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51. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ursula Jelpke (DIE LINKE)
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16 / 2 071 und 16 / 2 62 4 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie offensichtlich einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b sowie Zusatzpunkt 10 auf: 15 a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 16 / 2 581 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien b)Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes – Drucksache 16 / 1519 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Berninger, Bärbel Höhn, Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND-NISSES 90 /DIE GRÜNEN Mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz auf dem Telekommunikationsmarkt – Drucksache 16 / 2 62 5 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Kultur und Medien Zwischen den Fraktionen ist eine Debattenzeit von einer halben Stunde vereinbart. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der Kollegin Dr. Martina Krogmann, CDU/CSU-Fraktion.
- [Beifall] CDU/CSU
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Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es zentral um ein Thema, um das der Innovation.
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Um Wettbewerb
Es geht um Innovation in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen in unserem Land, nämlich der Telekommunikation. Die gesamte Branche befindet sich gerade jetzt in einem ungeheuer dynamischen Prozess. Durch neue Technologien und die Konvergenz der Medien, also durch das Zusammenwachsen von Fernsehen, Telefon und Internet auf einer Plattform, haben wir riesige Chancen für Wachstum, Innovation und neue Arbeitsplätze. Dafür ist das Gesetz ein zentraler Baustein.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Es geht um drei Themenbereiche. Es geht um neue Märkte, es geht um die Stärkung des Vertrauens der Menschen in neue Telekommunikationsdienste durch effektiven Verbraucherschutz und es geht darum, Telekommunikationsunternehmen für Kosten zu entschädigen, die ihnen durch staatliche Strafverfolgungsmaßnahmen entstehen. Die Regelung in Bezug auf die neuen Märkte, insbesondere der inzwischen berühmte § 9 a des Telekommunikationsgesetzes, ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Deshalb möchte ich mich darauf konzentrieren. Worum geht es? Mit dem § 9 a setzen wir eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Das musste gesagt werden
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Wir wollen, dass neue Märkte nur dann reguliert werden, wenn andernfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes behindert wird.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wenn dann reguliert wird, sollen Innovationen und Investitionen bei der Auferlegung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Um dies zu verstehen, müssen wir uns vor Augen führen, dass der Telekommunikationsmarkt ein besonderer Markt ist, weil wir es hier mit ehemaligen Monopolstrukturen zu tun haben. Wir brauchen Regulierung, um den Zugang zu den Festnetzen zu öffnen und Chancengleichheit und Wettbewerb überhaupt zu ermöglichen. Nun muss man allerdings unterscheiden: Für bestehende, das heißt alte Märkte ist dieses Grundprinzip–wenn auch in unterschiedlicher Intensität – nach wie vor notwendig und richtig. Wenn wir dieses Prinzip aber einfach auf neue Märkte übertragen, dann wird doch kein Unternehmen bereit sein, in neue Märkte zu investieren. Keiner wird bereit sein, Millionenbeträge in die Hand zu nehmen, selbst aber das volle Risiko zu tragen, wenn er diese Investitionen automatisch seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen muss, die ohne ein eigenes Risiko einfach davon profitieren. Das kann nicht richtig sein.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Deshalb müssen wir uns darüber Gedanken machen–und zwar schnell –, wie wir unser Innovationstempo steigern. Genau dafür schafft der § 9 a Telekommunikationsgesetz die Voraussetzung. Unser Ziel ist also genauso einfach wie klar: Wir wollen, dass sich Investitionen lohnen, von wem auch immer. Deshalb schaffen wir Anreize durch Freistellung von der Regulierung. Die klare Bedingung dabei ist: Es muss sich wirklich um etwas Neues handeln. Wir wollen einen hochinnovativen Markt, in dem die besten Ideen und Geschäftsmodelle belohnt werden. Wir geben den Unternehmen das Signal: Zeigt uns, was ihr könnt, zeigt uns eure Innovationen, dann bekommt ihr die Vorteile, die euch als Vorreiter zustehen! Denn es muss sich lohnen, innovativ zu sein. Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt. Das gilt nur, solange der Wettbewerb nicht behindert wird. Genau das ist die Balance zwischen Innovations- und Investitionsanreizen und Wettbewerb. Diese Balance wollen und brauchen wir. Deshalb will ich hier eines klarstellen: Niemand in der Koalition, schon gar nicht die Union, hat die Absicht, neue Monopole entstehen zu lassen.
- [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Sehr gut
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Das ist absolut absurd. Wer das behauptet, hat den Gesetzentwurf einfach nicht verstanden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Denn die Balance zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb, von der ich sprach, gilt für jedes auf dem neuen Markt mächtige Unternehmen. Heute kennen wir logischerweise nur Unternehmen, die auf bestehenden Märkten mächtig sind. Wir wissen aber nicht, welche Unternehmen zukünftig auf neuen Märkten mächtig sein werden. Dies ist ein Gesetz für Unternehmen, die neue Märkte erschließen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es kann jetzt sehr wohl sein, dass das Gesetz schon bald seinen ersten konkreten Anwendungsfall findet. Das würden wir natürlich begrüßen, weil das hieße, dass in unserem Land Innovationen entstehen. Es könnte sein, dass im Zusammenhang mit den VDSL-Investitionen der Deutschen Telekom AG ein neuer Markt entsteht, der dann natürlich von der Regulierung freigestellt würde. Das wird sich erweisen. Denn wie die neuen Märkte konkret aussehen werden, welche Produkte also aus Sicht des Verbrauchers nicht substituierbar, also nicht austauschbar sind, kann niemand vorhersehen, schon gar nicht die Politik. Aber das ist auch nicht unsere Aufgabe. Es ist die Aufgabe des Regulierers, dies gemeinsam mit der EU-Kommission im bewährten Verfahren zu prüfen. Für uns ist völlig klar, dass wir erst einmal abwarten müssen, ob sich überhaupt ein neuer Markt entwickelt, bevor wir gleich mit der alten Regulierungskeule kommen. Das sieht die EU-Kommission genauso. In Erwägungsgrund 15 der Märkteempfehlung der Kommission heißt es, dass „neue und sich abzeichnende Märkte … grundsätzlich nicht für eine Vorabregulierung in Betracht“ kommen. Auch die Monopolkommission sieht das so. In ihrem Sondergutachten dazu heißt es, dass neue Märkte zunächst von der Regulierung ausgenommen werden sollten. Über die eine oder an dere Formulierung des neuen§ 9 a im Telekommunikationsgesetz wird noch im Laufe des Gesetzgebungsprozesses zu reden sein. Das Grundprinzip aber, die Balance zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb zu wahren, muss für mehr Dynamik in unserem Land bestehen bleiben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Für unsere Debatte in den kommenden Wochen liegt mir eines besonders am Herzen. Jenseits der Linien von Opposition und Koalition dürfen wir einen Grundsatz nicht aus den Augen verlieren: In der sozialen Marktwirtschaft ist staatliche Regulierung wegen ihres freiheitsbeschränkenden Charakters nicht der Normalfall, sondern die zu begründende Ausnahme. Der sich selbst tragende Wettbewerb, die Überführung der sektorspezifischen Regulierung in das Wettbewerbsrecht muss unser Ziel bleiben. Mit anderen Worten: Regulierung muss sich schnellstmöglich selbst überflüssig machen. An uns als Gesetzgeber liegt es, dafür den Rahmen so zu setzen, dass dies auch geschieht. Deshalb ist es für uns im Parlament ganz entscheidend, dass wir uns bereits im anstehenden Review-Prozess auf EU-Ebene frühzeitig einmischen und darauf hinwirken, endlich transparentere und dynamischere Prozesse zu erreichen, die diese Zukunftsbranche in Deutschland und in Europa insgesamt voranbringen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere sachliche Debatte heute hier und in den kommenden Wochen, in der es uns allen darum gehen sollte, in unserem Land durch die richtigen Rahmenbedingungen Anreize für Investitionen zu setzen und Innovationen zu beschleunigen. Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Hans-Joachim Otto (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Reden der Frau Kollegin Dr. Krogmann hören sich immer wieder schön an und enthalten viel Richtiges. Ich will mit den Punkten beginnen, in denen wir übereinstimmen. Wir stimmen völlig darin überein, dass es zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsbereitschaft eine Balance geben muss. Wir sind uns weiterhin völlig einig darüber, dass unsere zentrale Aufgabe darin besteht, einen sich selbst tragenden Wettbewerb zu erzeugen; denn Wettbewerb ist immer noch der beste Kundenschutz und der beste Wachstumsmotor. Wir sind uns auch darin einig, dass es neue Märkte gibt, die am Anfang von einer Regulierung freigestellt werden müssen, damit die Pioniere ihren Pioniergewinn auch wirklich erzielen können. Das ist eine europaweit anerkannte Regelung und im Übrigen schon Praxis der Bundesnetzagentur auf Grundlage des bestehenden Telekommunikationsgesetzes. Das große Manko der Rede von Dr. Krogmann ist, dass sie ein bisschen vernebelt, worum es hier geht.
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Nein
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Ich habe gar nichts vernebelt
–Doch. – Bei dem vorgesehenen § 9 a, der gegenüber der Vorlage von vor zwei Jahren hinzugekommen ist, geht es um nichts anderes als um Regulierungsferien für die Deutsche Telekom hinsichtlich ihres Produktes VDSL.
- [Beifall]
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Darum geht es gerade nicht Sie haben es nicht verstanden, Herr Otto
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–Liebe Frau Kollegin Dr. Krogmann, ich erahnte diesen Zwischenruf. Deswegen habe ich die Koalitionsvereinbarung mitgebracht. Darin steht schwarz auf weiß, dass es darum geht, die breitbandigen Telekommunikationsnetze eine Zeit lang von Regulierungseingriffen freizustellen.
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Siehaben doch gerade gesagt, dass Sie da zustimmen
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Wir wissen doch ganz genau, wie das damals ablief. Die Deutsche Telekom AG hat öffentlich gefordert: Ihr müsst VDSL freistellen, sonst investieren wir nicht. Das ist der Hintergrund.
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Wir machen doch nicht alles, was gefordert wird
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Liebe Frau Kollegin Dr. Krogmann, ich könnte mir vorstellen, mit Ihnen gemeinsam in § 9 a eine Regelung zu verankern, nach der neue Märkte vorübergehend von der Regulierung freigestellt werden, wenn § 9 a eine klare Definition der neuen Märkte enthält.
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Die gibt es doch längst
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Es reicht doch nicht, ein vorhandenes Netz ein bisschen aufzurüsten, breitbandiger und schneller zu machen. Es geht darum, dass wirklich neue Produkte entstehen.
- [Beifall] FDP
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Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal zu schauen, was die Deutsche Telekom in ihren Broschüren in Sachen Innovation VDSL anbietet: E-Learning, E-Government – das haben wir alles schon. Durch VDSL wird nichts wirklich Neues geschaffen. Es ist kein neues Produkt. Solange es kein neues Produkt gibt, kann es keine Regulierungsferien geben. Sie haben gesagt: Überlassen wir es doch der Bundesnetzagentur, festzustellen, was neue Märkte sind. Ich bin sehr misstrauisch; denn der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich einen Eingriff in den Wettbewerb vor, indem VDSL freizustellen ist. Es gibt Abhängigkeiten.
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Haben wir doch gar nicht
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–Im Koalitionsvertrag steht das drin. – Das ist der Hintergrund. Wir sollten ehrlich miteinander umgehen. Es geht darum, VDSL freizustellen, damit den Zugang der Telekom zum Markt zu sichern, die letzte Meile vom Wettbewerb freizuhalten, der Telekom den ihr lästigen Wettbewerb vom Hals zu halten. Das ist der entscheidende Punkt.
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Nein
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Wir sind mit vielen Intentionen des Telekommunikationsgesetzes einverstanden. Wir sind mit den Entschädigungsregelungen einverstanden, wobei wir noch darüber reden müssen, dass der Bundesrat sie aus dem Gesetz nehmen will. Wir sind uns einig darin, dass vernünftige Kundenschutzbestimmungen geschaffen werden müssen, die nicht überzogen sind. Wir sind uns auch einig darin, dass faire Entschädigungsregelungen vorgesehen werden müssen. Wir sind uns weiter einig darin, dass wir einen sich selbst tragenden Wettbewerb brauchen. Eingriffe aber, die durch den Koalitionsvertrag zugunsten eines sehr marktstarken und staatlich beeinflussten Unternehmens getroffen werden, sind nicht marktkonform. Sie haben im Übrigen vergessen, mitzuteilen, dass die EU-Kommission genau meiner Meinung ist. Das ist ein Eingriff in den Markt. Sie hat uns mit einem Marktverletzungsverfahren gedroht. Frau Krogmann, ich habe meine Rede weggelegt und das Gespräch mit Ihnen aufgenommen. Wir befinden uns an einem entscheidenden Punkt. In dem Grundsatz stimmen wir über ein: Wir wollen Wettbewerb. Angesichts dessen sollten wir in § 9 a eine Formulierung finden, die nicht ein einzelnes Unternehmen, eine einzelne technische Aufrüstung privilegieren soll, sondern nur tatsächlich neue Märkte und Produkte. Alles andere wäre Protegierung eines Staatsunternehmens. Das kann nicht unser Ziel sein.
- [Beifall] FDP
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Wer Wettbewerb will, der kann staatlich beeinflussten Unternehmen keine Regulierungsferien gewähren. Das ist die Kernaussage. In der Tat: Das ist der entscheidende Punkt, von dem abhängt, ob die FDP-Fraktion sich letztlich für dieses Gesetz aussprechen wird oder nicht. Wenn Sie bereit sind, § 9 a so anzupassen, dass klargestellt wird, neue Märkte heißt neue Produkte, dann werden wir uns einig.
- [Zuruf] Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Muss man aber nicht, weil es Bestand des Wettbewerbsrechts ist
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Wenn Sie aber zugunsten der Deutschen Telekom AG eine Sonderregelung schaffen wollen, dann werden wir diesen Weg im Interesse eines sich selbst tragenden Wettbewerbes nicht mitgehen können. Vielen Dank.
- [Beifall] FDP
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Martin Dörmann (SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bereich der Telekommunikation zählt zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen. Er ist ein wichtiger Motor für Innovation und Wachstum in Deutschland. Wir als Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren hiervon, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Neue Produkte und Anwendungen bereichern unsere Lebensalltag. Zudem freuen wir uns über sinkende Telefonpreise aufgrund des funktionierenden Wettbewerbs. Die SPD will, dass dies so bleibt und dass die Erfolgsgeschichte der Telekommunikation in Deutschland fortgeschrieben wird.
- [Beifall] SPD
Diesem übergeordneten Ziel dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er stärkt den Verbraucherschutz und will die Rahmenbedingungen für zusätzliche Investitionen und Innovationen verbessern. Lassen Sie mich zunächst auf die Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes eingehen. Von einem funktionierenden Verbraucherschutz profitieren nicht nur die Kunden. Auch die Telekommunikationsunternehmen werden ihre Produkte nur dann dauerhaft und erfolgreich platzieren können, wenn die Menschen wissen, dass sie nicht abgezockt werden. Es ist gut, dass die Branche insgesamt dies erkannt hat und Verbraucherschutz durch Selbstverpflichtungen umsetzt. Dennoch bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen, um schwarzen Schafen von Anfang an keine Chance zu geben und die Kunden vor Übervorteilung und Verschuldung zu schützen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Unter diesen Gesichtspunkten werden wir im neuen Telekommunikationsgesetz bereits bestehende Kundenschutzregelungen neuen Geschäftsmodellen anpassen und sie weiter verbessern. Wir wollen mehr Preistransparenz, mehr Kostenkontrolle und Jugendschutz. Die Regelungen reichen beispielsweise von Preisobergrenzen und Preisansagepflichten bei Mehrwertdiensten bis hin zu einem besseren Zugang behinderter Menschen zu Telekommunikationsleistungen.
- [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Menschen mit Behinderungen
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Ich möchte einen zweiten Punkt erwähnen, der bislang weniger im Fokus der öffentlichen Debatte steht, mir aber dennoch wichtig ist. Es geht um die Entschädigung von Unternehmen, die im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsarbeiten in Anspruch genommen werden, indem sie den Behörden bestimmte Daten zur Verfügung stellen. Dadurch entstehen den Unternehmen nicht unerhebliche Kosten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hierzu eine vernünftige Regelung zur gesetzlichen Anknüpfung der noch zu beschließenden Verordnung an das TKG vor. Im Hinblick auf die im nächsten Jahr anstehende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung haben die Koalitionsfraktionen bereits im Bundestagsbeschluss vom 16. Februar dieses Jahres deutlich gemacht, dass wir eine angemessene Entschädigung der Unternehmen sicherstellen werden. Dies will ich noch einmal bekräftigen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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In der aktuellen Debatte hat die Frage, ob und inwieweit neue Märkte im Bereich der Telekommunikation reguliert werden sollen, eine besondere Bedeutung. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, insbesondere Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen entsprechende Investitionen für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freigestellt werden, um dem Investor die notwendige Planungssicherheit zu geben.
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Was ist der neue Markt?
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Dies soll jedoch nur für solche Investitionen gelten, durch die neue Märkte entstehen. Herr Kollege Otto, es handelt sich nicht um eine Lex Telekom,
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Ich erinnere an die Koalitionsvereinbarung
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sondern um ein Gesetz, das wir allgemein gültig formulieren müssen und das entsprechende Anforderungen enthält.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Jetzt lügen wir uns nicht in die Tasche
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Ganz wichtig ist, dass es keinesfalls darum geht, Regulierung prinzipiell infrage zu stellen. Im Gegenteil, gerade die Regulierung im Telekommunikationsmarkt war und ist eine echte Erfolgsgeschichte. Die gesetzlich verankerten Maßnahmen der Regulierungsbehörde, also der Bundesnetzagentur, haben in entscheidendem Maße dazu beigetragen, dass wir im Telekommunikationsmarkt einen funktionierenden Wettbewerb haben, durch den die Kunden erheblich profitieren, insbesondere durch dramatisch gesunkene Preise für das Telefonieren oder für das Surfen im Internet.
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Dann brauchen wir doch nicht einzugreifen
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Dennoch sind die Umsatzerlöse im TK-Bereich seit Beginn der Liberalisierung deutlich gestiegen, nicht zuletzt deshalb, weil Innovationen und neue Produkte hinzugekommen sind. Der Wettbewerb funktioniert also und wir wollen ihn erhalten.
- [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Dann darf man auch keine Ausnahme machen
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Gerade weil die Regulierung in Deutschland jedoch so erfolgreich ist, gibt es an einer anderen Stelle ein Problem, über das wir reden müssen, nämlich bei einem neuen, gerade erst entstehenden Markt, der zunächst hohe Investitionen in neue Infrastrukturen erfordert. Hier ist das Gleichgewicht zwischen dem Risiko einerseits und dem möglichen Ertrag für das Unternehmen andererseits fraglich. Für das investierende Unternehmen lohnt sich das Investment möglicherweise nicht, wenn es sofort reguliert wird. Denn Regulierung bedeutet erheblich geringere Möglichkeiten, für ein neues Produkt einen guten Preis zu erzielen. In einem neuen Markt liegt das spezifische Investitionsrisiko gerade darin, dass sich die Akzeptanz der neuen Produkte erst erweisen muss und sich nur schwer abschätzen lässt.
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Wo sind denn die neuen Produkte?
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Dies kann letzten Endes den Vorteil einer solchen Investition von vornherein infrage stellen. Die Konsequenz wäre – ich weiß nicht, ob Sie das wollen –: Das Unternehmen investiert gerade nicht und es entstehen keine neuen Arbeitsplätze. Diese Folge gilt es zu vermeiden. Aus diesem Grunde sieht bereits der europäische Rechtsrahmen vor, dass in Bereichen neuer Märkte zunächst nicht reguliert wird, um Investitionen nicht zu behindern. Ich finde es schade, dass das in der öffentlichen Diskussion und leider auch von manchen Diskutanten, Herr Otto, übersehen wird. Genau darum geht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der neue § 9 a des TKG sieht vor, dass neue Märkte nur dann in die Marktregulierung einbezogen werden sollen, wenn ansonsten ein nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt langfristig behindert würde. Damit ist das Spannungsverhältnis, um das es hier geht, beschrieben.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Video der Rede von Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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