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69. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 16 / 3572 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher gleich zur Überweisung. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16 / 3572 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksachen 16 / 3562, 16 / 3598 – Zunächst rufe ich gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage des Abgeordneten Hans- Christian Ströbele auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der US-EU-COM-Militär zentrale in Stuttgart-Vaihingen, also von Deutschland aus, die Verschleppung so genannter illegaler Kämpfer, „enemy combatants“, in das US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba mit organisiert worden sein soll, insbesondere die Verbringung der so genannten Algerian Six aus Bosnien über den US-Stützpunkt Ramstein nach Guantanamo im Januar 2002 („Report Mainz“ vom 27. November 2006),und wie gedenkt die Bundesregierung – auch angesichts ihrer Kritik an Guantanamo –, diese Vorwürfe aufzuklären sowie eine Wiederholung und Fortführung solcher etwaiger Aktivitäten der US EUCOM auszuschließen, insbesondere durch Änderungen der Truppenstationierungsverträge mit den USA? Steht ein Vertreter der Bundesregierung für die Beantwortung bereit?
- Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist reichhaltig vertreten
– Sie ist zwar reichhaltig vertreten; ist denn auch schon jemand anwesend, der sich berufen fühlt, diese Frage zu beantworten? –
- [Zuruf] Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Die Vertretung ist nur personell, nicht inhaltlich
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Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Schmidt zur Verfügung.
- [Zuruf] Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Ich hätte ihn so gerne herbeizitiert
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Christian Schmidt (CDU/CSU)
Herr Kollege Ströbele, zu Ihrer dringlichen Frage folgende Antwort: Erstens. Der Bundesregierung sind die von Ihnen angesprochenen Meldungen bekannt. Von einem Transport über Ramstein ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang allerdings nicht berichtet worden. Ob die Pressemeldungen bezüglich der Beteiligung des US-Hauptquartiers in Stuttgart US EUCOM an Transporten von Gefangenen zutreffen, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Auch zur Authentizität der in den Pressemeldungen gezeigten Dokumente kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Die Bundeswehr hat von der durch bosnische Behörden vorgenommenen Festnahme des später als Algerian Six bezeichneten Personenkreises im Oktober 2001 erfahren. Von der am 18. Januar 2002 erfolgten Übergabe des Personenkreises durch bosnische Behörden an amerikanische Dienststellen, die trotz der durch das Oberste Gericht der bosnisch-kroatischen Föderation am 17. Januar 2002 angeordneten Freilassung aus Mangel an Beweisen stattfand, hat die Bundeswehr unmittelbar erfahren, da es in diesem Zusammenhang zu einer Demonstration von etwa 300 Personen in Sarajewo gekommen war, die diese gewaltsam zu verhindern versuchten. Darüber hinaus wurde über diesen Vorgang einschließlich der vermuteten Verbringung nach Guantanomo in den Medien ausführlich berichtet, so unter anderem in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19. Januar 2002 und von „rtr“ am 18. Januar 2002. Zweitens. Die Aufklärung möglicherweise strafrechtlich relevanter Vorwürfe gegen US-Dienststellen in Deutschland ist Aufgabe der deutschen Justiz. Drittens. Eine Änderung der Abkommen in Bezug auf die Stationierung von US-Truppen in Deutschland wird von der Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ja. – Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, angesichts der auf der Hand liegenden Fakten, die Sie gerade geschildert haben, eine Bewertung dieses Vorganges vorzunehmen? Die Bundesregierung hat in ihren bisherigen Stellungnahmen zu den Renditionflügen der USA über Europa, über Deutschland, immer behauptet, sie gehe davon aus, dass US-Behörden sich strikt an deutsche Gesetze – dazu zähle ich auch das Strafgesetzbuch – und das Völkerrecht halten. Ist die Bundesregierung angesichts dessen nicht bereit, die Verbringung der Algerian Six – nachdem sie von einem Gericht in Bosnien freigesprochen worden sind, wurden sie von US-Soldaten gefangen genommen, nach Guantanamo gebracht und werden dort seit fünf Jahren ohne gerichtliches Verfahren festgehalten, möglicherweise auch gefoltert – zu bewerten, zu missbilligen und daraus Konsequenzen für die Truppenstationierung in Deutschland zu ziehen?
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Christian Schmidt (CDU/CSU)
Herr Kollege Ströbele, die von Ihnen angesprochenen Punkte, vor allem die Vorgänge in Bosnien, berühren die Frage von Abkommen über Truppenstationierungen in Deutschland nicht. Ihre Frage, wie die Bundesregierung die Verbringung nach Guantanamo im Jahr 2002 bewertet, möchte ich mit dem Hinweis darauf beantworten, dass die Bundeskanzlerin bereits Anfang dieses Jahres in einem Interview, das im „Spiegel“ in der Ausgabe 2 des Jahres 2006 abgedruckt wurde, betont, dass eine Institution wie Guantanamo auf Dauer so nicht existieren könne und dürfe. In einer gemeinsamen Gipfelerklärung der USA und der Europäischen Union vom 21. Juni 2006 haben beide Seiten unterstrichen, dass sie in Übereinstimmung mit ihren gemeinsamen Werten sicherstellen werden, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vollständig mit den Verpflichtungen nach dem Völkerrecht–einschließlich der Menschenrechte, des Flüchtlingsrechtes und des humanitären Völkerrechtes – in Einklang stehen. Unterschiedliche Meinungen gibt es aber–das ist allgemein bekannt – zu bestimmten Einzelfragen der völkerrechtlichen Bewertung. Die Bundesregierung befindet sich dazu in einem kontinuierlichen Dialog mit der US-Regierung, sowohl bilateral als auch im Rahmen der Europäischen Union.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zur Aufklärung der Frage, ob das in Deutschland, nämlich in Stuttgart-Vaihingen, stationierte US EUCOM, also das amerikanische Hauptquartier, in die – ich sage einmal: illegale, möglicherweise strafbare – Verbringung der Algerian Six von Bosnien nach Guantanamo verwickelt war, beizutragen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Aufklärung dieser Fakten die Unterlagen beizuziehen, die von den US-Behörden im Rahmen des Freedom of Information Act freigegeben worden sind und derzeit beispielsweise der ARD vorliegen? Kann die Bundesregierung wenigstens die Ermittlungen vornehmen, die auch deutsche Journalisten, wie beispielsweise die verdienstvollen Journalisten der ARD, vorgenommen haben?
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Christian Schmidt (CDU/CSU)
Herr Kollege, die Arbeit aller Journalisten ist per se verdienstvoll. Aufgrund Ihrer Fragestellung kann übrigens der Eindruck entstehen, dass Sie dafür Sorge tragen, dass Medien, bevor Sie im Deutschen Bundestag Fragen stellen, mit den entsprechenden Informationen versorgt werden. Ich überlasse es Ihrer Bewertung, wie Sie das mit Ihrer parlamentarischen Initiative verknüpfen. Es bleibt festzustellen: Ob diese Pressemeldungen bezüglich der Beteiligung des US-Hauptquartiers in Stuttgart an Transporten von Gefangenen zutreffen oder nicht, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Auch zur Authentizität der in den Presseberichten gezeigten Dokumente kann und wird die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Ich will aber sagen, dass die Befragung der damals bei US EUCOM eingesetzten deutschen Verbindungssoldaten ergeben hat, dass sie keine Kenntnis einer Beteiligung von US EUCOM hatten.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
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