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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Ich schließe die Aussprache. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2007 (JSt G 2007) – Drucksachen 16 / 2712 , 16 / 3036 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ( 7. Ausschuss) – Drucksachen 16 / 3325, 16 / 3368 – Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Gabriele Frechen Carl-Ludwig Thiele Christine Scheel Bericht des Haushaltsausschusses ( 8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16 / 3326 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch Anja Hajduk Es liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen.– Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Gabriele Frechen das Wort.
- [Beifall] SPD
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Gabriele Frechen (SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über das Jahressteuergesetz 2007. 30 Minuten werden wir über die Ergebnisse von stundenlangen Beratungen,
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Tagelangen, wochenlangen
Anhörungen, Gesprächen der Berichterstatter und Besprechungen der Obleute debattieren. Als kleinen Schritt kann man das Gesetz sicherlich nicht bezeichnen; denn es umfasst immerhin elf Steuergesetze, sieben Verordnungen und das Baugesetzbuch. Wir greifen mit diesem Gesetzentwurf sowohl redaktionelle und klarstellende Änderungen als auch Änderungen und Anpassungen auf, die aufgrund der Eu GH-Rechtsprechung, der BFH-Rechtsprechung und der Empfehlungen des Rechungsprüfungsausschusses umzusetzen sind. Steuerpflichtige und deren Vertreter fordern seit vielen Jahren, zeitig ein Jahressteuergesetz zu erlassen, in dem alle anstehenden Änderungen vorgenommen werden, statt viele einzelne Änderungen in Raten vorzunehmen. Liebe Kollegin Dr. Höll, deshalb ist der Begriff „Omnibusgesetz“ auch überhaupt kein Schimpfwort für dieses Gesetz, sondern in Wirklichkeit eine sehr zutreffende Bezeichnung für ein sehr arbeitsintensives Gesetz. Die Ausschussberatungen und die Anzahl der Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf in großen Teilen unstrittig ist.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Nein
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– Bei so wenigen Änderungsanträgen ist das wohl so.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Sie haben unsere Anträge nicht gelesen
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Zum Teil waren wir uns sogar bei Vorschriften einig, die wir aus diesem Gesetzentwurf wieder herausgenommen haben. Hierzu gehören das Prüfungsrecht bei Jahressteuerbescheinigungen, der Abgabezeitraum für zusammenfassende Meldungen der Umsatzsteuer, die Veränderung der Regelungen über die elektronische Signatur und die Behandlung von Steuern im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dieses Thema ist für uns allerdings noch nicht vom Tisch. Gemeinsam mit den Rechtspolitikern werden wir erörtern, ob sich das Insolvenzrecht so entwickelt, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. Vor allem die hohe Anzahl der so genannten schwachen Insolvenzverwalter und die daraus resultierenden Folgen für die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungssysteme müssen nach unserem Dafürhalten dringend evaluiert werden. Der eine oder andere Oppositionskollege wird auch hier wieder die alte Platte von den Steuererhöhungen auflegen.
- [Zuruf] Dr. Karl Addicks (FDP): Zu Recht
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Steuereinnahmen wird es durch dieses Gesetz nicht geben.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Warum das denn nicht?
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– Sie können gleich das Tableau mit den Mehreinnahmen vorstellen, wenn Sie welche finden, Herr Kollege. Auf einige wenige Änderungen möchte ich kurz eingehen. Durch die Systemumstellung bei der Körperschaftsteuer konnte es vereinzelt zu Doppelbesteuerungen kommen. Diese doppelte Belastung durch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer heben wir mit diesem Gesetz auf. Zu den materiellen Änderungen gehört die Verbesserung der Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen für die Basisrente. Wir folgen damit unserem Weg, Menschen dabei zu helfen, steuerlich entlastet zu werden und Vorsorge für ihr eigenes Alter zu treffen. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Anbieter begünstigter Produkte.
- [Beifall] SPD
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Mit diesem Gesetz wird darüber hinaus der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung umlagefinanzierter Versorgungssysteme vollzogen. Damit wird die Gleichbehandlung mit der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge erreicht. Zuwendungen an Geschäftsfreunde können künftig pauschal mit 30 Prozent versteuert werden, was zu einer deutlichen Vereinfachung führen wird. Diese Forderung wurde von Verbänden an uns herangetragen. Ich erinnere hier beispielhaft an die VIP-Karten bei der Fußball-WM. Mit diesem Gesetz wirken wir auch Steuervermeidungsstrategien entgegen. So wird durch die Einführung einer neuen Regelung die Abwicklung von bestimmten Aktiengeschäften, in der Regel von Leerverkäufen, verhindert,
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Verfassungswidrig
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damit keine Kapitalertragsteuer mehr bescheinigt wird, die nicht abgeführt wurde, Herr Kollege. Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes betrifft die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf bestimmte Zweckbetriebe. Die Erfahrung hat gezeigt: Das ist für die Vereine, die Wohlfahrtsverbände und die Integrationsbetriebe bedeutend.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Machen Sie die Arbeit dieser Menschen bitte nicht lächerlich. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in sehr wenigen Fällen für unerwünschte Gestaltungsmodelle genutzt wurde. Wir sind uns mit den Wohlfahrtsverbänden einig, dass die schwarzen Schafe aussortiert werden müssen. Der Sinn und Zweck eines Zweckbetriebs besteht nicht darin, Steuervorteile zu erhalten, sondern in der Arbeit für die Menschen und mit den Menschen, die diese Hilfe brauchen. Ich bin sicher, dass wir mit dieser Gesetzesänderung und dem dazugehörigen BMF-Schreiben unserem gemeinsamen Anliegen, die gute und wertvolle Arbeit von Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen, Integrationsprojekten und Arbeitsloseninitiativen durch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu unterstützen, gerecht werden und dass wir die wenigen, die wir aussortieren wollen, wirklich treffen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die rückwirkende Verhinderung neu kreierter Steuerstundungsmodelle. Wenn wir darauf nicht reagieren, kostet uns das allein in diesem Jahr 700 Millionen Euro.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Ja, ja, ja
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Frei nach dem Motto „Ein Geschäft wird erst dann ein Geschäft, wenn man dem Finanzamt nachweisen kann, dass es keines war“ wurden solche Modelle teilweise bis zum April 2006 aufgelegt. Wir haben als Gesetzgeber Ende 2005 unmissverständlich klargemacht, dass wir hier keinen Spaß verstehen.
- [Beifall] SPD
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Das Schließen von Steuerschlupflöchern gehört für uns zum Programm. Jeder, der nach diesem Zeitpunkt ein neues Modell gestrickt oder in ein solches investiert hat, wusste genau, worauf er sich einlässt.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Und was war vorher?
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Das Bundesverfassungsgericht erkennt die unechte Rückwirkung als verfassungskonform an, wenn es dabei nicht um eine Rücknahme staatlicher Verhaltensanreize geht, sondern wie hier um die steuerliche Erfassung von Sachverhalten, die auf Steuervermeidung oder Steuerumgehung angelegt sind.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Vertrauen schafft das aber nicht
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– Herr Kollege, Sie nehmen mir das Wort aus dem Mund: Der Vertrauensschutz kann nicht angeführt werden. Alle Anleger wurden auf die Gefahr der Rückwirkung hingewiesen. Für alle Anleger wurde für diesen Fall die Rückabwicklung vereinbart. Künftig wollen wir lieber vorbeugen als rückwirken. Deshalb haben wir die Bundesregierung beauftragt, zu prüfen, wie es uns durch die Einführung einer Pflicht zur Anzeige solcher Modelle, die es auch in anderen Ländern, zum Beispiel im Vereinigten Königreich, gibt, ermöglicht werden kann, besser zu agieren. Trotzdem–hier bin ich mir ganz sicher– wird es auch in Zukunft Fälle geben, in denen wir nicht agieren können, sondern reagieren müssen. Das erinnert ein bisschen an den Wettlauf zwischen Hase und Igel. Doch auch wenn die beiden Meckis noch so sympathisch sind, darf man nicht vergessen: Sie haben das Rennen nur deshalb gewonnen, weil sie mit unfairen Tricks gearbeitet haben. Das soll bitte nur im Märchen so sein.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Das ist ein schönes Bild
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Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive, lebhafte Diskussion, die wir im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfes geführt haben. Natürlich bedanke ich mich auch bei den helfenden Köpfen im Ministerium für ihren Sachverstand, den sie uns immer sehr wohlwollend zur Verfügung gestellt haben.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Die wollen das Gesetz ja auch haben
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Haben Sie immer noch nicht verstanden, dass das Parlament der Gesetzgeber ist? Ich muss das in jeder meiner Reden wiederholen. Irgendwann werden aber auch Sie das lernen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Mark Twain hat einmal gesagt: "Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern." Versuchen wir doch gemeinsam, möglichst lückenlose Gesetze zu machen! Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Carl-Ludwig Thiele (FDP)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen, Frau Frechen, auch von unserer Seite herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit aussprechen,
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Das geht ja schon gut los
die wir, glaube ich, im Finanzausschuss haben, auch wenn es Kontroversen in der Sache gibt und die eine oder andere möglicherweise unbedachte Bemerkung einzelner Kollegen fällt, die aber mitunter wieder relativiert oder zurückgenommen wird, wie wir es gerade in der letzten Sitzung des Finanzausschusses erleben durften. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Jahressteuergesetzes sollen mehr als 230 Änderungen in 19 unterschiedlichen Gesetzen beschlossen werden. Es ist ein Riesenpaket, das wir zu wälzen hatten. Das erinnert mich an das Omnibusgesetz, das ich von früher kenne. Danach heißt es auf den Fluren der Verwaltung: Der Omnibus fährt. Wer will noch einsteigen? Wer hat noch Interesse an einem bestimmten Punkt, der in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll? – Damit hat der Gesetzgeber nach wie vor Probleme. Ich habe Zweifel, Frau Kollegin Frechen, ob jede dieser Regelungen zwingend erforderlich ist. Denn wir hatten im letzten Jahr kein Jahressteuergesetz und es gab noch weitere Jahre ohne ein solches Gesetz. In keinem der Folgejahre ist Deutschland untergegangen. Es gab weiter Steuern. Die Steuern wurden weiter eingetrieben und es gab auch weiter ein Steuerrecht. Insofern sollten wir uns mit Rücksicht auf die Deregulierungsbemühungen fragen, ob tatsächlich alles geregelt werden soll.
- [Beifall] FDP
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Ich möchte kurz auf das Verfahren eingehen. Wir halten es für schwierig – insbesondere für die Opposition ist es eine Zumutung –, wenn wir erst Dienstagabend die Umdrucke zu den komplexen Sachverhalten bekommen, die am Mittwoch erörtert werden sollen. Lassen Sie uns doch versuchen, den Zeitplan so zu gestalten, dass die Beratung in Ruhe erfolgen kann, statt ihn so auszurichten, wie es vom BMF vorgegeben wird. Die Änderungsanträge der FDP lagen Ihnen Montagmorgen vor. Es wäre schön, wenn das umgekehrt auch der Fall wäre.
- [Beifall] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- [Beifall] FDP
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Ich komme zur Sache. Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 ist aus meiner Sicht kein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts; vielmehr bringt er viele neue komplizierte Regelungen mit sich. Er ist kein Beitrag zur Entlastung der Bürger; denn mit diesem Gesetz wird in vielen Fällen die steuerliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zulasten der Bürger ausgehebelt. Er ist auch kein Beitrag zu einem planbaren und verlässlichen Steuerrecht.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): So ist es
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Denn bestimmte steuerliche Fälle werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 außer Kraft gesetzt.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Willkürlich
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Auch wenn wir über manche Punkte streiten und in anderen Punkten einig sind, meine ich, dass das Steuerrecht alles in allem planbar und verlässlich sein sollte. Das wurde von der Union zu Oppositionszeiten auch eingefordert. Dagegen wurde allerdings zum wiederholten Male verstoßen, auch wenn ich persönlich anerkenne, dass zwei Kollegen der Union damit Probleme hatten und unserem Änderungsantrag zugestimmt haben.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Das stimmt Das muss man sagen
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Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen. Es soll eine neue Gebühr für Steuerpflichtige eingeführt werden, die in komplexen Sachverhalten eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes einholen möchten. Das halte ich für ziemlich abenteuerlich. Der Staat besteuert den Bürger. Der Bürger ist verpflichtet, seine Steuererklärung abzugeben. Wenn er dann aufgrund dieser Verpflichtung gegenüber dem Fiskus, der auch an Rechtssicherheit interessiert ist, ein Interesse daran hat, einen Sachverhalt verbindlich klären zu können, soll ihm mit dem Gesetzentwurf eine Gebühr berechnet werden. Das halte ich für einen Fehler. Denn er wird zusätzlich belastet, obwohl es ihm nur um Rechtssicherheit für sich und den Fiskus geht.
- [Beifall] FDP
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Insofern halte ich es dem Steuerbürger gegenüber für eine Frechheit, eine solche Gebühr zu erheben. Aber wie schon beim Wegfall der Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben zeigt die schwarz-rote Koalition noch einmal, welchen Stellenwert der Steuerbürger für sie hat. Bei der Besteuerung von Sachzuwendungen war eine Regelung vorgesehen, nach der der Zuwendende die Sachzuwendung mit 45 Prozent versteuern sollte. Dieser Steuersatz ist zwar auf 30 Prozent abgesenkt worden–das ist zu begrüßen –, aber zu den 30 Prozent ist anzumerken, dass ein Unternehmen die Geschenke wegen der Nichtabzugsfähigkeit aus dem Ertrag erwirtschaften muss und deshalb faktisch ein viel höherer Steuersatz darauf lastet. Wir haben dann nachgefragt, wie mit dem Milesand-More-Programm der Lufthansa verfahren wird. Seitens des Finanzministeriums wurde uns von Frau Staatssekretärin Dr. Hendricks mitgeteilt, dass die Sachzuwendung mit 2 , 25 Prozent versteuert wird. Das war der Grund, warum wir diesen Punkt ausklammern und separat betrachten wollten. Wir wollten klären, warum bei der Zuwendung durch die Lufthansa ein Steuersatz von 2 , 25 Prozent gilt und der Steuersatz für andere 30 Prozent beträgt. Das wird noch zu klären sein. Ich harre der Erklärung und der Aufklärung. Ich vermute, dass das nicht so einfach wird. Da wir auf unsere Fragen nach den Ungereimtheiten keine abschließenden Antworten erhalten haben, stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. Wir bedanken uns gleichwohl für die Beratungen und werden uns weiterhin – genauso wie bei diesem Gesetzentwurf – konstruktiv einbringen. Herzlichen Dank.
- [Beifall] FDP
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Olav Gutting (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Jahressteuergesetz 2007 sprechen wir von einem so genannten Omnibusgesetz mit über 200 Änderungen. Dabei werden fast alle zentralen Steuergesetze berührt. „Omnibus“ heißt auf Lateinisch „für alle“. Es ist also für jeden etwas dabei.
- [Beifall] CDU/CSU
Omnibus ist nicht negativ zu sehen. Es handelt sich schließlich um ein sinnvolles Transportmittel, zumindest dort, wo es keine Schienen gibt. Überwiegend sind die Änderungen klarstellend oder redaktionell. Manch einer hält nun diese Änderungen und Anpassungen für eine Verkomplizierung des Steuerrechts. Dem ist aber nicht so. Die Anpassung von Gesetzen an die Realität ist schlicht notwendig; denn die Welt dreht sich weiter. So werden immer wieder Korrekturen, Klarstellungen und Änderungen unserer Gesetze notwendig sein. Dass die vielen kleinen Änderungen im Gesetzentwurf schwer zu lesen sind, gebe ich gerne zu. Das ist bei der Steuergesetzgebung leider meistens der Fall. Wer aber nun aus Frust über die Komplexität des Gesetzes und die viele Arbeit, die wir damit in den Beratungen hatten, die notwendigen Änderungen als hektische Nachbesserungsversuche geißelt, der handelt populistisch und verkennt schlicht die Realität.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Der Gesetzentwurf hat sich während der Beratungen in einigen zentralen Bereichen im Vergleich zur Ursprungsfassung verändert und verbessert. Ich darf an dieser Stelle den Koberichterstattern aus meiner Fraktion, aber auch unseren Kollegen aus den Koalitionsfraktionen genauso wie allen anderen für die konstruktiven Beratungen ein herzliches Dankeschön sagen. Wir haben es geschafft, beispielsweise § 5 Abs. 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Hier ging es um die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen bei Rentenanwartschaften. Es ist ein guter Schritt, diesen Paragrafen zu streichen; denn dies ist ein Beitrag zu weniger Bürokratie und hilft insbesondere, zusätzliche administrative Belastungen zu vermeiden. Beim Prüfungsrecht hinsichtlich der Jahresbescheinigungen bei den Banken haben wir darauf geachtet, dass das Bankgeheimnis nicht ausgehöhlt wird. Es ist festgehalten, dass dieses Prüfungsrecht lediglich die Systemprüfung umfasst. Dies wird zusätzlich durch ein BMF-Schreiben sichergestellt.
- [Beifall] CDU/CSU
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Die Banken und insbesondere ihre Kunden müssen also in diesem Zusammenhang keine individuelle Überprüfung der jeweiligen Jahresbescheinigung bei der Bank befürchten. Von der Wirtschaft wurde ständig eine Möglichkeit zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Geschenken gefordert. In der Tat bestand hier Handlungsbedarf. Ein Bedürfnis nach einer vereinfachten Pauschalierung gibt es nicht erst seit der Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land, als diese Problematik bei der Besteuerung von VIP-Logentickets einem breiteren Publikum offenbar wurde. Vielmehr gibt es dieses Bedürfnis schon länger. Uns war es wichtig, die nun angebotene gesetzliche Pauschalierung der Einkommensteuer in diesem Bereich praxistauglich zu machen. Das ist vollumfänglich gelungen. Mit dem pauschalierten Steuersatz in Höhe von 30 Prozent haben wir es geschafft, die richtige Balance zwischen angemessener Besteuerung auf der einen Seite und der notwendigen Anreizfunktion auf der anderen Seite zu finden. Mit dem Steuersatz in Höhe von 30 Prozent wird es zukünftig mehr Unternehmen geben, die die Geschenke für die Beschenkten gleich mitversteuern. Damit bauen wir quasi eine Brücke in die Steuerlegalität; denn aus der Lebenserfahrung wissen wir, dass viele Beschenkte die Zuwendungen – zumeist aus Unwissenheit über die Steuerpflicht – in der Steuererklärung nicht aufführen. Ich bin überzeugt, dass diese Regelung unter dem Strich zu mehr Steuerehrlichkeit, einer erheblichen Vereinfachung für die Unternehmen und gleichzeitig zu Steuermehreinnahmen führt. Für Schenkende und Beschenkte bietet diese Regelung zudem mehr Rechtssicherheit.
- [Beifall] CDU/CSU
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Mehr Rechtssicherheit wollen wir auch im Zusammenhang mit der immer wieder auftauchenden Diskussion über verschiedene unerwünschte Steuergestaltungsmodelle. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird die letzte Lücke im Zusammenhang mit den Steuersparbzw. Steuerstundungsmodellen beim § 15 b des Einkommensteuergesetzes geschlossen.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Das glaube ich nicht Das habt ihr schon beim letzten Mal gesagt
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Leider ist es so, dass der Gesetzgeber – wir haben das schon vorhin von der Kollegin gehört – wie im Wettlauf zwischen Hase und Igel den Entwicklungen im Bereich dieser aggressiven Steuergestaltungsmodelle hinterherhechelt. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass einige andere Staaten deshalb eine Anzeigepflicht bei Steuergestaltungsmodellen eingeführt haben. Durch diese Anzeigepflicht soll die Verwaltung über missbräuchliche unerwünschte Gestaltungen im Vorfeld unterrichtet werden. Damit wären dann der Gesetzgeber und die Steuerverwaltung frühzeitig in der Lage, gegebenenfalls gesetzgeberische oder verwaltungsmäßige Maßnahmen zu treffen. Natürlich sehe ich auch in diesem Bereich das Spannungsverhältnis zwischen einer festen Zusage der Verwaltung auf der einen Seite und der Politik und dem Parlament auf der anderen Seite, die handlungsfähig bleiben wollen. Es kann nicht sein, dass eine Zusage der Verwaltung hinsichtlich eines Steuersparmodells einen Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten hat und die Politik für diese lange Zeit an diese Zusage gebunden ist. Die Handlungsfähigkeit des Gesetzgebers muss auch hier sichergestellt bleiben. Der Finanzausschuss hat deshalb die Bundesregierung gebeten, bis Mitte des Jahres 2007 Vorschläge zur Einführung einer gesetzlichen Anzeigepflicht bei Steuergestaltungsmodellen vorzulegen. Wir sind gespannt, was da kommt. Wenn es gelingt, eine vertretbare Anzeigepflicht bei Steuergestaltungsmodellen zu erreichen, dann wäre das ein echtes Novum im deutschen Steuerrecht. Die Folge wäre ein weiterer Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
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Mehr Steuergerechtigkeit ist ein Ziel, das wir alle nicht aus den Augen verlieren dürfen; denn Steuergerechtigkeit und ein planbares verlässliches Steuerrecht sind ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor im internationalen Ringen um Investitionen.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Sehr gut
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Nach einem Jahr Regierung Angela Merkel kann man bereits erkennen, dass wir auf einem guten Weg sind. Die Steuereinnahmen ziehen kräftig an, die Neuverschuldung wird erheblich gesenkt und der Arbeitsmarkt zeigt eine erfreuliche Belebung.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Tue Gutes und sprich darüber
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Wir stehen ein Jahr nach Amtsantritt der großen Koalition zwar immer noch ganz am Anfang einer sicherlich noch langen Wegstrecke; aber so viel Lob darf sein: Wir haben einen guten Anfang gemacht und das sollte uns Mut für mehr machen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Das deutsche Steuerrecht muss mutig entrümpelt werden, Schritt für Schritt. Es wäre wirklich ein Meilenstein, wenn es gelänge, das Steuerrecht so zu vereinfachen, dass es jedem normalen Steuerbürger möglich wäre, ohne große Hilfsmittel seine Steuererklärung eigenhändig zu Papier zu bringen.
- [Zuruf] FDP: Das ist ein Wunschtraum
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Das geht aber nicht mit Nichtstun. Die notwendigen Änderungen, Korrekturen und Anpassungen, die wir jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2007 vorgenommen haben, bedeuten keinesfalls eine Verkomplizierung des Steuerrechts.
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch
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Im Gegenteil: Wir erhalten mehr Klarheit in vielen Bereichen und in einigen Bereichen sogar eine Vereinfachung. Ich habe schon vorhin das Beispiel der Pauschalierung der Einkommensteuer bei den Geschenken genannt. Geben wir deshalb dem Omnibus Jahressteuergesetz 2007 freie Fahrt.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde eine fast harmonische Debatte! Aber, Herr Kollege Gutting, dieses Selbstlob war doch ein bisschen zu viel.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Weil uns sonst niemand lobt, müssen wir uns selber loben
Wenn wir über das Jahressteuergesetz sprechen, dann müssen Sie sich an dem messen lassen, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, nämlich – ich zitiere– „das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten“. Diesem Anspruch tun Sie mit diesem Gesetz keinesfalls Genüge.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Daran arbeiten wir Tag und Nacht
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Liebe Kollegin Frechen, es ist ein Omnibusgesetz. Dagegen ist nichts zu sagen, wenn in dem Omnibus alle Passagiere – so wie Sie es vorhin angesprochen haben – ein Schild tragen, auf dem steht: In diesem Omnibus reisen redaktionelle Änderungen und Anpassungen. Wenn aber in dem Omnibus auf einmal blinde Passagiere auftauchen, die substanzielle Änderungen im Steuerrecht beinhalten, dann wird es gefährlich. Das sind die Dinge, auf die die Opposition sehr aufmerksam geschaut hat. Wir sind – sicherlich gemeinsam – froh, dass es auf unser Wirken hin gelungen ist, diese Dinge aus dem Gesetz herauszubekommen und die blinden Passagiere wieder aus dem Omnibus hinausbefördert zu haben. Ich möchte nur das Insolvenzrecht ansprechen. Das ist ein kompliziertes Thema. Mit der Änderung des Insolvenzrechtes im Jahre 1999 wurde der Versuch unternommen, ein modernes Insolvenzrecht zu installieren, welches vor allem gewährleistet, dass Unternehmen im Falle der Insolvenz eine Chance haben, weiter zu existieren. Auf einmal tauchte in dem Gesetz eine Änderung der Abgabenordnung auf, durch die der Fiskus ein Vorgriffsrecht erhalten sollte, zu dem alle Experten sagen, dass es dazu führen würde, dass Unternehmen eine wesentlich schlechtere Chance hätten, überhaupt zu überleben. Da wird es dann wirklich gefährlich. In diesem Sinne sind wir wirklich sehr froh, dass es uns durch unsere Arbeit im Rechtsausschuss und im Finanzausschuss gelungen ist, dass das herausgenommen wurde und wir in Ruhe und ehrlich über diesen Punkt diskutieren können. Ich nehme an, Frau Scheel wird nachher noch die Verlängerung des Bewertungsgesetzes ansprechen, die im Referentenentwurf überhaupt nicht enthalten war und dann im Gesetz auftauchte.
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber klar
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Da fragte man sich schon, woher das auf einmal kam. Das sind Dinge, die in ihren Folgen noch nicht ganz klar abzusehen sind, gerade im Hinblick auf das Bewertungsgesetz. So sollten wir hier nicht arbeiten. Wir sind aber froh, dass es gelungen ist, zum Beispiel auch noch die Pauschalbesteuerung von Sanierungsgeldern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge herauszunehmen. Auch das ist etwas, bei dem es dank der guten Arbeit und der Einsicht der Kolleginnen und Kollegen der Koalition gelungen ist, gegenüber dem Gesetzentwurf etwas zu verändern. Das ist ein beredtes Beispiel dafür, dass auch Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker durch ihre Arbeit etwas bewirken können. Bei der vorgeschlagenen Regelung zur Besteuerung der Geschenke ist es auch gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Änderung herbeizuführen. Wir haben eben nicht mehr die pauschale Besteuerung in Höhe von 45 Prozent, sondern nur noch in Höhe von 30 Prozent. Damit ist es Ihnen insgesamt gelungen, ein Gesetz vorzulegen, welches redaktionelle Änderungen und Anpassungen beinhaltet, aber bei weitem nicht dazu führen wird, dass das Steuerrecht tatsächlich vereinfacht wird. Ob die Regelung zur Rückwirkung zum 1. Januar dieses Jahres tatsächlich Bestand haben wird, wird zu sehen sein. Wir stehen zu dem Gesetz nicht in völliger Ablehnung. Das ist der Unterschied zur FDP.
- [Zuruf] Hartfrid Wolff (FDP): Gott sei Dank
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Wir werden uns enthalten, da mit diesen vorgeschlagenen Regelungen dem selbst gestellten Anspruch von Transparenz und Vereinfachung nicht Genüge getan wurde und einige Dinge in ihrer Wirkung doch recht zweifelhaft sind. Deshalb gibt es von unserer Seite ein Enthaltung.
- [Zuruf] Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Mitfahren ohne zu zahlen
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Die Art der Beratung – abgesehen von dem späten Einreichen der Änderungsanträge Ihrerseits – könnte vielleicht für die Zukunft ein Beispiel dafür sein, dass es möglich ist, auf den Sachverstand aller Kolleginnen und Kollegen zu hören. Ich danke Ihnen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gutting, ich habe schon ein gewisses Verständnis dafür, dass man hier einen solchen Selbstbeweihräucherungsakt vollziehen muss, um sich ein wenig aufzubauen, wenn man gleichzeitig weiß, dass der Anspruch, den man formuliert, mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Nein Das war eine exzellente Rede des Kollegen Gutting
Deshalb muss man einmal fragen, was im Koalitionsvertrag steht. Frau Kollegin Höll hat bereits darauf hingewiesen, dass darin die Priorität der Steuervereinfachung in den Vordergrund gestellt worden ist. Es hat eine Übereinstimmung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen gegeben, dass man mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit erreichen möchte. Man sieht dann aber doch, dass das schöne Worte sind, die Realität aber ganz anders aussieht. Man muss auch Folgendes sehen: Seit diese Koalition gemeinsam Gesetze verabschiedet, ist von Vereinfachung nicht mehr die Rede. Für mich ist es keine Vereinfachung, wenn man lediglich die Höhe eines Pauschalbetrages ändert. Pauschalen sind gut. Wenn man einen Pauschalbetrag von 40 Prozent auf 25 Prozent absenkt, dann ist das nicht automatisch eine Vereinfachung, sondern eine Änderung im Gesetz und sonst gar nichts.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Ich bitte darum, auf dem Boden zu bleiben und nicht mit solchen Argumenten zu kommen. Wir meinen, dass sich das Jahressteuergesetz in diese Entwicklung – eine zunehmende Anzahl an Verkomplizierungen – einreiht. Ihre steuerpolitischen Entscheidungen in verschiedenen Bereichen waren von Anfang an verfehlt. Diese Entwicklung hält an: Sie nehmen weitere Verschlimmbesserungen vor. Man sieht das an Ihren ausgefeilten Formulierungen, beispielsweise was die Herausnahme der Kosten für die Fahrt zur Arbeit anbelangt. Ihre Entscheidung war, dass diese Kosten nicht mehr den Werbungskosten zugerechnet werden. Dann haben Sie festgestellt, dass man den Flugreisenden – Stichwort „Sammelbeförderungen“ – so nicht gerecht wird. Daraufhin wurde die Entscheidung getroffen, dass diese Kosten doch weiterhin den Werbungskosten zuzurechnen seien. Es ist einfach absurd. Wie Sie selbst wissen, ist die hochkomplizierte Entlastung bei Gewinneinkünften im Zusammenhang mit der Reichensteuer absolut gaga. Wir haben hier immer wieder gesagt: Außer einem hochkomplizierten Gesetz bleibt fast nichts. Erreicht wird dadurch fast gar nichts.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Da hat sie Recht
- [Zuruf] Dr. Karl Addicks (FDP): Leider wahr
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Im Paragrafenwirrwarr gibt es – auch das muss man einmal sagen – noch einige hochproblematische Regelungen, die sehr weit reichende Auswirkungen für die Steuerpflichtigen haben. Das Insolvenzverfahren ist angesprochen worden. Auch wir sind der Auffassung, dass Sanierungschancen von Betrieben, denen die Insolvenz droht, erheblich gemindert und dass Arbeitsplätze gefährdet würden. Wir haben diesen Ansatz abgelehnt. Ich bin sehr froh, dass Sie lernfähig sind und dass Sie in der Lage sind, auf Vorschläge der Opposition einzugehen. Glücklicherweise ist dieser Plan gestrichen worden.
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