FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die bei den Gesetzesvorhaben, die heute zur Beratung auf dem Tisch liegen. Der Bereich der Verkehrsplanung ist ganz klar ein Feld für Bürokratieabbau. Wir als FDP stehen für Bürokratieabbau. Wir wissen, dass die Überregulierung in diesem Bereich – aber nicht nur in diesem – in unserem Land erheblich ist und dass großer Handlungsbedarf besteht, um insbesondere bei Verkehrsplanungen schneller zu Entscheidungen zu kommen. Wenn es einen Bereich gibt, in dem die Überregulierung in unserem Land anschaulich wird, dann im Bereich der Verkehrsplanungsgesetze. Die Abkürzung BRD steht nicht umsonst nicht nur für Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für „beinahe regelungsdicht“. Diese Regelungsdichte führt aber dazu, dass wir bei entscheidenden Verkehrsvorhaben sehr viel Zeit benötigen. Wir brauchen zu lange. Dadurch verschenken wir unsere Zukunft.

  • [Beifall] FDP

Wie sehr man seine Zukunft verschenken kann, möchte ich Ihnen an zwei Beispielen deutlich machen, die für jeden nachvollziehbar machen, wie wichtig es ist, dass wir zu einer deutlichen Straffung der Planungsverfahren kommen. Ich nenne Ihnen als erstes Beispiel den Bau des Riederwaldtunnels an der A 66 in Hessen. Die Planungen begannen 1971, der erste Anhörungstermin fand 1989 statt, der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist für das nächste Jahr vorgesehen. Bis heute ist dort also noch kein Bagger gefahren, bis heute ist dort noch keine Schaufel in die Hand genommen worden. Das zweite Beispiel ist die Ortsumfahrung von Weimar im Lahntal an der B 255. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist ebenfalls für das nächste Jahr vorgesehen. Der Erörterungstermin fand im vergangenen Jahr statt. Der Planungsbeginn war 1968.

  • [Zuruf] Ernst Burgbacher (FDP): So genannte Spät 68 er

Diese Planungsvorhaben sind deutlich älter als ich selber. Es kann doch nicht der Normalzustand sein, dass wir in Deutschland für eine Planung 37 Jahre benötigen. Hier wird die Zukunft unseres Landes verschenkt.

  • [Beifall] FDP

Als Land in der Mitte Europas sind wir ein Transitland. Wir sind ein Land mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Deswegen und weil damit auch Ansiedlungsentscheidungen von Unternehmen verbunden sind, sind wir auf vernünftige Verkehrswege angewiesen. Es ist also ganz wichtig, dass wir durch gestraffte Verfahren schneller zu Entscheidungen kommen. Das ist der überragende politische Aspekt bei diesen beiden Vorhaben, die heute auf dem Tisch liegen. Es gibt aber noch einen persönlichen Aspekt, der uns Politikern wichtig sein sollte. Es ist den Planern durchaus zu gönnen, dass sie die Umsetzung ihrer Planungen auch persönlich noch erleben können.

  • [Beifall] FDP

Herr Minister Tiefensee, ich finde es deshalb sehr schön, dass auch Sie als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz jetzt für ein gutes Projekt halten;

  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Immer schon, junger Mann Nicht so nassforsch

denn wenn ich richtig informiert bin, hat die SPD-Bundestagsfraktion dem damaligen gemeinsamen Vorhaben der FDP-Bundestagsfraktion und der CDU/ CSU-Fraktion, also dem der alten Koalition, 1991 nicht zugestimmt.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Da habt ihr es
  • [Zuruf] SPD: Waren Sie da schon geboren?

Herr Minister, wir freuen uns sehr, dass Sie nun gemeinsam mit Ihrer Fraktion zu einer höheren Einsicht gelangt sind. Vielleicht können Sie ja auch ein Einsichtsbeschleunigungsgesetz machen. Dadurch könnten hier vielleicht viele Prozesse deutlich gestrafft werden.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] SPD: Die Gesetze macht immer noch der Bundestag

Wir stimmen heute der nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes für die neuen Länder zu, wie wir das in den vergangenen Jahren auch schon getan haben, damit die begonnenen Planungsprozesse in den neuen Ländern nicht künstlich verlängert werden. Für uns ist es aber wichtig, dass wir ein einheitliches Planungsrecht für ganz Deutschland bekommen.

  • [Beifall] FDP

Ich betone, dass das Niveau dieses einheitlichen Planungsrechts so sein muss, das es wirklich möglich sein wird, schneller zu Entscheidungen zu kommen. Dabei gelten für uns einige wichtige Grundsätze. Ein wichtiger Grundsatz für uns ist, dass es für die Bürgerinnen und Bürger möglich sein muss, einen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Es macht gar keinen Sinn, dass das Bundesverwaltungsgericht Erstinstanz für Projekte mit einer so genannten überragenden verkehrlichen Bedeutung ist, wie das im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Ich komme später noch zur Definition der überragenden verkehrlichen Bedeutung. Es wäre wünschenswert, wenn wir hier zu einem effektiven Rechtsschutz kommen würden, das heißt, die Oberverwaltungsgerichte sollten Erstinstanz sein. Es ist eigentlich regelwidrig, dass das Bundesverwaltungsgericht Tatsacheninstanz ist. Das gibt es in keinem anderen Bereich in der Gerichtsorganisation. Die Bundesgerichte sind dafür zuständig, Rechtsfehler zu beheben, und sie sind nicht dazu da, Tatsachen zu erheben.

  • [Beifall] FDP

Deshalb sind wir dafür, dass die Oberverwaltungsgerichte bei diesen Projekten Erstinstanz sind. Das führt auch nicht zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die Oberverwaltungsgerichte sehr schnell arbeiten können, da sie sehr viel einfacher als das Bundesverwaltungsgericht einen Termin machen können. Die Zahlen in der Statistik zeigen auch, dass bisher nur circa 2 Prozent aller Fälle beim Bundesverwaltungsgericht gelandet sind. Deshalb denke ich, dass es zumutbar und kein großes Risiko ist, dass die Oberverwaltungsgerichte Erstinstanz werden. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Beteiligung der Bürger; der Herr Bundesminister hat es angesprochen. Wir legen als Rechtsstaatspartei natürlich auch Wert darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen effektiv wahrnehmen können. Sie können ihre Interessen aber immer dann nicht effektiv wahrnehmen, wenn es Erörterungstermine gibt, zu denen 2000 Betroffene geladen sind und auf denen jeder versucht, sein Anliegen vorzubringen. Teilweise werden dort auch Anliegen vorgebracht, die gar nicht persönlich begründet sind. Deshalb ist es aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion völlig sinnlos, an den Anhörungsterminen als einer Art Mammutveranstaltung festzuhalten. Wir müssen hier zu einer deutlichen Straffung kommen. Wir können uns vorstellen, dass man das Verfahren in diesem Bereich durch eine gezielte Ansprache der wirklich Betroffenen deutlich strafft.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Ich habe gedacht, die FDP sei auch eine Bürgerrechtspartei Was ist denn mit den Bürgerrechten? Keine Ahnung

Ich komme zu den letzten zwei Aspekten, dann bin ich am Ende meiner Rede. Wir wollen nicht, dass man die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen bis in alle Ewigkeit verlängern kann, und wir wollen auch nicht, dass man Vorratsplanung betreibt, wie das in den letzten Jahren bedauerlicherweise Einzug gehalten hat. Wir wollen, dass ein Planfeststellungsbeschluss zehn Jahre lang gilt und dann verfällt und dass keine Verlängerungsmöglichkeit besteht. Einen entsprechenden Änderungsantrag werden wir in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Wer nach zehn Jahren nicht gebaut hat, der hat keine wirklich ernsthafte Bauabsicht. Deshalb ist es nicht zumutbar, dass wir Planungsverfahren über Jahrzehnte hinweg fortführen. Es muss erreicht werden, dass man schnell plant, dann aber auch schnell umsetzt. Herr Bundesminister, ich komme zum letzten Aspekt. Das beste Baurecht und die schönsten Planfeststellungsbeschlüsse nützen gar nichts, wenn kein Geld vorhanden ist, um die Planfeststellungsbeschlüsse umzusetzen.

  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Das sagen Sie mal den Menschen vor Ort und den Bürgermeistern

Deshalb wünschen wir Ihnen viel Spaß und vor allen Dingen viel Erfolg dabei, wenn Sie mit Ihrem Kollegen Finanzminister über die Finanzierung dieser Bundesprojekte reden. Wir sind gespannt, ob es dann wirklich zu einer Beschleunigung bei den Planungsverfahren und vor allen Dingen bei der Umsetzung dieser Planung kommt. Ihnen persönlich wünschen wir alles Gute und Ihnen, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] FDP

Kollege Mücke, dies war Ihre erste Rede. Herzliche Gratulation und alles Gute für Ihre weitere Arbeit!

  • [Beifall]

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Klaus Lippold, CDU/CSU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Veränderung von Verkehrswegen werden den Anforderungen, die man an zügige Entscheidungsprozesse und an eine zügige Umsetzung stellen muss, in keiner Weise mehr gerecht. Sie entsprechen insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir uns als Bundesrepublik Deutschland in der Mitte Europas befinden, die EU-Osterweiterung unsere zentrale Position noch gestärkt hat, neue Verkehrsströme auf uns zukommen, nicht mehr den europäischen Anforderungen, weder in Bezug auf Transparenz noch auf die nötige Schnelligkeit. Deshalb ist es ein guter Ansatz, dass wir hier und heute anfangen, daran etwas zu ändern. Das ist die Voraussetzung dafür, um mit einem funktionierenden Logistikmarkt zusätzliche Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Unsere zentrale Lage in Europa bedingt geradezu, dass wir diese Chance ergreifen und sie nicht verstreichen lassen. Hier muss Wachstum entstehen. Das können wir dann erreichen, wenn wir die Entscheidungsprozesse stark beschleunigen. Dazu haben wir heute den entsprechenden Einstieg vorbereitet. Ich will aber auch deutlich machen, dass Infrastruktur mehr als nur Straße ist. Wir werden den Energiebereich in den nächsten Jahren neu ordnen müssen. Das ist für die Bundesrepublik von ganz entscheidender Bedeutung. Ein Nachholbedarf in der Größenordnung von mehrstelligen Milliardensummen Euro an Investitionen in Großprojekte ist vorhanden. Diese Großprojekte müssen zügig angegangen werden. Wenn wir diese Großprojekte angehen, werden sich natürlich für den Leitungsbau neue Anforderungen und Herausforderungen ergeben. Auch das müssen wir gestalten können. Das werden wir zügig umsetzen müssen. Ein Kraftwerk, das nicht an den Ballungsraum angeschlossen ist, den es mit Strom beliefern soll, macht schlechthin keinen Sinn. Wenn wir, was wir ja vorhaben, zum Beispiel im Offshorebereich neue Anlagen bauen und in diesem Bereich in andere Dimensionen vorstoßen wollen, dann bedingt das natürlich auch, dass wir an den Leitungsbau denken, um vom Offshorebereich hin zu den Ballungszentren in unserem Land eine entsprechende Stromversorgung zu gewährleisten.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich will auf den Gasbereich gar nicht mehr eingehen. Diese Positionen sind unabweisbar notwendig. Wir können – Minister Tiefensee hat dies angesprochen – auf einen Erfolg in den neuen Bundesländern zurückschauen. Die Entscheidung, die wir damals getroffen haben, war gut. Sie hat dazu geführt, dass wir in den neuen Bundesländern gut vorangekommen sind. Es muss erlaubt sein, darauf zu verweisen, wie sich nach 1990 andere Länder im Osten hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur entwickelt haben und was wir in den neuen Bundesländern erreichen konnten. Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel. Ich will nicht sagen, dass die Entwicklung damit abgeschlossen ist; denn vor uns liegen noch Aufgaben, denen wir uns werden stellen müssen. Sicher ist, dass wir dies dann, wenn wir dieses Gesetz weiter gelten lassen, tun können. Ich glaube, dass das, was für die neuen Bundesländer gut war, auch für die alten Bundesländer gut ist. Diese Vorstellung habe ich schon immer gehegt. Sie war bislang nicht umzusetzen. Insofern sind wir jetzt in der Umsetzung dieser Vorstellung ein gutes Stück weiter.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Wir sollten dabei Vorstellungen, Vorschläge, Anregungen und Ideen einbeziehen, die aus den Bundesländern, etwa aus Hessen und Schleswig-Holstein, kommen. Ich glaube, das ist wichtig. Die Effizienz des Gesetzgebungsvorhabens könnte durch das, was wir hier miteinander sorgfältig diskutieren und prüfen werden, gestärkt werden. Ich sehe gute Ansätze darin, in einem gemeinsamen Denkprozess konstruktive Lösungen für unser Land zu finden. Wir sollten das aufgreifen und entsprechend umsetzen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollten wir vielleicht auch darüber nachdenken, Herr Minister, unsererseits Initiativen in die Europäische Union einzubringen, um auch auf dieser Ebene einen Beschleunigungsprozess einzuleiten und den Bürokratieabbau voranzutreiben. Wir können heute unser Land nicht mehr isoliert betrachten. Wenn wir uns nicht damit befassen, was auf europäischer Ebene passiert, werden wir in der Bundesrepublik nicht weiterkommen. Wir werden dies frühzeitig tun müssen. Das sollten wir auch in dieser Debatte berücksichtigen. Herr Kollege Mücke, Sie haben zu Recht festgestellt, dass allein die Schaffung von Planungsrecht nicht ausreicht. Ich glaube deshalb, dass der Ansatz der Koalition zu begrüßen ist, trotz der schwierigen Haushaltslage die Mittel für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu erhöhen. Wir werden diesen Ansatz nach Kräften unterstützen, weil das der Komplementärbereich zur Umsetzung des Planungsrechts ist. Wir wollen mehr Maßnahmen realisieren – sei es im Bereich der Straße, sei es im Bereich der Bahn –, aber wir sollten sie gemeinschaftlich angehen und umsetzen. Wir sollten nicht nur den Bestand erhalten, sondern auch den Neubau forcieren. Der Ansatz der Koalition ist gut und wir sollten ihn gemeinschaftlich tragen. Damit werden auch über die Bundesrepublik Deutschland hinaus Zeichen gesetzt. Wer jetzt von außen nach Deutschland blickt, erkennt, dass wir den Bürokratieabbau angehen und etwas für konjunkturelle Entwicklung, Wachstum und Arbeitsplätze tun wollen. Ich glaube, das ist auch für ausländische Investoren ein entscheidender Anreiz, sich für die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Wir sollten in diesen Prozess auch neue Finanzierungsinstrumente einbringen und nach Möglichkeiten suchen, um die öffentlich-privaten Partnerschaften noch stärker als bisher für unseren Part der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung zu nutzen und die Umsetzung mit neuen Managementgesellschaften zu begleiten. Alles in allem sehe ich einen positiven Gesamtansatz. Es handelt sich nicht um eine enge Beschränkung auf scheibchenweise Maßnahmen; wir denken vielmehr im System. Damit werden wir weiterkommen. Das wird der Bundesrepublik Deutschland und der Schaffung von Arbeitsplätzen zugute kommen. Deshalb sollten wir das gemeinsam anpacken. Wir sind dabei für neue Ideen offen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Da dies die letzte Sitzung vor Weihnachten ist, darf ich all denjenigen, die ich bis dahin nicht mehr sehen werde, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Herzlichen Dank, Kollege Lippold, für die freundlichen Wünsche. Ich erteile der Kollegin Dorothee Menzner , Fraktion Die Linke, das Wort.

  • [Beifall] DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16 / 45 soll ein stets umstrittenes Gesetz nochmals – diesmal um ein Jahr – in seiner Geltungsdauer verlängert werden. Bildlich gesehen geht es darum, im Advent schnell noch ein paar Türchen zu öffnen, damit noch mehr Beton in die Landschaft gepumpt werden kann,

  • [Beifall] DIE LINKE

getreu der Devise: mehr Infrastruktur gleich mehr Wettbewerb gleich mehr Arbeit. Dem ist aber nicht so. Die bestens ausgebauten Verkehrswege stärken längst die Kerngebiete und weniger die ländlichen Regionen. Die schnellen Verbindungen tragen längst mit dazu bei, die Regionen buchstäblich auszuwaschen. Immer mehr Menschen müssen der Arbeit hinterherfahren, immer öfter und über immer weitere Entfernungen. Welch ein Armutszeugnis der Verkehrspolitik!

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Zuruf] Hans-Joachim Hacker (SPD): Wo kommen Sie denn her?

Der Kurzschluss zwischen Infrastruktur und Arbeit führt in die falsche Richtung. Er wird noch fragwürdiger, wenn er zulasten der Lebensräume oder der Rechte der Anwohner geht. Genau dies steckt hinter dem Wortungetüm „Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz“. Dies lehnt die Linke im Deutschen Bundestag ab.

  • [Beifall] DIE LINKE

Zur Begründung beziehe ich mich auf den Erfahrungsbericht der vorherigen Bundesregierung auf Drucksache 15 / 2311, in dem auf Seite 13 festgestellt wurde, dass die Sondersituation in den neuen Ländern nicht mehr besteht. In der Tat ist der Nachholbedarf weitgehend gedeckt. Die vereinfachten Planungsverfahren, die verkürzten Bearbeitungsfristen und das verengte Klagerecht haben keine aktuelle Bedeutung mehr. Ich komme nun zu dem gravierend weiter reichenden Gesetzentwurf auf Drucksache 16 / 54. Offenbar will die Bundesregierung damit das beschnittene Planungsrecht, das bisher nur im Osten unseres Landes gilt, bundesweit zementieren, und zwar für 58 Fernstraßenprojekte, 22 Eisenbahn strecken, sechs Wasserstraßen, imaginäre Transrapidstrecken, eine nach oben offene Zahl an Flugplätzen und letztlich auch für Energiefernleitungen – all das vor der Kulisse, dass etliche Projekte in einer ganzen Reihe von Bundesländern schon längst die Baureife erlangt haben und in der Schublade liegen. Wer sich dazu umhorcht, wird Erstaunliches hören. Es soll Bundesländer geben, in denen baureife und komplett durchgeplante Verkehrsprojekte mit einem Volumen von rund 1 Milliarde Euro in der Schublade liegen. Hier muss keine Planung mehr erfolgen oder beschleunigt werden. Man könnte längst bauen. Das Einzige, was fehlt, ist das liebe Geld. Nun soll sozusagen Plan B hinzukommen, weil nicht annähernd genug Geld für Hunderte Projekte da ist, die bereits als Bedarf gelistet sind. Für eine ungewisse Zahl weiterer Projekte will man jetzt offenbar das große Los und die freie Auswahl. Man will den Bulldozern weitere Flächen zum Fraß vorwerfen, dabei die Bearbeitungsfristen kürzen, die Pflicht, die Planungen bekannt zu machen, ausdünnen und die Klagezuständigkeit dem Bundesverwaltungsgericht alleine anlasten. Mit Verlaub, werte Kolleginnen und Kollegen, mit einem solchen Plan B werden wir uns einen Bärendienst erweisen.

  • [Beifall] DIE LINKE

Denn bei allen Projekten, für die der Plan B, das verkürzte Klagerecht, gelten soll, könnten die Bürgerinnen und Bürger dann munter darauflosklagen. Sie könnten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und in der Sache einwenden, dass die Oberverwaltungsgerichte nichts mehr zu melden hätten. Dann würde gewaltig gebremst statt beschleunigt. Lassen wir das! Besinnen wir uns und nehmen wir hier und heute den Grundsatz der Nachhaltigkeit mit in das neue Jahr!

  • [Beifall] DIE LINKE

Alles, was der Bundestag beschließt, sollte sowohl sozial als auch ökologisch und ökonomisch selbsttragend sein. Beachten wir deshalb zukünftig stärker die Sogeffekte, den wirklichen Bedarf und die so genannten Null plus-Varianten! Vielleicht schaffen wir es, dass dann nur noch dort in neue Fernstraßen investiert wird, wo der Autostau wirklich nicht anders abzuwenden ist. Wir fordern: Schluss mit ellenlangen Listen mit angeblich vordringlichen Verkehrsprojekten! Schluss mit dem erklärten Bedarf! Bringen wir die Verkehrsentwicklung so voran, dass sie tatsächlich nachhaltig ist! Es täte uns allen gut, wenn wir uns stärker an den Bedürfnissen der Fußgänger und Fahrradfahrer sowie an den Belangen der öffentlichen Verkehrsmittel orientierten. Beziehen wir deren Interessengemeinschaften und Verbände in unsere Arbeit ein!

  • [Beifall] DIE LINKE

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine besinnliche Weihnacht und ein erfreuliches neues Jahr. Vielen Dank.

  • [Beifall] DIE LINKE

Ich erteile das Wort Kollegen Peter Hettlich, Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist eine unendliche Geschichte. Wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber im Ausschuss in schöner Wiederkehr – jedes Jahr einmal – intensiv diskutiert. Bevor ich auf die erneute Verlängerung zu sprechen komme, möchte ich kurz rekapitulieren, warum das Gesetz damals in Kraft gesetzt worden ist. 1991 war unser vordringlichstes Problem, dass in den neuen Bundesländern weder Behörden noch Planungskapazitäten in ausreichendem Maße bestanden. Hier gab es eindeutig Handlungsbedarf. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt war – daran können sich sicherlich viele erinnern – die Vielzahl ungeklärter Eigentumsverhältnisse. Auch hier bestand Handlungsbedarf. Der dritte Punkt war, dass Gerichtskapazitäten fehlten. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob damals in Sachsen schon Verwaltungsgerichte existierten. Jedenfalls waren die Kapazitäten deutlich zu gering, um die Probleme zu bewältigen. Das sind die Gründe dafür, dass das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet und in Kraft gesetzt wurde.

  • [Beifall] Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damals ist die Entscheidung getroffen worden, den Instanzenweg auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, zu verengen. Das war eine Sondersituation. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Wir Grüne hatten zwar immer Probleme mit der Einschränkung der Bürgerrechte in diesem Fall. Aber wir waren der Meinung, dass man damit leben kann. Heute, 15 Jahre danach, kann von einer Sondersituation keine Rede mehr sein. Ganz im Gegenteil: In Ostdeutschland sind genau diese Instanzen bestens ausgebaut. Die Infrastruktur in diesem Bereich ist vorbildlich. Sie ist sogar besser als in Westdeutschland. An dieser Stelle jedenfalls – das muss ich deutlich sagen – gibt es keine Probleme mehr. Daher gibt es aus unserer Sicht keine Rechtfertigung, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz um ein weiteres Jahr zu verlängern.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir haben schon am Mittwoch im Verkehrsausschuss darüber debattiert. Der Kollege Friedrich hat darauf hingewiesen – da sind wir einer Meinung gewesen –, dass die großen Verkehrsprojekte in Ostdeutschland schon alle gebaut bzw. im Bau oder planfestgestellt sind. Schauen wir uns die Planvorrangliste aus dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz an. Da finde ich keine einzige Autobahn mehr in Ostdeutschland, sondern nur noch Bundesstraßen oder Ortsumfahrungen. Da finden sich durchaus auch wichtige Projekte – das ist keine Frage und das will ich nicht bestreiten –, aber eines ist doch klar: Die großen Projekte in Ostdeutschland sind gebaut. Dafür brauchen wir kein Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. Sie liefern uns mit genau diesem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und der Projektvorrangliste den Beweis.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Um es deutlich zu machen: Wir sind nicht gegen eine Planungsbeschleunigung. Das anzunehmen wäre ein großer Irrtum. Ich sage aber auch: Die Planung muss transparent, nachvollziehbar und demokratisch sein. An diesem Grundsatz werden wir festhalten. Für mich ist die Qualität der Planung wichtig, nicht die Beschleunigung. Ich frage hier in die Runde und werde auch in den nächsten Jahren immer wieder im Ministerium bei Mängeln nachfragen. Verzögerungen bei Projekten wie der A 38 sind zum Teil – aus meiner Sicht jedenfalls – auch mit Planungsmängeln zu erklären.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wer ein Tagebaugebiet durchquert, muss wissen, dass er bei Gründungsmaßnahmen auf Probleme stößt. Ich frage mich: Hat die Beschleunigung der Planung möglicherweise dort zu Planungsmängeln geführt? Die Kosten, die dort entstehen – übrigens auch bei der A 17 –, bedeuten nichts anderes, als dass dieses Geld später anderen Verkehrsprojekten, beispielsweise in Sachsen, nicht mehr zur Verfügung steht. Das können wir nicht dulden und das können wir nicht akzeptieren. Da verkehrt sich Planungsbeschleunigung in ihr Gegenteil.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ein weiteres Problem sind aus meiner Sicht weniger die planfestgestellten Projekte – das hat eben auch der Kollege Mücke gesagt –, sondern die Tatsache, dass wir keine Prioritäten setzen. Welche Projekte sind eigentlich für uns wichtig und welche sind für uns weniger wichtig? Geht man nach den Wünschen, die aus den Wahlkreisen bzw. Landkreisen kommen, dann sind alle Projekte gleich wichtig. Deswegen wird alles in gleicher Weise geplant. Dadurch kommt es zu einem erheblichen Planungsüberhang. Das ist in Ostdeutschland vielleicht nicht so ausgeprägt, aber in Baden-Württemberg gibt es nach Auskunft meines Kollegen Winfried Hermann planfestgestellte Projekte mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro, in Bayern beläuft sich das Volumen der planfestgestellten Projekte auf 750 Millionen Euro. Das zeigt ganz deutlich, dass das Problem nicht die Planungsbeschleunigung ist, sondern dass die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen und dass keine Prioritäten gesetzt werden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kurz und gut: Aus unserer Sicht hat das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz seine Schuldigkeit getan. Es sollte ins Haus der Geschichte überwiesen werden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Das ist in Stuttgart

Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz weist viele Parallelen zu dem Gesetz auf, das wir eben besprochen haben. Die Beschränkung auf eine Instanz ist für uns wirklich ein Problem. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Professor Hien, hat immer wieder deutlich gesagt, dass die Kapazitäten seines Gerichts bei weitem nicht ausreichen, um sich mit den möglichen Klagen auseinander zu setzen. Er will entweder einen zweiten Senat, vielleicht sogar einen dritten Senat, oder er kann diese Arbeit nach eigener Aussage nicht mehr leisten. Es wäre ein Treppenwitz, wenn wir das Bundesverwaltungsgericht zum Flaschenhals einer Planungsbeschleunigung machen würden. Wenn es diese Vielzahl von neuen Projekten gäbe, würden wir im Bundesverwaltungsgericht diesen Flaschenhals produzieren. Lieber Kollege Mücke, ich finde Ihren Hinweis auf das Oberverwaltungsgericht gut. Aber auch die Oberverwaltungsgerichte haben nur begrenzte Kapazitäten. Wir müssen uns schon überlegen, worauf wir das Augenmerk legen. Nur 5 Prozent der Projekte, die beklagt werden, gehen tatsächlich in die nächste Instanz. Wir sind der Meinung, dass die Eininstanzlichkeit entbehrlich ist. Ein FDP-Kollege aus dem hessischen Landtag, der ehemalige Staatsminister Posch, hat eine sehr bemerkenswerte Rede gehalten. Ich zitiere: Ganz abgesehen davon, dass ich persönlich es für problematisch halte, den Rechtsweg so drastisch zu verkürzen, ist dies der völlig falsche Ansatz; denn die Verfahrensdauer bei Gericht ist nicht das Problem, sondern die Dauer der Verfahren selbst einschließlich der vorbereitenden Aufgaben und Arbeiten. – Dem kann ich nichts hinzufügen. Wir sollten uns daher intensiv mit diesem Gesetz auseinander setzen und es kritisch anschauen.

  • [Zuruf] Horst Friedrich (FDP): Es ist immer gut, bei der FDP Minister zu sein Die Leute sind nun einmal gut

Zum Schluss möchte ich auf die Verlängerung der Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen zu sprechen kommen. Herr Mücke hat bereits darauf hingewiesen: Fünf plus fünf ist zehn; wir wollten immer an der bisherigen Regelung festhalten. Da kann man sich einigen. Folgendes zeigt sich ganz deutlich: Wenn wir mit planfestgestellten Beschlüssen an dieser Stelle kein Problem hätten, dann hätten Sie in den Koalitionsvertrag nicht hineinschreiben müssen, dass die Geltungsdauer dieser Beschlüsse verlängert wird, nämlich auf „zehn plus fünf“. Damit geben Sie doch zu, dass die Planfeststellung in Deutschland, auch in Westdeutschland, offensichtlich kein Problem darstellt. Lassen Sie uns versuchen, diese Angelegenheit zu versachlichen. Lassen Sie uns in den nächsten Monaten versuchen, im Ausschuss Argumente auszutauschen und zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen. Aber wir werden eine inhaltliche Auseinandersetzung – auch in aller gebotenen Schärfe – nicht scheuen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN