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Offene Plenarprotokolle

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51. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich hat die Regierung Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Århuskonvention und der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. Ich bin mir aber sicher: Hätte die EU nicht bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wären selbst die vorliegenden Gesetzentwürfe nicht zustande gekommen. Ich hätte mir von Regierungsseite und von Koalitionsseite ein bisschen mehr Selbstkritik gewünscht und nicht nur die Suche nach Ausreden. Die Gesetzentwürfe machen eines deutlich: Sie haben die Intention, dass Deutschland in diesen Bereichen europäisches Schlusslicht bleibt. Aber nicht nur das – es wurde schon angesprochen –: Mit diesen Gesetzentwürfen brechen Sie sogar Ihren Koalitionsvertrag, in dem Sie erklärten, EU-Richtlinien eins zu eins umzusetzen. Wie Umweltverbände jetzt feststellten, sind Ihre Gesetzentwürfe allenfalls eine Einszunull-Komma sechs-Umsetzung. Worum geht es konkret? Sinn der Århuskonvention und der daraus abgeleiteten Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden an umweltrelevanten Entscheidungen zu verbessern und ihnen besseren Zugang zu Gerichten zu gewähren. Davon ist in Ihren Gesetzentwürfen nicht viel übrig geblieben. Im Gegenteil, Ihre Gesetzentwürfe zeigen, welch geringen Stellenwert Sie der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger beimessen. Kollege Jung, ich muss Ihnen eins sagen: Für mich waren die Bürgerinnen und Bürger nie Bittsteller beim Staat. Für mich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die sich das Gremium Staat geben, um ihre Ziele durchzusetzen. Den Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinie haben Sie über die Grenze des rechtlich Zulässigen hinaus ausgereizt. Zum Beispiel soll es keine Erweiterung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, vor Gericht zu ziehen, geben. In Deutschland wird es den Bürgerinnen und Bürgern deshalb auch weiterhin nur dann möglich sein, den Klageweg zu beschreiten, wenn sie persönlich betroffen sind. Wird also ein angrenzendes Naturschutzgebiet abgebaggert, ist der Klageweg versperrt. Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht nur bei drittschützenden Tatbeständen. Verbände, die sich für Umweltbelange einsetzen, können damit auch zukünftig nicht gegen Verstöße gegen den Naturschutz, den Tierschutz oder den Klimaschutz klagen.

  • [Beifall] Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)

Zur Verdeutlichung: Bisher ist die Verbandsklage nur im Bundesnaturschutzgesetz geregelt; das wurde schon angesprochen. Klimaschutz, Tierschutz und die ökologische Intaktheit der Flüsse fallen nicht darunter. Eine Klagemöglichkeit auf diesen Gebieten ist somit nicht gegeben. Aber selbst das Bundesnaturschutzgesetz wird dank der Föderalismusreform, die Sie vor wenigen Wochen im Eiltempo hier durchgezogen haben, bald das Papier nicht mehr wert sein, auf dem es steht. Denn mit Ihrer Föderalismusreform haben Sie die Zuständigkeit für den Naturschutz und damit auch die Verbandsklage den Ländern übertragen. Wenn man sich die Kampagnen gegen Umweltverbände in einigen Bundesländern anschaut, braucht man kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass die Verbandsklage bald der Vergangenheit angehören wird. Deshalb wird Ihr Gesetzentwurf unter Umständen zu der absurden Situation führen, dass die Naturschutzverbände künftig zwar gegen die Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern klagen können, aber gerade nicht mehr in Naturschutzangelegenheiten. Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen bleibt Deutschland bei den Klagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände in Umweltangelegenheiten europäisches Schlusslicht. So bringen Sie Deutschland – was Sie immer wieder propagieren – nicht nach vorne. Deshalb lassen Sie uns die Chance nutzen und Deutschland vom letzten Platz wenigstens ins Mittelfeld zurückholen. Ich fordere Sie auf: Setzen Sie die Richtlinie wenigstens eins zu eins um und bleiben Sie Ihrem Koalitionsvertrag treu! Glauben Sie mir: Es fällt mir schwer genug, Sie an die Einhaltung Ihres Koalitionsvertrages zu erinnern.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Das steht gar nicht im Koalitionsvertrag

Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das Wort hat jetzt die Kollegin Sylvia Kotting-Uhl von Bündnis 90 / Die Grünen.

Herr Präsident! Minister Gabriel! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt, warum wird sie praktiziert und wer ist diese Öffentlichkeit, die beteiligt werden soll? Demjenigen, der etwas plant, der investieren will, etwas unternehmen will, ist sie oft eher lästig – das ist dann die berühmte „Bürokratie“, die man abschaffen muss, oft auch die „unnötige Bürokratie“, Herr Jung –, eine Spezies, die mitreden will, obwohl sie von der Hauptsache: der Unternehmung, der Planung, dem, worum es eigentlich geht, gar nichts versteht. Aus dieser Perspektive ist es sinnvoll, es mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zu übertreiben. Diesem Anspruch wird die Koalition mit ihrem Antrag –das sehe ich ganz anders als Sie, Herr Meierhofer – durchaus gerecht. Dulden wir die Öffentlichkeit, informieren wir sie, gewähren wir ihr Einblick – aber auch nicht viel mehr. Eine solche Sicht der Dinge vernachlässigt zwei wichtige grundsätzliche Wahrheiten und macht es den viel umworbenen Investoren nicht einfacher, sondern letztlich schwerer. Erste Wahrheit. Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger – diese organisieren sich manchmal auch in Feierabendvereinen, Herr Jung – wissen oft mehr über ihre direkte Umwelt, über die vorhandene Pflanzen- und Tierwelt, als es jeder Planer oder Verwaltungsmitarbeiter wissen kann.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das heißt, durch die Öffentlichkeitsbeteiligung können wichtige Aspekte in die Planungsprozesse eingespeist und damit die Entscheidungsgrundlagen für Planungsabwägungen fundiert verbreitert werden. Der Investor kann frühzeitig Unwägbarkeiten und Alternativmöglichkeiten erkennen, die ihm die Planung erleichtern. Das hilft, Kosten zu sparen, wenn er dies nutzt. Zweite Wahrheit. Eine richtige und weit reichende Öffentlichkeitsbeteiligung hilft, die Akzeptanz für das Vorhaben und für das Verwaltungshandeln zu steigern, wenn das Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten organisiert wurde.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir wissen: Akzeptanz ist die beste Konfliktprävention. Deshalb ist es richtig, dass diese Beteiligung gemäß der europäischen Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig und umfassend genug vorgesehen ist, dann nämlich, wenn noch alle Optionen offen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ignorieren Sie diese grundlegenden Einsichten Europas ein Stück weit. Ich will nicht behaupten, dass alles, was von Europa kommt, immer der Weisheit letzter Schluss ist. Aber Europa hat gute und weise Ziele. Eines dieser Ziele ist es, eine Union moderner demokratischer Bürgerinnen und Bürger zu bilden. Moderne Bürgerinnen und Bürger wollen beteiligt werden. Sie wollen sehen, dass es sich lohnt, sich zu engagieren – von mir aus auch in einem Feierabendverein –, und dass durch dieses Engagement Verbesserungen erreicht werden können. Jetzt noch einige Worte zu den Änderungsanträgen der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat. Mit 2 2 der 2 3 Änderungsanträge wollen Sie die Standards für die Öffentlichkeitsbeteiligung noch einmal absenken, obwohl Sie schon mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Anforderungen von Europa kaum genügen können. So, meine Damen und Herren von der Union, kommen wir nicht zu einem modernen Europa mit mündigen Bürgern.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sie demonstrieren hier leider eine Unfähigkeit zu modernen Reformen. Sie verkennen, wie dringend wir den mündigen Bürger und die mündige Bürgerin brauchen. Mit Ihrer Politik des Misstrauens gegenüber der Öffentlichkeit tragen Sie wenig dazu bei, unser Land für den Weg in die Zukunft fit zu machen. Im Gegensatz dazu werden wir im entsprechenden Ausschuss Änderungsanträge vorlegen, mit dem der Geist von Århus wieder belebt wird. Danke schön.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Matthias Mierschvon der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle kann man wieder einmal sehr gut den Ausspruch unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck zitieren, dass ein Gesetzentwurf nie so aus dem Bundestag herauskommt, wie er eingebracht wurde. Wir haben heute die unterschiedlichen Sichtweisen wahrgenommen. Ich glaube, wenn wir alles zusammentun, werden wir zu einem guten Ergebnis kommen. An die Opposition gerichtet, die in diesem Fall wieder einmal nicht einheitlich stimmt,

  • [Zuruf] Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bei Ihnen

muss man sagen: Frau Kotting-Uhl, es ist gut, dass Sie zumindest anerkannt haben, dass man die Dimension dieses Gesetzentwurfes als historisch bezeichnen kann. Bundesminister Gabriel hat zu Recht ausgeführt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie ein Verbandsklagerecht mit diesen Möglichkeiten, mit dieser Reichweite gegeben hat.

  • [Beifall] SPD

Wenn wir uns darüber hinaus anschauen, wie weit die gerichtliche Kontrolle der Überprüfung gehen kann, dann stellen wir fest, dass erstmals in das Gesetz hineingeschrieben wird, dass es bei bestimmten Verfahrensverletzungen zwingend zu einer Aufhebung kommt. Das wird zu einer elementaren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führen; denn das Bundesverwaltungsgericht hat bislang nur gefordert, dass nachgewiesen wird, dass die Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre. Insofern glaube ich schon, dass das Gesetzeswerk, das wir heute beraten, ein Meilenstein ist. All diejenigen, die immer sagen, dass sie das Europarecht in diesem Bereich eins zu eins umsetzen wollen, lade ich dazu ein, sich dies einmal genau anzuschauen. Es hat keinen Sinn – auch wenn wir den zeitlichen Druck haben –, ein Gesetz zu verabschieden, das ein neues Verletzungsverfahren oder ein neues Klageverfahren zur Folge hat, das die Bundesrepublik Deutschland verliert. Es ist sinnvoll, sich einmal die Ziele des Gesetzes vor Augen zu führen. Zum ersten Mal ist es nicht der Dritte, der in seinen Rechten verletzt sein muss; es ist vielmehr die breite Öffentlichkeit, die ihre Rechte geltend machen kann. Dabei kann es beispielsweise um einen wichtigen Aspekt der Nachhaltigkeit gehen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit man Verfahrensfehler nicht nur individuell rügen kann. – Wenn man diese Zielsetzung des Gesetzes betrachtet und berücksichtigt, dass ein breiter Zugang zu den Gerichten gefordert wird, muss man sich zwei Punkte sehr genau anschauen; ich bin dem Kollegen Jung außerordentlich dankbar dafür, dass er das hier noch einmal dargestellt hat. Punkt eins: die Klagebefugnis. Wenn ein Verband die Interessen der Öffentlichkeit geltend machen soll und breiten Zugang zu den Gerichten haben soll, dann kann es aus meiner Sicht nicht sein, dass die Klagebefugnis nur auf die individuellen Rechte Dritter beschränkt wird. Vielmehr müssen dann Verbandsinteressen und die Interessen der Öffentlichkeit ebenso geltend gemacht werden dürfen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Punkt zwei. Wenn wir uns die gegenwärtige europäische Rechtsprechung anschauen und betrachten, wie der Europäische Gerichtshof den Umgang mit Verfahrensfehlern handhabt, dann stellen wir fest, dass er nicht nur den Grundsatz des Bundesverwaltungsgerichts gelten lässt, sondern sehr wohl auch Verfahrensfehler in den Mittelpunkt seiner Prüfung rückt. – § 2 und § 4 sollten wir uns also noch einmal sehr genau anschauen. Nun zu Ihnen, Herr Meierhofer: Transparenz ist die Grundlage dafür, dass gute Entscheidungen getroffen werden. Jeder von uns muss es aushalten, dass es eine gerichtliche Kontrolle gibt, und zwar eine weit gehende gerichtliche Kontrolle. Es stellt sich die Frage, wie wir diese Kontrolle gestalten. Als Strafrechtler sage ich: Jemand, der in Untersuchungshaft sitzt, muss innerhalb von sechs Monaten angeklagt worden sein. Warum ist es uns nicht möglich, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ähnliche Organisationsabläufe vorzuschreiben? Da sind natürlich auch die Länder gefordert. All das spielt eine Rolle genauso wie die Frage, inwieweit wir den Streitwert mit berücksichtigen; denn viele Verbände sind nicht in der Lage zu klagen, weil sie das Prozessrisiko nicht eingehen können. Das alles sind Punkte, die wir hier nach der ersten Lesung einbringen können. Nach den Redebeiträgen von Ihnen allen glaube ich, dass es eine konstruktive Zusammenarbeit werden kann. Ich freue mich auf die Beratungen in den Fachausschüssen und lade Sie alle herzlich dazu ein. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 16 / 2 494, 16 / 2 495 und 16 / 2 497 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Überschuldung privater Haushalte wirksam bekämpfen – Drucksache 16 / 1544 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Dr. Barbara Höll von der Fraktion Die Linke das Wort.

  • [Beifall] DIE LINKE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In knapp 2 0 Minuten beginnt heute in der Bundeshauptstadt die Lange Nacht der Schuldnerberatung. Ab 18 Uhr können sich Betroffene einmal ohne die sonst übliche lange Anmeldungszeit beraten lassen. Angesichts von 12 00 Privatinsolvenzen allein von April bis Juni dieses Jahres hier in Berlin, einer 70 -prozentigen Steigerung gegenüber der Zahl vom Vorjahr, dürfte der Andrang groß sein. In Deutschland sind mehr als 3 Millionen Haushalte überschuldet; mehr als 6 Millionen Menschen sind davon betroffen. Hinter dieser Zahl verbergen sich viele Einzelschicksale. Angesichts dessen scheint die Lange Nacht der Schuldnerberatung – eingebettet in die laufende Aktionswoche – das Mindeste zu sein, was getan werden muss, um auf ein facettenreiches Problem mit weit reichenden Konsequenzen für Wirtschaft und Politik, unser aller Zusammenleben und vor allem für die einzelnen Menschen, die betroffen sind, aufmerksam zu machen. Schulden und Schuldenmachen sind in unserer Gesellschaft etwas Alltägliches. Wir sprechen aber heute über Überschuldung. Dabei geht es nicht unbedingt um große Summen. Bereits die Jahresabrechnung der Mietnebenkosten kann Menschen in die Katastrophe führen. Angesichts dauerhafter Arbeitslosigkeit, geringer Einkommen, von Krankheit und Trennungssituationen oder der Geburt von Kindern besteht oftmals kaum eine Chance für die Einzelnen, aus ihrer Situation herauszukommen. Sie sind verarmt und befinden sich in einer hoffnungslosen Situation. In meiner Heimatstadt Leipzig ist eine Steigerung der Privatinsolvenzen um 2 1 Prozent zu verzeichnen. Der Umfang der Schuldnerberatung und die Zahl der Insolvenzverfahren nehmen parallel stetig zu. Wir haben in unserer Stadt sechs Beratungsstellen. Wurden in einer Beratungsstelle im Jahr 2 001, also noch vor fünf Jahren, jährlich 42 Fälle von Privatinsolvenzen bearbeitet, so waren es im vergangenen Jahr 418 Fälle. Das wirklich Erschreckende daran ist, dass nur 2 Prozent der betroffenen Menschen über ein Einkommen verfügen, das über der Pfändungsfreigrenze liegt. Das heißt, sie haben keine Chance, aus eigener Kraft aus ihrer Situation herauszukommen. Am 16. August dieses Jahres sprang in Frankfurt an der Oder ein junger Mann aus dem fünften Stock seines Mietshauses. Er hatte 885, 2 9 Euro Mietschulden. Die Zwangsräumung war angedroht, obwohl er mehrfach seine Bereitschaft zur Mitarbeit an der Schuldentilgung signalisiert hatte. – Dies ist kein Einzelschicksal. Hinter der Zahl überschuldeter Haushalte verbergen sich viele menschliche Tragödien. Die Armutssituation ist für die Betroffenen äußerst belastend und folgenschwer. Sie hat auch weit reichende Konsequenzen. Ich glaube, der größte Fehler, den wir machen können, ist das Verharmlosen, indem man so tut, als seien das alles Menschen, die mal über ihre Verhältnisse konsumiert hätten. Die wahren Ursachen der steigenden Zahl von Überschuldungen werden gern übersehen und wenig thematisiert. Meines Erachtens sind sie vor allem in einer Politik begründet, die den Reichtum und das Vermögen schützt, fördert und vermehrt und Millionen Menschen in immer schnellerem Tempo ins soziale Abseits befördert.

  • [Beifall] DIE LINKE

Hartz IV, Lohndumping, Arbeitslosigkeit, wachsende Ausgaben für Wohnen, Gesundheit und Bildung, ein sinkendes Realeinkommen und breit angelegte steuerliche Benachteiligungen der Habenichtse bilden den wirtschaftspolitischen Boden, auf dem die Überschuldung privater Haushalte gedeiht und wächst. Hinzu kommt ein immer aggressiveres Marketing der Banken und Kaufhauskonzerne. Verlockende unseriöse Kreditangebote treiben gerade Geringverdienende, Arbeitslose und junge Menschen in die Schuldenfalle. So paradox es klingen mag: Auch an Armut lässt sich verdienen; das bezieht sich gerade auf Kreditinstitute, Banken und Insolvenzvollstrecker. Einigkeit sollte darüber herrschen, dass die effektivste Prävention in der schlichten Aufgabe besteht, den Menschen ein eigenes Einkommen zu garantieren, von dem sie in Würde leben können. Das wäre durch die Schaffung von – auch öffentlich geförderten – Arbeitsplätzen, durch Mindestlöhne und die Abschaffung der folgenschweren Hartz-IV-Regelungen möglich. Mit dem von uns vorgelegten Antrag werden wir das Problem der Verschuldung von Menschen sicherlich nicht lösen können. Aber wir können einen wichtigen Beitrag leisten, nämlich dass die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen sichergestellt wird. Dazu sind neben den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auch die Länder und wir im Bundestag gefordert, mit gesetzlichen Regelungen eine dauerhafte Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen zu garantieren, sodass eine dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Beratung angeboten werden kann, die die Betroffenen ohne lange Wartezeiten in Anspruch nehmen können. Ich denke, dass die heutige Debatte einen Einstieg bedeuten kann. Wir sollten die heutige Lange Nacht der Schuldnerberatung in der Hauptstadt Berlin unterstützen. Ich wünsche allen, die sich heute Nacht engagieren, alles Gute und hoffe, dass sie mit der Beratung helfen können. Danke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das Wort hat jetzt die Kollegin Ursula Heinen von der CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die genannten Zahlen sind in der Tat alarmierend. Nachdem es 1999 noch 2 , 7 Millionen überschuldete Privathaushalte in Deutschland gab, sind es mittlerweile 3, 1 Millionen. Eine halbe Million weiterer Haushalte ist darüber hinaus akut überschuldungsgefährdet. Der 2 .Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat deutlich aufgezeigt, dass Überschuldung eine der wesentlichen Ursachen für Armut und soziale Ausgrenzung ist.

  • [Zuruf] Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Das stimmt

Es handelt sich also um ein Thema, das wir sehr ernst nehmen müssen. Für Verschuldung gibt es weit mehr Gründe als die von meiner Vorrednerin genannten. Veränderungen der persönlichen Lebenssituation können Ursache für Verschuldung sein, beispielsweise wenn der Partner stirbt, eine Ehe scheitert, ganz plötzlich Arbeitslosigkeit eintritt, die Selbstständigkeit scheitert oder eine Krankheit, etwa eine Psychose oder Alkoholsucht, auftritt. Aber auch die mangelnde Finanzkompetenz des Einzelnen kann zur Verschuldung führen, unabhängig davon, wie sich die sonstige Situation darstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass Überschuldung oft nicht einen Einzelnen, sondern auch die Familienangehörigen betrifft. Sie alle können sich wahrscheinlich vorstellen, wie es ist, wenn sich die Kinder plötzlich nichts mehr leisten können, wenn sie an einer Klassenfahrt nicht teilnehmen können, weil die Eltern kein Geld haben. Für die Kinder ist es natürlich schwierig, mit der Situation umzugehen und einzugestehen, dass die Eltern wenig Geld haben. Es ist aber auch für die sonstige Umgebung schwierig, beispielsweise für den Arbeitgeber, der erlebt, dass es bei einem Arbeitnehmer immer wieder zu Pfändungen kommt, oder für die Gläubiger, die versuchen, ihr Geld zu bekommen. Nicht alle, die Geld verliehen haben, sind böse Menschen. Man hat etwas gekauft, eine Leistung bekommen und derjenige, der die Leistung erbracht hat, möchte natürlich das Geld dafür sehen. Letztendlich wirkt sich die private Überschuldung auch auf die öffentlichen Haushalte aus. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass die Betroffenen ohne Hilfe von außen oft nicht klarkommen. Deshalb gibt es seit Anfang der 80 er-Jahre Schuldnerberatungsstellen, die sich aktiv um die Menschen kümmern, die so verschuldet sind, dass sie nicht mehr allein aus der Misere herauskommen. Das, was diese Beratungsstellen für die Betroffenen erreichen, ist für unsere Gesellschaft unglaublich wichtig. Die Schuldnerberatung nimmt eine bedeutende Rolle in unserem gesellschaftlichen Leben ein. Sie nimmt –das ist unbestritten – eine Schlüsselposition bei der Entschuldung ein. Es gibt gute aktuelle Zahlen zu den Leistungen der Schuldnerberatungsstellen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat: Nach einjähriger Beratung sank der Anteil derjenigen überschuldeten Haushalte, in denen keiner Berufstätigkeit nachgegangen wurde, von 50 Prozent auf 40 Prozent, also um 10 Punkte. Der Anteil der Überschuldeten, die den Weg in gesicherte Arbeitsverhältnisse fanden, erhöhte sich von 2 8 Prozent auf immerhin 46 Prozent. Die Gläubigerzahl konnte im Durchschnitt um ein Fünftel reduziert werden. Die Schuldnersumme sank um durchschnittlich 8000 Euro. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe sanken um ein Drittel. – Das sind tolle Leistungen, die mit Hilfe der Schuldnerberatungsstellen erbracht worden sind. Blickt man auf die Struktur der Beratungsangebote, erkennt man, dass es eine ganze Reihe von Trägern gibt, die sich im Bereich der Schuldnerberatung engagieren. In Deutschland gibt es 12 00 Beratungsmöglichkeiten. Die größten Träger sind der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt, die Verbraucherberatungsstellen der Länder sowie die Sozialämter der Gemeinden, Städte und Landkreise. Ihnen allen sollten wir ein herzliches Dankeschön für ihre Arbeit sagen; denn wir alle haben etwas davon.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Nun zur Finanzierung: Nach dem Sozialrecht sind die Kommunen aufgefordert, Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung zu stellen. Den größten Kostenanteil tragen dabei die Bundesländer, die Kommunen sowie die Träger der Beratungsstellen. Genauso wie in vielen anderen Bereichen – darauf wurde schon hingewiesen; das ist unstrittig – gibt es finanzielle Engpässe. Nicht alle Menschen können so gut beraten werden, wie sie es verdient haben oder wie es wünschenswert ist. Aber Sie von der Linken machen es sich mit Ihrer Forderung nach einer Finanzierung durch den Bund zu einfach. Damit kommen wir nicht weiter.

  • [Beifall] Hans-Michael Goldmann (FDP)

Es ist sicherlich beliebt, zu sagen: Bund, hilf uns; ansonsten fällt uns zu diesem Thema nichts ein. Ich meine aber, dass Überschuldung ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und dass wir bei der Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen wesentlich mehr Kräfte brauchen. Was können wir tun? Wir können beispielsweise zusammen mit der Wirtschaft über Kooperationsangebote zur Finanzierung der Beratungsstellen sprechen. Bereits heute existieren gemeinsame Projekte von Beratungsstellen und Sparkassen. Mittlerweile sind in vier Bundesländern Sparkassenverbände an der Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen beteiligt. Das geschieht in Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf freiwilliger Basis, während in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine solche Beteiligung durch das Landessparkassengesetz vorgeschrieben wird. Wenn ich sehe, wie Sie sich engagieren, dann frage ich mich, warum Sie in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht die Chance genutzt haben, entsprechende Verpflichtungen einzugehen und die Banken zu motivieren, sich an der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen zu beteiligen. Das wäre besser gewesen, als hier nach dem Bund und einer entsprechenden Bundesfinanzierung zu rufen. Man kann andere, kreative Wege gehen. Die Kooperation mit den Sparkassen etwa halte ich für einen richtigen Weg. Die Bundesregierung muss außerdem dafür sorgen, dass die Gespräche zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände einerseits und den Bundesverbänden der Kredit-, Versicherungs- und Wohnungswirtschaft sowie den Verbänden des Handels und der Inkassounternehmen andererseits wieder aufgenommen werden, um zusätzliche Quellen für die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen zu erschließen. Es wäre eine gute Sache, wenn wir gemeinsam dafür sorgten, dass das Familienministerium die Federführung bei dieser Aufgabenwahrnehmung hat und versucht, alle Beteiligten ins Boot zu holen.

Frau Kollegin Heinen, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Dr. Höll?