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Offene Plenarprotokolle

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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich hoffe, dass die große Koalition sich diesem Ansinnen anschließen kann und wir in der Zukunft eine Finanz- und Steuerpolitik haben, auf die sich die Menschen verlassen können. Danke schön.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007, Drucksachen 16 / 2712 und 16 / 3036. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 3325, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP und des Bündnisses 90 /Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur "dritten Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16 / 3367 ? – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und des Bündnisses 90 /Die Grünen abgelehnt. Der Vollständigkeit halber füge ich hinzu: Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen auf Drucksache 16 / 3363 ? –Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Ich rufe die Zusatzpunkte 6 a und 6 b auf: a)–Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke , Sevim Dagdelen , Petra Pau und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 16 / 369 – –Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜ-NEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Altfall-Regelung) – Drucksache 16 / 218 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ( 4. Ausschuss) – Drucksache 16 / 2563 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Rüdiger Veit Hartfrid Wolff (Rems-Murr)Dr. Max Stadler Ulla Jelpke Josef Philip Winkler b)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ( 4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN Kettenduldungen abschaffen – Drucksachen 16 / 687, 16 / 2563 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Rüdiger Veit Hartfrid Wolff (Rems-Murr)Dr. Max Stadler Ulla Jelpke Josef Philip Winkler Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Unionsfraktion hat der Kollege Reinhard Grindel das Wort.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Gedanken beginnen, der im Zusammenhang mit Fragen des Bleiberechts leicht übersehen wird. Am Beginn jeder Bleiberechtsregelung steht eine unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht unproblematische Botschaft. Ausländern, die als abgelehnte Asylbewerber oder ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge ihrer Pflicht zur Ausreise nachgekommen sind und unter schwierigsten Bedingungen, etwa auf dem Balkan, ihre Existenz wieder aufgebaut haben, die nicht durch Tricks und Täuschungen ihre Abschiebung verhindert haben, sagen wir im Grunde genommen: Eigentlich wart ihr dumm; ihr hättet nur lange genug euren Aufenthalt in Deutschland herauszögern müssen, dann hättet ihr jetzt eine Bleibeperspektive.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Manche können ja auch nicht abgeschoben werden

Insofern kann schon aus Gründen der Einheitlichkeit unserer Rechtsordnung eine Bleiberechtsregelung nur für besonders schwerwiegende Fälle infrage kommen, bei denen vor allem aus humanitären Gründen eine Rückführung ins Heimatland nicht vertretbar erscheint. Es geht hier also um schwierige Abwägungsprozesse. Von solchen rechtsstaatlich gebotenen Abwägungsprozessen ist in den Anträgen der Opposition nichts zu lesen. Die Grünen und die Linke wollen im Grunde vielmehr, dass jeder Ausländer ein Bleiberecht erhält, der es geschafft hat, sich fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Ich sage in aller Deutlichkeit: Das ist nichts anderes als ungesteuerte Zuwanderung durch die Hintertür. Dahinter steht verstaubtes und vor allen Dingen gescheitertes Multikultidenken. Das hat mit einer modernen Integrationspolitik nichts zu tun. Deshalb lehnen wir die Einführung eines solchen nahezu schrankenlosen Bleiberechts ab, meine Damen und Herren.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn das nicht verstaubt ist

Bemerkenswert an Ihren Anträgen ist vor allem, was nicht drinsteht, zum Beispiel, welche Bedingungen Sie, lieber Kollege Winkler, an Ausländer nicht stellen, bevor sie sich auf ein Bleiberecht berufen können. Sie verlangen nicht, dass Ausländer hinreichende Deutschkenntnisse besitzen. Sie verlangen nicht, dass die Ausländer ihre Kinder auf die Schule schicken und die Kinder diese erfolgreich besuchen. Sie verlangen nicht, dass sie über ausreichenden Wohnraum verfügen.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als Geduldeter hat man keinen Anspruch darauf

Sie schließen nicht einmal ein Bleiberecht bei solchen Ausländern aus, die schwere Straftaten begangen haben oder Bezüge zu extremistischen Organisationen aufweisen.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt nicht

Mit anderen Worten: Ihnen ist es völlig egal, ob die Ausländer, denen Sie ein Bleiberecht geben wollen, in Deutschland integriert sind oder ob sie in einer völlig abgeschotteten Parallelwelt leben oder ob sie vielleicht sogar eine Gefahr für unsere Sicherheit darstellen. Das ist völlig verantwortungslose Politik.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da vermischen Sie aber einiges

Der Antrag der Fraktion Die Linke beschränkt sich noch nicht einmal auf eine Altfallregelung. Sie von der Linken verzichten völlig auf einen Stichtag, zu dem sich der Ausländer eine bestimmte Anzahl von Jahren in unserem Land aufgehalten haben muss. Sie wollen eine dauerhafte gesetzliche Bleiberechtsregelung.

  • [Zuruf] Ursula Jelpke (DIE LINKE): Zu Recht

– Da Sie gerade „Zu Recht!“ dazwischengerufen haben, können wir Ihnen nur sagen– vielleicht denken Sie einmal darüber nach–: Die Beispiele von Spanien, Portugal oder auch Italien zeigen doch, dass solche Regelungen einen gefährlichen Sogeffekt entwickeln. Wer die unerträglichen Bilder von Flüchtlingen vor den Küsten Spaniens und Italiens betrachtet, der kommt doch zu einer klaren Schlussfolgerung: Wir müssen Fluchtursachen bekämpfen, aber wir dürfen nicht falsche Anreize schaffen, die dazu führen, dass sich Flüchtlinge, oftmals missbraucht von Schleppern und Schleusern, auf den Weg in unser Land machen, weil sie glauben, hier auf Dauer bleiben zu können. Mit einer solchen Art von Bleiberechtsregelung senden Sie doch völlig falsche Signale aus.

  • [Beifall] CDU/CSU

Ein Bleiberecht– ich sage das mit Bedacht– kann es doch nur in solchen Fällen geben, in denen schwerwiegende humanitäre Gründe dafür sprechen, eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu geben. Voraussetzung für ein Bleiberecht muss eine Verwurzelung in unserem Land sein, die aus Gründen entstanden ist, die der betroffene Ausländer eben gerade nicht selbst zu verantworten hat. Die Einräumung eines Bleiberechts ist allenfalls denkbar bei langjährig in Deutschland aufhältigen Ausländern, denen die Rückkehr in ihre eigentliche Heimat verwehrt war. Es ist vor allem dann denkbar, wenn diese Ausländer Kinder haben, die hier schon lange leben oder sogar geboren sind, die keinerlei Perspektive in ihrem eigentlichen Heimatland haben, die aber eine gute Perspektive in unserem Land besitzen. Dagegen verlangen die Grünen und die Linke noch nicht einmal, dass die Ausländer, die in den Genuss des Bleiberechts kommen wollen, eine Beschäftigung nachweisen müssen. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Ein Bleiberecht kann es nicht geben, wenn dies zu einer Zuwanderung in die Sozialsysteme führt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind doch vernagelt Die sind doch schon da

Ein Bleiberecht kann es nur für Ausländer geben, die einer dauerhaften Beschäftigung nachgehen und eben nicht die Sozialkassen belasten.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die meisten haben gar keine Arbeitserlaubnis

Wir wollen auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Ausländer ein Bleiberecht bekommen, die ihren langfristigen Aufenthalt vorsätzlich selbst verschuldet haben, durch Täuschung über ihre Identität oder Behinderung bei Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung. Es kann nicht sein, dass wir diejenigen auch noch mit einem Bleiberecht belohnen, die beharrlich gegen unsere Rechtsordnung verstoßen haben, und das auch noch auf Kosten von Sozialleistungen, die manchmal höher sind als reguläre Einkommen von rechtschaffenen Arbeitnehmern in unserem Land. Wir müssen auch daran denken, dass wir mit einer Bleiberechtsregelung die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit unserer Bürger nicht überfordern.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die 200000, von denen die Hälfte Kinder sind?

Falsch ist es auch, Herr Kollege Winkler, wenn die Grünen mit ihrem Antrag zum Thema Kettenduldungen den Eindruck erwecken, als ob diese mit dem Zuwanderungsgesetz generell abgeschafft werden sollten. Gemäß § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes kann Ausländern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis dann erteilt werden, wenn ihre Ausreise auf absehbare Zeit „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“. Hier geht es also um ein Aufenthaltsrecht für Geduldete, die unser Land nicht verlassen können, und nicht für solche, die unser Land nicht verlassen wollen. Es kommt also auf objektive Gründe für die Frage der Unmöglichkeit der Ausreise und nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit der Ausreise an. Diese Interpretation des § 25 Abs. 5 ist, wie Sie wissen, durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Falsch ist es auch, wenn die Grünen in ihrem Antrag behaupten, die bisherige Anwendung dieses § 25 Abs. 5 habe nur in wenigen Einzelfällen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen geführt. In Wahrheit sind nach dem Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums in über 25000 Fällen entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Die tatsächliche Zahl liegt wegen statistischer Unvollständigkeiten noch höher. Der Zweck der Vorschrift ist also durchaus erfüllt.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber ein Antrag vom Dezember letzten Jahres

Würde man bei § 25 Abs. 5 den Gesichtspunkt der subjektiven Zumutbarkeit mit aufnehmen, dann– das ist unsere Sorge als CDU/CSU– hätte man auch hier ein Bleiberecht durch die Hintertür und könnte somit auf die anderen Vorschriften, die hier beantragt wurden, eigentlich gleich verzichten. Dann sollte man so ehrlich sein und sagen, wir wollen eine Regelung, bei der jeder bleiben kann, der will; wir schalten jede objektive Prüfung aus. Das wollen wir als CDU/CSU aber nicht.

  • [Beifall] CDU/CSU

Sie wissen, die Koalitionsfraktionen und die Innenminister der Länder beraten über die Frage, ob wir zu einer Bleiberechtsregelung kommen wollen, die ihren Namen auch tatsächlich verdient,

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Genau

und, wenn ja, wie diese dann ausgestaltet sein sollte. Es wird zur Stunde verhandelt. Deshalb ist meine herzliche Bitte, dass Sie dafür Verständnis haben, dass wir– ich habe es Ihnen gesagt– uns schon vor Ende der Debatte–zumindest gilt das für mich und den Kollegen Veit, wie ich denke– auf den Weg machen. Es ist für einen guten Zweck, Kollege Winkler.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das werden wir noch sehen

Beschimpfungen nehme ich dann gerne aus dem Protokoll entgegen. Wenn überhaupt– auch das sage ich mit Bedacht–,dann müssen wir eine Bleiberechtsregelung schaffen, die Integration fördert und nicht zu einer ungesteuerten Zuwanderung führt, eine Regelung, die eine Perspektive für die Menschen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet und die nicht in die Sozialkassen führt. Für CDU und CSU kommt nur eine Bleiberechtsregelung in Betracht, die Humanität und Rechtsstaatlichkeit miteinander verbindet.

  • [Beifall] CDU/CSU

Ich darf Ihnen versichern: Daran arbeiten wir in der Koalition sehr zielorientiert und vor allem verantwortungsbewusst jeden Tag, auch heute. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] Olaf Scholz (SPD)
  • [Beifall] CDU/CSU

Das Wort hat der Kollege Hartfrid Wolff für die FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Bundesregierung das Bleiberecht laut Presseberichten nun offenbar reformieren will– die IMK berät intensiv darüber–, ist ein längst überfälliger Schritt. Ich begrüße ihn ausdrücklich.

  • [Beifall] Rüdiger Veit (SPD)

Lieber Herr Kollege Grindel, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie immer die gleichen Vorlagen wie ich gelesen haben. Wir haben in diesem Hause die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich an die Lösung des Problems zu machen. Schon beim Zuwanderungskompromiss bestand eigentlich Einvernehmen, die Kettenduldungen abzuschaffen.

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Das stimmt

Es wird Zeit, dass das Gezerre– zuletzt leider die Blockadehaltung von Arbeitsminister Müntefering; Herr Veit, reden Sie noch einmal mit ihm– ein Ende findet.

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Nein

Der FDP-Entwurf zum Zuwanderungsgesetz enthielt bereits eine Regelung, die mit den vorliegenden Gesetzentwürfen vergleichbar ist. Wir sind uns in vielen Punkten einig: Wenn bei lange geduldeten, gut integrierten Ausländern eine Abschiebung nicht mehr vertretbar ist, muss dieser Tatsache durch eine vernünftige und unbürokratische Regelung Rechnung getragen werden.

  • [Beifall] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • [Beifall] FDP

Die Integrationsbereitschaft von Migranten hängt von ihrer persönlichen Perspektive in Deutschland ab. Wenn ein gesicherter Aufenthaltsstatus fehlt, wird selbst bei einer längeren Aufenthaltsdauer die Motivation für Integrationsbemühungen erschwert.

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Richtig

Wer Integration fördern will, muss die Perspektiven für den Aufenthalt verbessern. Integrationsleistungen müssen auch belohnt werden.

  • [Beifall] Rüdiger Veit (SPD)
  • [Beifall] FDP

Arbeit ist ein entscheidender Integrationsfaktor. Der Zusammenhang von Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht muss deshalb eine besondere Aufmerksamkeit finden. Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, und fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch seiner Familienangehörigen. Sie ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Das ist im Interesse der gesamten Gesellschaft.

  • [Beifall] FDP

Ohne gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang können Zuwanderer sich nicht aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit befreien. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für wirtschaftliche Eigenständigkeit.

  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Sehr richtig

Deshalb ist es notwendig, dass eine Aufenthaltserlaubnis vorgesehen wird, die automatisch auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht. Besonderer Handlungsbedarf besteht darin, eine gesicherte Lebensperspektive für die in Deutschland aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Für ausländische Kinder und Jugendliche muss in Deutschland der Zugang zum Bildungssystem bestehen. Es kann nicht sein, dass Jugendliche, die in Deutschland eine Schullaufbahn beginnen, diese nicht abschließen dürfen.

  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Sehr richtig

Wir sind in einigen Punkten gegenüber Einzelregelungen in den vorliegenden Gesetzentwürfen zugegebenermaßen durchaus skeptisch. So findet die von uns geforderte Mitwirkungspflicht im Vorschlag der Grünen keine Berücksichtigung. Es ist aber sehr wohl relevant, dass geduldete Ausländer die Behörden nicht täuschen oder behindern, was ihren aufenthaltsrechtlichen Status anbelangt. Wir hatten in unserem Vorschlag auch einen seit mindestens sechs Jahren ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland als Bedingung vorgesehen. Schließlich ist es berechtigt, auch die Frage nach der Perspektive eines gesicherten Lebensunterhaltes zu stellen. Die große Schwierigkeit einer sinnvollen Bleiberechtsregelung besteht darin, einerseits den unhaltbaren Zustand der Kettenduldungen abzuschaffen, andererseits die Zuwanderung nach Deutschland so zu steuern, dass diese auch nachhaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern findet. Auch hier muss die Integration die Leitlinie sein. Eine klare, nachvollziehbare Anwendung unseres Aufenthaltsrechtes ist Bedingung für eine Integration und Akzeptanz von Migranten. Gerade in diesem Zusammenhang müssen wir endlich auch beim Problem der so genannten Altfälle den Tatsachen ehrlich ins Auge schauen. Aus Sicht der FDP muss die tatsächliche Integration das entscheidende Kriterium sein, nachgewiesen durch eigenständigen Lebensunterhalt, deutsche Sprachkompetenz und Akzeptanz im persönlichen sozialen Umfeld–auch außerhalb der Migrantengesellschaft.

  • [Beifall] FDP

Kollege Wolff, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dagdelen?

Gerne.

Herr Kollege, gestern hieß es in einer Tickermeldung– auch Sie haben das gerade erwähnt–, dass eine Bleiberechtsregelung von Kriterien wie einem gesicherten Lebensunterhalt abhängig gemacht werden muss. Wie sollen aber Flüchtlinge, die nach § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz oder nach § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können, wenn sie einem faktischen Arbeitsverbot unterliegen?

Eine Antwort darauf ist schnell gegeben: Das ist einer der wesentlichen Punkte, die jetzt mit verhandelt werden müssen. Wir müssen zu einer Abschaffung dieser Regelung kommen. Aus meiner Sicht brauchen wir eine vernünftige Regelung für eine Arbeitsmöglichkeit. Ich komme zum Schluss. Die FDP stimmt den vorliegenden Anträgen – auch denen der Linken – zu.

  • [Zuruf] Clemens Binninger (CDU/CSU): Den Wink mit den Linken haben wir verstanden

Wir möchten damit vor allem das klare Signal setzen, dass die Bundesregierung schnellstmöglich handeln und endlich eine sinnvolle Bleiberechtsregelung einbringen muss. Frau Staatsministerin Böhmer, ich gehe davon aus, dass dies bald der Fall sein wird. Ich hoffe dies jedenfalls. Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] FDP

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Rüdiger Veit das Wort.