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Offene Plenarprotokolle

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31. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Staatssekretär, wollen Sie daran arbeiten, dass wir beim Schutz vor Passivrauchen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern an der Spitze der Bewegung sind? Oder sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir dann, wenn wir in dem Tempo, das Sie vorlegen, weitermachen, zur lahmen Ente werden?

Ich weiß nicht, welche Maßnahme welcher europäischen Länder Sie meinen. Die Unterschiede sind bekanntlich sehr groß. Es gibt Länder mit einem ziemlich rigiden Rauchverbot in Gaststätten, öffentlichen Einrichtungen und ähnlichem. So weit sind wir noch nicht gegangen. Ich habe dazu schon einiges gesagt. Wir wollen zunächst abwarten, welche Erfahrungen damit gemacht werden. Ich denke, die Bundesregierung betreibt hierbei auf alle Fälle eine Politik mit Augenmaß.

  • [Zuruf] Swen Schulz (SPD): Natürlich

Dann sind wir jetzt bei der Frage 2 1 der Abgeordneten Veronika Bellmann: Welchen genauen Zeitpunkt versteht die Bundesregierung unter „zeitnah“, wenn sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 2 3. Februar 2 006 (Bundestagsdrucksache 16 / 754)wie folgt in ihrer Gegenäußerung Stellung bezieht: „…versichert die Bundesregierung, … möglichst zeitnah ein tragfähiges Konzept zur weiteren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur zu erarbeiten“, und wie ist die inhaltliche Ausrichtung eines solchen Konzepts vorgesehen?

Frau Bellmann, in der von Ihnen leider nicht vollständig zitierten Gegenäußerung hat die Bundesregierung versichert, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen möglichst zeitnah ein tragfähiges Konzept zur weiteren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur zu erarbeiten. Wegen der notwendigen Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen konnte und kann ein konkreter Zeitpunkt nicht genannt werden, zumal auch in einem ersten Gespräch zwischen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und Vertretern der Bundesregierung in der vergangenen Woche noch weiterer Gesprächsbedarf hinsichtlich der im Koalitionsvertrag genannten Alternativen festgestellt wurde.

Frau Bellmann, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Ja, ich habe eine Nachfrage. Ich möchte gern wissen, inwiefern der Bundesregierung bekannt ist, wie viele dienstbeschädigte Stasimitarbeiter – um diese geht es in diesem Zusammenhang; sie sollen den vollen Ausgleich bekommen, wie wir als Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundessozialgericht verpflichtend aufgetragen bekommen haben –

  • [Zuruf] Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir alles schon geändert

ihre Beschädigung im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen erlitten haben.

Das ist nicht bekannt. Wir haben, wie Sie wissen, das Gesetz heute Vormittag im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt. Es hat in fast allen Fraktionen Übereinstimmung hinsichtlich eines Änderungsantrags gegeben, mit dem klargelegt werden soll, dass die Entschädigung bei Verstößen gegen die Menschenrechte zu versagen ist. Wir werden jetzt in Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung feststellen müssen, um wie viele Fälle es sich handelt. Das kann ich beim besten Willen hier nicht beantworten.

Vielen Dank für die Information. Ein Abgeordneter kann nicht in mehreren Ausschüssen gleichzeitig sein. Falls Sie das als Kritik gemeint haben, dann weise ich das insofern zurück.

Sie haben noch eine weitere Nachfrage, Frau Bellmann? – Bitte schön.

Meine weitere Nachfrage geht in eine ähnliche Richtung. Gibt es Erkenntnisse über die genaue Anzahl von dienstbeschädigten Stasimitarbeitern und mit welchen Finanzvolumina ist in diesem Zusammenhang zu rechnen?