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Offene Plenarprotokolle

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51. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Da der Minister ohnehin, wie er gesagt hat, eine Novellierung des GWB vorschlagen und die Instrumente schärfen will, um eine Waffengleichheit zwischen dem Bundeskartellamt und den vier großen Unternehmen im Strombereich herzustellen, ist es, wie ich denke, opportun, seine Vorschläge abzuwarten und zu schauen, wie sich der Aufgabenkatalog der Behörde dadurch verändert. Dann wird man sehen müssen, wie das personelle Tableau weiterzuentwickeln ist.

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Also doch nicht mehr Personal

Dann wird man auch im Abgleich mit dem Aufgabenkatalog der Bundesnetzagentur sehen, inwieweit sich möglicherweise durch neue Ausgestaltung der Möglichkeiten des Bundeskartellamtes Entlastungen an anderer Stelle, etwa bei der Bundesnetzagentur, ergeben. Das kann ich aber heute so nicht vorhersagen. Deswegen sage ich: Das Personal ist zwar ein wichtiges Thema, aber an erster Stelle steht die Weiterentwicklung des Aufgabenkataloges und des Instrumentenkastens dieser Behörde.

  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Da kommen wir der Sache näher

Der Minister hat also angekündigt, dass er eine GWB-Novelle in Angriff nimmt und dass er dem Kartellamt bessere Möglichkeiten zur Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung an die Hand geben will. Ich unterstelle einmal, dass er das dann auch mit dem notwendigen Personal unterfüttern wird. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das kein einfach zu beschreitender Weg sein wird. Eben ist einmal das Bild von David und Goliath benutzt worden. Ich bin in der Tat für Waffengleichheit, ich bin aber nicht für Rollentausch. Weder die eine noch die andere Seite darf zum David werden, der sich gegen einen Goliath zu wehren hat. Insofern muss man sehr genau schauen, wie man die Instrumente des Bundeskartellamtes schärft, ohne das Ganze in Beliebigkeit zu stellen, indem zum Beispiel die Berechenbarkeit von Investitionen für die Unternehmen untergraben wird.

  • [Zuruf] Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt kommen wir der Sache schon näher

Wir wollen ja, dass alle Unternehmen, große wie kleine, neue wie alte Marktteilnehmer, in den nächsten Jahren intensiv investieren, sowohl in die Netze als auch in die Kraftwerke. Wir brauchen insbesondere für neue Kraftwerke mehr Liquidität am Markt. Das ist übrigens der sicherste Weg zu mehr Wettbewerb: Wenn wir mehr Kraftwerke bekommen, stärken wir damit die Nachfrageseite und sorgen gleichzeitig dafür, dass Preisdruck auf der Erzeugungsseite entsteht. Meine Damen und Herren, das Wettbewerbsrecht muss also so weiterentwickelt werden, dass beide Seiten, sowohl das Bundeskartellamt als auch die von ihm überwachten Unternehmen, sehr genau wissen, woran sie sind, und die Folgen ihres Tuns entsprechend abschätzen können. Wir müssen vermeiden, dass es ein Nebeneinander von Bundeskartellamt einerseits und Bundesnetzagentur andererseits gibt, ohne dass eine deutliche Abgrenzung zwischen den Aufgaben beider Behörden besteht und ohne dass auf die Kompatibilität der Tätigkeiten beider Behörden geachtet wird. Wir dürfen keinen Wettlauf organisieren –sozusagen ein „race to the bottom“–, bei dem die eine Behörde versucht, die andere Behörde zu überbieten. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass die eine Behörde die Entgelte bis auf ein Minimum absenkt und die andere Behörde einen starken Preisdruck erzeugt. Es sollte auch immer die Tatsache beachtet werden, dass wir Ansprüche an die Netzqualität, an den Kraftwerkspark und an die Versorgungssicherheit haben. Beide Bereiche müssen immer zusammen betrachtet werden. Deswegen müssen trotz der Wettbewerbsmentalitätzwischen beiden Behörden –wenn sie sich schon entwickelt– neben dem Preisniveau auch die Qualität, die Versorgungssicherheit und die Notwendigkeit von Investitionen im Blick behalten werden. Nach meiner Auffassung –das hat auch der Kollege Rupprecht vorhin schon erwähnt– greift der Antrag der FDP zu kurz. Vor allen Dingen wird darin die Tatsache missachtet, dass wir an dieser Stelle nicht bei Null anfangen. Ich habe vorhin schon angedeutet, dass wir mit der Bundesnetzagentur eine Behörde geschaffen haben, die etwa ein Drittel des Strompreises regulieren kann und damit bereits erfolgreich begonnen hat. Diese Behörde, die zurzeit eine Anreizregulierung entwickelt, ist gefordert, beide Bereiche, also Preis und Qualität, im Auge zu behalten. Wir müssen den gleichen Anspruch an das Bundeskartellamt stellen. Wir haben bereits jetzt ein wirksames Instrumentarium, um nicht nur im Netzbereich, sondern auch darüber hinaus einen Wettbewerbsdruck zu erzeugen. Ich will ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet, aus dem ich komme, nennen. Dort gibt es zurzeit eine ganze Reihe von Kraftwerksprojekten. Es besteht aber die große Befürchtung, dass das Netz nicht ausreichend ausgelegt ist, um alle Kraftwerke ans Netz zu bringen. Diejenigen, die die Kraftwerke bauen wollen, sind zum Teil große und etablierte Unternehmen, die schon jetzt in dieser Region Kraftwerke unterhalten. Aber zum Teil handelt es sich auch um kleine und neue Anbieter. Es gibt also einen bunten Strauß von Anbietern. Nun wird es sehr darauf ankommen –der Minister hat angekündigt, genau dies tun zu wollen–, dass es zügig eine Kraftwerksanschlussverordnung gibt, mit der sichergestellt wird, dass es einen diskriminierungsfreien Netzanschluss für all diese Kraftwerke gibt. Wir müssen natürlich in einem weiteren Schritt dafür sorgen, dass die notwendigen Netzkapazitäten auf eine möglichst marktgerechte und marktkonforme Art und Weise aufgebaut werden. Dies darf nicht im Rahmen von Staatsdirigismus und schon gar nicht im Rahmen von Enteignungen und Verstaatlichung der Netze vonstatten gehen. Denn der Staat ist nie ein besonders guter Investor gewesen und er war in solchen Angelegenheiten selten wirtschaftlich besonders erfolgreich.

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Das stimmt Wohl wahr

Das ist gerade in der Region, aus der viele Ihrer Fraktionskollegen kommen, Herr Schui, historisch nachweisbar.

  • [Zuruf] Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Deswegen sind ja bei Ihnen die Strommasten umgekippt

Wie gesagt, wir brauchen eine Netzanschlussverordnung, mit der ein Anschluss der Kraftwerke sichergestellt wird. Wir brauchen daneben den Ausbau von Netzkapazitäten, wodurch es ermöglicht wird, dass wir uns in den nächsten Jahren auf viele neue Kraftwerksprojektefreuen können. Ich bin der Überzeugung, dass mit jedem neuen Kraftwerk das Angebot zunimmt und damit die Nachfrageseite gestärkt wird. Dadurch ergeben sich positivere Auswirkungen auf den Wettbewerb als beispielsweise durch die von Ihnen vorgeschlagene Verlängerung einer staatlichen Preiskontrolle. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich erteile das Wort Kollegen Matthias Berninger, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns die Stromrechnung anschauen, dann können wir feststellen, dass rund 30 Prozent der Kosten auf die Produktion des Stroms und 30 Prozent auf den Transport–sprich: auf die Netzentgelte– entfallen. Für 40 Prozent der Stromkosten ist die Politik auf kommunaler und auf Bundesebene verantwortlich. Für die Netze ist, wie der Name schon sagt, die Bundesnetzagentur zuständig. Für den Bereich der Stromproduktion ist das Bundeskartellamt zuständig. Ich teile die Einschätzung, die hier schon mehrfach vertreten wurde, dass wir dem Bundeskartellamt mehr Instrumente, mehr Werkzeuge an die Hand geben müssen, damit dieses seine Aufgabe im Sinne des Wettbewerbs und der Verbraucherinnen und Verbraucher optimal ausfüllen kann. Eine Einschätzung im FDP-Antrag teile ich nicht. Ich halte es offen gestanden für einen entscheidenden Webfehler dieses Antrages, dass das Problem „Mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt“ dadurch gelöst werden soll, dass wir in eine umfangreiche Diskussion darüber eintreten, welche Planstelle von der Bundesnetzagentur zum Bundeskartellamt verschoben werden kann.

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Das ist ein Element

Wir können auch Planstellen zum Beispiel vom zuständigen Bundesministerium oder von wo auch immer dorthin verschieben. Das ist zu kurz gesprungen. Ich glaube, dass die jetzt im Entwurf des Bundeshaushaltes vorgesehenen zwei zusätzlichen Stellen für das Bundeskartellamt zu wenig sind. Als Parlamentarier sollten wir dem Kartellamt über die Fraktionsgrenzen hinweg in vorauseilendem Gehorsam mehr Personal zur Verfügung stellen, damit dieser Prozess – zuerst bekommt das Kartellamt neue Werkzeuge an die Hand und wenn dann zusätzliches Personal da ist, kann es mit den Werkzeugen auch etwas anfangen – nicht zu lange dauert. Denn die Strompreise sind zu hoch. Sie sind deshalb zu hoch, weil die Marktmacht der vier großen Stromkonzerne in Deutschland ohne jeden Zweifel zu groß ist. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, hat es einmal so beschrieben, dass sie sozusagen wie Besatzer agieren und den Strommarkt in Deutschland in vier Besatzungszonen aufteilen.

  • [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Das Beispiel von Frau Künast ist ziemlich blöd, oder?

Die im FDP-Antrag gelobte Novelle zum Energierecht von 1998 hat eben nicht dazu geführt, dass diese Marktmacht entscheidend zurückgefahren werden konnte. Wir müssen hier vonseiten der Politik mehr tun.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

2 4 von 2 5 Regulierungsbehörden sind der Meinung, dass eine eigentumsrechtliche Entflechtung im Bereich der Stromnetze sinnvoll ist, damit nicht diejenigen, die den Strom produzieren, über die Kontrolle der Netze den Markt kontrollieren. Herr Kollege Hempelmann, wir haben beim Thema Energiewirtschaft den einen oder an deren Streit in der rot-grünen Koalition ausgefochten. Wir waren für mehr Wettbewerb; Sie waren für etwas weniger Wettbewerb.

  • [Zuruf] Rolf Hempelmann (SPD): Ist das Ihre Erinnerung?

–Meine Erinnerung ist in diesem Punkt sehr gut. Wenn man der Debatte heute aufmerksam zugehört hat, konnte man feststellen: Kollege Rupprecht ist wesentlich forscher und entschiedener als Sie.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die große Koalition sollte die Chance nutzen, auf dem Weg zu mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft weiterzugehen. Dazu gehört es, über die Trennung der Stromproduktion von den Netzen nachzudenken. Wenn 2 4 von 2 5 europäischen Regulierungsbehörden sagen: „Das ist der richtige Weg zu mehr Wettbewerb“ und eine – natürlich die deutsche – sagt: „Wir sind da eher skeptisch“, dann sollte man einmal darüber nachdenken. Das hat nichts mit Staatswirtschaft zu tun, sondern schlicht damit, dass es nicht darauf ankommt, dass neue Kraftwerke gebaut werden. Wenn Sie ein neues Kraftwerk bauen und es nicht an das Netz anschließen können, haben Sie als Investor ein großes Problem. Fragen Sie einmal diejenigen, die nicht RWE, Eon, Vattenfall oder En BW heißen und in ein neues Kraftwerk investieren wollen! Diese vier Monopolisten finden bei jeder Lösung ein Problem, um Wettbewerber vom Markt fern zu halten. Daran müssen wir arbeiten; das müssen wir ändern.

  • Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

Mein Eindruck ist, dass wir in diesem Zusammenhang mit dem Bundeskartellamt einen ganz wichtigen zusätzlichen Partner gewinnen können. Auch über die eigentumsrechtliche Entflechtung sollten wir nachdenken. Da gibt es im Bundeskabinett mit dem Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, in der SPD verantwortlich für einen Kurswechsel in der Energiepolitik, einen Verbündeten, mit dem das durchaus möglich sein sollte. Das soll aber nicht in Abrede stellen, dass der Bundeswirtschaftsminister mit seiner Ankündigung, den Einfluss des Bundeskartellamts in diesem Bereich zu stärken, auf dem richtigen Weg ist. Wir werden ihn dabei und auch beim Standhalten gegen die Drohung der vier großen Energiekonzerne mit einem Investitionsstau unterstützen. Die Drohung mit einem Investitionsstau ist nichts anderes als die Ankündigung eines Selbstmordes aus Angst vor dem Tod. Da sollten wir gelassen sein. Wir sollten uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Denn mehr Wettbewerb erzielt man nur dann, wenn man den großen Monopolen Ärger macht. Insofern freue ich mich, dass sie in den vergangenen Wochen schmerzverzerrt aufgeschrien haben. Vielen Dank.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16 / 1678 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a bis 11 c auf: a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2 003 / 35 /EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) –Drucksache 16 / 2 494 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung b)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2 003 / 35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) –Drucksache 16 / 2 495 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Rechtsausschuss c)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2 5. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen) –Drucksache 16 / 2 497 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Bundesminister Sigmar Gabriel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über ein Paket mit drei wichtigen umweltrechtlichen Gesetzentwürfen – sie sind eben schon genannt worden –: das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Århus-Vertragsgesetz. Damit sollen die Voraussetzungen für eine baldige Ratifizierung der so genannten Århuskonvention durch Deutschland geschaffen werden. Die Konvention verfolgt mit den drei Säulen Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz das Ziel von mehr Transparenz in umweltpolitischen Entscheidungen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Verbände. Damit wird eine höhere Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen erreicht. Zugleich ist die Etablierung von verfahrensrechtlichen Mindeststandards ein effektiver Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität. Das sind wichtige Instrumente einer modernen Umweltpolitik.

  • [Beifall] SPD

Die Europäische Gemeinschaft hat zur Anpassung des europäischen Rechts an das Übereinkommen mehrere Richtlinien erlassen, die zu großen Teilen bereits deutsches Recht sind. Durch die vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfe zum Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz werden die verbliebenen Vorgaben der Richtlinie umgesetzt. Damit wird das Bundesrecht zugleich vollständig an die Vorgaben der Århuskonvention angepasst. Was sind die zentralen Fortschritte, die mit diesen Gesetzen verbunden sind? Wir führen die Verbandsklage für Umweltverbände ein und bei bestimmten umweltbezogenen Planungen wird erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Über die Verbandsklage für Umweltverbände ist in den vergangenen Wochen oft debattiert worden. Das ist ein Streitpunkt, den es schon seit vielen Jahren – auch in der Ländergesetzgebung – gibt. Es wird immer behauptet, dass sich mit dem Verbandsklagerecht die Verfahren verlängern würden. Aus meiner Erfahrung als Landespolitiker kann ich sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Erstens klagen Umweltverbände in der Regel nur dann, wenn die Aussicht auf Erfolg groß ist, wenn also in den Zulassungsverfahren Rechtsfehler bereits relativ deutlich zu beobachten sind. Das führt bei den Behörden dazu, dass sie, um solchen Verfahren zu entgehen, mit der Zulassung bestimmter Vorhaben und den rechtlichen Voraussetzungen wesentlich penibler umgehen. Zweitens. Die frühzeitige Beteiligung von Verbänden entspricht dem Prinzip, dass viele Augen mehr sehen als zwei, was dazu führt, dass die Planungen besser und qualifizierter sind und damit Klageverfahren überhaupt vermieden werden können. Dadurch kommt es eher zur Verkürzung als zur Verlängerung von Verfahren.

  • [Beifall] SPD

Von daher ist die Verbandsklage kein Instrument gegen die Durchsetzung von Zulassungsverfahren, sondern hilft bei der Beschleunigung.

  • [Beifall] Undine Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir erweitern darüber hinaus die Bürgerrechte, weil Umweltverbände jetzt erstmals Rechtsverletzungen wie Individualkläger geltend machen können. Es ist angemessen, dem deutschen Parlament zu sagen, dass es in der Regierung darüber eine Debatte gab. Ich verhehle nicht, dass aus meiner Sicht anzustreben gewesen wäre, den Umweltverbänden auch ein generelles Klagerecht zu geben.

  • [Beifall] SPD

Das hätte man aus meiner Sicht machen können. Es beinhaltet ein gewisses europarechtliches Risiko, dass wir auf Individualrechte zurückzugehen. Auf der anderen Seite kann man auch Verständnis für die Position haben, die sich in der Bundesregierung durchgesetzt hat. Natürlich kann man die Frage stellen, ob man einem Verband mehr Rechte geben sollte, als ein einzelner Bürger in Deutschland hat, ob man also über das Individualklagerecht hinausgehen sollte. Man kann schon nachvollziehen, wenn gesagt wird: Nein, wir wollen das Klagerecht der Verbände an dem Recht orientieren, das auch der einzelne Bürger in Deutschland hat, und nicht darüber hinausgehen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Das ist eine Position, die man einnehmen kann. Wie gesagt: Ich hätte mir auch den anderen Weg vorstellen können. Dies ist aber die Position, die die Bundesregierung in ihrer Gänze eingenommen hat. Dem Umweltschutz dient es, wenn der Sachverstand und die Kompetenz von Umweltverbänden im Beteiligungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Den Interessen der Wirtschaft hat die Bundesregierung dadurch Rechnung getragen, dass die Verbandsklage individualrechtlich ausgestaltet worden ist. Meine Damen und Herren, das Gesetzespaket stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Bürgern, Umwelt und Wirtschaft dar. Unser gemeinsames politisches Ziel sollte ein In-Kraft-Treten der drei Gesetze noch im Jahre 2 006 sein, damit wir Vertragspartei der Århuskonvention sind, wenn wir am 1. Januar 2 007 die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union übernehmen und dort unsere Führungsrolle aktiv und verantwortungsvoll wahrnehmen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat jetzt der Kollege Horst Meierhofer von der FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den eingebrachten Gesetzentwürfen soll die EG-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies sollte – Herr Minister Gabriel hat es angesprochen – möglichst bald geschehen; eigentlich hätte es schon zum 2 5. Juni letzten Jahres passieren sollen. Die Konsequenz ist, dass bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Aber besser spät als nie! Die FDP hat die Århuskonvention grundsätzlich begrüßt. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich mehr Möglichkeiten, sich einzubringen und mit zu entscheiden. Dass sie endlich ratifiziert wird, ist aus Sicht der FDP deshalb nur richtig. Auch die Entwürfe der deutschen Umsetzungsgesetze haben ihren Ursprung letztlich in der Århuskonvention. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung kann ich nur sagen: Wir Liberale sind natürlich für eine frühzeitige und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • [Beifall] FDP

Dennoch stellt sich bei der Betrachtung des Gesetzentwurfs die Frage: Schießt der Bund nicht an einigen Stellen über die vorgegebenen Ziele hinaus und wird damit nicht unnötigem Verwaltungsaufwand und unnötiger Bürokratie Tür und Tor geöffnet?

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Dafür– aber

Ich nenne beispielsweise die Art und Weise der Unterrichtung der Öffentlichkeit. Es ist so, dass bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der UVP jeder Verband bundesweit, also nicht nur der, der unter Umständen vor Ort betroffen sein könnte, einzeln benachrichtigt werden muss. Aus unserer Sicht wäre es eigentlich vernünftiger, eine zentrale Veröffentlichung vorzunehmen, die für alle reichen sollte. Das würde weniger Bürokratie

  • [Beifall] FDP

und eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands bedeuten. Mit dieser Meinung sind wir nicht allein. Auch der Bundesrat hat das über den Verkehrsausschuss vorgeschlagen. Es gilt ferner, dass die geplanten Änderungen sich auf die in den Öffentlichkeitsrichtlinien angesprochenen Vorhaben beschränken und dass sie nicht über eine Einszueins-Umsetzung des Europarechts hinausgehen dürfen. Dafür setzt sich die FDP in allen Bereichen ein und selbstverständlich auch in diesem.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Nicht mehr Bürgerrechte, als die EU erlaubt?

Im Vorfeld hat natürlich das Thema Verbandsklage für Gesprächsstoff gesorgt. Diese soll nun eingeführt werden. Bis auf die begrenzte naturschutzrechtliche Verbandsklage im Bundesnaturschutzgesetz gab es bisher keine Möglichkeit, Umwelt- und Naturschutzbelange losgelöst von Individualinteressen gerichtlich geltend zu machen. Nach dem Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sollen nun anerkannte Naturschutzverbände unabhängig davon, ob sie in ihren eigenen Rechten verletzt sind, die Verletzung von Naturschutzvorschriften als Sachwalter rügen können. Die FDP steht zu einem klar definierten Verbandsklagerecht im Umweltrecht als Ergänzung zum Individualschutzrecht. Schließlich sind wir als Bundesrepublik Deutschland diese Verpflichtung eingegangen. Die Befürchtungen – der Herr Minister hat es bereits angesprochen –, dass die Einführung der Verbandsklage zu einer Klageflut bei den Verwaltungsgerichten führen könnte, waren bislang unberechtigt. Die Erfahrungen zeigen vielmehr, dass sich die Verbände bislang sehr bedacht eingeschaltet haben, vermutlich – Sie haben es richtigerweise angesprochen – auch aus Gründen der Kosten, die unter Umständen auf die Verbände zukommen können. Dennoch und gerade deswegen appellieren wir an die Naturschutzverbände, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und es trotz der erweiterten Klagerechte auch in Zukunft nicht zu einer Klageflut kommen zu lassen.

  • [Beifall] FDP

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Einführung der Verbandsklage eine Ausnahme in der deutschen Rechtstradition im öffentlichen Recht darstellt. Danach muss der Kläger die Verletzung eigener Rechte geltend machen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bestimmt nun erstmals umfassend etwas anderes. Der Anwendungsbereich dieser Klagemöglichkeit geht nämlich wesentlich weiter als bei der im Jahre 2 002 eingeführten Verbandsklage nach § 61 Bundesnaturschutzgesetz. Leider lässt die jetzige Ausgestaltung ein bisschen zu wünschen übrig. Ich darf dazu einige Beispiele nennen: Zum Ersten dürfen entscheidungsirrelevante Aspekte nicht zum Gegenstand des Streitstoffes im Rechtsbehelfsverfahren gemacht werden. Bei dem vorliegenden Entwurf sind wir uns aber nicht ganz sicher, ob das tatsächlich ausgeschlossen ist. Des Weiteren ist die Regelung hinsichtlich der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern unserer Meinung nach misslungen. Es gibt mittlerweile schon Stimmen, die die völlige Streichung dieser Regelung fordern. Zumindest ist diese Regelung zu unbestimmt und damit zu weitgehend. Ein weiterer Punkt: Wesentliche Verfahrensfehler sind nach dem Gesetzentwurf in der Regel die Nichtdurchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Nichtdurchführung der Vorprüfung über die UVP-Pflichtigkeit. Ob und welche Verfahrensvorschriften daneben als wesentlich anzusehen sind, darüber lässt uns die Bundesregierung im Moment leider noch im Unklaren. Insgesamt würde ich sagen, es ist alles andere als eine einfache und übersichtliche Regel, die hier geschaffen wird. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzentwurf grundsätzlich für ein Anerkennungsverfahren klagebefugter Naturschutzverbände durch das Umweltbundesamt entschieden. Eine Ausnahme soll für Vereinigungen gelten, die noch nicht anerkannt sind. In diesem Fall soll die Anerkennung auf das im Einzelfall angerufene Gericht verlagert werden. Doch hier fangen die Probleme an: Eine Bindungswirkung für das Umweltbundesamt besteht nicht. Vielmehr wird ausdrücklich das Nebeneinander von Inzidententscheidung und Anerkennungsverfahren ermöglicht. Das ist weder einfach noch übersichtlich. An dieser Stelle und an vielen anderen sieht man, dass noch einiges an Beratungsbedarf vonnöten ist. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] FDP

Das Wort hat jetzt der Kollege Andreas Jung von der CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in erster Lesung über drei Gesetze. Es handelt sich dabei sozusagen um die Großmutter und ihre beiden Enkel. Die Großmutter ist die Århuskonvention, nicht etwa, weil sie schon von 1998 stammt und also schon einige Jahre alt ist, sondern weil sie der Ursprung ist. Umgesetzt wurde sie quasi durch ihre Tochter, die Richtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wiederum setzen wir jetzt mit zwei Fachgesetzen in deutsches Recht um. Die Gesetze wurden von der Bundesregierung als eilbedürftig gekennzeichnet, teilweise – Kollege Meierhofer hat es angesprochen – wegen der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren. Das gilt aber nicht für das Århusübereinkommen selbst; da läuft ein solches Verfahren nicht. Die Eilbedürftigkeit wird dort damit begründet, dass die Präsidentschaft Deutschlands im Europäischen Rat bevorsteht. Da die Europäische Union das Übereinkommen bereits ratifiziert hat und Deutschland damit quasi schon Vertragspartner geworden ist, wird hierdurch auch ein Signal gegeben. Herr Minister, ich wünsche mir, dass die Tatsache, dass das Übereinkommen gerade jetzt ratifiziert wird, ein Signal dafür ist, dass Deutschland im Rahmen der Präsidentschaft im nächsten Jahr internationale Umweltschutzthemen, insbesondere das wichtige Thema des internationalen Klimaschutzes, in den Mittelpunkt stellt und versucht, hier einiges voranzubringen. Ich glaube, das ist dringend notwendig. Ich hoffe, dass dieses Signal damit verbunden ist.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Zum Übereinkommen selbst möchte ich bemerken, dass ich das Århusübereinkommen als gutes Beispiel für internationalen Umweltschutz empfinde, weil es auf jeden Fall hohe, ehrgeizige Maßstäbe setzt, die zudem international sind. Wir werden beim Umweltschutz Fortschritte erzielen, in Deutschland, aber auf internationaler Ebene, gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und weit darüber hinaus. Unsere Sorge war ja immer, dass wir hier höhere Standards als andere haben, was letztlich dazu führt, dass Investitionsvorhaben anderswo umgesetzt werden und Arbeitsplätze abwandern. Deswegen ist das Wichtige an diesem Übereinkommen, dass auch die anderen sich diesen Standards verpflichten und wir somit gemeinsam hohe Standards haben. Das halte ich für entscheidend.

  • [Beifall] CDU/CSU

Die erste Säule des Übereinkommens wurde bereits mit dem Umweltinformationsgesetz umgesetzt. Ich denke, das war ein entscheidender Fortschritt. Jeder Bürger hat heute einen einklagbaren Anspruch gegenüber jeder Behörde, was wichtige Umweltinformationen angeht. Damit wurde die Grundlage geschaffen für die zweite und dritte Säule, über die wir jetzt reden. Nur der Bürger, der informiert ist, kann tatsächlich seine Rechte wahrnehmen. Die zweite Säule ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz. Hierdurch werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, einige Verfahrensordnungen, aber auch das Baugesetzbuch, das Flurbereinigungsgesetz sowie das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz geändert. Schon diese Aufzählung zeigt, welch große Bandbreite an Investitionsvorhaben, an Infrastrukturmaßnahmen, an Industrieanlagen hiervon erfasst wird. Das wiederum zeigt die Bedeutung des Gesetzes, über das wir heute beraten. Der entscheidende Fortschritt ist, dass wir von einer Anhörung der Öffentlichkeit zu einer Beteiligung der Öffentlichkeit übergehen. Das ist keine Wortklauberei, sondern ein handfester Fortschritt. Letztlich bedeutet das den Schritt vom Bürger als Bittsteller zum mündigen Bürger. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Aspekt.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Diese Regelung wird praktische Auswirkungen haben: Die Behörde muss detailliert über ein Vorhaben informieren. Sie darf sich nicht in Allgemeinplätzen erschöpfen; das ist allerdings auch schon heute so. Aber die Verwaltung muss noch viel offensiver arbeiten. Das Projekt muss in seiner Gänze und mit seinen Auswirkungen dargestellt werden. Am Ende des Verfahrens muss das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung in die das Verfahren abschließende Entscheidung einfließen. Das bedeutet mit Sicherheit ein Mehr an Transparenz und zunächst einmal auch ein Mehr an Verwaltungsaufwand. Deshalb halte ich es im Übrigen für richtig und wichtig, diese Regelung eins zu eins umzusetzen und nichts draufzusatteln, also nichts Unnötiges vorzuschreiben.

  • [Beifall] CDU/CSU

Wenn ich darauf hinweise, dass sich zunächst einmal ein Mehr an Verwaltungsaufwand ergeben kann, dann verbinde ich damit die Hoffnung, dass ein Mehr an Transparenz auch zu einem Mehr an Akzeptanz führt. Dadurch kann es gelingen, kritische Fragen und Bedenken schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen und so streitige Verfahren zu vermeiden. Wenn das gelingt, würde der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden weniger und die Verfahren könnten schneller abgeschlossen werden, weil es weniger Rechtsstreitigkeiten gibt.

  • [Beifall] Marco Bülow (SPD)
  • [Beifall] CDU/CSU

Wir alle sind nicht blauäugig und wissen daher: Trotz allem wird es auch in Zukunft Verfahren geben, die man nicht gütlich regeln kann. Es werden also weiterhin streitige Verfahren stattfinden. In diesem Zusammenhang komme ich auf die dritte Säule zu sprechen, die den Zugang zu den Gerichten regelt. In den bisherigen Redebeiträgen ist schon angesprochen worden: In der Tat erfährt das deutsche Verwaltungsrecht hiermit eine einschneidende Veränderung. Bisher galt der Grundsatz, dass derjenige klagen kann, der sich in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt. Die einzige Ausnahme stellt das Bundesnaturschutzgesetz dar, in dem die Verbandsklage schon heute verankert ist. Das Verbandsklagerecht soll jetzt erheblich ausgeweitet werden. Ich habe die Bereiche, die davon betroffen sind, bereits angesprochen. Wir alle wissen – das ist schon thematisiert worden –, dass die Verbandsklage in der Vergangenheit kritisch beurteilt wurde. Man fragte sich: Führt sie nicht dazu, dass jeder gegen alles klagen kann, also zu einer Prozessflut? Wichtig ist: Verbandsklage ist nicht gleich Verbandsklage. Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass die Regelung, die im ursprünglichen Gesetzentwurf von Herrn Trittin enthalten war, verhindert werden konnte: dass jede Bürgerinitiative – ich hätte fast gesagt: jeder Feierabendstammtisch – klagen darf und dass an die Vereine und Verbände, die klagen dürfen, keinerlei Anforderungen gestellt werden. Die Regelung, die im vorliegenden Gesetzentwurf getroffen wurde, sieht solche Anforderungen vor. Die Umwelt- und Naturschutzverbände, die das als Satzungsziel formuliert haben und ein beständiges Engagement zeigen, sollen klagen dürfen, wie es schon heute im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist. Hier hat sich diese Regelung bewährt. Warum sollte man das Rad neu erfinden, wenn es schon rollt?

  • [Beifall] CDU/CSU

Ich habe von einer Einszueins-Umsetzung gesprochen. Kollege Meierhofer hat dazu gesagt: Es gibt manche Bereiche, in denen der Gesetzentwurf über eine Einszueins-Umsetzung hinausgeht. Dazu hört man allerdings unterschiedliche Einschätzungen. So gibt es eine wichtige Frage, die auch Minister Gabriel angesprochen hat: Worauf kann sich ein Verband, der klagt, berufen – nur auf eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte, also etwa auf die Verletzung der Rechte eines anderen? In diesem Zusammenhang wird kritisiert, man bleibe hinter einer Einszueins-Umsetzung zurück. Beide Bewertungen machen deutlich: Es besteht noch Beratungsbedarf. Diese Fragen werden in den weiteren Beratungen zu prüfen, zu diskutieren und zu klären sein. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen des Bundesrates. Diese Stellungnahmen stellen jedoch die Gesetzentwürfe in ihrem Grundsatz nicht infrage. Sie enthalten lediglich Vorschläge zu Detailregelungen zugunsten von Vereinfachungen und zur Vermeidung von Dopplungen. Obwohl es hier noch Beratungsbedarf gibt, bin ich sicher, dass wir mit der Verabschiedung dieser Gesetzentwürfe einen wichtigen Beitrag zu mehr Umweltschutz und mehr Bürgerbeteiligung in Deutschland leisten können. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat jetzt der Kollege Lutz Heilmann von der Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE