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51. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Wolfgang Spanier (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns einig,
- [Zuruf] Ursula Heinen-Esser (CDU/CSU): Nicht alle
dass die wachsende Überschuldung privater Haushalte eine Besorgnis erregende Entwicklung darstellt. Wir sind uns sicherlich auch alle über die Bedeutung der Schuldnerberatungsstellen in unserem Land einig, die wirklich eine hervorragende Arbeit leisten. Es ist gerade darauf hingewiesen worden, dass es seit 1999 das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt. Das heißt, dass es auch für einen privaten Schuldner tatsächlich die Möglichkeit gibt, nach mehreren Jahren redlichen Verhaltens – ich nenne es einmal so – die Restschuld erlassen zu bekommen und einen neuen Start ins Leben zu unternehmen. Seit 1999 sind immerhin 2 00000 Anträge auf Aufnahme dieses Verfahrens gestellt worden. Die ersten – das dauert ja eine gewisse Zeit – sind bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Anträge. Im letzten Jahr waren es 66000. Insgesamt hat also die Akzeptanz dieses Verfahrens, das in der Zeit von Rot-Grün auf den Weg gebracht wurde, eine erfreuliche Entwicklung genommen. Wir sind uns nicht einig, was den Antrag der Fraktion Die Linke betrifft.
- [Zuruf] Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Bedauerlich
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Ich bin Frau Schieder sehr dankbar, dass sie in ihrer ersten Rede hier im Deutschen Bundestag die Sache auf den Punkt gebracht hat.
- [Zuruf] Mechthild Rawert (SPD): Das kann sie sehr gut
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Sie hat nämlich festgestellt, dass der Bund in diesem Bereich – das ist schlicht und einfach eine verfassungsrechtliche Beurteilung – für die Finanzierung nicht zuständig ist. Er darf ein solches Gesetz nicht erlassen. Der Bund ist auch nicht zuständig für die Finanzierung von Verfahrenswegen. Das fällt nun einmal in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Man muss klar sagen, dass es sich nicht um ein Abwiegeln des Problems, sondern um eine Tatsache handelt, um die wir nicht herumkommen. Der Bundesgesetzgeber sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die er zuständig ist. In diesem Punkt möchte ich Frau Höfken voll und ganz unterstützen. Es liegen in diesen Wochen einige wichtige Gesetzgebungsvorhaben an, die eine deutliche Verbesserung bewirken können. Ich nenne zum Beispiel eine vereinfachte Entschuldung völlig mittelloser Personen, aber auch eine effektivere und einfachere Gestaltung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ferner gibt es die Sicherung der privaten Altersvorsorge von Selbstständigen, die in die Insolvenz gehen. Diese soll bei einem Konkurs, wenn ich das einmal so salopp sagen darf, nicht über die Wupper gehen. All das sind wichtige Vorhaben. In der Tat haben wir an dieser Stelle eine Bringschuld. Es ist sicherlich Aufgabe der Regierung und des Parlaments, in den nächsten Wochen und Monaten diese Vorhaben umzusetzen. Ich glaube, auf diesen Kern sollten wir im Deutschen Bundestag unsere Überlegungen konzentrieren. Lieber Herr Goldmann, das Thema hat nichts mit der Mehrwertsteuererhöhung und auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun,
- [Zuruf] Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Doch
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für den ich mich persönlich sehr einsetze. Wir sollten die Thematik Schuldnerberatung, um die es heute geht, nicht zum Vorwand für allgemeinpolitische Ausführungen nehmen.
- [Zuruf] Hans-Michael Goldmann (FDP): Ist die Mehrwertsteuererhöhung eine Belastung für diese Menschen oder nicht?
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Wir sollten uns auf das konzentrieren, um was es heute wirklich geht. Lassen Sie mich zum Schluss etwas zum Thema Hauswirtschaft und Schule sagen. Ich war fast 2 5 Jahre Lehrer. Wir müssen wirklich aufpassen, dass wir nicht die Verantwortung für die Lösung aller gesellschaftlichen Probleme in die Schule verlagern und sozusagen für jedes Problem ein neues Schulfach fordern.
- [Beifall] FDP
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Ich glaube, das ist wirklich der falsche Lösungsweg. Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht über die Zuständigkeit von Bund und Ländern reden. Aber ich will darauf aufmerksam machen, dass das Familienministerium bereits seit Jahren Unterrichtshilfen für Lehrerinnen und Lehrer genau zu dieser Problematik anbietet. Schönen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Hans-Michael Goldmann (FDP): Ich denke, das ist Ländersache
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Damit schließe ich die Aussprache. Zwischen den Fraktionen ist Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16 / 1544 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden?–Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte – Drucksache 16 / 2 496 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Es ist hierzu verabredet, eine halbe Stunde zu debattieren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann.
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Achim Großmann (SPD)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bauplanungsrecht ist zentraler Pfeiler einer funktionsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung: Es schafft die Basis für Investitionssicherheit und solide Wirtschaftsbedingungen ebenso wie für Wohnen, sozial gerechte Infrastruktur und für eine lebenswerte Umwelt. Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung zentrale Anliegen der Stadtentwicklung auf. Die Herausforderungen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels konzentrieren sich besonders in den Städten und Gemeinden. Dies erfordert die Orientierung der Siedlungsentwicklung auf die Innenstädte, auf die Wiederherstellung und die Sicherung funktionsfähiger, urbaner Stadtzentren und -quartiere sowie die zügige Durchführung notwendiger Anpassungsmaßnahmen. Besonders dringlich ist auch die Stärkung des Arbeitsmarktes. Spürbare Fortschritte bedürfen einer Stärkung von Investitionen und der Generierung neuen wirtschaftlichen Wachstums gerade in den Städten. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist es daher, dass Planungsverfahren der Innenentwicklung beschleunigt durchgeführt werden können. Auch das ist ein Ziel der Koalitionsvereinbarung, in der festgelegt wurde, das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben – vor allen Dingen in Bezug auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung – zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird es zu einer spürbaren Beschleunigung bei der Aufstellung solcher Bebauungspläne kommen, die Baurechte im besiedelten Bereich der Kommunen schaffen. Die künftige Formel im Städtebaurecht lautet: schnelle und konzentrierte Verfahren bei Investitionsvorhaben der Innenentwicklung, Verfahren nach den allgemeinen Anforderungen und mit förmlicher Umweltprüfung dagegen insbesondere für Vorhaben auf der grünen Wiese. Dies beschleunigt Investitionsvorhaben an städtischen Standorten und vermeidet Flächenverbrauch. Durch dieses Gesetz können die planerischen Aktivitäten der Städte und Gemeinden auf die Innenentwicklung gelenkt werden. Wie sehen nun die Eckwerte dieses Gesetzes aus? Kernbestandteil des Gesetzes ist das beschleunigte Verfahren. Es ist für Bebauungspläne konzipiert, die entweder für eine Grundfläche von weniger als 2 0000 Quadratmetern – das entspricht ungefähr vier Fußballfeldern – oder nach einer umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls für eine Grundfläche von 2 0000 bis weniger als 70000 Quadratmetern Festsetzungen treffen. Hier sollen unter anderem eine zeitlich verkürzte Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung, eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, der Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung mit umfangreichen Formalien und die Möglichkeit, auch ohne vorhergehende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzugehen, für ein rasches Verfahren sorgen. Außerdem sind folgende Änderungen vorgesehen: Die Schaffung und Sicherung der insbesondere für die verbrauchernahe Versorgung bedeutsamen, zentralen Versorgungsbereiche in Städten und Gemeinden, soll auch im Interesse der Stärkung der Innenstädte, durch ein neues Instrument verbessert werden. Der Abschluss von Sanierungsverfahren soll erleichtert und beschleunigt werden. Die Handhabung des Vorhaben- und Erschließungsplanes soll zur weiteren Stärkung der Innenentwicklung verbessert werden. Im Interesse der Rechtssicherheit schließlich sollen die Fristen zur Geltendmachung von Fehlern der Bebauungspläne und die Fristen für Normenkontrollverfahren generell auf ein Jahr verkürzt werden und die Bürgerbeteiligung ernster genommen werden. Der Gesetzentwurf hat bei den damit bisher befassten Fachgremien großen Rückhalt gefunden. Das sind die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaftsverbände und die übrige Fachöffentlichkeit. Der Bundesrat wird sich morgen in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. In den letzten Monaten haben wir die Gesetzesänderungsvorschläge an einige Gemeinden und Städte mit der Bitte weitergeleitet – das ist schon Tradition, wenn wir das Baugesetzbuch ändern –, Planspieledurchzuführen, also mit dem neuen Gesetzeswerk sozusagen schon zu arbeiten und uns dann Defizite und auch Stärken des Gesetzentwurfes zu benennen, damit wir wie in früheren Gesetzgebungsverfahren darauf reagieren können. Wir haben also, so glaube ich, nicht nur den Gesetzentwurf gut vorbereitet, sondern auch erste Erfahrungen, die in einigen Gemeinden und Städten gesammelt worden sind, berücksichtigt. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf vor, der aus meiner Sicht wirklich gut vorbereitet ist. Ich hoffe, dass dadurch eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfes möglich wird. Das Gesetzgebungsverfahren ist von der Bundesregierung so vorbereitet, dass das Gesetz noch zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, damit die von ihm ausgehenden investiven Impulse bald zum Tragen kommen können. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Patrick Döring (FDP)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, zur beschleunigten Diskussion über den Gesetzentwurf wollen wir als FDP-Fraktion sehr gerne beitragen. Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung. Ich denke, das politische Umfeld, in dem sich diese Diskussion heute abspielt, ist ausgesprochen vorteilhaft. Wir, zumindest die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, können den Trend zurück in die Stadt, zu neuer Zentralität und Urbanität fast mit Händen greifen, wenn wir sehen, was dazu alles auf unseren Schreibtisch kommt. Deshalb ist es gut, dass dieser Trend jetzt mit einer Beschleunigung der Planungsverfahren unterstützt wird. Als letzte Woche der Kongress der Stiftung „Lebendige Stadt“ in Essen stattfand, konnte man in sehr vielen Gesprächen feststellen, dass die Kommunen diesem Trend intensiv nachkommen, in dem sie eine Nachverdichtung vornehmen und die Städte attraktiver machen. Deshalb sind die Ansätze, die dieser Gesetzentwurf zeigt, aus unserer Sicht unterstützenswert.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
Insbesondere die von Ihnen angesprochene Verkürzung der Einspruchsfristen ist positiv. Im Zusammenhang mit der Planungsbeschleunigung haben wir im Ausschuss noch ein anderes Thema auf der Tagesordnung. Wir werden sehen, ob wir das genauso gut und solide hinbekommen wie in diesem Fall. Auch die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung bezüglich des Einspruchs gegen bestehende Bebauungspläne von denjenigen, die schon während der Aufstellungszeit genug Gelegenheit hatten, Einspruch einzulegen, ist ausgesprochen positiv. Das sage ich auch vor dem Hintergrund meiner kommunalpolitischen Praxiserfahrungen. Der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bei den von Ihnen genannten Vorhaben ist gut. Auch das unterstützen wir. Deshalb will ich nur drei Punkte ansprechen, die wir aus unserer Sicht in den bevorstehenden Ausschussberatungen intensiv besprechen sollten. Da lässt sich vielleicht einiges klären. Der erste Punkt betrifft die Frage, was eigentlich eine Innenentwicklung ist. Einige aus der Stadtbauratszene, mit denen ich gesprochen habe, fragen: Sind damit denn auch die Stadtteilquartiere gemeint? Wie weit außen kann „innen“ sein? Ich denke, dass wir das in den Ausschussberatungen in bewährt guter Form klären können.
- [Beifall] FDP
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Der zweite Punkt, der uns zumindest diskussionswürdig erscheint, ist die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, dieses beschleunigte Planungsverfahren bei Nachverdichtungen von Wohnquartieren grundsätzlich anzuwenden, und zwar unabhängig von der Frage, ob es sich um innen oder außen handelt. Im Zusammenhang mit der nachhaltigen Stadtentwicklung wollen wir alle die Lückenbebauung stärker forcieren. Auch darüber können wir im Ausschuss sorgfältig diskutieren. Der dritte Punkt, den meine Fraktion ansprechen möchte, ist – auch Sie haben das angesprochen –, dass bei laufenden Sanierungsverfahren zukünftig nachträglich Fristen verkürzt werden können. Gelegentlich haben wir bei denjenigen, die nicht so schnell sanieren können, weil sie die dafür notwendigen Mittel nicht haben, die Sorge vernommen, dass ihnen über dieses Verfahren zusätzlicher Druck gemacht wird, dem sie nicht standhalten können. Ich denke, dass wir diese Sorge im Rahmen der gemeinsamen Beratungen ausräumen können. Bei alledem, was an dem Gesetz richtig und gut ist, muss man, wenn man etwas weiter in das politische Umfeld schaut, feststellen – lassen Sie mich auch das sagen–, dass es in diesem Haus und im politischen Spektrum Tendenzen gibt, die für die nachhaltige Stadtentwicklung sowie für die Schaffung von mehr Urbanität und Zentralität nicht gut sind. Das betrifft zum Beispiel die zuletzt auf dem so genannten Zukunftskongress der Grünen geführte Diskussion über eine Citymaut. Die Menschen werden nicht in die Städte ziehen, um dort zu wohnen, zu leben und zu arbeiten, wenn man es teurer macht –oder gar verbietet –, mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Eine neue Zentralität, eine nachhaltige Stadtentwicklung und mehr Urbanität werden wir nicht erreichen, wenn wir Fahrverbotszonen errichten. Deshalb müssen wir sehr genau darauf achten, dass wir den positiven Trend in unseren Städten, der zu mehr Urbanität führt, nicht dadurch stören, dass wir diejenigen, die sich zur Stadt bekennen, die in der Stadt leben, arbeiten und wirtschaften wollen, mit zusätzlichen Belastungen und Erschwernissen, insbesondere beim PKW-Verkehr, konfrontieren. Eines ist klar: Die individuelle Mobilität auch dieser Menschen muss gewährleistet sein. Jeder, der weiß, was in unseren Städten täglich los ist, beispielsweise beim Lieferverkehr, erkennt, dass Fahrverbotszonen kein Weg zu mehr Urbanität sind. Herzlichen Dank.
- [Beifall] FDP
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Peter Götz (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Vorbereitung zum Koalitionsvertrag haben wir uns lange überlegt, ob es klug und richtig ist, in dieser Legislaturperiode das Bau- und Planungsrecht erneut in die Hand zu nehmen, zumal vor gut zwei Jahren mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau in einer umfassenden Novellierung des Baugesetzbuches eine Reihe von Vereinfachungen und Beschleunigungen beschlossen worden ist. Vieles spricht dafür, das Baugesetzbuch, dessen Umsetzung im Verwaltungsvollzug lange Vorläufe benötigt, nicht alle paar Jahre zu verändern. Dennoch war es richtig, dass wir vor einem Jahr im November in der Koalitionsvereinbarung das Ziel verankert haben, Planungsvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte und Gemeinden zu erleichtern. Für die Union möchte ich dankbar anmerken, dass die seit Jahrzehnten bei Veränderungen im Bau- und Planungsrecht bewährte Tradition der Planspiele – Herr Staatssekretär Großmann hat es angesprochen – auch bei diesem Gesetz angewandt worden ist und so gemeinsam und in enger Abstimmung mit ausgewählten Kommunen bereits frühzeitig die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen getestet worden sind. Das soll uns ermutigen, dies auch in Zukunft bei anstehenden Änderungen auf diesem Gebiet zu tun. Ich würde mir wünschen, dass wir Vergleichbares auch bei anderen Gesetzen, also nicht nur im Planungsrecht, schaffen.
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Wie wahr
Durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel stehen wir nicht nur vor großen gesellschaftspolitischen, sondern auch vor erheblichen stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Herausforderungen. Die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Wir wollen und brauchen in unserem Land starke Städte und Gemeinden. Deshalb ist es nur konsequent, im Rahmen unserer parlamentarischen Zuständigkeit die Bedingungen dafür weiter zu verbessern. Damit meine ich die finanziellen Rahmenbedingungen genauso wie die städtebaulichen, über die wir heute reden. Mehr denn je müssen wir uns auf die Wiederherstellung und Sicherung funktionsfähiger urbaner Stadtquartiere konzentrieren. Wir alle wissen: Die Wiederbelebung innerörtlicher Industrie-, Bahn- oder auch Konversionsbrachen ist für alle Beteiligten – egal an welcher Stelle sie stehen – erheblich anstrengender als das Bauen auf der grünen Wiese.
- [Zuruf] Renate Blank (CDU/CSU): Richtig
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen wir zentrale, kommunale Anliegen einer modernen Stadtentwicklung auf. Wir erreichen damit eine investitionsfreundlichere lokale Politik. Wir bauen unnötige Bürokratie ab, fördern urbane Zentren, sichern die verbrauchernahe Versorgung und ermöglichen gleichzeitig eine nachhaltige Stadtentwicklung. Durch die Reaktivierung der Innenstädte und Stadtteilzentren werden die Orte sozialer und kultureller Begegnungen gestärkt und die Lebensqualität erhöht. Es geht auch um die Sicherstellung wohnortnaher Versorgung, die im Hinblick auf die geringere Mobilität vor allem älterer Menschen besonders geschützt werden muss. Wir fördern so die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat. Wir geben durch die Einführung beschleunigter Bebauungsplanverfahren für ausgewählte Projekte den Gemeinden ein Instrument an die Hand, das der Aufforderung unseres Bundespräsidenten „Vorfahrt für Arbeit“ gerecht wird. Mit dem neuen § 13 a erhalten die Kommunen die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, wenn er der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient. Nachdem bei der Innenentwicklung europarechtlich keine Notwendigkeit für eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem damit verbundenen aufwendigen Verfahren einschließlich Umweltbericht besteht, ist es folgerichtig, darauf zu verzichten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Wir sollten nicht mehr, sondern weniger Bürokratie einfordern. Ich halte es durchaus für angemessen, bei innerörtlichen Projekten auf einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu verzichten, soweit nicht eine Grundfläche von 2 0000 Quadratmetern – Herr Staatssekretär Großmann hat es angesprochen – überschritten wird und wenn dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Auch die beabsichtigten Vereinfachungen im unbeplanten Innenbereich machen viel Sinn. Dies führt dazu, dass die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke weiter verringert wird. Damit wird ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrages umgesetzt. Vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen sind wir klug beraten, innerörtliche Strukturen zu stärken. Innenentwickung und Nachverdichtung durch kleinteilige Ergänzung des Siedlungsbestandes bieten neben ökologischen Motiven auch Kostenvorteile gegenüber größeren Siedlungserweiterungen und bauen gleichzeitig einer innerörtlichen Verslumung entgegen. Solche Vorhaben können mit den Mitteln der Städtebauförderung, sei es aus dem Stadtumbauprogramm oder dem Programm „Soziale Stadt“, begleitet werden und können zusätzlich helfen. Herr Döring, wenn ich von Innenstadtentwicklung rede, meine ich nicht nur Stadtzentren und historische Altstädte, sondern genauso Großsiedlungen und Ortskerne kleinerer Gemeinden.
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Meine ich auch Die Frage ist, ob Sie es richtig formulieren
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Ich denke, da sind wir uns einig. Vielleicht sollte man dies noch deutlicher herausstreichen. Wir sollten auch deutlich machen, dass der Begriff der Innenentwicklung nicht zu eng gefasst wird.
- [Beifall] Patrick Döring (FDP)
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Möglichst viele Kommunen und Investoren sollen diese Neuregelungen nutzen können. Auch die vorgesehenen Änderungen beim Abschluss von Sanierungsverfahren werden zu einer wesentlichen Erleichterung für Städte mit Sanierungsgebieten führen. Gerade die Erhebung von Ausgleichsbeträgen, vor allem bei lang andauernden Sanierungsmaßnahmen und stagnierenden oder gar sinkenden Bodenwerten, ist ein Relikt aus dem Städtebauförderungsrecht der 70 er-Jahre, das heute zu Recht infrage gestellt werden muss. Ich selbst stand vor 2 5 Jahren vor der leidvollen Aufgabe, nach Abschluss einer Innenstadtsanierung ein Sanierungsverfahren abzurechnen. Es war so gut wie nicht möglich, das einigermaßen gerecht zu machen.
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Richtig
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Wenn es jetzt gelingt, den Abschluss von Sanierungsverfahren durch vereinfachte Abrechnungsregeln zu erleichtern und von überflüssiger Bürokratie zu befreien, werden viele Menschen in den Rathäusern, aber auch in den Aufsichtsbehörden dafür dankbar sein und aufatmen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen. Die vorgesehenen Vereinfachungen und Beschleunigungen führen zu Kostenentlastungen bei den Kommunen und zu einer Entbürokratisierung in zentralen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Schon allein deshalb ist es ein gutes Gesetz. Wir sollten es zügig beraten, damit es bald in Kraft treten kann. Herzlichen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Dorothée Menzner (DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier einen Gesetzentwurf, mit dem die Regierung dreierlei erreichen will: entbürokratisieren, Verfahren beschleunigen und diese vereinfachen. Aber wie sagte ein Mitarbeiter einer Bauverwaltung dazu? Ich zitiere: Es bahnt sich ein gesetzgeberischer Salto rückwärts an, der die an der Bauleitplanung Beteiligten in vergangen geglaubte Zeiten zurückzuwerfen droht – mit neuen Widersprüchen, neuen Fragen und neuen Unsicherheiten im Vollzug. Wir, die Linke, setzen da noch eins drauf. Heidrun Bluhm, unsere wohnungspolitische Sprecherin, und ich sind uns einig: Der Kern dieses Gesetzes ist vollkommen kontraproduktiv.
- [Zuruf] Manfred Grund (CDU/CSU): Unglaublich
Da inszenieren Sie einen völlig neuen Plantyp, den – wir haben es gehört – Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Folge ist – auch das wurde eben schon angesprochen –: Bei allen Grundstücken bis zu einer Größe von vier Fußballfeldern werden die Bebauungspläne pauschal von Umweltprüfungsverfahren freigestellt.
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Ja, ist doch richtig
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Dabei ist jedem, der sich nur im Entferntesten einmal mit Planung befasst hat, klar: Die Bedeutung einer Fläche für Wohnumfeld oder Stadtraum kann nicht an der Größe gemessen werden.
- [Beifall] DIE LINKE
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Ist es Ihnen so wichtig, Flächen zu verplanen, zu verbauen, zu versiegeln, immer getreu dem Motto: Rendite vor Nachhaltigkeit, Profit vor Lebensqualität?
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Was haben Sie denn für ein Bild von kommunalen Mandatsträgern?
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Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetz zustimmen, dann geben Sie damit innerstädtisches Grün zur Bebauung frei. Die Linke meint, in einer Zeit, in der für immer mehr alte oder finanzschwache Menschen nur das unmittelbare Wohnumfeld übrig bleibt, sollten wir mit freien Flächen sorgsam umgehen. Kolleginnen und Kollegen, ich möchte außerdem noch anmerken: Das Gesetz, das wir hier debattieren, widerspricht dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzes an EU-Richtlinien vom Juni 2 004. Damals wurde die Umweltprüfung in die Bauleitplanung eingeführt. Nun schafft die Koalition Verwirrung und tritt sogar die Rechtsprechung mit Füßen. Der Europäische Gerichtshof hat klipp und klar festgestellt, dass es nicht zulässig ist, Schwellenwerte auf der Grundlage von Grundstücksgrößen festzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts gegen behutsame Nachverdichtung; aber ich frage mich, wie wir mit diesem Gesetz den Flächenfraß mindern wollen, wenn wir in Versuchung geraten, das letzte innerstädtische Grün zuzubauen. Hat sich die Bundesregierung nicht dazu verpflichtet, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2 02 0 deutlich zu verringern, von heute 130 auf dann 30 Hektar pro Tag? Gehen wir einmal davon aus, der vorliegende Gesetzentwurf würde in Kraft treten. Damit würden Sie nach unserer Überzeugung nichts erreichen. Wir werden mit Klagen rechnen müssen, weil die Widersprüche zum EU-Recht offensichtlich sind. Wir regen daher an, diesen Gesetzentwurf zu überarbeiten, und melden an dieser Stelle zwei Verbesserungsvorschläge an: Erstens. Auf Umweltprüfungen kann nur unter definierten Bedingungen verzichtet werden, nicht pauschal. Zweitens. Den Gemeinden dürfen wichtige Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand genommen werden.
- [Zuruf] Peter Götz (CDU/CSU): Die kriegen doch neue
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Die Gemeinden machen doch den Bebauungsplan
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Wer auf Kompensationspflichten verzichtet, wird den Flächenfraß nicht mindern und die Stadtentwicklung nicht verbessern. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion Die Linke diesen Gesetzentwurf ab. Er ist nicht geeignet, den Flächenverbrauch zu verringern, Bebauungsverfahren zu beschleunigen oder unsere Städte lebenswerter zu machen. Vielen Dank.
- [Beifall] DIE LINKE
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