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Offene Plenarprotokolle

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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Das Wort hat nun der Kollege Uwe Barth für die FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem von der Ministerin vorgestellten Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung die Schaffung eines Deutschen Ethikrates als unabhängiges Beratungsgremium für Parlament und Regierung vor. Wir als Liberale stehen diesem Vorhaben grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Wichtig für diese Einschätzung ist für uns vor allem die Regelung, dass die Hälfte der Mitglieder des Ethikrates vom Parlament berufen wird, wodurch der Rat im Gegensatz zu seinem Vorgängergremium durchaus eine parlamentarische und demokratische Legitimation erhält. Das ist für uns ein entscheidender Punkt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP

Das bedeutet aber auch, dass das Parlament aus unserer Sicht kein Parallelgremium braucht. Der Ethikrat besetzt den Platz eines Beratungsgremiums für Parlament und Regierung. Er ist eben kein Expertengremium, das hinter verschlossenen Türen tagt, wie es von Kollegen der Linken, der Grünen, aber auch der SPD in letzter Zeit gelegentlich formuliert wurde.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es soll nicht öffentlich sein Das steht im Gesetzentwurf
  • [Zuruf] Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er tagt doch nicht öffentlich

Der Ethikrat kann trotzdem die qualifizierte parlamentarische Debatte nicht ersetzen. Das sage ich sehr deutlich in Richtung meines verehrten Kollegen Röspel, der leider heute nicht hier sein kann. Ich wünsche ihm an dieser Stelle gute Besserung!

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Mit dem Deutschen Ethikrat werden wir ein Instrument der modernen Politikberatung an die Hand bekommen, dessen wir uns aber verantwortungsvoll bedienen müssen. Im Ethikrat selbst ist unsere Mitarbeit als Parlamentarier – das ist unsere feste Überzeugung – wenig sinnvoll. Wir müssen uns nicht selbst Empfehlungen aussprechen. Wir müssen uns nicht selbst beraten; das hat die Ministerin eben richtig ausgeführt. Wir müssen vielmehr über die gegebenen Empfehlungen entscheiden. Genau an dieser Stelle setzt unser Vorschlag an, einen parlamentarischen Beirat für Bio- und Medizinethik einzurichten. Ein solcher Beirat aus Abgeordneten des Bundestages kann aus unserer Sicht die Ansprüche, die die Ministerin in ihren Ausführungen eben formuliert hat, sehr gut erfüllen sowie die bio- und medizinethische Debatte vorantreiben. Mit dem Ethikrat als Beratungsgremium und dem parlamentarischen Beirat haben wir eine klare Trennung zwischen Politikberatung und demokratischem Zustandekommen von wichtigen und grundsätzlichen Entscheidungen. Herr Kollege Tauss, ich glaube, dafür muss der Gesetzentwurf nicht geändert werden. Wir müssen hier vielmehr entscheiden, wie wir den Beirat konstituieren und mit welchen Befugnissen wir ihn ausstatten. Auch Sie, Herr Tauss, hielten in den letzten Tagen einen solchen Beirat für durchaus denkbar.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Ich habe das Urheberrecht auf ihn

– Wir sollten an dieser Stelle nicht über das Urheberrecht streiten. Hier geht es um die Sache. Da wir uns, wie gesagt, nicht selbst beraten müssen, ist aus unserer Sicht die Mitarbeit von Abgeordneten im Ethikrat nicht notwendig. Herr Tauss, machen Sie doch bitte Ihren Einfluss in den Koalitionsfraktionen geltend und überzeugen Sie die Kolleginnen und Kollegen von der Richtigkeit unseres Vorschlages, einen solchen parlamentarischen Beirat einzurichten.

  • [Beifall] FDP

Sie haben dann sicherlich auch Kolleginnen und Kollegen von der Union auf Ihrer Seite, die – wie Frau Aigner beispielsweise – zwar keinen Änderungsbedarf beim Gesetzentwurf sehen, sich aber einen parlamentarischen Beirat durchaus vorstellen können. Lassen Sie uns am Anfang dieser Debatte, die wir fraktionsübergreifend und im Konsens führen müssen, weil es um ethische Fragen geht, ein Zeichen setzen, dass es nicht um Regierung gegen Koalition geht, sondern darum, einen parteiübergreifenden Konsens zu finden. Ich lade Sie in diesem Sinne herzlich ein, einen interfraktionellen Antrag auf Einrichtung eines parlamentarischen Beirats zu erarbeiten. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] FDP

Nächster Redner ist der Kollege Jörg Tauss für die SPD-Fraktion.

  • [Beifall] SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir sind heute sozusagen mit Prominenz in Doppelfunktion besetzt. Ich freue mich, Herr Präsident, dass Sie das Wort in dieser Debatte ergreifen wollen. Lieber Herr Kollege Barth, recht herzlichen Dank für die freundlichen Grüße an die Adresse unseres Kollegen Röspel, der lieber hier wäre, als sich mit fürchterlichen Schmerzen im Kreuz zu plagen. Aber so ist es nun einmal. René Röspel muss man an dieser Stelle jedenfalls Dank sagen. Er hat zusammen mit der Enquete-Kommission, der er vorgesessen hat, hervorragende Arbeit geleistet. Ich glaube, die Arbeit dieser Enquete-Kommission hat den Deutschen Bundestag geehrt. Kollege Röspel hat wichtige Impulse gegeben. An dieser Stelle ist daher Dank für die Ethikkommissionen angemessen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

In ethischen Grundsatzfragen hat dieses Haus nicht nur große Erfahrung, sondern auch eine ausgesprochen hohe Diskussionskultur entwickelt. Ich erinnere an die Debatten in der jüngeren Vergangenheit, beispielsweise über Fragen der Patientenverfügung, den Hirntod, die Organspende oder die Forschung an embryonalen Stammzellen. Wenn ich mein bisheriges parlamentarisches Leben Revue passieren lasse – das sind immerhin zwölf Jahre –, dann muss ich sagen, dass es Sternstunden des Parlamentarismus waren, wie wir hierüber diskutiert haben und gemeinsam um Lösungen gerungen haben und zu Lösungen – zum Teil fraktionsübergreifend – gekommen sind. Wir hatten eine sehr diskursive Auseinandersetzung im Sinne des Streits um das beste Argument. Aber um solche Fragen geht es heute nicht. Ich habe mich gewundert, dass es im Vorfeld die eine oder andere Aufregung, ausgelöst durch bestimmte Tickermeldungen, gab. Die Bundesregierung hat heute – die Ministerin hat es bereits angesprochen – einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem uns, dem Parlament, ein Vorschlag gemacht wird, wie künftig eine sach- und fachkundige Beratung von Regierung, Parlament und Gesellschaft in ethisch sensiblen Fragen insgesamt organisiert werden kann. Über die Form und über das Verfahren dieser Beratung – Herr Präsident und Frau Präsidentin, ich glaube, da sollten wir uns alle einig sein – entscheiden selbstverständlich wir hier im Bundestag. Das ist normaler parlamentarischer Brauch und auch nicht ungewöhnlich.

  • [Beifall] SPD

Dass ein solches Beratungsgremium wichtige Denkanstöße geben kann, hat der Nationale Ethikrat – hier danke ich den bisherigen Vorsitzenden; ich nenne ausdrücklich Herrn Simitis und Frau Weber-Hassemer – eindrucksvoll gezeigt. Zuletzt hatten wir im Juli 2006 die Veröffentlichung „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“, davor die Publikation „Prädiktive Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen“, weitere Themen waren unter anderem die Genomuntersuchungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Patientenverfügung, das Klonen oder die Biobanken. Aus diesem Grunde halte ich es für richtig, dass wir uns über eine sinnvolle Weiterentwicklung auf dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir sowohl mit Enquete-Kommissionen hier im Deutschen Bundestag als auch mit der Arbeit des Nationalen Ethikrates, wie er damals unter Bundeskanzler Schröder eingerichtet worden war, unterhalten. Das Verfahren ist damals von der Opposition – nicht in allen Punkten zu Unrecht – kritisiert worden. Auch wir hatten unter uns Diskussionen darüber, wo die Kommission angesiedelt sein sollte, ob beim Parlament oder anderswo. Damals aber hat sich die Bundesregierung so entschieden. Es soll uns Beratung zuteil werden und es geht darum, die Beratung von Bundesregierung und Bundestag zu höchst sensiblen ethischen Fragen zu gewährleisten. Dabei soll einerseits größtmögliche Interdisziplinarität, also die Zusammenarbeit vieler verschiedener Fachrichtungen in diesem Gremium, andererseits aber auch die hinreichende und angemessene Repräsentanz einer pluralistischen Gesellschaft sichergestellt werden. Ich will es überspitzt sagen: Ethische Fragen können wir nicht allein mit Kirchen diskutieren, aber ich kann mir in keinem Falle einen Ethikrat ohne Kirchen vorstellen. Das ist Teil des Pluralismus, von dem ich rede.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Die qualifikatorische Breite des Ethikrats muss sichergestellt werden. Der Bundestag hat zusammen mit der Regierung die wichtige Aufgabe, an der Zusammensetzung des Gremiums mitzuwirken. Wir wollen keine frei schwebende Plattform für akademische Diskurse. Dies war in der Vergangenheit nicht so und wird sicherlich auch künftig nicht so sein. In den letzten Tagen und Wochen haben wir viele Briefe in unsere Abgeordnetenbüros bekommen. Wir werden oft genug kritisiert, manchmal zu Recht, aber nicht immer. Auch ein Parlament darf kritisiert werden und unter öffentlichem Beschuss stehen, aber manche Kritik hat der Bundestag nicht verdient – hier aber keine Kritik, sondern der Ausdruck hohen Vertrauens in die ethische Kompetenz des Bundestages. Die Enquete-Kommissionen hatten ein großes Verdienst daran, dass die Gesellschaft dieses hohe Vertrauen heute hat. In zahlreichen Briefen – von Behindertenverbänden bis hin zu kirchlichen Kreisen – wurde der Wunsch geäußert, dass sich der Bundestag beteiligen soll. Das ist etwas, was durchaus zur Anerkennung dieses Parlamentes beiträgt. Für dieses Vertrauen sollten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

  • [Beifall] SPD

Wir werden jetzt zu prüfen haben, ob die parlamentarische Beteiligung, die wir gerne wollen, im Gesetzentwurf bereits hinreichend berücksichtigt ist. Wir meinen, nein. Da gibt es Dissens; im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Gruppenantrags haben wir eine Diskussion darüber gehabt, ob eine direkte Mitgliedschaft von Abgeordneten infrage käme. Nachdem nach Diskussionen zu erkennen war, dass die Kolleginnen und Kollegen der Union nicht mitmachen – das ist keine Schuldzuweisung, sondern einfach ein Punkt, den man konstatieren muss –, hat meine Fraktion – das sage ich auch für René Röspel – die Auffassung vertreten, dass es keinen Sinn macht, über eine solche Frage zu diskutieren, wenn die größte Fraktion nicht zustimmt. Sie ist zwar nur vier Abgeordnete größer als unsere Fraktion, aber sie ist es; am liebsten wäre es mir natürlich, wir wären die größte Fraktion. Wir sehen in der Tat einige Probleme. Wie sieht es mit einem Rat aus, der mit Parlamentariern durchsetzt ist? Es spricht vieles dafür. Aber es stellt sich auch die Frage: In welchem Verhältnis stünde eine solche Mehrheitsentscheidung im Ethikrat beispielsweise zum Abstimmungsverhalten im Parlament? Das ist eine wichtige Frage, die entstünde: Wäre der Parlamentarier nicht mehr Gleicher unter Gleichen in diesem Ethikrat, hat er doch im Parlament die Letztentscheidungskompetenz? Es gibt eine Reihe von Diskussionen, die wir, lieber Kollege Winkler, unaufgeregt führen sollten. Es gibt Gründe, die dafür sprechen, und solche, die dagegen sprechen. Ich glaube, dass der Ethikrat einen Legitimitätstransfer durch Md B-Beteiligung eigentlich nicht nötig hätte; er wird anders als der Bundestag auch nicht allgemein verbindlich entscheiden. In Europa wird das nicht anders gehandhabt, aber wir werden sehen. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir noch eine kurze Anmerkung zum Schluss. Wir gehen davon aus, dass der Ethikrat eine hohe ethische Kompetenz haben sollte. Es geht bei seiner Legitimität nicht um Entscheidungen allein. Die besondere Legitimität, von der wir im Hinblick auf Abgeordnete reden, ist aber eine demokratische, zu entscheiden. Und dieses muss der Ethikrat gerade nicht leisten. Es geht nicht um mehr oder weniger Unabhängigkeit, sondern um ein angemessenes Rollenverständnis sowohl für die Mitglieder eines wichtigen Beratungsgremiums als auch für die Mitglieder eines gesetzgebenden Verfassungsorgans. Es kommt darauf an, wie es letztlich gemacht wird. Diese Entscheidung trifft das Parlament. Die Anregung der FDP für ein gemeinsames Vorgehen finde ich interessant. Bei der Stammzellenforschung mussten wir das leider ohne die FDP machen, aber in ethischen Fragen haben wir uns sonst immer gefunden. Lassen Sie uns darüber diskutieren! Dies ist nicht gegen jemanden gerichtet. Es ist vielmehr das Bemühen, zu einer verantwortungsvollen Gestaltung der ethischen Debatten und der Beratungen des Parlaments und der Bundesregierung zu kommen. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat Frau Kollegin Petra Sitte von der Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Vorbemerkung beginnen: Ich habe über viele Jahre in Sachsen-Anhalt Wissenschaftspolitik mitgestaltet. Mein Ziel bestand dabei darin, Forscherinnen und Forschern, Lehrenden, Studierenden und anderen in diesem Bereich Beschäftigten möglichst optimale Bedingungen zu schaffen. Das hieß, um Prioritäten bei politischen Entscheidungen zu kämpfen. Das hieß auch, Perspektiven der Adressaten zu übernehmen. Das hieß aber vor allem, sich mit Inhalten von Forschung und Lehre auseinander zu setzen. Um verantwortungsbewusst langfristige Perspektiven zu konzipieren, ist es nach meinem Verständnis unabdingbar, sich mit Inhalten einzelner Wissenschaftsund Forschungsdisziplinen vertraut zu machen. Sich beraten und vor allem beraten zu lassen, ist für mich daher Voraussetzung, um in diesem Bereich Kompetenzen zu entwickeln. Erst diese Kenntnisse geben mir die Möglichkeit, Alternativen, mit denen vergleichbare Ergebnisse erzielt werden könnten, seriös zu bewerten und zu entscheiden, ob nicht die neuen Möglichkeiten genutzt werden sollten. Das ist auch der Ansatz, mit dem ich Forschungs- und Technologiepolitik betreibe. Vor diesem Hintergrund ist so manche Argumentation im Zusammenhang mit dem Ethikrat und/oder dem Ethikkomitee nur schwer nachvollziehbar. Ich kann mich nämlich nicht des Eindrucks erwehren, dass bereits mit dieser Strukturdebatte mehr oder weniger verdeckt auch eine inhaltliche Debatte stattfinden würde. Diese Gremien sollen uns aber vor allem beraten. Ausschussarbeit und Entscheidungen durch den Bundestag selbst sind durch sie nicht zu ersetzen. Bioethische Fragen sind höchst sensibel, komplex und berühren unser Leben tief.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Alle ethischen Fragen

– Genau! Es haben sich neue Entwicklungen vollzogen und es sind Ergebnisse neu zu bewerten. Manche Entscheidungen müssen erst noch getroffen werden, andere – bereits getroffene – müssen vielleicht geändert werden. Deshalb müssen wir uns mit dem aktuellen Stand vertraut machen. In jeder Legislaturperiode kommen Abgeordnete des Bundestags erstmals ins Parlament – ich zum Beispiel – und diese müssen sich teils völlig neue Kompetenzen in bioethischen Fragen erarbeiten. Jeder und jede muss dafür eine reale Chance bekommen. Deshalb brauchen wir deutlich mehr Beratung. Natürlich weiß ich, dass es auch Abgeordnete gibt, die sich mit bioethischen Problemen seit Jahren engagiert auseinander setzen. Sie haben zum Teil in Enquete-Kommissionen und an gesetzlichen Entscheidungen mitgewirkt. Sie haben bereits in vielen Fragen Grundpositionen erarbeitet, die sie einbringen wollen und einbringen sollen. Wenn ich auf die Ethikkommission des Bundestages zurückschaue, dann erkenne ich, dass die Einsetzung des Nationalen Ethikrates durch Kanzler Schröder schon ein Versuch war, Einfluss auf Inhalte zu nehmen; jedenfalls habe ich das so wahrgenommen. Tatsächlich haben dann Enquete-Kommission und Nationaler Ethikrat aufeinander reagiert. Das war nicht immer spannungsfrei, klar. Aber keine der beiden Strukturen war für die eine oder die andere Grundposition letztlich zu instrumentalisieren. Beide Strukturen haben sich, wenngleich auf unterschiedliche Art und Weise, der Öffentlichkeit gestellt. Ich will Ihnen sagen, dass für mich noch nicht feststeht, wie die Struktur am Ende auszusehen hat. Ich kann mit Ethikrat und mit Ethikkomitee leben, auch wenn sie zeitgleich nebeneinander arbeiten. Ich glaube, dass die Entscheidungsfindung nicht einfacher wird, wenn zwei Institutionen beraten.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Ja, das sehe ich auch so Doppelstrukturen sind schwierig

Ob für die interessierte Öffentlichkeit mehr Verständlichkeit und Transparenz dabei herauskommen, ist nicht sicher. Ich wünschte mir, uns gelänge ein Kompromiss, in dessen Folge wir zur Bildung von nur einer Struktur kommen. In anderen europäischen Ländern–das hat vorhin schon eine Rolle gespielt – ist das auf teils vorbildliche und auch auf gesellschaftlich akzeptierte Weise geschehen. Diskussionsbedarf sehe ich auch weiterhin im Hinblick auf den Modus der Besetzung: Erstens in Bezug auf die Fraktionen. Da es – außer bei der FDP – keine geschlossenen Fraktionsmeinungen gab und gibt, sollte nicht der Fraktionsproporz entscheiden. Wir sollten überlegen, wie es uns gelingen kann, dafür zu sorgen, dass auch kleinere Fraktionen ihr differenziertes Meinungsbild einbringen können. Wir haben ein solch differenziertes Meinungsbild. Zweitens ist mir unklar, warum in dem Gesetzentwurf zum Ethikrat hälftig Bundestag und Bundesregierung Besetzungsvorschläge einbringen sollen, wenn es doch letztlich darum geht, unabhängige Persönlichkeiten zu berufen. Kann man bei uns im Bundestag nicht beispielsweise auf die Poolbildung bei Expertenanhörungen zurückgreifen? Drittens ist die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Ethikkomitees, das über eine Wahlperiode hinaus bestehen soll, zu klären. Wir binden damit immerhin auch künftige Abgeordnetengenerationen. Sollte es letztlich zur Bildung von nur einer Institution kommen, dann hätte für mich auch der Vorschlag von Vizepräsident Thierse, Abgeordneten durch beratende Stimme oder über einen parlamentarischen Beirat direkten Zugang zu den Sitzungen des Ethikrates zu ermöglichen, durchaus einen gewissen Charme. Wie kommentierte doch unlängst die „Ärzte-Zeitung“ angenehm respektlos: "Wenn Parlamentarier wirklich wissen, worüber sie abstimmen, erhöht dies dramatisch die Chance für handwerklich saubere Gesetze." Danke schön.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat nun der Kollege Dr. Reinhard Loske für die Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Zukunft der bioethischen und biopolitischen Beratung in Deutschland. Wenn man das tut, dann ist es angezeigt und vernünftig, einen kurzen Blick zurückzuwerfen: Wie war es bisher? War es gut oder schlecht? Gibt es Änderungsbedarf? In den beiden hinter uns liegenden Legislaturperioden war es so, dass wir als Deutscher Bundestag jeweils eine Enquete-Kommission hatten, die zur Hälfte aus Sachverständigen und zur Hälfte aus Abgeordneten bestand. Diese beiden Enquete-Kommissionen haben sehr gut gearbeitet. Sie haben schwierige Entscheidungen zur embryonalen Stammzellenforschung, zum Forschungsklonen, zur Biopatentierung und zur Gendiagnostik vorbereitet. Weil diese Debatten so gut vorbereitet waren, gelten sie gemeinhin als sehr gut,

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

was sich unter anderem darin widerspiegelte, dass fast alle Entscheidungen über Fraktionsgrenzen hinweg getroffen wurden. Ich möchte von dieser Stelle den beiden Vorsitzenden, Margot von Renesse und René Röspel, und natürlich allen Mitgliedern dieser Kommission dafür danken, dass sie uns so sehr dabei geholfen haben, diese guten Entscheidungen zu treffen. Danke schön!

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Die Regierung hat sich 2001 entschieden, ein eigenes Ethikgremium einzurichten: den Nationalen Ethikrat. Es ist bekannt, dass wir diesem Ethikrat immer mit Skepsis begegnet sind, natürlich nicht was die Integrität seiner Mitglieder betrifft. Im Gegenteil: Wir haben als Fraktion sowohl mit Herrn Simitis als auch mit Frau Weber-Hassemer einen intensiven Austausch gepflegt. Beide waren bei uns in der Fraktion zu Gast. Wir haben im Ethikrat auch unsere inhaltlichen Positionen durchaus vertreten gesehen, jedenfalls zum Teil, etwa durch Regine Kollek oder Hans-Jochen Vogel. Aber dennoch hatten und haben wir eine kritische Haltung zum Nationalen Ethikrat, im Wesentlichen aus drei Gründen: Der erste Grund ist die Sprache. Wir hielten es für vermessen, ein Ethikgremium der Regierung als „Nationalen“ Ethikrat zu bezeichnen. Da erhebt die Regierung einen Monopolanspruch, der ihr nicht zusteht.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Der zweite Grund. Die Verzahnung mit der Politik fehlte ebenso wie die demokratische Legitimation durch den Deutschen Bundestag. Das Konzept des Rates basiert nach unserer Einschätzung auf einem falschen Dualismus: hier die kundige Zunft der professionellen Ethiker, da die Rat suchende Politik, die Voten entgegennimmt und verarbeitet.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Dieser Dualismus ist falsch. Gerade in bioethischen Fragen trägt in unserer Gesellschaft auf Dauer nur das, was diskursiv, also im Dialog zwischen allen Beteiligten, erarbeitet worden ist und dann auch von allen getragen wird. Der dritte Grund – das will ich hier ganz offen gestehen; das habe ich immer gesagt; deswegen kann ich es auch hier sagen – ist natürlich die Skepsis gegenüber dem, was der damalige Bundeskanzler Schröder geäußert hat. Es fiel damals das Wort von den Scheuklappen, die der Bundestag in Sachen Gentechnik endlich abzulegen habe. So krankte der Nationale Ethikrat von Anfang an daran, obwohl die Mitglieder gar nichts dafür konnten, dass ihm große Skepsis entgegengebracht wurde, weil man vermutete, hier solle versucht werden, eine „liberalere“ Gentechnikforschung durchzusetzen, dafür Akzeptanz zu schaffen und die Enquete-Kommission zurückzudrängen. Das waren unsere drei Gründe dafür, dass wir gegenüber dem Nationalen Ethikrat skeptisch waren. Wir haben diese Politik kritisiert, aber verglichen damit, wie scharf Sie herangegangen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, war das regelrecht moderat. Bei Ihnen wurde häufig so getan – das ließe sich anhand vieler Presseerklärungen nachweisen –, als sei der Ethikrat ein Gremium von Schröders Gnaden, das willfährig alles aufschreibe, was der Kanzler begehre.

  • [Zuruf] Dieter Rossmann (SPD): Da waren die Scheuklappen

Dazu muss man ganz klar sagen: Das war unfair. Das Gremium hat durchaus gut gearbeitet. In einem freilich hatte die Union Recht – das haben wir ganz genauso gesehen –: Es fehlte die demokratische Legitimation. Dazu will ich zwei Zitate bringen. Als das Gremium eingerichtet wurde, hat der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz, in der Debatte gesagt: "Dieses Gremium … ist eine Zumutung für den Deutschen Bundestag … Ich beobachte insbesondere bei diesem Thema mit großer Sorge eine voranschreitende Entparlamentarisierung der Politik in Deutschland." Die jetzige Kanzlerin, Frau Merkel, hat noch im Juli 2005 gesagt: "Wir sollten Entscheidungen aber wieder mehr im Bundestag beraten und treffen und weniger in Kommissionen … Die Kommissionitis von Rot-Grün hat uns nicht weiter gebracht. Ein Beispiel: Der Nationale Ethikrat … Aber Entscheidungen über Fragen der Bioethik und der modernen Medizin gehören ins Parlament und müssen dort auch vorbereitet werden."

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Das heißt, bei der Union lautete die Parole bis zur Bundestagswahl – ich vereinfache etwas –: Enquete-Kommission gut, Nationaler Ethikrat schlecht. Kaum sind Sie von der Union an der Regierung, wird die Enquete-Kommission rasiert und der Nationale Ethikrat fortgeschrieben.

  • [Beifall] Monika Knoche (DIE LINKE)
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Das verstehe, wer will. Es ist jedenfalls nicht glaubwürdig, es ist völlig unglaubwürdig. Jetzt zum Entwurf von Frau Schavan für den deutschen Ethikrat. Zunächst einmal möchte ich etwas zur Stilfrage sagen. Sie als Bundesregierung wollen jetzt dem Parlament vorschreiben, wie es sich in Zukunft in Sachen Bioethik beraten lassen soll. Das steht Ihnen aber gar nicht zu, weil wir das selbst entscheiden.

  • [Beifall] Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Mindeste wäre gewesen, dass Sie in dieser Sache einmal das Gespräch mit der Opposition gesucht hätten. Aber nichts davon! Wir erfahren die Sache aus der Zeitung. Das ist einfach schlechter Stil. Ich bin auch darauf gespannt, ob sich die SPD-Fraktion, der es ja ähnlich gegangen sein soll, das – wenn ich einmal so sagen darf – gefallen lässt.

  • [Zuruf] Nicolette Kressl (SPD): Das entscheiden wir immer noch selber

Dann zur Frage der Öffentlichkeit. Der Rat soll in Zukunft im Regelfall hinter verschlossenen Türen tagen. Das ist ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem bisherigen Standard des Ethikrats.

  • [Beifall] Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Wie da eine gesellschaftliche Debatte angestoßen werden soll, ist mir völlig schleierhaft. Das ist ein Thema, das dringend Transparenz braucht. Bei einem solchen Thema ist es wirklich nicht angemessen, die Tür zuzumachen und nur die Experten unter sich zu lassen. Das lehnen wir ab. Zur Zusammensetzung des Gremiums. Sie sagen, dass Sie dem Gremium eine demokratische Legitimation verschaffen und es beim Bundestag ansiedeln wollen. Das war praktisch das Hauptargument, das Sie hier vorgetragen haben. Faktisch tun Sie aber etwas ganz anderes. Sie sichern sich praktisch eine doppelte Mehrheit.

  • [Zuruf] Ursula Burchardt (SPD): Das stimmt

Die Hälfte der 24 Mitglieder soll von der Regierung, die andere Hälfte vom Parlament benannt werden. Faktisch würde das unter den gegebenen Bedingungen bedeuten, dass die große Koalition 21 von 24 Sachverständigen, also fast 90 Prozent, benennen würde. Das ist eine krasse Verletzung von Oppositionsrechten und zeugt auch von einem Mangel an Respekt vor dem Souverän.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Jetzt zum Punkt der Einbindung der Abgeordneten. Wir schlagen in unserem Antrag, der Ihnen heute auch vorliegt, vor, dauerhaft ein Ethikkomitee des Deutschen Bundestages einzurichten, das zur Hälfte aus Sachverständigen und zur anderen Hälfte aus Abgeordneten besteht. Die Mehrheit der Linksfraktion – daran zweifele ich allerdings nach der eben gehaltenen Rede –

  • [Zuruf] Monika Knoche (DIE LINKE): Es kommt noch ein weiterer Redner

und große Teile der SPD-Fraktion sehen das genauso. Ich weiß auch, dass das viele Kolleginnen und Kollegen aus der Union – jetzt bitte nicht klatschen – genauso sehen. Sie, Frau Ministerin, sagen dagegen, Abgeordnete und die Politik insgesamt hätten im Ethikrat nichts zu suchen, schließlich sollten ja gerade diese beraten werden. Der geschätzte Kollege Röttgen, der leider derzeit nicht da ist – ich wollte ihn direkt ansprechen –, gefällt sich darin, ironisch festzustellen, es wäre doch wohl ein schlechter Witz, wenn Abgeordnete Abgeordnete beraten. Dazu kann ich nur sagen: Ha, ha! Wenn man dieser seiner Logik folgt, könnten wir ab sofort sämtliche Enquete-Kommissionen und im Prinzip auch die Ausschussarbeit abschaffen.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und das Gespräch einstellen

Natürlich bin ich froh, wenn mich sachkundige Leute zum Beispiel über haushaltspolitische Fragen, von denen ich selber nicht viel verstehe, informieren. Von vielen Abgeordnetenkollegen fühle ich mich gut beraten. Es bringt, wie ich finde, auch überhaupt nichts, sich selber nach dem Motto kleinzureden: Wenn Abgeordnete Abgeordnete beraten, dann kann dabei nichts Vernünftiges herauskommen. Wenn man sich selber so schlecht macht, beeindruckt das niemanden, ganz im Gegenteil: Das führt nur zu weiterer Politikverdrossenheit.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Jetzt kommt noch etwas ganz Besonderes; ich habe nämlich ein wenig recherchiert. Wie wenig glaubwürdig Ihre Argumente, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ CSU, sind, sieht man besonders gut daran, wenn man sich einmal die Mitgliedschaften in den verschiedenen Räten anschaut. Damals, als Sie die Regierungsverantwortung übernahmen, haben Sie gesagt, die ganze Kommissionitis von Rot-Grün müsse verschwinden und das müsse alles ganz anders gemacht werden. Was passiert jetzt? Es wird ein Rat nach dem anderen gebildet: der Ethikrat, der Forschungsrat, der Innovationsrat. Den Innovationsrat habe ich mir einmal ganz genau angeschaut. Wer sitzt da einträchtig neben den üblichen Verdächtigen dieser Welt, wie den Heinrich von Pierers, die überall dabei sind? Raten Sie einmal, wer da sitzt! Die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die Bundesministerin Frau Dr. Schavan. Frau Schavan berät Frau Schavan und Frau Merkel berät Frau Merkel. Daran sieht man doch, dass Ihre ganze Argumentation in sich zusammenfällt wie ein Kartenhaus.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Solch ein Gerede ist wirklich nicht glaubwürdig. Beim Ethikrat versuchen Sie mit hoher Tonlage es so zu drehen, während Sie es beim Innovationsrat ganz anders machen. Sie machen es, wie es Ihnen gerade passt. Das merken die Leute aber. Wir brauchen also – das ist die Position von uns Grünen – ein Ethikkomitee des Bundestages, in dem sowohl Abgeordnete als auch Sachverständige zusammenarbeiten. Wir brauchen dies erstens, weil die bioethische Debatte zerfranst, wenn sie mal im Gesundheitsausschuss, mal im Forschungsausschuss und mal im Rechtsausschuss beraten wird. Wir brauchen also einen zentralen Ort für diese Debatte. Zweitens brauchen wir dies auch, weil es nicht in erster Linie darum geht – das sage ich als jemand, der selber viel Zeit in der Wissenschaft verbracht hat –, von irgendwelchen Profis dicke Berichte entgegenzunehmen, sondern vor allem darum, tragfähige gesellschaftliche Konsense in Fragen der Bioethik zu erarbeiten. Wir sind für Beratung, aber gegen Outsourcing. Das möchte ich ganz klar sagen.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Frau Schavan, dieser Gesetzentwurf kann so nicht bleiben. Sorgen wir für mehr Öffentlichkeit, sorgen wir für eine angemessene Beteiligung des Parlaments und sorgen wir gemeinsam dafür, dass bioethische Fragen nicht wieder zurückgepresst werden in einen falsch verstandenen Fraktionszwang. Danke schön.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich erteile nun dem Präsidenten des Hauses, unserem Kollegen Dr. Norbert Lammert, das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wie aller Anträge der Fraktionen, die der heutigen Debatte zugrunde liegen, ist nach meinem Eindruck die offenkundig gemeinsame Überzeugung, dass die Berücksichtigung ethischer Ansprüche und Anforderungen überragende Bedeutung beim Herbeiführen politischer Entscheidungen und ganz gewiss gesetzlicher Regelungen hat. Deswegen gehört bei der Sortierung dessen, was uns eint und was uns vielleicht trennt, an den Beginn dieser ganz wichtige große Konsens: Wir sind uns alle darin einig, dass dies ein überragendes Kriterium unserer Arbeit ist. Im Vergleich zu dieser Grundsatzposition ist die zweifellos wichtige Frage, wie man diese notwendige Berücksichtigung organisiert, nun ganz gewiss keine Frage des Prinzips, sondern eine Frage der Zweckmäßigkeit. Sie ist deswegen nicht unwichtig; aber wir sollten sie nicht auf die Höhe eines Prinzipienstreites rücken, sondern uns – wie das auch von mehreren Rednern in dieser Debatte ausdrücklich angeregt worden ist – gemeinsam darum bemühen, hier möglichst eine gemeinsame Regelung zu finden.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Nun gibt es, wie wiederum die vorliegenden Texte deutlich machen, dazu unterschiedliche Vorstellungen. Das finde ich nicht weiter Besorgnis erregend.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Im Gegenteil

Es wäre fast ein bisschen merkwürdig, wenn es, jedenfalls am Beginn einer solchen Debatte, anders wäre. Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte schließe ich keineswegs aus, dass es gelingen kann, eine gemeinsame Regelung herbeizuführen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Dass ich mich an dieser Debatte beteilige, hat diese zwei Gründe: Erstens halte ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine sehr geeignete Grundlage, diese Klärung herbeizuführen, und zweitens möchte ich ausdrücklich um den Konsens werben, den ich mir selber am Ende eines Beratungsprozesses dringend wünsche. Denn wenn wir uns hoffentlich darüber einig sind, dass wir hier nicht nur über eine prinzipielle, sondern über eine wichtige organisatorisch-technische Frage reden, dann sollte es möglich sein, dazu eine Übereinkunft herbeizuführen,

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

zumal offenkundig – Herr Kollege Loske, mich hat Ihr Beitrag nicht nur wegen der temperamentvollen Darbietung sehr beeindruckt – eine relativ breite Übereinstimmung über die Defizite der ersten Konstruktion, des Nationalen Ethikrates, besteht. Auch bei kritischen Anmerkungen zum Gesetzentwurf, die ich nachvollziehen kann, muss eine faire Würdigung doch einräumen, dass es drei ganz wesentliche Fortschritte gegenüber dem Status quo ante gibt: Erstens wird Politikberatung hier nun nicht auf Regierungsberatung reduziert. Es wird sorgfältig, zu Recht und unverzichtbar der Eindruck vermieden, das Parlament sei einer Beratung in ethischen Fragen nicht bedürftig oder eine solche Beratung finde exklusiv für die Bundesregierung statt. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Zweitens wird eine völlig unnötige und im Ergebnis wohl auch kontraproduktive Konkurrenz zwischen Regierung und Parlament vermieden und jedenfalls der ernsthafte Versuch unternommen, in geeigneter Weise eine Zusammenführung und Bündelung zu erreichen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Drittens. Herr Kollege Loske, da fühle ich mich Ihnen ganz nah. Sie haben vorhin eine etwas flapsige Bemerkung zum früheren Bundeskanzler gemacht, die ich mir in dieser Formulierung ausdrücklich nicht zu Eigen mache.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Wir auch nicht

– Der Kollege Tauss offenkundig auch nicht.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Wir alle nicht

Aber Sie haben einen in der Sache unstreitig wichtigen Punkt angesprochen. Der damalige Bundeskanzler hat zur Erläuterung der Aufgaben des damaligen Nationalen Ethikrates ausdrücklich ausgeführt: "Wir dürfen uns in der Bio- und Gentechnik nicht vom Fortschritt in der internationalen Forschung abkoppeln." Das ist im Übrigen, wiederum für sich betrachtet, ein zweifellos nicht nur legitimes, sondern wichtiges Ziel, aber es kann ganz sicher nicht die erschöpfende Aufgabe eines Ethikrates sein.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Denn wir wollen uns doch gerade in die Lage versetzen, sicherzustellen, dass wir nicht der Eigendynamik der Wissenschaft zum Opfer fallen und dass die Logik des Fortschritts sich jedenfalls nicht alleine nach den Gesetzmäßigkeiten von Wissenschaft oder von Märkten vollzieht.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Unter diesem Gesichtspunkt haben wir – ich bedanke mich ausdrücklich für die deutliche Zustimmung – offenkundig einen Fortschritt in unserer bisherigen Debatte. Es ist eine wesentliche Grundlage für die künftige Organisation unserer Arbeit, wenn alle drei Punkte sichergestellt werden.

  • [Beifall] CDU/CSU