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Offene Plenarprotokolle

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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Nun hat das Wort der Kollege Michael Kauch für die FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anders als meine Vorredner gehörte ich der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ an, war der Obmann der FDP-Fraktion in diesem Gremium und möchte deshalb einen kurzen Blick darauf werfen, womit sich diese Enquete-Kommission eigentlich befasst hat. Wir haben uns mit der Palliativ- und Hospizversorgung, mit Organtransplantationen und der Forschung an Kindern und nicht einwilligungsfähigen Personen befasst. Zu diesen Themen haben wir Zwischenberichte vorgelegt. Wir haben über die Sterbehilfe und Allokation im Gesundheitswesen diskutiert. Man muss ganz deutlich sagen: Aufgrund der Neuwahlen hat die Enquete-Kommission ihre Arbeit beispielsweise an diesen beiden Fragen nicht beenden können. Auch der Nationale Ethikrat hat sich zuletzt mit der Rationierung im Gesundheitswesen und dem Umgang mit Demenzkranken beschäftigt. Nach Durchsicht des vorliegenden Gesetzentwurfes stelle ich mir die Frage, ob diese Themen nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes überhaupt im Deutschen Ethikrat diskutiert werden dürften. Denn im jetzigen Gesetzentwurf werden dadurch, dass die Federführung jetzt neu beim Forschungsministerium liegt, Aufgabenstellungen formuliert, die extrem forschungslastig sind. Aus meiner Sicht ist das eine Verengung, die der ethischen Debatte in Deutschland nicht gut tut.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Deshalb bitte ich Sie, in den Ausschussberatungen darauf zu achten, ob es nicht notwendig ist, die Aufgabenstellung des Deutschen Ethikrates zu verbreitern, um nicht nur die Anwendung der Forschung am Menschen an sich, sondern beispielsweise auch Fragen, wie die Finanzierung der Anwendung dieser Forschung erfolgen soll, einzubeziehen. Denn was nützt es den Menschen, wenn bestimmte Forschungsergebnisse zwar existieren, das Gesundheitswesen deren Anwendung aber nicht ermöglicht? Mein Petitum an dieser Stelle lautet deshalb, dass wir den Gesetzentwurf nachbessern sollten. Grundsätzlich halte ich die Konstruktion des Deutschen Ethikrates für einen Fortschritt im Vergleich zu der des Nationalen Ethikrates, und zwar deshalb, weil vorgesehen ist, dass der Deutsche Bundestag eine Mitgestaltungsmöglichkeit bei der Berufung seiner Mitglieder hat. Für die Diskussion über die Öffentlichkeit von Beratungen, die gerade stattgefunden hat, habe ich wenig Verständnis. Denn was ist das Ziel der Debatte in diesem Gremium? Das Ziel ist doch, dass sich Menschen zusammensetzen, aus unterschiedlichen Positionen heraus Dinge entwickeln und miteinander kritisch darüber diskutieren. Es soll keine Veranstaltung sein, die auf offener Bühne stattfindet. Das würde aus meiner Sicht der Qualität des Diskussionsprozesses schaden; denn dann würde bei einer Live-Übertragung im Fernsehen jeder Sachverständige überlegen, ob er eine Formulierung benutzt, die dem Mainstream oder der Political Correctness möglicherweise nicht entspricht. Das darf in einem wissenschaftlich orientierten Gremium nicht sein. Deshalb müssen die Sitzungen wie bei einer Enquete-Kommission nicht öffentlich sein.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP

Lassen Sie mich jetzt zu der Frage kommen, warum es notwendig ist, ein politisches Gremium zu haben, das sich im Parlament mit Ethik beschäftigt. Ein gutes Beispiel für den Bereich Ethik steht heute auf der Tagesordnung. Bei dem letzten Tagesordnungspunkt am heutigen Tag geht es um die erste Beratung des Entwurfs eines Gewebegesetzes. Nach der von den Parlamentarischen Geschäftsführern abgestimmten Tagesordnung war dieser Tagesordnungspunkt für 3. 20 Uhr morgens vorgesehen. Das hat natürlich die Folge, dass alle Kolleginnen und Kollegen ihre Reden zu Protokoll geben werden. Dabei geht es in diesem Gesetzentwurf um viele ethisch schwierige Fragestellungen. Zum Beispiel haben wir den Organhandel bewusst verboten. Auf der anderen Seite müssen wir aufgrund der Weiterverarbeitungsmöglichkeiten des Gewebes Handelsstufen ansetzen. Die Frage ist, wo wir sie ansetzen. Das ist nicht nur eine rein wirtschaftliche, sondern auch eine ethische Frage. Diese aber wird heute nicht im Parlament diskutiert.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tauss?

Ja, gerne.

Lieber Herr Kollege, ungeachtet der Tatsache, dass mir eine spannende Debatte wert wäre, sie auch um 3. 20 Uhr zu führen – wir haben ja schon um 2 Uhr morgens, dann allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, getagt –, möchte ich Ihnen eine Frage stellen, damit hier keine Missverständnisse entstehen. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass uns in dem von Ihnen genannten Punkt eine Enquete-Kommission weitergeholfen hätte? Enquete-Kommissionen haben ja nicht die Aufgabe, ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren vorzubereiten –das sollte unverändert den Ausschüssen vorbehalten sein –, sondern beschäftigen sich langfristig mit den Grundlagen. Würden Sie das bitte klarstellen, weil ein Missverständnis möglicherweise auch draußen zu Irritationen führt?

Herr Tauss, da stimme ich Ihnen völlig zu. Wir brauchen dafür gerade keine Enquete-Kommission. Bei vielen Fragestellungen haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern ein Entscheidungsproblem. Ethische Themen, die eigentlich auf der Hand liegen, werden nicht vorangetrieben und vor allen Dingen nicht interdisziplinär diskutiert. Nehmen wir als Beispiel die Sterbehilfe. Wir haben hier die Situation, dass Sachverständige, beispielsweise vom Deutschen Juristentag und der Bundesärztekammer, aufgrund ihrer Fachmotivation eine ganz unterschiedliche Herangehensweise an diese Themen haben. Deshalb müssen wir diese Themen ausschussübergreifend diskutieren. Wir wollen keine Enquete-Kommission. Deshalb lehnen wir die Anträge der Grünen und der Linken ab, die im Prinzip auf eine Enquete-Kommission ad infinitum hinausliefen.

  • [Beifall] FDP

Lassen Sie mich noch auf einige andere Inhalte eingehen, weil es wichtig ist, nach außen hin deutlich zu machen, worum es bei dieser institutionellen Frage, über die wir hier diskutieren, inhaltlich geht. Wir beschäftigen uns beispielsweise – ich habe das bereits angesprochen – mit Fragen, die sich auf das Lebensende beziehen. Hier gibt es eine große Agenda. Das Thema Patientenverfügung zum Beispiel ist federführend beim Rechtsausschuss angesiedelt. Der Rechtsausschuss befasst sich aber natürlich auch mit vielen anderen Themen. Seit es die angesprochene Enquete-Kommission nicht mehr gibt und sich kein Gremium im Parlament um ethische Fragen kümmert, ist eine Diskussion über ethische Fragen im Parlament viel schwieriger geworden, ein weiterer Grund aus meiner Sicht, hier zu einer interdisziplinären Verankerung im Parlament zu kommen. Ein anderes Thema, das insbesondere Kollege Wodarg sehr stark in die Arbeit der Enquete-Kommission eingebracht hat, befasst sich mit der Rationierung und Priorisierung im Gesundheitswesen. Wir müssen erkennen, dass wir im Gesundheitswesen knappe Ressourcen haben und dies Prioritäten erfordert. Die Frage ist, wer über die Prioritäten entscheidet. Momentan entscheidet nicht der Deutsche Bundestag. Die Rationierung findet im Wesentlichen in den Arztpraxen statt. Mit dem Gesetzentwurf der Kollegin Ulla Schmidt zur Gesundheitsreform wird das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragt, nicht nur die Effektivität und Wirtschaftlichkeit bei gleicher Wirkung zu untersuchen, sondern auch Kosten-Nutzen-Analysen neuer Therapien durchzuführen. Die Frage ist: Wofür machen wir diese Analysen? Diese Analysen machen doch nur dann Sinn, wenn man hinterher Entscheidungen darauf aufbaut. Da stellt sich die Frage: Wer trifft die Entscheidung, wenn Therapie A besser als Therapie B ist, aber mehr kostet? In England hat man die Regelung, dass ein Lebensjahr zusätzlich nicht mehr als 30000 Pfund kosten darf.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD)

– Ja. Die Frage ist aber, wer entscheidet, wenn man diese Prozesse weiterführt. Entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, das Ministerium oder im Rahmen einer offenen, fairen Debatte in diesem Parlament der Gesetzgeber, wie das in anderen Ländern der Fall ist? Das muss man sich gut überlegen. Auch ich habe noch keine abschließende Antwort auf diese Frage. Das sind aber Fragen, die in einen Ethikbeirat gehören. Dort muss darüber diskutiert werden, wie mit diesen ethischen Fragen nicht nur in der Forschung, sondern auch im Gesundheitswesen umgegangen wird.

  • [Beifall] FDP

Ich möchte noch einen Hinweis zur Biomedizinkonvention des Europarates geben. Deutschland hat sie, was der Auffassung der FDP widerspricht, nicht ratifiziert. Das enthebt den Deutschen Bundestag aber nicht der Aufgabe, die Weiterentwicklung dieser Konvention im Europarat parlamentarisch zu begleiten. Auch hier ist ein interdisziplinäres Vorgehen notwendig. Zum Abschluss eine herzliche Einladung seitens der FDP-Fraktion. Wir haben Ihnen ein Modell vorgeschlagen, das geschäftsordnungsmäßig exakt dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung entspricht. Wir haben ein übergreifendes, interdisziplinäres Gremium vorgeschlagen, das nur aus Abgeordneten besteht. Es handelt sich dabei nicht um eine Enquete ad infinitum. Es ist auch keine Vermischung mit dem Deutschen Ethikrat, der aus unserer Sicht einen Fortschritt gegenüber dem Nationalen Ethikrat darstellt. Man kann beides beschließen. Man muss die Instrumente nicht gegeneinander ausspielen. Ohne parlamentarische Begleitung bleibt der Ethikrat aber ein Torso. Vielen Dank.

  • [Beifall] FDP

Das Wort hat nun die Kollegin Ulla Burchardt für die SPD-Fraktion.

  • [Beifall] SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lammert, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar – ich glaube, das im Namen aller Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sagen zu können –, dass Sie den Weg für einen Konsens gewiesen haben. Das ist ein großer Fortschritt in der Debatte.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Wir haben folgende Sachlage: Seit Januar gibt es Bemühungen, einen interfraktionellen Gruppenantrag vorzulegen, der der Tradition des Umgangs mit solchen Themen in diesem Hause entsprechen würde. Seit Oktober liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Eigentlich wird die Bundesregierung vom Bundestag beauftragt, etwas zu tun. Jetzt hat sie von sich aus dem Bundestag Vorschläge gemacht, wie er sich beraten lassen soll.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vorschriften

Das ist ein bisschen ungewöhnlich. Herr Lammert, Sie haben den Weg gewiesen und gezeigt, wie wir alle Vorlagen nutzen können, um in guter alter Tradition dieses Hauses zu einem Konsens zu kommen. Ich will nicht verhehlen, dass eine ganze Reihe meiner Kollegen ein wenig unglücklich darüber sind, dass der Gruppenantrag keine Chance hatte, in diesem Hause geprüft und debattiert zu werden, weil er keine Aussicht auf Mehrheitsfähigkeit hatte. Das hatte mit Interventionen von außen auf die Fraktionsspitzen zu tun. Man muss keinen Hehl daraus machen, dass Mitglieder der Bundesregierung, aber auch Mitglieder des Nationalen Ethikrates Einfluss genommen haben. Ich glaube, man muss in Zukunft etwas vorsichtiger miteinander umgehen. Es gibt immer außerhalb der Sachlogik liegende Gründe, warum man bestimmte Dinge nicht weitertreibt. Wir Sozialdemokraten sind an dieser Stelle überhaupt nicht dogmatisch. Deswegen machen wir andere Vorschläge, wie wir zu einem Konsens kommen können. Die Kollegen nach mir werden im Detail darauf eingehen. Ich will darauf hinweisen, dass wir bis heute keine wirklich sachlichen, rationalen Argumente gehört haben, warum Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht Mitglieder einer Ethikkommission sein können, ob beratend oder mitbestimmend, sei dahingestellt.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Haupteinwand, der gebracht wird, lautet – wir haben es heute wieder gehört; ich möchte darauf etwas ausführlicher eingehen –: Ethische Beratung braucht unabhängigen Sachverstand. Mit anderen Worten: Über den verfügen Mitglieder des Bundestages nicht; das ist es doch, was impliziert wird. Es fällt schwer, muss ich als langjährige und selbstbewusste Abgeordnete sagen, diese Einschätzung nicht als populistische Pflege antiparlamentarischer Ressentiments zu werten.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich will zwei sachliche Hinweise geben, die die Absurdität dieses Einwands aufzeigen: Erstens. Jeder Abgeordnete ist dank der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags allemal transparenter als ein Wissenschaftler, von dem nicht bekannt ist, auf wessen Payroll er steht. Zweitens. Frau Weber-Hassemer als Vorsitzende des Nationalen Ethikrates ist ehemalige Richterin und beamtete Staatssekretärin. Warum soll sie in ethisch-moralischen Fragen sachverständiger sein als beispielsweise der Mediziner Wolfgang Wodarg, unser ehemaliger Sprecher in der Enquete-Kommission zu diesem Thema? Mein drittes Argument kommt von einem Mitglied des Ethikrates selbst. So sagte, was den Sachverstand betrifft, der Wissenschaftler van den Daele: „Unter Ethik verstehen die Mitglieder das diskursive Ausbreiten und Klären von Positionen und Argumenten; in diesem Sinne sind auch die Wissenschaftler in den jeweiligen Gremien Laien.“ Ich glaube, wir sollten uns das wechselseitige Hin und Her betreffend Sachverstand zukünftig ersparen.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich will aber noch anmerken, dass es schon einen gewissen Hautgout hat, wenn der Einwand „mangelnder Sachverstand“ von Abgeordneten zur Diskreditierung der Positionen anderer Abgeordneter benutzt wird, gerade in dieser Frage. Ich greife damit die Äußerungen des Abgeordneten Röttgen auf, der jüngst mit Blick auf meinen Kollegen Röspel festgestellt hat, dieser wolle sich als Abgeordneter nur selber beraten, dabei brauchten wir unabhängigen Sachverstand. Ich will im Namen der gesamten SPD-Bundestagsfraktion Folgendes klarstellen: Der Kollege Röspel hat Sachverstand; das hat er mit seiner Arbeit hier im Deutschen Bundestag bewiesen. Er kommt zudem aus der biologischen Forschung. Mehr kann man in einer Person vereint kaum erwarten. Er ist zu hundert Prozent unabhängig, er steht auf niemandes Payroll, er bezieht nur die Diäten, die die deutschen Steuerzahler aufbringen. Er besitzt die Fähigkeit, kritisch und hartnäckig zu hinterfragen; das stört manche, das wissen wir. Vor allen Dingen besitzt er den Mut, zu zweifeln, und das schließt Selbstzweifel, Zweifel an der eigenen Position, ein. Das macht die hohe moralisch-ethische Integrität seiner Person aus. Deswegen ist der Kollege Röspel in den vergangenen Jahren über die Grenzen unserer Fraktion hinaus im ganzen Bundestag, aber auch in der deutschen Öffentlichkeit ein anerkannter Gesprächspartner geworden und genießt einen exzellenten Ruf. Das sollten diejenigen wissen, die sich so über ihn äußern.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ganz abgesehen davon, dass für Herrn Röttgen das alte biblische Wort gilt: Wenn man mit einem Finger auf jemanden zeigt, muss man sich immer im Klaren sein, dass drei Finger auf einen selber zurückzeigen.

  • [Zuruf] Dieter Rossmann (SPD): Das wollten wir nicht ansprechen

– Das wollten wir nicht ansprechen? Okay, dann streichen wir das aus dem Protokoll.

  • [Heiterkeit] SPD

Was den Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft, gibt es in mehrerlei Hinsicht Klärungsbedarf. Ich glaube, die Kollegen Tauss, Loske und auch Herr Lammert haben mit ihren Hinweisen schon Etliches zusammengetragen. Ich möchte noch einige Fragen aufwerfen: Wenn man auf Unabhängigkeit so großen Wert legt, wie sieht es dann mit der Prüfung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Ethikrates aus? Im Ethikrat sollen nicht nur Wissenschaftler vertreten sein, sondern auch sachverständige Persönlichkeiten. Es sollen nicht nur Wissenschaftsthemen behandelt werden, sondern auch andere Themen. Da fragt man sich natürlich: Wer repräsentiert die ökonomischen Belange in biomedizinischen Fragen? Ein Vertreter des BDI, der BDA oder der Branche? Das sollten wir im Gesetzgebungsverfahren klären, damit Transparenz und Unabhängigkeit nicht nur im Hinblick auf Abgeordnete, sondern auch im Hinblick auf Experten diskutiert wird.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Meine nächste Frage betrifft die Finanzierung. „Für den Bund entstehen keine Mehrkosten“, heißt es lapidar. Aber: Aus welchem Einzelplan werden diese beglichen? Und wenn die Kosten zu hundert Prozent vom Bundestag getragen werden, warum sollen wir nicht zu hundert Prozent bestimmen? Es ist ja interessant, Herr Lammert, dass ein Externer die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle ausüben soll. Da sage ich als Ausschussvorsitzende: Warum sollen dann nicht wir die Fachaufsicht über die entsprechenden Sekretariate des Deutschen Bundestages haben? Da haben Sie ein ganz neues Fass aufgemacht.

  • [Zuruf] Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Ichnicht
  • [Zuruf] CDU/CSU: Ernicht

Der letzte Punkt ist die Frage, wie Beratung als kontinuierlicher Diskursprozess organisiert werden und funktionieren soll. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind leider keine ausreichenden Hinweise dafür enthalten. Erfolgreiche Beratung kann nur als diskursiver Prozess angelegt werden. Kollege Loske hat darauf hingewiesen. Jeder, der diesem Parlament angehört, weiß, wie die Zuweisung von Vorlagen normalerweise vonstatten geht. Neben den Hunderten von Berichten, die dem Bundestag jährlich zugehen, erhalten wir dann noch einen weiteren und zwischendurch noch einige Stellungnahmen. Diese werden dann an einzelne Ausschüsse weitergeleitet. Dort wird die Beratung darüber neben weiteren 20 Punkten auf die Tagesordnung gesetzt. Jeder Ausschuss behandelt das Thema für sich alleine und gibt hinterher eine Empfehlung ab oder nimmt die Vorlage nur zur Kenntnis. Im Plenum werden dann Entscheidungen mit Mehrheit getroffen. Das kann doch wohl kein vernünftiger Beratungsprozess für dieses Thema sein. So können Entscheidungen des Deutschen Bundestages in biomedizinischen Fragen nicht vorbereitet werden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Insofern setzen wir von der SPD darauf, zu einem wirklich ganz ernsthaften und normalen Beratungsverfahren über den Gesetzentwurf zu kommen. Es verbietet sich dabei, in parteipolitische Schubladen einsortiert zu werden, aber auch die Koalitionsdisziplin kann an dieser Stelle nicht angeführt werden. Wie der Kollege Lammert es formuliert hat, gehen auch wir davon aus, dass wir durch ein zeitlich anspruchsvolles und von allen akzeptiertes geregeltes Verfahren, das bei Gesetzgebungen ansonsten üblich ist, zu einem Konsens kommen. Ich bitte, das Ganze ohne Druck und ohne den Hinweis darauf, dass Entscheidungen schnell exekutiert werden müssen, zu beraten. Alles andere wäre die schlechteste Voraussetzung für Vertrauen. Vertrauen brauchen wir aber dringend, wenn unsere Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ethikrat in Zukunft im Interesse aller erfolgreich sein soll.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Nun erteile ich der Kollegin Monika Knoche für die Fraktion Die Linke das Wort.

  • [Beifall] DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine werten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute für 46 Abgeordnete der Fraktion Die Linke zu Ihnen sprechen, die es für notwendig halten, dass der Deutsche Bundestag ein Ethikkomitee einrichtet. Diese Idee fußt auf der Erfahrung, dass die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages nicht nur herausragende Leistungen erbracht haben, die es dem Parlament ermöglicht haben, fundierte Entscheidungen zu treffen, die jedoch nicht immer den Empfehlungen der Enquete-Kommissionen entsprachen, sondern dass sie darüber hinaus auch etwas geleistet haben, was wir als Parlamentarier und als Politiker würdigen sollten: Die Bevölkerung fühlte sich im deutschen Parlament vertreten. Sie hat sich mit ihren Sorgen, Anliegen, Erwartungen und Hoffnungen, die mit den modernen biomedizinischen Fragen und mit dem Recht und der Ethik in der modernen Medizin und Forschung verbunden sind, bei ihren Parlamentarierinnen und Parlamentariern aufgehoben gefühlt. Das partizipative Verfahren war außerordentlich ausgeprägt. Behindertenverbände haben sich zusammengefunden und an den Debatten beteiligt. Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, auf diese hervorragende Art von parlamentarischen Gremien zu verzichten.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ethik geht alle an. Die Debatte über ethische Fragen kann an niemanden und an kein Gremium delegiert werden. Wir wissen, dass wir als Abgeordnete in der Pflicht sind, diese hohen und anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen und selbst Expertinnen und Experten in diesen Fragen zu werden. Ich muss wirklich sagen, dass ich den Diskussionsprozess zur Herausbildung dieses Gesetzentwurfs mit Erstaunen beobachtet habe. Ich fand das eigentümlich paternalistische Verständnis der Ministerin Schavan gegenüber dem Parlament sehr erstaunlich.

  • [Zuruf] Dieter Rossmann (SPD): Ja

Das Parlament braucht kein Beratungsgremium, das ihm nahe bringt, um welche Dimension und Entscheidungstiefe es sich handelt. Schauen wir uns doch die Tradition hier im Deutschen Bundestag an. Seit dem Veto gegen das so genannte Hirntodkonzept hat der Deutsche Bundestag hoch qualifizierte und interdisziplinäre parlamentarischpartizipative Debatten geführt,

  • [Zuruf] Ursula Burchardt (SPD): Ja

durch die der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben wurde, sich hier wiederzufinden. Es haben Veranstaltungen stattgefunden: Kirchen, Behinderten- und Frauenverbände haben Veranstaltungen von hoher Qualität durchgeführt, um weit reichende Fragen wie die der Weiterentwicklung und der Ausgestaltung der Grundrechtsprinzipien, der Menschenwürde und des Schutzes des Lebens in eine neue Gestalt und in eine Gesetzesform zu bringen. Was haben wir als Abgeordnete erlebt? Wir haben erlebt, dass die Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Wissenschaft – ob es Human- oder Geisteswissenschaftler oder auch andere waren – die Erfordernisse des Gesetzgebers gar nicht so genau kennen. Wir als Abgeordnete sind und bleiben die letzte Instanz, wenn es darum geht, die Fragen zu entscheiden, die uns als Gesetzgeber aufgegeben sind. Wir müssen uns vor Augen führen, dass wir eine grundrechtsdogmatische Entscheidung zu treffen haben. Wir müssen herausfinden: Wie kann die Forschung weiterentwickelt und gleichzeitig die Menschenwürde gewahrt werden? Das sind die Herausforderungen, vor denen das Parlament in all diesen Fragen steht. Schauen wir uns einmal an, wie weit reichend, gut und tragfähig die bisherigen Entscheidungen waren. Ich betone: Nicht alle Empfehlungen der Enquete-Kommission wurden Gesetzesrealität. Aber die Vorschläge, die sie als Ergebnis ihrer Arbeit vorgelegt hat, waren qualitativ um Welten besser als das, was zuvor Realität war; das gilt sowohl für das Organtransplantationsgesetz als auch für das Stammzellforschungsgesetz. Das wird auch dann der Fall sein, wenn es um den Umgang mit genetischen Daten und ähnliche Themen geht. Warum also sollte das deutsche Parlament hinter einer solchen Erfolgsgeschichte zurücktreten? Wir haben uns auf internationaler Ebene ein sehr gutes Renommee erarbeitet, vor allem aufgrund der Art und Weise, wie wir dieses Thema in diesem Hohen Hause, dem deutschen Parlament, behandelt haben. Ich habe, ebenso wie die vielen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unseres Antrags, nichts dagegen, dass die Regierung ein Expertengremium einsetzt. Das ist ihr gutes Recht. Das ist auch richtig und wichtig. Aber das Parlament ist der Souverän. Das Parlament selbst muss über die Kompetenz verfügen, darüber zu entscheiden, wie diese hoch interessanten Fragen beraten werden sollen.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Richtig Das kann es auch immer tun Mit und ohne Gesetz

Ich denke, wir würden gut daran tun, uns an die Erfolge vorangegangener Enquete-Kommissionen zu halten und uns für ein Gremium zu entscheiden, dessen Einrichtung uns die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ermöglicht. Wir sind frei zu entscheiden, wie wir die Geschäftsordnung des Bundestages ausgestalten. Ich bitte Sie, im Rahmen unseres Diskussionsprozesses zurückzufinden zu der Ehre, die wir gespürt haben, und dem Stolz, den wir empfunden haben, als es uns gelungen ist, die als „Sternstunden des Parlaments“ bezeichneten Entscheidungen zu treffen. Führen wir diese Tradition fort! Die Linke unterstützt dieses Ziel mit ihrem vorliegenden Antrag. Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN