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63. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Monika Knoche (DIE LINKE)
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Meine sehr geehrten Herren und Damen! Bei der Frage des Tabakkonsums herrscht eine recht unübersichtliche, teilweise auch etwas paradoxe Situation; ich nenne nur wenige Beispiele: Der Verbraucherschutzminister Seehofer initiiert eine Nichtraucherschutzkampagne, klagt aber gleichzeitig vor dem Eu GH gegen das Tabakwerbeverbot.
- [Zuruf] Peter Bleser (CDU/CSU): Das hat doch die rotgrüne Bundesregierung damals veranlasst
Die Regierungskoalition lehnt Anträge zu einem nationalen Werbeverbot ab. Dann legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor – aber nur, um einer Klage der Europäischen Kommission zuvorzukommen –, hält jedoch gleichzeitig ihre eigene Klage beim Eu GH aufrecht. Das alles ist recht unübersichtlich seitens der Regierung. Andererseits erhebt und erhöht sie die Tabaksteuer – angeblich, um die Krankenkassen zu finanzieren.
- [Zuruf] Peter Bleser (CDU/CSU): Wer war das denn?
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Dann verteilt sie das Geld wieder im Bundeshaushalt. Die Rauchenden sind es letztlich, die den Staat durch Steuern mitfinanzieren. Aus diesen Mitteln werden dann aber noch immer Steuersubventionen für den Tabakanbau finanziert.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Sie hat im letzten GMG die versicherungsfremden Leistungen davon finanziert
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Die FDP ist gänzlich gegen ein Tabakwerbeverbot, weil – und das ist interessant – sie keine Klassifizierung des Staates akzeptiert, die Produkte in gute und böse einteilt. Sie vergisst dabei aber offenbar, dass die völkerrechtsverbindliche Drogenbekämpfung die strikte Trennung in legale und illegale Drogen vorsieht. Damit wird das FDP-Postulat von der Selbstverantwortung des mündigen Menschen doch etwas unglaubwürdig und darüber hinaus dazu beigetragen, dass eine beträchtliche Kriminalitätsrate in der Bevölkerung existiert.
- [Zuruf] Daniel Bahr (FDP): Sind Zigaretten jetzt illegal?
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Es stellt sich also genauso die Frage: Was will die FDP? Wir Linke sagen: Trotz der bekannten beträchtlichen individuellen gesundheitlichen Folgen, die auftreten können, ist das Rauchen eine kulturell integrierte Droge. Verbieten werden wir das Rauchen deshalb nie.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Sehr großzügig
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Was unserer Meinung nach jedoch verboten werden muss, ist die Werbung für den Konsum eines offenkundig gesundheitsschädigenden Stoffes. Mehr noch: Wir wollen vor allem auch Kinder und Jugendliche dadurch schützen, dass ein unbefristetes Verbot der Werbung in allen Printmedien und Kinos greift. Auch Großveranstaltungen sollen nicht gesponsert werden dürfen. Ebenso muss verboten sein, dass Tabakerzeugnisse kostenlos abgegeben werden. Auch ich selber bin der Meinung, dass es schöner ist, in einem Tabakfachgeschäft einzukaufen, als überall auf Zigarettenautomaten zu stoßen. Darüber hinaus wäre das ein guter Präventionseffekt. Wir alle machen uns bewusst, wie gesundheitsschädlich das Rauchen ist. Wir wissen auch, dass den Zigaretten nach wie vor Krebs und Sucht erzeugende Stoffe beigemengt werden, was vor allen Dingen darauf abzielt, Kinder und Jugendliche abhängig zu machen. Nach Betrachtung der Vorgänge hier im politischen Raum finde ich, dass man sich schon für ein konsequentes Werbeverbot aussprechen muss. Nur ein konsequentes Werbeverbot korrespondiert wirklich sinnhaft mit einem Gesetz zum Schutz Nichtrauchender, das von einigen hier im Haus präferiert wird. Ein Verbraucherschutzminister, der gegen das Tabakwerbeverbot auf EU-Ebene klagt und hier nur wegen drohender Regresszahlungen ein Gesetz vorlegt, ist nicht glaubwürdig und auch nicht konsequent. Ich bin der Meinung, der Staat muss immer – auch in der Tabakpolitik – Stimmigkeit und Sinnhaftigkeit für sein Tun beanspruchen können. Die Eingriffstiefe einer gesetzlichen Verbotsregelung muss ihre Rechtfertigung finden. Diese Rechtfertigung kann hier darin bestehen, dass es sich um Gesundheitsschutzmaßnahmen handelt. Wie dem auch sei, der vorliegende Gesetzentwurf findet unsere Unterstützung. Ich möchte im Übrigen empfehlen, dass die Regierung in Bezug auf ihr Verhalten gegenüber der Kommission einmal darüber nachdenkt, ob sie mehr oder weniger Regelungskompetenz in Brüssel angesiedelt sehen möchte. Schaut man sich ihr vehementes Eintreten für den gescheiterten Verfassungsentwurf – in Deutschland ist er übrigens noch nicht ratifiziert – an, dann muss man schon sagen, dass sie auf europäischer Ebene eine stimmige Verbraucherschutzpolitik bisher nicht entwickelt hat. Danke.
- [Beifall] DIE LINKE
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist bis heute für die Tabakindustrie die Insel der Seligen. Man muss sagen: Dieser Bundesregierung muss jede fortschrittliche Maßnahme zum Mindestschutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Jugendlichen, vor dem Passivrauchen abgerungen werden.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Erreichen Sie denn Kinder und Jugendliche mit Ihrer Gesetzesinitiative?
Ich danke natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür einsetzen. Die FDP und gerade diese Bundesregierung stellen die gesundheitspolitische Forderung auf, dass diejenigen stärker belastet werden, die an Krebs erkrankt sind und sich nicht ausreichend geschützt haben.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Woran lesen Sie das denn ab? Das haben Sie doch gar nicht verstanden
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Außerdem fordern Sie mehr Selbstverantwortung. Gleichzeitig verhindern Sie mit Ihrer Weigerung, Schutzmaßnahmen zu beschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Selbstverantwortung auch wahrnehmen können. Das ist ein unglaublicher Zynismus, der da betrieben wird.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Trauen Sie den Menschen doch mal ein bisschen mehr zu
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Sie, die Bundesregierung, die Koalitionsfraktionen, aber auch die FDP, sind in der Pflicht, solche Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Selbstschutz ermöglichen. Das bedeutet insbesondere die Einschränkung von Werbung. Wir diskutieren hier über die Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie; der Gesetzentwurf soll heute verabschiedet werden. Ich meine, das ist allenfalls ein erster Schritt.
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Das habe ich befürchtet
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Dass Jugendliche Opfer der Werbung sind und zum Rauchen verführt werden, ist inzwischen erwiesen. Die Wirksamkeit der Werbung belegen zum Beispiel die vorgelegten Studien. Die Tabakindustrie hat in den 90 er-Jahren eine halbe Milliarde D-Mark in Tabakwerbung investiert. Dieses Geld hat sie nicht investiert, damit die Werbung nicht wirkt, sondern damit sie erfolgreich ist. Das war sie auch. Was sind dagegen die 2 , 5 Millionen Euro für Aufklärungsmaßnahmen, die dann bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgegeben wurden?
- [Zuruf] Detlef Parr (FDP): Die Sie nicht mehr verlängert haben
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Das hätten Sie ändern können, sieben Jahre lang
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Das ist doch alles lächerlich. Gegen eine Industrie, die Milliarden massiv für die Tabakwerbung einsetzt, können Sie nicht auf Aufklärung setzen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Im Übrigen werden nicht nur Jugendliche von den Aktivitäten der Tabakindustrie und dem Lobbyismus gefangen, sondern auch die Abgeordneten. Wir werden uns die Formulierungen im Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, die Sie uns vorlegen wollen, genau ansehen. Aber man muss ganz klar sagen: Für den Bereich der Gastronomie ist das fast eine Einszueins-Umsetzung der Forderungen des Verbandes der Zigarettenindustrie. Unsere Motivation, hier tätig zu werden – das gilt für viele Abgeordnete –, sind die Arbeitnehmerinnen in der Gastronomie. Da arbeiten etwa 8000 schwangere Frauen, die vom Zigarettenrauch betroffen sind. Viele dieser Frauen arbeiten in den Bereichen, die Sie nun ausgerechnet nicht schützen wollen.
- [Zuruf] FDP: Aber die Arbeitsplätze gehen dann alle verloren
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Wie wollen Sie auch unter Berücksichtigung Ihrer Gesundheitspolitik verantworten, dass diese Frauen unter solchen Bedingungen arbeiten müssen? In anderen Bereichen dürfte kein Mensch unter solchen Bedingungen arbeiten. Deswegen ist das, was Sie da vorlegen, wie ich finde, nicht ausreichend.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] FDP: Dann geht da keiner mehr hin
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Noch ein letztes Wort zur Tabakwerbung. Da gebe ich dem Staatssekretär Müller ausdrücklich Recht. Das gilt auch für Herrn Minister Seehofer, der gesagt hat: Wir hatten über viele Jahre den Versuch mit der Selbstverpflichtung der Tabakindustrie. All das hat keinen Erfolg gezeigt. Das haben wir auch bei der Selbstverpflichtung der Tabakindustrie gesehen, keine Werbung vor Jugendeinrichtungen zu platzieren; das „Forum Rauchfrei“ hat mehrmals darauf hingewiesen. Gerade gestern hat es wieder einmal Beschwerde gegen die Werbung von Philip Morris vor einer Grundschule in der Urbanstraße in Kreuzberg eingelegt. – So viel zur Selbstverpflichtung. Wir müssen dazu kommen, dass das, was jetzt EUweit gilt, auch national umgesetzt wird. Es gilt also, national zusätzlich das Verbot von Werbung auf Plakaten zu erlassen, eine Begrenzung in Kinos einzuführen –
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, Drucksache 16 / 1940. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt unter Nr. I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 3201 (neu), den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in der zweiten Beratung mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des Bündnisses 90 /Die Grünen und der CDU/ CSU bei Gegenstimmen der FDP angenommen. "Dritte Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mit demselben Stimmenverhältnis wie in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16 / 3329. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? Der Entschließungsantrag ist mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses bei Gegenstimmen der FDP abgelehnt. Unter Nr. II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Gesetzentwurf der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes auf Drucksache 16 / 1068 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen des Bündnisses 90 /Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten – Drucksache 16 / 2922 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 11. Ausschuss) – Drucksache 16 / 3320 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Ralf Brauksiepe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Anette Kramme, SPD-Fraktion.
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Anette Kramme (SPD)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist wirklich ein Jammer, nicht nach FDP- und PDS-Rednern sprechen zu dürfen. Sie liefern einem immer noch Steilvorlagen. Schade, das entfällt heute.
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Da müssen Sie sich selbst einmal etwas überlegen
"Die Aktionäre deutscher Unternehmen sollten sich glücklich schätzen, dass es hier Aufsichtsräte gibt. Sie sollten auch die Mitbestimmung lieben lernen. Gewiss sind Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftsfunktionäre in den Aufsichtsräten lästig. Sie bieten aber auch Schutz gegen die allzu große Selbstherrlichkeit der Chefs."
Das war in der „Financial Times Deutschland“ vom 14. Januar 2003 zu lesen, also in einer Zeitung, der Arbeitnehmernähe sicherlich nicht zugeschrieben werden kann. Es sind wahrlich kluge Sätze, die da niedergelegt sind. Die Auseinandersetzungen um die Unternehmensmitbestimmung halten seit Jahren an. Zuletzt wurde dies beim Deutschen Juristentag im September deutlich. Pround Kontrapositionen standen sich hier so vehement gegenüber, dass es zu keiner Beschlussfassung kam. Die Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen an Unternehmensorganen ist kein auf Deutschland begrenztes Phänomen. In zahlreichen EU-Ländern finden sich Vertretungsmodelle. Von den 25 EU-Ländern haben elf eine starke Grundlage für Unternehmensmitbestimmung mit mindestens einer Drittelbeteiligung von Arbeitnehmern im höchsten Unternehmensorgan. In weiteren sieben Ländern gibt es ein mittleres Niveau an Unternehmensmitbestimmung. Diese erleichtern zum Teil, wie beispielsweise Frankreich, die Vertretung von Belegschaftsaktionären. Auch von den neuen Mitgliedstaaten kennen lediglich vier Länder keine oder nur schwache Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung ist also keinesfalls ein Sondermodell Deutschlands, wie so oft behauptet wird.
- [Zuruf] Ortwin Runde (SPD): Genau
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In der Tat ist allerdings die paritätische Unternehmensmitbestimmung nur in Deutschland und Slowenien weit verbreitet,
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Aha
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Aber auch andere Länder kennen eine starke Unternehmensmitbestimmung. Nur ein Beispiel: In Deutschland gilt die paritätische Mitbestimmung für Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und die Drittelbeteiligung für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. In Dänemark dagegen gilt die Drittelbeteiligung bereits für Unternehmen mit mehr als 35 Arbeitnehmern, in Schweden liegt der Schwellenwert bei sage und schreibe 25 Arbeitnehmern. Den hohen Stellenwert einer Mitbestimmungskultur hat auch der europäische Gesetzgeber erkannt. Dies schlägt sich in der Verschmelzungsrichtlinie nieder, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eins zu eins in deutsches Recht übertragen. Mit der bei der Europäischen Gesellschaft gefundenen Kombination aus Verhandlungslösung und flankierender Auffangregelung ist ein entscheidender Schritt zu einem sozialen Europa gelungen. Grundprinzip ist und bleibt das Vorher-Nachher-Prinzip. Damit werden die bestehenden Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitgehend gesichert. Es wird deutlich, dass Europa keine Veränderung der nationalen Mitbestimmungsmodelle verlangt, sondern sie im Gegenteil akzeptiert und schützen will. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht nachvollziehbar, warum die BDA fordert, bei der Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie von der Umsetzung der SE-Richtlinie abzuweichen.
- [Zuruf] Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Unmöglich
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Das Modell ist erfolgreich und es wird auch bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erfolgreich sein.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Man muss nur daran glauben, Frau Kramme
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Der Verzicht auf eine Auffanglösung, wie von der BDA gefordert, käme einem Ausverkauf der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich. Wir würden die Mitbestimmung durch die Hintertür abschaffen.
- [Zuruf] Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Genau so ist es
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Erste positive Erfahrungen bei der Neugründung von SEs sind bereits zu verzeichnen. Bei Allianz, MAN Diesel, Plansee und Elcoteq wurden Verhandlungen über die neue Form der Mitbestimmung schnell und im Sinne beider Parteien – also sowohl im Sinne des Managements als auch im Sinne der Arbeitnehmerseite – abgeschlossen. Die meisten großen SE-Gründungen haben bislang in Ländern mit starken Mitbestimmungstraditionen stattgefunden. Das beweist doch, dass starke Mitbestimmungsrechte einer effizienten Unternehmensreorganisation nicht im Wege stehen.
- [Beifall] SPD
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Liebe Kollegen und Kolleginnen, die Unsäglichkeit Guido Westerwelle
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Na, na Frau Präsidentin, das ist unparlamentarisch
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hat erklärt, er wolle die Gewerkschaftsfunktionäre entmachten; sie seien die wahre Plage in Deutschland. Guido Westerwelle will keine Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat; von Fremdbestimmung ist die Rede. Das ist blanker Unsinn.
- [Beifall] SPD
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Renommierte Arbeitgeber bekennen sich zu Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat. Ich zitiere den Telekom-Personalvorstand, Heinz Klinkhammer: Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat „halte ich für unverzichtbar. Die haben einen Blick von außen und können vermittelndes Element sein“.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Ich dachte, die haben einen Blick von innen
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Auch mögliche Interessenkonflikte der Gewerkschaftsvertreter werden als weiteres Gegenargument ins Feld geführt. Interessenkonflikte bestehen aber auch bei anderen Aufsichtsratsmitgliedern. Die Großbanken beispielsweise sind in den meisten Aufsichtsräten vertreten. Wer garantiert, dass die Banken ihr Interesse zum Wohle des jeweiligen Unternehmens hintanstellen? Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen 1979 das Mitbestimmungsgesetz klar als verfassungsgemäß anerkannt, auch die Externenregelung in § 7. Meine Damen und Herren der FDP, für Sie ist das Einprügeln auf die Mitbestimmung doch geradezu ein Steckenpferd geworden.
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Ich habe es Ihnen doch gestern im Ausschuss erst erklärt, Frau Kramme Wir sind doch gar nicht dagegen
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Eins kann man Ihnen nicht vorwerfen, nämlich dass Ihre Feindbilder nicht klar aufgebaut sind. Entgegen einer landläufigen Annahme gibt es jedoch keine empirisch nachweisbare Erforderlichkeit, Regelungsinstrumente der deutschen Mitbestimmung zu überarbeiten. Die neuesten internationalen Untersuchungen zeigen vielmehr, dass Deutschland aus Investorensicht der attraktivste Investitionsstandort in Europa ist. Weltweit rangiert Deutschland nach den USA und China an dritter Stelle. So die Ergebnisse der aktuellen Umfrage „Kennzeichen D: Standortanalyse 2006 “, die Ernst & Young durchgeführt haben. Amerikanische Unternehmer halten Deutschland für den bevorzugten Holdingstandort. Das zeigt das aktuelle Businessbarometer der amerikanischen Handelskammer. Gerade die hohe Bewertung Deutschlands als Standort von Verwaltungszentralen spricht gegen einen negativen Einfluss der Unternehmensmitbestimmung bei der Standortwahl.
- [Beifall] SPD
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Meine Damen und Herren der FDP, Sie, die die paritätische Mitbestimmung als Irrweg bezeichnen und ihr den Garaus machen wollen, führen regelmäßig die Studie der Federal Reserve Bank of St. Louis aus dem Jahr 2002 an. Danach soll die Unternehmensmitbestimmung die Kapitalbeschaffung hemmen und den Aktienkurs senken. Im Gegensatz zu dieser Studie ziehen einige neuere Studien den Schluss, dass es keine „Börsen-Discount- Wirkung“ der Unternehmensmitbestimmung gibt.
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Kennen Sie denn schon die neueste Studie von heute, Frau Kramme? Institute for Law and Finance in Frankfurt
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Frick kommt in einer Untersuchung von 2004 – wir hatten ihn im Übrigen hier bei der Sachverständigenanhörung – zu dem Ergebnis: "Einzelne Gerichtsurteile zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat beeinflussen den Kurs börsennotierter Aktiengesellschaften ebenso wenig wie die Einführung und die höchstrichterliche Bestätigung des Mitbestimmungsgesetzes die Kapitalmarktperformance der davon besonders betroffenen Branchen." Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wichtigste Ressource eines Unternehmens.
- [Beifall] SPD
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Arbeitnehmer wollen qualifiziert, motiviert und eigenverantwortlich arbeiten. Nachhaltiges Wachstum ist eher zu erreichen, wenn die Menschen an den grundsätzlichen Unternehmensentscheidungen beteiligt sind. Die vereinbarte Regelung zur Verschmelzungsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um Mitbestimmungsrechte zu sichern. Sie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa. In diesem Sinne herzlichen Dank.
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Heinz-Peter Haustein (FDP)
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Verehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Werte Gäste! Ich beginne mit einem Zitat: "Es gibt keine … Grundlage dafür, zu glauben, wir wären eine Insel in Europa und könnten noch etwas regeln. Das wird nicht der Fall sein. Verantwortlich handelt der, der der Unternehmensmitbestimmung eine europäische Perspektive bietet." So weit – man beachte – die Worte von Herrn Röttgen, CDU, am 29. Oktober 2004. Recht hat er. Jetzt müssten Sie nur noch danach handeln.
- [Beifall] FDP
Aber wie Sie handeln, kennen wir schon von Ihrem Wahlversprechen bezüglich der Merkel-Steuer. Die FDP-Fraktion hält es nach wie vor für falsch, die Ergebnisse der Biedenkopf-Kommission zum Ende des Jahres abzuwarten. Diese Kommission befasst sich mit der Zukunft der Mitbestimmung vor dem Hintergrund der Globalisierung. Der Sachverständige Professor Dr. Nagel meinte, dass dies nationale Fragen seien, während wir heute über grenzüberschreitende Sachverhalte reden, und dass deshalb der vorliegende Gesetzentwurf unabhängig von den Ergebnissen der Biedenkopf-Kommission schnell beschlossen werden sollte. Heute kann man um die ganze Welt fliegen. Ostsee-Shrimps werden zum Pulen nach Thailand verschifft. Da kann man nicht mehr zwischen nationalen und internationalen Bezügen unterscheiden. Es geht schließlich um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Einstimmig hörten wir von den Sachverständigen in der Anhörung, dass im Grunde alle wissenschaftlichen Studien zu dem Ergebnis kommen, dass die Mitbestimmung positive Auswirkungen hat. So weit die Wissenschaft. Erst gestern haben wir hingegen vom Institut der deutschen Wirtschaft gehört, dass die paritätische Mitbestimmung die Unternehmen im internationalen Vergleich und bezüglich des Wettbewerbs benachteiligt. Laut einer Umfrage des IW sieht die Hälfte der befragten Firmen durch die Mitbestimmung Investitionsentscheidungen verzögert. Das ist die Realität in den Unternehmen.
- [Beifall] FDP
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Der Sachverständige Professor Dr. Frick äußerte die Auffassung, dass paritätisch mitbestimmte Unternehmen nicht schlechter seien als drittelparitätisch bestimmte. Doch wo liegt dann der Nutzen der paritätischen Mitbestimmung? Das kann doch kein Selbstzweck sein. Wenn wir hier diskutieren, welche Studien mitbestimmte, nicht mitbestimmte und drittelmitbestimmte Unternehmen negativ oder positiv bewerten, dann muss man fragen: Was hilft das den Menschen, die keine Arbeit haben?
- [Beifall] FDP
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An diesem Punkt gilt dasselbe, was auch beim Kündigungsschutz gilt: Ihr Fehler ist, dass Sie sich nicht in die Lage der ausländischen Investoren versetzen. Für den ausländischen Investor ist es egal, ob er in Spanien, in der Tschechischen Republik oder in Deutschland investiert. Lassen Sie mich an dieser Stelle den Sachverständigen Professor Dr. Thüsing zitieren: Meine Vorstellung, dass ein englischer Fusionskandidat ein deutsches Unternehmen und vielleicht ein französisches Unternehmen mit gleichen Bedingungen wählen kann und sich dann aus Liebe zur deutschen Mitbestimmung für Deutschland entscheidet, entspricht nicht meinen Erfahrungen. Von den Gralshütern der Mitbestimmung wird immer wieder angeführt, dass sich durch die paritätische Mitbestimmung die Arbeitnehmer mit dem Betrieb identifizieren können. Das stimmt. Aber ich sage Ihnen: Eine Drittelmitbestimmung mindert den Grad dieser Identifikation mit dem eigenen Betrieb nicht.
- [Beifall] FDP
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Dass sich die Mitarbeiter mit ihrer Arbeit identifizieren können, hängt von vielen Dingen ab, auch davon, dass ihre Meinung gehört wird – aber nicht nur. Auch wenn es alle anderen Fraktionen in diesem Haus gerne so darstellen, weil es ein schönes Feindbild ist: Wir, die FDP, sind für Mitbestimmung.
- [Beifall] FDP
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Wir sind Befürworter der Mitbestimmung. Aber wir sehen auch die Realität. Wir wollen weder dem Arbeitnehmer die Mitsprache streitig machen noch glauben wir, dass sich damit alle Probleme lösen ließen. Wir wollen Deutschland zukunftsfest und wettbewerbsfähig machen. Jedes Gesetz, das auch nur einen Arbeitsplatz verhindert – wie ebendieses –, darf eigentlich nicht beschlossen werden.
- [Beifall] FDP
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Zur Auffangregelung. Solange die Auffangregelung in dem geplanten Umfang vorgesehen ist, werden Verhandlungen kaum Erfolg bringen. Wie brachte es der Sachverständige Professor Thüsing auf den Punkt: Welchen Verhandlungsanreiz hat derjenige noch, der das Maximum schon erreicht hat? Wenn ein Scheitern der Verhandlungen bedeutet, dass wieder die deutsche paritätische Mitbestimmung greift: Wo liegt dann der Anreiz, zu verhandeln? CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wollten sich dafür einsetzen, dass das europäische Gesellschaftsrecht durch eine zügige Verabschiedung der Richtlinie über die grenzüberschreitenden Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften weiterentwickelt wird. Diesen Anspruch erfüllt das vorliegende Gesetz nicht. Der Sachverständige Wolf meinte: Die Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie wäre dann gelungen, wenn man die Flexibilitätsreserven, die in der Verschmelzungsrichtlinie vorhanden sind, umsetzt. – Das machen Sie an vielen Punkten nicht.
- [Beifall] FDP
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Ich habe schon im ersten parlamentarischen Durchgang gesagt, dass die gegebenen Flexibilitätsspielräume hätten genutzt werden müssen, um bei der Verschmelzung Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Sonst verhindert man die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt: Sie denken, alle Welt warte nur auf unsere deutsche Mitbestimmung. Das ist aber nicht so. Sie meinen, Sie könnten die deutsche Mitbestimmung in alle Welt exportieren, obwohl sich die Welt um uns herum ändert. Für diejenigen, die darauf nicht reagieren, gibt es einen Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. In diesem Sinne ein freundliches Glückauf aus dem Erzgebirge.
- [Beifall] FDP
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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