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Offene Plenarprotokolle

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59. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Da die Programme der einzelnen Ressorts mit ihren jeweiligen Schwerpunkten in der Ratspräsidentschaft nicht der Beschlussfassung durch das Kabinett unterliegen, und da Sie sagen, dass der Bundestag erst dann unterrichtet würde: Wie vereinbart sich diese Praxis damit, dass zum Beispiel einzelne Ressorts in Brüssel ihre Schwerpunkte in Ratsformationen schon vorgestellt haben, der Deutsche Bundestag aber noch nicht unterrichtet wurde?

Ich wiederhole: In der Bundesregierung haben wir das Arbeitsprogramm entworfen. Darin sind die einzelnen Schwerpunktsetzungen und Zielsetzungen der einzelnen Ressorts eingeflossen. Es ist üblich, dass im Vorfeld über laufende Dossiers und Gesetzgebungsverfahren, bei denen abzusehen ist, dass sie in die deutsche Präsidentschaft einmünden werden, Informationen ausgetauscht werden.

Eine zweite Nachfrage?

Herr Staatsminister, Sie können unterstellen, dass mir die Praxis bei Ratspräsidentschaften durchaus geläufig ist. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal mit Nachdruck: Wie konnte es passieren, dass der Schwerpunkt für die Innenpolitik in Brüssel schon vorgestellt worden ist, der verantwortliche Minister aber heute im Europaausschuss einem Gespräch an dieser Stelle ausgewichen ist? Ist es das, was Sie unter einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in Fragen der Europäischen Union verstehen?

Herr Kollege Trittin, ich muss mich wiederholen. Ich habe gesagt, dass die Bundesregierung voraussichtlich am Ende des Monats November über dieses Programm entscheiden wird. Dass es im Vorfeld Sondierungsgespräche gibt, ist richtig und bleibt jedem einzelnen Ressort unbenommen. Mir ist nicht bekannt, dass sozusagen das Programm vorgestellt worden ist. Wenn ich Sie richtig interpretiere, dann ist es so, dass im Vorfeld der deutschen Präsidentschaft mit den zuständigen Bereichen über ihre Schwerpunktsetzungen Gespräche geführt worden sind, ohne aber damit eine Vorstellung des deutschen Präsidentschaftsprogramms in Verbindung zu bringen.

Der Kollege Steenblock hat eine Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, Sie haben gerade betont, dass die Berliner Erklärung während der deutschen Ratspräsidentschaft eine ganz zentrale Rolle spielen wird, und gesagt, dass der Deutsche Bundestag darüber unterrichtet wird. Meine Frage ist: Erhält der Deutsche Bundestag bei so einem wichtigen Dokument die Möglichkeit einer Stellungnahme zu einem Zeitpunkt, zu dem er dieses Dokument nicht nur abschließend bewerten, sondern in seiner Entstehung auch politisch beeinflussen kann?

Herr Kollege Steenblock, Sie wissen auch aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung in der Europapolitik, dass es bei manchen Erklärungen einen aufwendigen und manchmal sehr schwierigen Abstimmungsbedarf geben wird. Dem wird die Bundesregierung in ihrer Präsidentschaft nachkommen. Sie wird die Mitgliedstaaten konsultieren und in dieser Phase auch den Bundestag darüber unterrichten. Ich bitte aber um Verständnis, dass eine stärkere Beteiligung wie möglicherweise in anderen Fällen – beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren – bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung schwierig wäre. Wie Sie wissen, ist die Erklärung vor dem Hintergrund der Weichenstellung am Ende der deutschen Präsidentschaft zu sehen, wie es mit der europäischen Verfassung weitergeht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir Sie, den Deutschen Bundestag, durch den Konsultationsmechanismus und gegebenenfalls vertraulich über Zwischenergebnisse unterrichten können.

Wir bleiben im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke, auf: Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer im Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung über den Einsatz der deutschen Marine im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen getätigten Ankündigung umfangreicher diplomatischer Initiativen zur Lösung des Nahostkonfliktes, insbesondere des israelisch-palästinensischen Konfliktes, eingeleitet und im Besonderen welche Gespräche und Verhandlungen haben mit der israelischen Regierung und dem palästinensischen Präsidenten stattgefunden? Herr Staatsminister.

Herr Kollege Gehrcke, der Bundesminister des Auswärtigen hat sich auch im Rahmen der UNIFIL-Debatte im Deutschen Bundestag für die Wiederbelebung und mögliche Erweiterung des Aufgabenbereichs des Nahostquartetts ausgesprochen. Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass er unmittelbar nach der Bundestagsentscheidung am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen Ende September zahlreiche Gespräche geführt hat, unter anderem auch mit Vertretern der im Quartett vertretenen Parteien, wie beispielsweise mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Herrn Kofi Annan, und dem russischen Außenminister. In diesen Gesprächen kam die bereits in der Quartetterklärung vom 20. September dieses Jahres geäußerte Bereitschaft zum Ausdruck, über eine Erweiterung des Aufgabenbereichs nachzudenken. Die Bundesregierung steht in ihrem Bemühen um eine einvernehmliche Lösung für den Nahostkonflikt darüber hinaus in regelmäßigem intensiven Kontakt mit den Regierungen der Länder in dieser Region und insbesondere auch mit den Konfliktparteien.