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Offene Plenarprotokolle

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51. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir die Presseberichterstattung dieser Tage über die Arbeit des Petitionsausschusses verfolgen, erkennen wir, dass es zwei Arten von Kommentaren gibt: auf der einen Seite – heute formuliert –, dass wir die „Frustpost“ der Bevölkerung bearbeiten oder dass wir der „Kummerkasten der Nation“ seien. Diese Seite hat Frau Pau in ihrem Beitrag hauptsächlich – oder nur – beleuchtet. Frau Pau, wenn ich mich recht erinnere, waren Sie ein einziges Mal im Ausschuss.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Widerspruch] Petra Pau (DIE LINKE)

Deswegen können Sie die Arbeit, die sich im Petitionsausschuss abspielt, gar nicht so genau kennen. Auf der anderen Seite – solche Darstellungen scheinen mir immer mehr zu werden – heißt es in der Presse: Die Bürger wollen mitreden. – Ich glaube, wir dürfen nicht nur eine Seite sehen, sondern wir müssen beide Seiten der Medaille betrachten. Und zwar wollen die Bürger über den Petitionsausschuss in der Politik mitwirken. Dafür sollten wir dankbar sein. Fast 500000 Menschen haben sich an uns gewandt – durch ihre Unterschrift, durch ihre Eingaben –, sie haben zu politischen Entwicklungen Stellung genommen und uns entsprechende Hinweise gegeben. Sehr geehrte Frau Pau, das zeigt mir, dass ein Interesse an der parlamentarischen Demokratie besteht. Das möchte ich hier doch noch einmal unterstreichen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich glaube, Sie haben es vorhin selbst gesagt: Bei der Hälfte der Petitionen geht es um die Änderung der Gesetzgebung. Hier will der Bürger mitreden. Das ist gut so. Wir haben als rot-grüne Mehrheit in der letzten Legislaturperiode den Antrag eingebracht, mehr direkte Demokratie in unserem Land zu wagen. Leider haben wir in diesem Hause keine entsprechende Mehrheit dafür erhalten. Wir sind hier aber auf dem richtigen Weg und wir müssen uns weiter bemühen. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Unterhalb der Schwelle der Grundgesetzänderung haben wir einiges verändert. Modernisierung, Aktualisierung und Vereinfachung des Petitionswesens seien hier noch einmal hervorgehoben. Die Ideen des elektronischen Petitionswesens, der Beteiligung, der Mitzeichnung und der öffentlichen Petitionen sind durch eine Reise, die wir zum schottischen Parlament gemacht haben, Herr Kollege Storjohann, in unsere politische Arbeit eingeflossen. Diese Gedanken haben wir als SPD-Fraktion in die Diskussion eingebracht. Ich denke, dass wir das auch realisieren konnten. Ich bin dankbar, dass wir das Interesse unter Mitbürgerinnen und Mitbürger wecken konnten, die den Wunsch haben – das ist schon einmal unterstrichen worden und ich möchte das wiederholen –, mitzuwirken, sich einzubringen und über die elektronischen Wege und an öffentlichen Diskussionen teilzuhaben. Daran erkenne ich, dass dies eine Stärkung der parlamentarischen Demokratie ist. Wir sind hier auf einem guten Weg, den wir konsequent weitergehen sollten. Das zeichnet sich schon nach einem Jahr des Modellversuchs ab. Ich sage es noch einmal: Wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen.

  • [Beifall] Iris Gleicke (SPD)

Auf ein anderes Instrument ist schon hingewiesen worden, nämlich auf die Vor-Ort-Termine, die wir sehr gezielt durchgeführt haben. Wir werden sie auch weiterhin durchführen, wenn es um wichtige Probleme geht. Lassen Sie mich auf einen Vor-Ort-Termin hinweisen, den wir im Februar 2 005, also vor 2 1 Monaten, durchgeführt haben. Wir waren in Rheinland-Pfalz, in dem schönen Bundesland, aus dem ich komme. Wir waren in Ramstein in der Pfalz und wir waren in Spangdahlem in der Eifel. In diesen beiden Orten befinden sich US-Militärflughäfen. Die Menschen klagen natürlich über den Fluglärm und haben entsprechende Petitionen eingereicht. Zum Inhalt der Petitionen möchte ich gar nicht viel sagen. Bei dem Vor-Ort-Termin, den wir durchgeführt haben, waren einige Kollegen dabei. – Heute ist nur ein Regierungsmitglied da. Herr Altmaier, es ist sehr schön, dass Sie da sind. Zeitweise war niemand anwesend.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Es sei erwähnt, welches Interesse das Petitionswesen bei der Bundesregierung, aber auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen hervorruft. – Nicht nur wir als Parlamentarier, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, die die Petition geschrieben haben, haben bei diesem Vor-Ort-Termin vom Bundesverteidigungsministerium zugesagt bekommen, dass die etwa 2 0 Fragen bzw. Anregungen, die sie vorgetragen haben, beantwortet bzw. zur Diskussion gestellt werden, damit die Petition abgeschlossen werden kann. Im Sommer 2 005 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Dabei ist es geblieben. Bis zum heutigen Tage ist auf die Anregungen und Fragen der Bürger und auch auf unsere Fragen – ich sage nichts zum Inhalt – nicht weiter eingegangen worden. So kann man mit dem Parlament, mit Petitionen und mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen.

  • [Beifall]

Ich erwarte – das sage ich für meine ganze Fraktion –, dass das Bundesverteidigungsministerium bis Herbst dieses Jahres die Antworten vorlegt, damit wir darüber diskutieren und abschließend beraten können. Ich betone: Ich will mir nicht jede Angelegenheit, die in dieser Petition steht, zu Eigen machen, aber es müssen Entscheidungen auf Grundlage dessen, was vorgelegt wird, getroffen werden. Keine Fristverlängerung mehr – diese Bitte möchte ich an den Ausschussdienst richten und ihm gleichzeitig für seine Aktivitäten herzlich danken. Ich habe nur noch wenige Sekunden Redezeit. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf ein anderes Thema hinweisen, nämlich auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Allein in dieser Woche haben wir fünf Petitionen erhalten, bei denen es nicht um das BAföG an sich, sondern um den Vollzug des Gesetzes durch die einzelnen Länderbehörden geht. Mit dieser Thematik müssen wir uns in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur als Petitionsausschuss, sondern auch als Fachausschuss intensiv beschäftigen. Die Presse hat uns Mitglieder des Petitionsausschusses einmal als „Ameisen“ bezeichnet. Ich sehe das als Kompliment; denn Ameisen sind fleißige Tiere. Diese Arbeit im Petitionsausschuss machen wir alle zusätzlich zu der Arbeit in anderen Ausschüssen, in denen wir tätig sind. Sie könnte – ich wiederhole mich – durch eine verstärkte Anwesenheit auf der Regierungsbank oder durch die Anwesenheit von mehr Kolleginnen und Kollegen stärker honoriert werden.

  • [Zuruf] Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die CDU/CSU ist präsent

Lassen Sie uns in dem oben beschriebenen Sinne weiterarbeiten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

  • [Beifall]

Nächste Rednerin ist die Kollegin Monika Lazar, Bündnis 90 /Die Grünen.

  • [Zuruf] Paul Lehrieder (CDU/CSU): Eine gute Frau

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Probleme sind Gelegenheiten, zu zeigen, was man kann.“ Das hat ein Mann gesagt, der die Verhältnisse zum Tanzen gebracht hat, Duke Ellington. Der Petitionsausschuss hat diese Gelegenheit genutzt. Der Jahresbericht zeigt, dass der Petitionsausschuss viel bewegen kann. Er kennt und löst Probleme. Mit dem Jahresbericht ernten wir aber nicht nur die Früchte geleisteter Arbeit. Der Bericht ist auch Handlungsauftrag für das Parlament und die Bundesregierung. Insbesondere die zahlreichen Eingaben zur Sozialund Arbeitsgesetzgebung – Stichworte sind Hartz IV, ALGII, Anrechnung von Partnereinkommen und Hinzuverdienstmöglichkeiten – zeigen immer noch dringenden Handlungsbedarf. Bündnis 90 /Die Grünen hat sich in der vergangenen Legislaturperiode für zahlreiche Änderungen zur Sicherung unseres Sozialsystems stark gemacht. Gerade darum reagieren wir besonders aufmerksam auf Fehler und Mängel in diesem Bereich. Die Petitionen zeigen uns, wo Änderungen und Verbesserungen notwendig sind. Das greifen wir auf. Wir wollen, dass die Förderung und Betreuung der ALG-II-Empfänge rinnen und-Empfänger verbessert wird. Die Versäumnisse beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen werden uns in den Eingaben vor Augen geführt. In den Petitionen wird auch gefordert, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Jobs im SGBII zu verbessern. Die Beispiele in den Petitionen zeigen, dass die gegenwärtigen Regelungen noch unzureichend sind. Angesichts der konkreten Lebensrealität vieler Menschen, wie sie in den Petitionen beschrieben wird, halte ich auch die Ausweitung der Sanktionen gegen ALG-II-Empfänger, wie es geplant ist, für völlig unangebracht.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Petitionen zeigen vielmehr die Notwendigkeit zahlreicher Klarstellungen und Verbesserungen im Leistungsrecht, wie zum Beispiel die Absenkung der Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag zur Bekämpfung der Kinderarmut, die Sicherung von Altersvorsorgevermögen oder die Einbeziehung von Sozialgeldbezieherinnen und -beziehern in die gesetzliche Krankenversicherung. Ein anderes Thema, das mich wütend macht, sind die Petitionen zum Thema Stasi. Ehemalige hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit organisieren sich nicht nur, sondern äußern sich auch in der Öffentlichkeit immer unverblümter und ohne einen Hauch von Unrechtsbewusstsein. Teil dieser groß angelegten Rechtfertigungskampagne sind die zahlreichen und oft wohlorganisierten Petitionen, die uns erreichen. In dem Jahresbericht wird von einer „Flut von Petitionen“, die den Ausschuss überschwemmen, gesprochen. Was mich bedrückt, ist nicht die Tatsache, dass die ehemaligen Stasimitarbeiter Petitionen einreichen; das ist ihr gutes Recht. Es sind auch nicht die Forderungen wie die rentenrechtliche Regelung zur Berücksichtigung höherer Verdienste, die mich stören. Darüber haben und werden wir im Ausschuss weiterhin sachlich diskutieren und entscheiden. Was ich aber unerträglich finde, sind die Unverfrorenheit und Dreistigkeit, mit denen die Tatsachen verdreht werden und sich die Täter als Opfer darstellen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Dies macht mich umso wütender, als wir noch immer zahlreiche Petitionen von Menschen vorliegen haben, die Opfer genau jener Menschen waren, die sich jetzt bitter über das so genannte Rentenunrecht und die Siegerjustiz beklagen. Aber der Petitionsausschuss wird sich nicht vor den Karren verbohrter Ewiggestriger spannen lassen. Wir lassen es nicht zu, dass diese Menschen das demokratische Instrument des Petitionsrechtes für ihre Zwecke missbrauchen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Der Petitionsausschuss ist und bleibt Lobby für Menschen, die Unrecht erlitten und Ungerechtigkeit erfahren haben, nicht für Menschen, die Unrecht und Ungerechtigkeit geschaffen und ausgeführt haben. Im Petitionsausschuss haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort. Darum möchte ich mit dem Zitat eines Petenten enden. Auf die im Petitionsformular im Internet gestellte Frage, ob nach der Vorstellung des Petenten ein Gesetz oder eine Vorschrift geändert oder ergänzt werden müsse und wenn ja, welches oder welche, antwortete der Petent: „Ja, dass man sorgfältiger mit den Menschen umgehen sollte“.

  • Vorsitz: Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse

Sorgfältiger mit den Menschen umgehen: Ich glaube, das ist ein gutes Motto für den Petitionsausschuss und sollte auch weiterhin unser aller Anspruch sein. Vielen Dank.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Ich erteile das Wort Kollegen Karl Schiewerling, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Hilfe bitten und im Rat mit anderen im Rahmen der Regeln des Rechtsstaates auf Unterstützung und ein Einsehen anderer und auf Ermessensspielräume der ausführenden Verwaltung hoffen: Das sind nicht selten die Gründe, die die Menschen bewegen, den Petitionsausschuss ihres Parlaments, des Deutschen Bundestages, anzurufen. Es sind zumeist ganz persönliche Angelegenheiten, mit denen sich die Menschen an den Petitionsausschuss wenden. Ich meine nicht die Petitionen, über die man schmunzeln könnte wie die, das Bundesverfassungsgericht abzuschaffen, weil der Petent der Meinung ist, dass dieses Gericht keine guten Urteile fällt. Auch solche Anliegen beschäftigen unseren Ausschuss. Ich meine vielmehr die vielen Petitionen von Menschen, die in einer angespannten sozialen Situation –mitunter auch aus ihrer Sicht in einer sozialen Krisensituation– leben. Die soziale Sicherheit oder Unsicherheit der Menschen in unserem Land –so erlebe ich es als neues Mitglied im Petitionsausschuss– wird dabei von den Petenten schnell mit den Worten gerecht oder ungerecht beschrieben. Gesetze, Entscheidungen und Regelwerke – allgemeine und für jeden Bürger dieses Landes gleichsam verbindliche – werden von den Petenten als ungerecht empfunden. Gerade für mich als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist die Auseinandersetzung mit diesen Fragen wichtig. Davon ist das Sozialgesetzbuch in seiner ganzen Ausfächerung –dazu gehört das Kinder- und Jugendhilferecht genauso wie der Bereich des alten Sozialhilferechts, dem heutigen SGBXII– betroffen. Als Beispiel möchte ich den großen Teil der Petitionen anführen, die sich auf den im SGBII geregelten Bereich der Grundsicherung beziehen. In vielen Fällen fühlen sich die Menschen durch diese Regelungen zur Grundsicherung ungerecht behandelt. Aus dem Bericht des Petitionsausschusses 2 005 wird deutlich, dass die Einführung der Regelungen zur Grundsicherung im SGBIIim vergangenen Jahr ein heftiges Thema war. Viele Petenten verkennen jedoch, dass es sich beim Arbeitslosengeld II im Gegensatz zu der bisherigen Arbeitslosenhilfe nicht um eine Lohnersatzleistung, sondern um eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Fürsorgeleistung handelt. Leistungen der Grundsicherung werden daher nur dann erbracht, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig –insbesondere durch die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen oder durch eigener Hände Arbeit– beseitigt werden kann. Ein dem Petitionsausschuss immer wieder vorgetragenes Argument lautet, dass die Regelleistung im SGBII nicht ausreiche und damit kein menschenwürdiges Leben geführt werden könne. Man kann zwar mit der Regelleistung keine großen Sprünge machen, aber menschenunwürdig ist sie nicht. Dass Einschnitte bei Sozialleistungen von den Betroffenen oft als persönliche Härte empfunden werden, ist verständlich. Ich verkenne nicht, dass das SGBII für viele Menschen gravierende Einschnitte mit sich gebracht hat. Doch der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz entschieden, dass das SGBII die Grundsicherung vorsieht; es soll keine Arbeitsplätze schaffen. Vielmehr fordert der Gesetzgeber die Menschen zu mehr Eigeninitiative auf. Der Staat wollte ein Gesetz, das staatliche Leistungen neu definiert, und zwar durch ein neues Regelwerk, das für alle gleich ist, auch wenn es von Petenten grundsätzlich und individuell –in der persönlichen Situation und Wahrnehmung– als ungerecht empfunden wird. Das sind exakt jene Beispiele, für die der Petitionsausschuss keine Hilfestellung geben kann. Es gibt aber auch jene Situationen, in denen individuell geholfen werden muss, besonders im Sozialbereich. Ein Gesetz in seiner Allgemeinheit kann nicht jede Lebenssituation berücksichtigen. Ein Regelwerk kann nicht jedes noch so schwierige oder große Schicksal von vornherein einplanen. Ein Gesetz oder Regelwerk kann nicht jeder erdenklichen Lebenssituation im buchstäblichen Sinne gerecht werden. Deshalb gibt es Einzelfälle, in denen Menschen durch das Raster des Regelwerkes fallen. Es kommt auch vor, dass sich Ämter gegenseitig Zuständigkeiten zuschieben, beispielsweise weil alle die Kosten scheuen. Dann kann die persönliche Situation als wirklich ungerecht empfunden werden. Gerade für diese Menschen ist der Petitionsausschuss des Bundestages sehr wichtig. Er ist auch für diejenigen Menschen wichtig, die durch die Standardraster des Bürokratie- und Vorschriftendschungels unserer Republik durchfallen, egal ob es um das SGBII, um das Thema Rente oder um andere Bereiche geht. Fazit: Es wird immer Grenzfälle und objektive Ausnahmen geben, etwa weil ein Gesetz sehr grundsätzlich und allgemein formuliert ist oder weil die Ausführungsvorschriften von den handelnden Personen in den Institutionen sehr akribisch umgesetzt werden. Gerechtigkeit heißt aber nicht, es jedem recht zu machen. Der Schutz des Einzelnen ist zwar ein hohes Gut unserer Demokratie; wo der Schutz des Einzelnen aber zu einer Belastung für alle anderen wird, erfährt auch die Freiheit ihre Grenzen. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist für die Menschen in unserem Land so ungemein wichtig und notwendig, weil er den Menschen die Möglichkeit eröffnet, ihr Anliegen vorzubringen und somit gesehen zu werden bzw. Gehör zu finden. Dies ist vor allem für diejenigen Petenten wichtig, die weder ein noch aus wissen. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wie wir damit umgehen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit im Ausschuss. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Ich erteile das Wort Kollegin Lydia Westrich, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute zum Jahresbericht 2 005 des Petitionsausschusses reden darf. Meistens rede ich über Finanzpolitik. Es ist schon etwas anderes, über den Petitionsausschuss zu reden. Es eröffnet mir die Gelegenheit, öffentlich den Kolleginnen und Kollegen Danke zu sagen. Es ist einzigartig, wie wir im Petitionsausschuss miteinander arbeiten. Wir haben den Vergleich zu den anderen Ausschüssen, in denen wir mitarbeiten. Herzlichen Dank! Der Dank geht auch an die Mitarbeiter des Ausschusses und der Fraktionen. Liebe Andrea Staschok, auch dir herzlichen Dank. Die Mitarbeiter setzen sich unermüdlich für die Anliegen der Petenten ein. Ohne sie wüssten wir manchmal weder ein noch aus. Besonders danken möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern. Viele Tausende haben uns als direkten Ansprechpartner gewählt, haben unser Angebot vertrauensvoll genutzt. Sie, meine Damen und Herren im ganzen Land, haben uns nicht nur Ihre Nöte geschildert, die Sie mit der Verwaltung, mit der starren Bürokratie oder mit uns gehabt haben, sondern auch Ihre Finger direkt auf die Gesetzgebung gelegt. Mit Ihren persönlichen Fällen haben Sie gezeigt, wie Gesetze, die wir verabschiedet haben, im Endeffekt wirken. Das nachzuvollziehen, ist in keinem anderen Ausschuss möglich. In keinem anderen Ausschuss habe ich so viel wie im Petitionsausschuss gelernt. Wenn ich Eingaben aus dem grauen Stapel der Petitionsakten lese, werde ich ständig zur Reflektion der auch von mir verabschiedeten Gesetze gezwungen. Es gibt viele Petitionen etwa zur Agenda 2 010 oder zu den Gesundheitsreformen. Sie sind nicht immer freundlich formuliert und einfach zu lesen. Ich muss mich dann immer fragen, ob wir als Gesetzgeber die beabsichtigte Wirkung erreicht haben, ob wir Lücken gelassen haben, ob wir nachbessern müssen. Ich muss mich auch oft fragen, wie ich am besten erkläre, warum ich nicht der Meinung des Petenten bin und warum ich ihm nicht Recht geben kann; denn die Bürgerinnen und Bürger haben eine Begründung verdient. Wir haben als Mitglieder des Petitionsausschusses ebenfalls gelernt, uns zu bescheiden; denn wir haben oft nach sehr intensivem Bemühen einsehen müssen, dass wir nicht helfen können, obwohl uns der Fall –Herr Storjohann, erinnern Sie sich noch an den Fall mit der Solaranlage?– zu Herzen geht. Wir können Gerichtsbescheide nicht abändern –meistens sind Fristüberschreitungen ein Hindernis– oder Gesetze, die sich im Einzelfall negativ auswirken, nicht rückwirkend ändern. Aber gerade in den letzten Fällen waren die Petenten oft bahnbrechend für zukünftige Leidensgenossen. Durch die Schilderung ihrer persönlichen Probleme haben wir häufig Vorschriften geändert oder Missstände ausgeräumt, sodass nachfolgende, ähnliche Fälle durch den Mut des ersten Petenten profitieren konnten. Es ist wichtig, dass wir als Mitglieder des Petitionsausschusses das, was falsch läuft, richtig stellen. Wir haben natürlich viele kleine Sternstunden, in denen wir direkte Hilfe leisten können und uns die Lösung von schwierigen Problemen gelingt, zum Beispiel in den Fällen, in denen sich herausgestellt hat, dass die Rente zu niedrig angesetzt war, und die Petenten eine kleine oder manchmal sogar eine saftige Nachzahlung erhielten. Eine Petentin bekam beispielsweise Kinderpflegekrankengeld nachgezahlt. Wir haben zudem die Weiterzahlung der Waisenrente beim Ableisten eines freiwilligen sozialen Dienstes veranlasst, weil es uns ungerecht erschien, dass das nur im Rahmen des Zivildienstes möglich sein soll. Wir haben des Weiteren bei der Gewährung von Kindergeld in Ausbildungszeiten helfen können. Die von Schließung betroffenen Postfilialen wurden –das haben Sie schon erwähnt, Herr Baumann– nach unserem Protest erhalten. Es gibt noch viele ähnliche Beispiele. Das Schönste an unserer Petitionsarbeit ist, wenn wir direkt helfen können oder feststellen, dass Behörden Probleme von selbst lösen, wenn sie einen Brief vom Petitionsausschuss erhalten. Das zeigt, dass die Menschen Recht haben, wenn sie sich an uns, den Petitionsausschuss, wenden. Das Petitionsrecht ist mehr als 2 00 Jahre alt und ist–in der jeweiligen Zeit natürlich in Abstufungen– für die Menschen nutzbar gewesen. Es hat sich kontinuierlich weiterentwickelt, bis zum heutigen Verfassungsrang. Die Petenten, die früher oft als Querulanten bezeichnet wurden, sind heute Mitwirker und Mitgestalter bei der Gesetzgebung. Etwas Besseres als den aktiven Dialog, den wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, täglich führen, kann sich eine lebendige Demokratie gar nicht wünschen. Die SPD-Fraktion hat schon vor Jahren eine zeitgemäße Vervollkommnung der Petitionsarbeit angemahnt; das wurde schon mehrfach angesprochen. Auch wenn du, lieber Josef Winkler, nun ein bisschen sauer sein wirst, möchte ich deutlich sagen: Es war die rastlose Tätigkeit unserer Sprecherin Gabriele Lösekrug-Möller –sie kann sehr hartnäckig sein– und anderer, die es ermöglicht hat, dass das neue Petitionsrecht am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Die Möglichkeit, Petitionen per E-Mail zu verschicken, oder der Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet –hoffentlich können wir diesen Modellversuch bald stoppen, um ihn in „normales“ Recht zu überführen– haben so gut eingeschlagen, wie wir es nicht erwartet haben. Beinahe hätten die vielen Praktikantinnen und Praktikanten das notwendige Quorum von 50000 für eine Anhörung in öffentlicher Sitzung erfüllt. Was sie aber auf jeden Fall erreicht haben, war eine öffentliche, von den Medien aufgenommene Diskussion über ihre missliche Lage, sodass nun viele Menschen darüber nachdenken, wie der „Generation Praktikum“ geholfen werden kann. Das zeigt, dass ernsthaft gemeinte Massenpetitionen Einfluss nicht nur auf uns, den Gesetzgeber, sondern auch auf die Gesellschaft haben und verändernd wirken können. Lebendiger kann man eine Demokratie gar nicht halten. Ich kann daher allen Kolleginnen und Kollegen und den Ministerien nur raten, gelegentlich in den Foren für Petitionen von öffentlicher Bedeutung nachzusehen; denn hier wird in der Regel sehr sachkundig und diszipliniert über Themen wie das Ehegattensplitting, die Arbeitsvermittlung oder die BAföG-Gesetzgebung diskutiert. Das kann uns nur helfen. Wir arbeiten weiter daran, den Einfluss des Petitionsausschusses, der für berechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kämpft, in allen Winkeln unseres Staates zu stärken. Es macht Spaß, wieder an diese Arbeit zu gehen. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich erteile das Wort Kollegen Paul Lehrieder, CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagemann hat darauf hingewiesen, dass die Präsenz auf der Regierungsbank bei diesem wichtigen Thema etwas zu wünschen übrig lässt. Herr Kollege Hagemann, ich sehe das nicht ganz so schlimm. Immerhin ist schon der zweite Staatssekretär da und mittlerweile ist ein Staatsminister eingetroffen. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass uns das Bundeskabinett in vollem und tief verwurzeltem Vertrauen zu diesem Petitionsausschuss und zu seiner Ausschussvorsitzenden dieses Feld überlässt. Ich finde das also nicht so dramatisch. Die Regierung glaubt, dass die Petitionen in diesem Ausschuss in vernünftigen und ordentlichen Händen sind. Bei der Diskussion hat sich im Übrigen wie bei nur wenigen Themen in diesem Hohen Hause gezeigt, dass quer durch die Fraktionen Applaus für die einzelnen Redebeiträge gewährt wurde. Das war bei keinem anderen Thema so häufig der Fall gewesen wie heute bei dem Thema Petitionen. Insbesondere für unsere jugendlichen Zuhörerinnen und Zuhörer und für die Besucher auf den Besucherrängen möchte ich zitieren: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Art. 17 des Grundgesetzes hört sich zunächst einmal so selbstverständlich wie abstrakt an. Als neu gewählter Abgeordneter dieses Hohen Hauses habe ich zu Beginn dieser Wahlperiode in einer dieser „zuständigen Stellen“ Platz genommen, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Seine Arbeit wird oft unterschätzt und vielen Bürgern ist diese auf den ersten Blick so unscheinbare Einrichtung gar nicht bekannt, völlig zu Unrecht. Meine wichtigste Erfahrung zu Beginn war: Von meinem Amt als Bürgermeister der Gemeinde Gaukönigshofen im Wahlkreis Würzburg führte mein direkter Weg in den Petitionsausschuss. Die Aufgaben, Ansprechpartner für die Belange der Mitbürger und Volksvertreter im besten Sinne des Wortes zu sein, ähneln sich und bauen aufeinander auf. Jede Petition, die ich bearbeite, bringt neue Anliegen aus den unterschiedlichsten Politik- und Themenbereichen. Die Petenten bedienen sich dabei eines der wichtigsten Mittel, über das sie neben dem Stimmzettel verfügen: im eigenen Interesse Einfluss auf die Politik zu nehmen und auch den Wildwuchs von Normen und Vorschriften anzuprangern. Hier wird ein Grundrecht hautnah ausgeübt. Als Bundestagsneueinsteiger bekam ich so die einmalige Gelegenheit, in kurzer Zeit einen intensiven und ungefilterten Überblick über das zu bekommen, was unsere Wähler bewegt, und mir selbst als Bundestagsabgeordneter Fragen zu stellen: Wie wirken sich die Gesetze, die ich mitbeschließe, auf den Alltag aus? Wo ziehen Vorschriften Ungerechtigkeiten nach sich? Wo muss bürokratisches Unterholz gelichtet werden? Für alle Beteiligten bietet der Petitionsausschuss große Chancen: Der Bürger bekommt für ein konkretes Anliegen Unterstützung und kann sich mithilfe des Ausschussdienstes über seine Rechte und Möglichkeiten klar werden. Kurzum: Er wird ernst genommen. Behörden und Gesetzgeber bekommen ein Feedback aus dem täglichen Leben über Schwachstellen und Ungerechtigkeiten im Praxistest der Vorschriften. Als Abgeordnete schließlich bekommen wir unschätzbare Rückkoppelung über das Wirken der Gesetzgebung in Fällen, wie sie jedem von uns auch in unserer Wahlkreisarbeit begegnen. Wir bekommen Handreichungen dafür, dass unser Gemeinwesen effizienter und für den Wähler nachvollziehbarer funktioniert, und ein Gefühl für die Stimmung in der Bevölkerung. Man kann den Petitionsausschuss als Feinjustierungselement zwischen Exekutive und Legislative bezeichnen. So viel Erkenntnis ist natürlich auch mit einer Menge bienenfleißiger Arbeit verbunden, Arbeit, die immer wieder durch Erfolg belohnt wird, wie ich an folgendem Beispiel aufzeigen möchte. In acht Zuschriften wandten sich Mitglieder von Imkereivereinen an den Petitionsausschuss und forderten für die Hobbyimker eine Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Sie machten darauf aufmerksam, dass die geltende Rechtslage keine klare Abgrenzung zu gewerbsmäßig betriebenen Imkereien festlege. Erst ab einer Größe von 2 5 Bienenvölkernkönne von einer Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und damit von einem gewerblichen Betrieb im Sinne der Unfallversicherung ausgegangen werden. Außerdem hätten Hobbyimker, deren Durchschnittsalter bei 59 Jahren liege, als Rentenempfänger keinen vollen Nutzen aus den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Petitionsausschuss stellte im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung fest, dass die beanstandete Rechtslage zur Unfallversicherungspflicht eines Unternehmens eine klare Grenzziehung zwischen erwerbsmäßig betriebenen Imkereien und Hobbyimkern erschwert. Er unterstützte das Anliegen und wies auf den bereits festzustellenden Rückgang der Zahl der Hobbyimker hin. Nach Auffassung des Ausschusses ist diese Entwicklung auch auf die Belastung durch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zurückzuführen. Der Petitionsausschuss empfahl deshalb dem Deutschen Bundestag, die geltenden Regelungen zu überarbeiten. Das Plenum nahm die Anregung auf und überwies die Eingabe der Bundesregierung zur Erwägung mit dem Ziel, dass durch eine Änderung der bestehenden Rechtslage für Abhilfe gesorgt wird. Die Bundesregierung sagte daraufhin zu, das Anliegen in einem der nächsten anstehenden Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen und dabei eine möglichst eindeutige Grenzziehung zwischen dem Interesse der Rechtssicherheit und den Interessen der Betroffenen vorzusehen. Nicht zuletzt ausgelöst durch eine Vielzahl teils öffentlicher Petitionen hat es der prekäre Status der Generation Praktikum – meine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen – bis ans Licht einer breiteren Öffentlichkeit geschafft. Gerade Hochschulabsolventen bemühen sich immer häufiger mit Hoffnung auf einen festen Arbeitsplatz um einen Praktikumsplatz. Sie füllen so unter Umständen einen kompletten Arbeitsplatz aus, bekommen dafür aber kaum oder wenig Geld. Junge Berufsanfänger befinden sich so nicht auf dem Weg in ein festes Anstellungsverhältnis, sondern in einer Schleife immer neuer Praktika und in einer Lücke des Berufsbildungsgesetzes. Wo keine tarifvertraglichen Bindungen existieren, greift dieses Gesetz nicht. Der Petitionsausschuss des Bundestages empfahl, die Petition dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als Material zu überweisen mit dem Ziel, dass dieser negativen Entwicklung entgegengewirkt wird. Mittlerweile hat Bundesarbeitsminister Müntefering auch von diesem Podium aus vor genau zwei Wochen einiges zu diesem Thema ausgeführt. Er hat es sich zu Eigen gemacht und ich bin sicher, dass sich hierbei in Zukunft einiges verbessern wird. In konkreten Fällen Probleme zu lösen und für Klarheit zu sorgen, ist eine dankbare Aufgabe für einen Volksvertreter und hat eine Bedeutung darüber hinaus: Für den Petenten ist der Staat nicht anonym. Für den Abgeordneten, den er ins Parlament entsandt hat, ist er Wähler, aber auch Bürger mit oft berechtigten Anliegen. Zu begrüßen sind die zwischenzeitlich eingeführten Messeauftritte. Ich konnte selber an einem Messeauftritt des Petitionsausschusses teilnehmen. Solche Auftritte mit Ansprechpartnern vor Ort auf einer angenehmen Messe werden dazu beitragen, dass die Politikverdrossenheit ein Stück weit abgebaut werden kann.

  • [Beifall]

Ich darf mich bei allen Kollegen im Petitionsausschuss für die kollegiale Zusammenarbeit sowie bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern sehr herzlich bedanken. Es ist festzustellen, dass im Petitionsausschuss sehr wenig Ideologie zum Tragen kommt. Jetzt muss ich aber doch ganz kurz zur Linkspartei hinüberschauen. Liebe Frau Pau, au, au, au! Ich habe Sie gestern Morgen im Petitionsausschuss sehnsüchtig vermisst. Ich habe mir die Augen ausgeschaut. Frau Pau war nicht da. Stattdessen führte sie heute eine Rede über Rechtsextremismus fort, die sie gestern Nachmittag begonnen hatte. Ich bin gespannt, ob morgen Teil drei ihrer Rede zum Rechtsextremismus kommt. Ich würde es begrüßen, wenn wir uns bei der nächsten Ausschusssitzung wieder sehen, Frau Pau, und dann über die Belange unserer Petenten diskutieren, statt dass pseudostaatstragende Reden gehalten werden, die uns im Petitionsverfahren nicht sonderlich weiterbringen. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Und nun hat Kollegin Gabriele Frechen, SPD-Fraktion, das Wort.