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Offene Plenarprotokolle

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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Dr. Lammert, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ilja Seifert?

Natürlich.

Muss ich Sie jetzt mit „Herr Präsident“ anreden –

Nein.

– oder mit „Herr Kollege“?

  • [Heiterkeit]

Lieber Herr Kollege Lammert, da Exekutive und Legislative unterschiedliche Aufgaben haben und es damit für beide einen unterschiedlichen Beratungsbedarf gibt, steht das, was Sie gerade im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt als großen Fortschritt bezeichnet haben, vielleicht doch etwas auf wackligen Füßen. Nebenbei bemerkt: Wenn wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere eigene Position vertreten sollen, dann brauchen wir vielleicht doch andere Beratungsmechanismen als die Regierung, die in einer ganz anderen Situation ist. Stimmen Sie mit mir darin überein?

Herr Kollege Seifert, ich akzeptiere ausdrücklich, dass das ein wichtiger Punkt ist, den man bedenken muss, wenn man sich um die zweckmäßige Organisation einer solchen Beratung bemüht. Ich komme für mich zu der Schlussfolgerung, dass die Risiken, dass es möglicherweise zu einer Verdoppelung der Beratung kommt, höher sind als die erhofften Vorzüge. Denn nach meinem und offenkundig auch nach breitem Verständnis im Hause soll ein solches Gremium bzw. sollen zwei solcher Gremien nicht operative Vorschläge machen, sondern sie sollen uns, der Regierung wie dem Parlament, helfen, in diesen ungewöhnlich komplexen Materien ein bisschen sicherer in der eigenen und am Ende unverzichtbaren individuellen Urteilsbildung zu werden. Ich glaube nicht, dass dieser Prozess dadurch erleichtert würde, dass wir auf der einen Seite ein Beratungsgremium für die Regierung und auf der anderen Seite ein zweites Beratungsgremium für das Parlament haben.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ein weiterer ernst zu nehmender Punkt ist der Hinweis auf die vorgesehene Trennung zwischen Beratung und Entscheidung, also den Verzicht auf die Beteiligung von Parlamentariern an diesem Gremium. Ich räume ausdrücklich ein, dass es eine Reihe von beachtlichen Argumenten gibt, die für eine solche Verbindung sprechen. Aber ich finde, man muss genauso nüchtern einräumen, dass es auch beachtliche Argumente gibt, die dagegen sprechen. Niemand sollte vernünftigerweise den Anspruch erheben, nur der eine bzw. der andere Weg sei richtig.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich persönlich spreche mich für die im Gesetzentwurf vorgesehene Lösung aus – ich spreche ausdrücklich nicht für die Bundesregierung; ich rede als Mitglied dieses Hauses –, weil ich davon überzeugt bin, dass auch an dieser Stelle die Vorzüge einer Trennung, soweit die Trennung überhaupt möglich ist, größer sind als die erhofften Vorzüge bei der anderen Lösung. Ich will zwei praktische Gründe und einen prinzipiellen Grund dafür nennen. Der erste praktische Grund ist: Würden wir dem Vorschlag folgen, ein auf Dauer eingesetztes Gremium aus berufenen externen Beratern und Parlamentariern mit dieser Aufgabe zu betrauen, würden wir zum ersten Mal in der Geschichte des Deutschen Bundestages eine Enquete-Kommission auf Dauer einsetzen. Ich will darauf aufmerksam machen: Das hat der Deutsche Bundestag bisher immer sorgfältig vermieden.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Aus guten Gründen

Ich denke, das ist aus guten Gründen der Fall gewesen. Wenn wir von dieser bisherigen Tradition abweichen wollten, dann müssten wir schon bessere Gründe haben als die, die genannt wurden und deren Stichhaltigkeit ich eigentlich nicht sehe. Der zweite praktische Grund ist: Wenn eine solche Beratungsstruktur, die wir aufbauen wollen, nicht so eng, sondern so breit wie möglich angelegt werden soll, dann müssen wir die Möglichkeit aufrechterhalten, mit dem Instrument der Enquete-Kommission zu begrenzten Fragestellungen in den dafür vorgesehenen bewährten Strukturen der Verbindung von externem Sachverstand und beteiligten Kollegen Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten. Ich habe die ernsthafte Besorgnis: Würde man jetzt – durchaus mit sehr ehrenwerten Motiven – in dem Ethikrat Parlamentarier und Sachverständige zusammenführen, dann würde das Instrument der Enquete-Kommission im Endergebnis für solche Zwecke verbraucht werden. Ich denke, daran können wir kein Interesse haben.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Ich komme nun zu dem prinzipiellen Punkt. Wir können alle miteinander kein Interesse daran haben, dass der Eindruck entsteht, es gebe im Deutschen Bundestag eine kleine Anzahl von Ethikexperten, aber der große Rest sei bei ethischen Fragen entweder nicht interessiert oder indifferent. Im Übrigen wäre dies nicht nur ein verheerender, sondern auch ein falscher Eindruck, der insbesondere in dieser Kombination kaum akzeptabel wäre.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Nimmt man das alles zusammen, dann spricht schon manches für die Grundannahme des Konzeptes, die in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt. Das schließt keineswegs aus, dass man über manche der vorgesehenen Formulierungen und Festlegungen noch einmal gemeinsam nachdenkt. Dazu will ich gern drei Anregungen geben: Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, und habe gewisse Zweifel, ob es klug ist, gleich in § 1 des Gesetzentwurfs, „Bildung des Ethikrates“, zu schreiben: „Es wird ein unabhängiger Sachverständigenrat zur Bewertung ethischer Fragestellungen in den Lebenswissenschaften gebildet.“ Ich halte das für eine unnötige Verengung, weil es hier nach meinem Verständnis weder allein um Wissenschaft noch im Kontext der Wissenschaften allein um Lebenswissenschaften geht, auch wenn wir alle miteinander darin übereinstimmen, dass hier in der vorhersehbaren Zukunft besonders spannende Fragen liegen. Ich glaube, dass das, was in § 2 des Gesetzentwurfes, „Aufgaben“, beschrieben wird, die Intention besser klar macht, als es mit dieser Verengung jedenfalls in der Überschrift angedeutet wird. Wir sollten uns gemeinsam noch einmal die Öffentlichkeitsregelung ansehen, wenngleich ich dazu sofort sagen will: Der Vorwurf der Geheimhaltung ist nicht fair. Das, was im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist ziemlich präzise die Regelung, die der Deutsche Bundestag für seine eigene Arbeit im Verhältnis von Ausschüssen zum Plenum für bewährt und unverzichtbar hält. Wenn wir das für angemessen für unsere eigene Arbeit halten und wenn wir uns gewiss gegen den Vorwurf der Geheimhaltung parlamentarischer Beratungen wehren würden, dann sollte man einen solchen Vorwurf aus Gründen der Redlichkeit für einen analogen Vorschlag nicht erheben.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Dieter Rossmann (SPD): Das ist ja nicht analog, weil keine Abgeordneten dabei sind

– Na ja, Herr Kollege, ich glaube, das bedarf jetzt keines besonderen Kommentars. – Die jeweilige Struktur ist analog. Wir haben allerdings eine unterschiedliche Besetzung der Gremien. Ich wollte nur diese Anregung geben.

  • [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie findet denn bei Ihnen Beratung statt, wenn es nicht öffentlich ist? Nur indem ich nachher die Papiere lese? Muss ich jedes Mal 600 Seiten lesen?

– Ja, aber das gilt doch für das Verhältnis, das wir untereinander für den abschließenden Entscheidungsprozess haben, in der gleichen Weise. Wir alle können nicht an all diesen Beratungen beteiligt sein. Gleichwohl erlaube ich mir die Anregung, noch einmal darüber nachzudenken, ob man nicht statt der offenkundig etwas missverständlichen Formulierung: „Die Beratungen … sind nicht öffentlich“ schlicht und ergreifend mit dem zweiten Satz beginnt, der dann heißt: „Der Deutsche Ethikrat kann öffentlich beraten oder die Ergebnisse nichtöffentlicher Beratungen veröffentlichen.“ Damit hätte man, so finde ich, den Verdacht besser vermieden, der im Verlauf der bisherigen Diskussion deutlich geworden ist. Schließlich nenne ich noch einen praktischen Aspekt, bei dem ich denke, dass wir uns auf diesen sofort verständigen können: Die Geschäftsstelle soll nach diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung beim Bundestag angesiedelt werden. Das macht auf das Schönste klar, dass auch die Bundesregierung einsieht, Herr Loske, dass die Verteilung der Zuständigkeiten mit Blick auf die zu treffenden Entscheidungen so ist, wie Sie sich und wir alle uns das vorstellen.

Herr Dr. Lammert, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Beck?

Ja, wenn ich noch diesen einen Satz sagen darf: Bei der Formulierung zur Einrichtung der Geschäftsstelle müssen wir allerdings sicherstellen, dass wir sie nicht in der Weise in die Organisation der Bundestagsverwaltung integrieren, dass wir am Ende für die Besetzung solcher Kommissionen mit Mitarbeitern – sowohl was die Berufung als auch was deren Verbleib angeht – die gesamte Palette des öffentlichen Dienstrechts unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Personalrats zur selbst organisierten Folge haben.

  • [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das können Sie dann intern beraten
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Aber Sie mögen Ihren Personalrat hoffentlich noch

Deshalb erlaube ich mir, den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Ausschusses dazu den zweckdienlichen Hinweis zu geben, so zu formulieren, dass wir in die Lage versetzt werden, mit dieser Regelung den angestrebten Zweck möglichst wirkungsvoll zu erreichen. Bitte schön, Herr Kollege Beck.

Herr Kollege Lammert, würden Sie mir, da Sie gerade eine Analogie zu Bundestagsausschüssen hergestellt haben, darin zustimmen, dass die Mitglieder dieses Hohen Hauses in Bezug auf Bundestagsausschüsse zumindest immer das Recht haben – wenn auch ohne Melde-, Antrags- und Abstimmungsrecht –, einer Ausschusssitzung bei Interesse an dem Verhandlungsgegenstand beizuwohnen, und dass insofern, führt man diese Analogie weiter, immer dann, wenn es sich um ein Parlamentsberatungsgremium mit ausschussgleichem Charakter handelt, zumindest für die Mitglieder des Hohen Hauses jederzeit Öffentlichkeit hergestellt sein muss?

  • [Beifall] Monika Knoche (DIE LINKE)
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Herr Kollege Beck, der erste Teil Ihrer Frage ist natürlich rhetorisch. Wie sollte ich bestreiten, dass es so ist, wie Sie gerade referiert haben? Was den zweiten Teil, nämlich die Implikation, angeht, gehört sie zu einem der Punkte, von denen ich meine, dass man darüber in Ruhe nachdenken können muss.

  • [Beifall] SPD

Warum sollte man nicht beispielsweise die Regelung vorsehen, dass für Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung ein Zutrittsrecht zu einer nicht öffentlichen Beratung besteht? Ich halte das für einen Punkt, der das gemeinsame Nachdenken lohnt.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überhaupt möchte ich mit Nachdruck dafür werben–damit komme ich in den verbleibenden Sekunden zum Schluss –, dass wir uns bei diesem Thema, das uns offenkundig alle in gleicher Weise umtreibt und bei dem wir alle in gleicher Weise nach einer angemessenen Lösung eines überragenden Problems suchen, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darum bemühen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Denn über eines besteht doch Konsens: Die Zuständigkeit für ethische Fragen lässt sich nicht delegieren – an welches Gremium auch immer, weder an einen Ethikrat noch an eine Enquete-Kommission noch an parlamentarische Beiräte. Am Ende ist die Entscheidung immer eine ganz individuelle. Jeder muss dafür mit seinem Namen, mit seiner Person geradestehen. Die Entscheidung trifft mit Rechtswirkung dieses Parlament und niemand anderes. Wenn das die gemeinsame Grundlage für die Arbeit an diesem Gesetzentwurf ist, würde es mich sehr enttäuschen, wenn es uns nicht gelänge, dazu ein gemeinsames Ergebnis zu finden.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP