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Offene Plenarprotokolle

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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Haustein mit einem freundlichen Glückauf aus dem Erzgebirge geschlossen hat, will ich mit einem freundlichen „Grüß Gott“ aus dem fränkischen Weinland beginnen.

  • [Zuruf] CDU/CSU: Sie haben Wein mitgebracht?

– Nein, ich habe keinen Wein mitgebracht. Mitbestimmung ist in diesem Hohen Hause konsensfähig. Das entnehme ich allen Äußerungen, die ich bisher von der SPD, von den Grünen, von uns sowieso, aber auch von der FDP und von der Linkspartei ohnedies gehört habe. Herr Kolb, die Frage ist nur: Wie? Da haben Sie völlig Recht. Europas Wirtschafts- und Arbeitswelt befindet sich mitten in einem tief greifenden Wandlungsprozess, der auch Deutschlands Unternehmen seit geraumer Zeit voll erfasst hat. Hier werden Sie mir Recht geben. Das Stichwort ist Internationalisierung. Großunternehmen fusionieren über die Grenzen, deutsche Unternehmen wie MAN Diesel und Allianz wandeln sich in Europäische Gesellschaften um. In den Sog der Wandlung gerät zwangsläufig auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Entwicklungen von einer solchen Dynamik und Tragweite erfordern somit grenzübergreifende Beobachtung und Regelung, damit in vielen Jahren Erworbenes nicht unter die Räder gerät. Herr Ernst, bei Mitbestimmung sollten Sie aufpassen. Das ist Ihr Thema. Ich weiß, Sie sprechen nach mir. Hier setzt die EU-Richtlinie 2005 / 56 /EG an. Sie soll–auf deutsches Recht übertragen – die grenzüberschreitende Verschmelzung deutscher Kapitalgesellschaften mit Kapitalgesellschaften anderer EU-Mitgliedstaaten regeln. Die Richtlinie normiert damit erstmals gemeinsame Rahmenbedingungen für diesen Vorgang und schafft – was rechtliche und tatsächliche Hindernisse betrifft – Abhilfe. Sie enthält die gesellschaftsrechtlichen Grundregeln über Verfahren, Wirksamwerden und Rechtsfolgen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung und für die daraus hervorgehende nationale Gesellschaft. Ich begrüße außerordentlich, dass die Bundesregierung Art. 16 der Richtlinie in einen gesonderten Gesetzentwurf übertragen hat. Er regelt die Auswirkungen grenzüberschreitender Verschmelzungen auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und wird so seiner Bedeutung entsprechend herausgestellt. Die betriebliche Mitbestimmung wird, wie schon die erste Biedenkopf-Kommission 1972 in ihrem Sachverständigenbericht vorgelegt hat, durch vier zentrale Zwecke gerechtfertigt: die Menschenwürde, das Verhältnis von Kapital und Arbeit, die Demokratisierung und die Machtbindung. Diese Grundsätze gelten weiter und sind Teil unseres Sozialstaatprinzips. Die Union hat die betriebliche Mitbestimmung mit auf den Weg gebracht. Sie fühlt sich dieser Tradition auch weiterhin verpflichtet.

  • [Beifall] CDU/CSU

– Die FDP darf auch klatschen, sie war dabei.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Wenn ihr euch verpflichtet fühlt, können wir ja nicht klatschen

– Herr Kolb, hier können Sie ruhig mitklatschen. Mitbestimmung gehört zu einem sozialen und wirtschaftlich erfolgreichen Europa. Es ist deshalb ganz in unserem Sinne, wenn dieses Europa die nationalen Mitbestimmungsmodelle anerkennt und sichern will. Es ist gut, wenn die europäische Verschmelzungsrichtlinie nun zügig umgesetzt wird. Zu deren Inhalt ist grundsätzlich zu sagen, dass aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung keine europäische, sondern eine nationale Rechtsform hervorgeht. Das unterscheidet sie von der Europäischen Gesellschaft oder der Europäischen Genossenschaft. Da in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Mitbestimmungsregeln gelten, kann es geschehen, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer der beteiligten Gesellschaften bei Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts eingeschränkt wird. Der europäische Gesetzgeber will dem mit seiner Richtlinie vorbeugen, indem er die Mitbestimmung im Fall einer Verschmelzung auf dem Verhandlungsweg sichern will. Für die Mitbestimmungsverhandlungen gelten die folgenden Voraussetzungen: Erstens. Eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist mitbestimmt und hat in den sechs Monaten vor der Verschmelzung mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Zweitens. Das innerstaatliche Recht, das für die aus der Verschmelzung entstandene Gesellschaft maßgeblich ist, gewährleistet nicht mindestens den gleichen Umfang an Mitbestimmung, wie er in den beteiligten Gesellschaften bestand. Grundlegend ist das Vorher nachher-Prinzip, nach dem sich die vorhandenen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer auch in der aus der Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft wiederfinden müssen. Eingeleitet werden die Mitbestimmungsverhandlungen mit den Arbeitnehmern von der Unternehmerseite. Sie informiert die betroffenen Arbeitnehmervertretungen über das Verschmelzungsvorhaben sowie über die Identität der beteiligten Gesellschaften und die Zahl der Beschäftigten. Auf Unternehmensseite werden die Verhandlungen von den Leitungsorganen der beteiligten Gesellschaften geführt. Auf Arbeitnehmerseite ist ein besonderes Verhandlungsgremium zu errichten. Dabei sollen alle Arbeitnehmer der betreffenden Gesellschaften im Verhandlungsgremium repräsentiert sein. Praxisnahe Verhandlungslösungen haben immer Vorrang vor gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen. Da die zugrunde liegende Richtlinie lediglich Mindestvorgaben aufstellt, ist es in den Verhandlungen möglich, praxisnah auf die spezielle Situation der geplanten Gesellschaft einzugehen. Auf diese Weise können neben bewährten Mitbestimmungssystemen, die auch schon bisher flexible Lösungen im Sinne der Arbeitnehmer ermöglichten, gegebenenfalls Mischformen oder neue Konzepte und Verfahren entwickelt werden. Sollte eine Verringerung bestehender Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer beschlossen werden, sieht die Richtlinie besondere Abstimmungsregelungen im Verhandlungsverfahren vor. Erforderlich ist dann eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die wiederum zwei Drittel der Arbeitnehmer vertreten und aus mindestens zwei Mitgliedstaaten kommen. Der Grundgedanke des Schutzes erworbener Rechte bleibt somit gewahrt. In der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Unternehmensleitungen und dem Verhandlungsgremium soll erstens der Geltungsbereich der Vereinbarung, zweitens der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung und ihre Laufzeit, drittens die Zahl der Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans, viertens das Verfahren, nach dem die Arbeitnehmer diese Mitglieder wählen, und fünftens die Rechte dieser Mitglieder festgelegt werden. Erst nachdem das Verfahren über die Mitbestimmung abgeschlossen ist, kann eine aus der Verschmelzung hervorgegangene Gesellschaft registriert werden. Scheitert der Verhandlungsprozess, der bis zu sechs Monate dauern kann, tritt eine Auffangregelung zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in Kraft. Bei innerstaatlichen Verschmelzungen, die einer grenzüberschreitenden Verschmelzung folgen, richtet sich die Mitbestimmung primär nach den nationalen Regelungen, also in Deutschland nach den Mitbestimmungsgesetzen. Nur wenn diese den Mitbestimmungsumfang nicht hinreichend sichern, gilt die Mitbestimmung kraft Vereinbarung oder Auffangregelung – Frau Kollegin Kramme hat hierauf bereits hingewiesen –, die in der aus der Verschmelzung entstandenen neuen Gesellschaft besteht, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Eintragung. Noch kurz etwas zu den Kosten des Gesetzes. Die für Kapitalgesellschaften anfallenden Kosten, zum Beispiel für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat, entstehen auch bei einer innerstaatlichen Verschmelzung. Wie hoch diese letztlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine Rolle spielt zum Beispiel, wie viele Gesellschaften an einer Verschmelzung beteiligt und wie groß diese sind. Darüber hinaus baut die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat, die aus dem Inland kommen, auf bestehende Arbeitnehmerstrukturen auf und ist auch deshalb kostengünstig. Sicher ist an der vorgesehenen Umsetzung der so genannten Verschmelzungsrichtlinie noch nicht alles optimal. Einiges, gerade was die Mitbestimmung betrifft, wird weiter beobachtet und reguliert werden müssen. Ich denke hier zum Beispiel an mittelfristige Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen im nationalen Bereich und an die Tarifautonomie. Alles in allem ist der vorliegende Entwurf ein gelungener Schritt, Mitbestimmung auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen und in internationalem Rahmen zu gewährleisten.

  • [Beifall] CDU/CSU

Gerade aus dem Ziel der Rechtssicherheit heraus ist es deshalb geboten, diesem Gesetz zuzustimmen. Danke schön. – Frau Präsidentin, nachdem Sie als Fränkin

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Na, na, na

die Uhr wegen meiner freundlichen Begrüßung zwei Minuten später eingestellt haben, beende ich meine Rede etwas eher.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Herr Kollege, wir sehen hier natürlich, dass Sie keine Redezeit übrig gelassen haben.

  • [Heiterkeit]

Nächster Redner ist der Kollege Klaus Ernst, Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitbestimmung ist ein elementarer Baustein unserer Demokratie und der Wirtschaft. Ich möchte aber hier auf einen kleinen Etikettenschwindel, den wir auch beim Kündigungsschutz haben, aufmerksam machen. Jeder, der von Mitbestimmung ein wenig versteht, weiß, dass es sich dabei nicht um eine echte Mitbestimmung im Sinne von Parität handelt. Jeder, der wirklich etwas davon versteht, weiß vielmehr, dass der Vorsitzende nach dem Mitbestimmungsrecht immer von der Arbeitgeberseite kommt, damit ein Zweitstimmrecht hat und die Arbeitnehmerseite, selbst wenn sie sich einig wäre, obwohl ein leitender Angestellter dazugehört, immer überstimmen kann. Es gibt also keine Mitbestimmung, sondern nur ein Informationsrecht. Es ist dringend notwendig, dass ein solches Recht eingeräumt wird. Eigentlich wäre es noch viel notwendiger, für echte Mitbestimmung zu sorgen, indem man eine echte Parität schafft. Die Gegner der Mitbestimmung sollten sich überlegen, ob nicht die Abschaffung oder das Schleifen des Mitredens im Betrieb, selbst wenn es heute keinen echten Einfluss garantiert, zu einer Situation führt, in der sich nur der Herr im Hause mit seinem Standpunkt durchsetzt. Wäre es tatsächlich modern, wenn der Eigentümer eines Betriebs oder seine Vertreter sagen könnten, wo es langgeht, ohne dass die Arbeitnehmer Einfluss haben und sich wehren können?

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kolb?

Sehr gerne.

Herr Kollege Ernst, Sie stellen die Parität infrage und bezweifeln, dass sie eine echte Mitbestimmung gewährleistet. Können Sie mir erklären, welchen Unterschied es dann macht, ob es eine Drittelparität und eine Vollparität gibt?

Das erkläre ich Ihnen gerne. Wenn mehr Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen – die Mitbestimmung im Aufsichtsrat gewährleistet eine formale, nicht aber eine echte Parität –, können natürlich auch mehr Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitentscheiden.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Aber die haben doch auch nichts zu sagen

– Wenn Sie eine Antwort von mir wollen, müssen Sie zuhören. – Damit wird vermieden, dass sich Politik in kleinen Zirkeln abspielt, wie es bei den Arbeitgebern in der Regel der Fall ist. Wenn wir die Mitbestimmung an dieser Stelle ausweiteten, würden wir den Arbeitnehmern im Aufsichtsrat, insbesondere wenn es um den Abbau von Arbeitsplätzen geht, mehr Möglichkeiten geben. Dann würden Vorgänge wie jene bei Ben Q und bei anderen Unternehmen in dieser Republik nicht derart negative Folgen haben. Wenn die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat die Möglichkeit zur echten Mitbestimmung hätten, würden sie kaum wie die Kapitaleigner für eine Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland stimmen, um mehr Rendite einzufahren.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Ben Q ist am Ende in die Insolvenz gegangen

– Ben Q ist in Insolvenz gegangen, weil zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Siemens nicht ausreichte, um so etwas zu verhindern.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Das ist eine gewagte These

Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie mit mir dafür kämpfen wollen, dass sich etwas ändert. Das können wir machen. Wie beim Kündigungsschutz stellen sich bei der Mitbestimmung die Verhältnisse anders dar, als der Titel des Gesetzentwurfs vermuten lässt. Bereits in erster Lesung haben wir daran erinnert, dass der hohe Anteil ausländischer Konzerne, die in Deutschland tätig sind und dem Mitbestimmungsrecht unterliegen, dafür spricht, dass das deutsche Modell der Mitbestimmung, wie es sich momentan darstellt, erfolgreich ist. Von den 767 Unternehmen, die dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterliegen, gehören rund 30 Prozent zu ausländischen Konzernen. Nach einem Gutachten von Professor Kempen zeigen zudem aktuelle Untersuchungen, dass "Deutschland aus Investorensicht der attraktivste Investitionsstandort in Europa ist, weltweit rangiert er an dritter Stelle, nach den USA und China." Wir haben also nicht das Problem, dass wir uns zurückhalten müssen. Die Linke begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Interessenvertretung der Beschäftigten auch im Verschmelzungsfall sicherzustellen. Zur vollständigen Einlösung dieses Anspruchs sollten einige Regelungen noch präziser gefasst werden. Insbesondere ist die Festlegung notwendig, dass dem nach einer Verschmelzung fortbestehenden Gesamtbetriebsrat ein autorisierter Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenübersteht. Geschieht dies nämlich nicht, läuft die im Gesetzentwurf vorgesehene Bewahrung der Arbeitnehmervertretung unter Umständen darauf hinaus, dass zwar die Arbeitnehmervertretung fortbesteht, aber auf der Unternehmerseite kein Verhandlungspartner existiert. Daher sollte das Gesetz sicherstellen, dass auch die "Leitung eines europäischen Unternehmens den rechtlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers aus der deutschen Gesetzgebung" nachkommt. Dies hat der Gutachter Hawreliuk in der Anhörung vorgeschlagen. Die Bundesregierung ist nicht nur gefordert, die Mitbestimmung auf europäische Unternehmen auszuweiten, sondern auch, das deutsche Mitbestimmungsrecht europafest zu machen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Derzeit ist es deutschen Unternehmen möglich, eine GmbH H & Co KG in eine britische Limited umzuwandeln und damit das deutsche Mitbestimmungsrecht zu umgehen. Ein solches Mitbestimmungsdumping schadet der europäischen Idee und den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; es sollte unverzüglich durch den Gesetzgeber abgestellt werden. Wir müssen nicht nur Mitbestimmungslücken schließen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass zukünftig die durch Beschäftigungsabbau und Unternehmensverlagerung entstehenden Risiken für die Beschäftigten stärker als bisher zum Gegenstand der Mitbestimmung werden. Die zunehmende Finanzmarktorientierung von Unternehmen bringt es mit sich, dass dem Ziel einer hohen Eigenkapitalrendite gute Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplatzsicherheit geopfert werden. Ein Beispiel für diese Politik habe ich Ihnen gerade gegeben. Aus Sicht der Beschäftigten kann die Antwort auf diese Entwicklung nur in einem Ausbau der Mitbestimmung bei Standort- und Investitionsentscheidungen liegen. Unser Fazit ist: Mitbestimmung ist gut für Beschäftigte und Unternehmen. Damit das so bleibt, muss die Mitbestimmung weiterentwickelt werden. Dafür wird die Linke gemeinsam mit den Gewerkschaften konkrete Vorschläge entwickeln. Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

  • [Beifall] DIE LINKE

Nächster Redner ist der Kollege Matthias Berninger, Bündnis 90 /Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Häufige Folge neuer europäischer Regelungen ist, dass sich die Standards nicht im oberen Bereich ansiedeln, sondern es zu so etwas wie einem Rennen nach unten kommt und entsprechende Errungenschaften abgebaut werden. Bei der Verschmelzungsrichtlinie und dem heute zu beratenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Regelungen – ich sage das ausdrücklich – ist das nicht der Fall. Ich finde, es ist eine gute und richtige Entscheidung–mehrere Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits gesagt –, dass man sich an dem Land orientiert, in dem die Mitbestimmung auf dem höchsten Niveau ist. Ich finde es gut, dass die Mitbestimmung nicht über die Verschmelzungsrichtlinie ausgehebelt wird. Das halte ich persönlich für eine richtige und gute Entwicklung.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auf europäischer Ebene sollte das häufiger einmal der Fall sein. Herr Ernst hat gesagt, Mitbestimmung sei für die Arbeitnehmerseite heute so etwas wie Mitreden, ohne Einfluss nehmen zu können. Ich halte dieses Argument in der Sache für völlig falsch. Herr Kollege Ernst, wir müssen doch gerade die Stärke des Mitbestimmungsrechts besser in den Vordergrund rücken. Denn der Grund dafür, dass mitbestimmte Unternehmen in Deutschland keine Standortnachteile und nachweislich keine schlechtere, sondern häufig eine bessere Performance als andere Unternehmen haben, ist, dass eine ganze Reihe von Problemen infolge der Einbindung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Aufsichtsräten einer vernünftigen Lösung zugeführt werden können, was in anderen Ländern so nicht der Fall ist. Mitbestimmung ist einer der Gründe, warum das Risiko für Streiks in Deutschland weit geringer ist als in anderen Ländern.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Insofern halte ich Mitbestimmung anders als die FDP nicht für einen Standortnachteil, sondern für einen Standortvorteil.

  • [Zuruf] Anton Schaaf (SPD): So ist das

Darüber hinaus sollten wir uns abgewöhnen, den Aufsichtsrat in ein Arbeitgeberlager und ein Arbeitnehmerlager zu unterteilen. Wir haben die Regelungen für Corporate Governance in den letzten Jahren ganz bewusst geändert. Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied als solches hat – auch das sollte man deutlich sagen – eine Verantwortung für das Unternehmen. Wenn man ein bisschen aus diesem Lagerdenken herauskommt, dann kann ein Aufsichtsrat in der Regel auch besser funktionieren. Im Extremfall kann man auch einmal vor Gericht stehen, weil man im Aufsichtsrat eine nicht ganz so vernünftige Entscheidung getroffen hat, wie im Falle des Kollegen Zwickel, der zurzeit in Düsseldorf vor Gericht steht. Auf der Anklagebank sitzt nicht nur Herr Ackermann. Nicht nur er hat sich wegen der sehr hohen Abfindung bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone zu rechtfertigen.

  • [Beifall] Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde es bemerkenswert, dass die FDP die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zentrales Problem der Aufsichtsratsarbeit ansieht, ihr eine ganze Reihe anderer Punkte aber offensichtlich ziemlich egal ist. Ich finde, dass es ein Problem unserer Aufsichtsratsstruktur ist, dass 18 Manager allein 160 Aufsichtsratsmandate in der Hand haben. Das heißt, dass sich in der Hand von wenigen, im Übrigen sehr alten Männern ein erhebliches Entscheidungs- und Machtpotenzial ballt. Dass sie nicht immer sachgerechte und vernünftige Entscheidungen treffen, sondern manchmal auch nach Gutsherrenart entscheiden, kann man zurzeit bei Herrn Piëch , bei VW, beobachten. Man kann es aber auch bei dem einen oder anderen „Kleinfeld-Spieler“ in der deutschen Wirtschaft ganz gut erkennen. Ich meine, dass diese aus der Tradition der Deutschland AG, die sich längst aufgelöst hat, abgeleitete Machtballung in den Händen weniger Aufsichtsratsmitglieder – im Grunde genommen bildet sich so etwas wie ein Methusalem-Aufsichtsrat heraus – ein größeres Problem für die deutsche Wirtschaft ist und eher angegangen werden sollte.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die Diskriminierung Älterer verboten

Ich meine, dass wir den Einfluss der Manager auch hier zurückdrängen können, indem wir die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die jemand übernimmt, limitieren. Das wäre eine Reform, die Standortvorteile mit sich bringen würde.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutschland ist das Land, in dessen Wirtschaft Frauen – im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern – den geringsten Anteil an Führungspositionen haben. Wir sind im Hinblick auf die großen Unternehmen sogar schlechter als Saudi-Arabien. Die einzige Ausnahme stellen die Aufsichtsräte dar – weil wir gesetzlich geregelt haben, dass sich die Zahl der Arbeitnehmervertreterinnen an der Zahl der weiblichen Beschäftigten des Unternehmens orientieren muss. Diese Regelung sollte man auf die Arbeitgeberseite ausdehnen.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): An der Zahl der weiblichen Aktionäre orientiert?

Es würde den Unternehmen nutzen, wenn mehr Frauen in den Aufsichtsräten wären, insbesondere weil die alten Männer, die heute das Sagen haben und viel Unfug machen, dann in den wohlverdienten Ruhestand geschickt würden. Vielen Dank.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Herr Berninger hat etwas gegen ältere Männer Wahrscheinlich mag er jüngere Frauen

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Michael Hennrich, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD