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Offene Plenarprotokolle

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59. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Staatssekretär Altmaier, hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der Vereinbarung, die dieses Haus einstimmig getroffen hat, nämlich dass der Deutsche Bundestag besser von der Bundesregierung unterrichtet wird, eigentlich für angemessen, dass der Europaauschuss über vier Monate später als die Obleute des LIBE-Ausschusses im Europäischen Parlament unterrichtet wird? Ihr Haus hat uns bestätigt, dass dort am 14. September eine Unterrichtung mit dem Bundesinnenminister stattgefunden hat.

Die Unterrichtungen der Ausschüsse erfolgen in Absprache mit den jeweiligen Ausschüssen. Es gab vonseiten des Bundesinnenministers den Wunsch, mit den Abgeordneten im Europäischen Parlament möglichst frühzeitig zusammenzukommen. Dabei hat es allerdings keine Unterrichtung über das Präsidentschaftsprogramm im eigentlichen Sinne gegeben, weil dieses zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen war. Es handelte sich vielmehr darum, einen möglichst frühzeitigen Meinungsaustausch zu organisieren, um die Vorstellungen des Europäischen Parlaments in die Arbeit einbeziehen zu können und für deutsche Vorstellungen zu werben.

Ihre zweite Nachfrage.

Wenn ich Ihren Vorredner richtig verstanden habe, geht es auch darum, dass dieses Hohe Haus die Möglichkeit bekommen soll, Einfluss auf das Programm der EU-Ratspräsidentschaft zu nehmen. Wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Einflussnahme vor, wenn wir erst am 17. Januar, also nachdem die Ratspräsidentschaft bereits begonnen hat, über das Programm im Bereich Innenpolitik unterrichtet werden?

Das Bundesministerium des Innern unterrichtet sowohl den Innenausschuss des Deutschen Bundestages als auch den Europaausschuss regelmäßig und sehr umfassend im Vorhinein und im Nachhinein über die Debatten, die bei Ministerratssitzungen in Brüssel stattfinden. In der Zwischenzeit informieren wir auch über wichtige Debatten, die im Rahmen des Ausschusses der ständigen Vertreter und der jeweiligen Ratsarbeitsgruppen stattfinden. Wir haben dann jeweils die Möglichkeit, die in diesen Ausschüssen und im Deutschen Bundestag gemachten Anregungen in die Ausgestaltungen des jeweiligen Präsidentschaftsprogramms einfließen zu lassen.

Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Die Frage 20 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, die Frage 21 der Kollegin Gesine Lötzsch, die Frage 22 des Abgeordneten Hartfrid Wolff und die Frage 23 der Kollegin Sevim Dagdelen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Volker Beck (Köln) auf: In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und überwiegend im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften beschäftigt?

Herr Beck, ich möchte die Fragen 24 und 25 zusammen beantworten. Sind Sie damit einverstanden?

Ja.

Dann rufe ich auch die Frage 25 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf: Um welche Stellen – Planstellen, Besoldungsstellen und andere – und Bereiche handelt es sich und von wem werden sie – bitte nach Bundesministerien und Einrichtungen aufschlüsseln – vergütet?

Herr Kollege Beck, soweit Sie sich auf Planstellen beziehen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Planstellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt werden, die dauerhaft in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden beschäftigt sind. Sie werden in der Regel im Eingangsamt verbeamtet oder eingestellt. Bei einer längeren beruflichen Erfahrung ist auch eine Einstellung in einem höheren Amt als Entgeltgruppe 13 möglich. Statistiken über diese Beamten liegen uns nicht vor. Sie wissen, dass es Politik der Bundesregierung ist, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wir haben uns den Abbau überflüssiger Bürokratie zum Ziel gesetzt. Deshalb kann ich Ihnen zu diesem Punkt keine näheren Angaben machen. Ich kann aber hinzufügen, dass berufliche Erfahrungen im Einstellungsverfahren grundsätzlich positiv bewertet werden. Dazu gehören dann auch Tätigkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft. Die zunehmende Komplexität der ministeriellen Aufgaben erfordert es, dass in vielen Bereichen auch Beschäftigte mit Kenntnissen eingestellt werden, die über Wissen und Berufserfahrungen von außerhalb des öffentlichen Dienstes verfügen.