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Offene Plenarprotokolle

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31. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Nachdem EU-Kommissar Figel die Ergebnisse des Konsultationsprozesses – die Mitgliedstaaten mussten diese bis zum Ende des Jahres 2 005 einreichen – vorgestellt hatte, fand eine erste politische Aussprache auf Ministerebene statt. Dabei wurden die Ergebnisse von den Delegationen mehrheitlich begrüßt, insbesondere die Sicht, dass der europäische Qualifikationsrahmen ein Übersetzungsinstrument zur Förderung von Mobilität und Transparenz sein soll. Es wurde jedoch gleichzeitig betont, dass es einen Überarbeitungsbedarf gibt, insbesondere bei den Deskriptoren der Niveaustufen des europäischen Qualifikationsrahmens, und – das ist insbesondere eine deutsche Position – dass wir eine lange Erprobungsphase der praktischen Umsetzung des europäischen Qualifikationsrahmens mit Pilotprojekten und Testphasen brauchen. Darüber hinaus ist mit den europäischen Partnerländern, die ein dem deutschen System vergleichbares System der dualen beruflichen Bildung haben, vereinbart worden, dass man bis zum Sommer die gemeinsamen Interessen bei der weiteren Entwicklung des europäischen Qualifikationsrahmens miteinander abstimmt.

Sie haben eine weitere Nachfrage? – Bitte sehr.

Danke schön für Ihre Antwort. – Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf den Bereich „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“, worüber zurzeit auch auf europäischer Ebene diskutiert wird und was in den informellen Gesprächen vermutlich eine Rolle gespielt hat. Mich würde die Position der Bundesregierung zur Empfehlung hinsichtlich der Förderung des Unternehmensgeistes an Schulen und Hochschulen interessieren. Wie wird man sich allgemein dazu verhalten und gibt es schon konkrete Überlegungen, diese Empfehlung in Deutschland umzusetzen?

Hierzu kann ich Ihnen im Detail derzeit nichts sagen. Es ist so, dass im Moment die Vorbereitungsphase für den Start des EU-Programms für das lebenslange Lernen, das während der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2 007 beginnen soll, läuft. Das von Ihnen angesprochene Thema stand – anders als die drei anderen genannten Themen – nach meinem Kenntnisstand nicht im Mittelpunkt der Beratungen.

Die Frage 12 der Abgeordneten Grietje Bettin wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Jörg Rohde auf: Inwieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Zielsetzung und Umsetzung des Projekts „ASK-IT“ der Europäischen Kommission (www. askit. org), damit die Belange behinderter Menschen entsprechend der deutschen Gesetze und der deutschen Regelungswerke berücksichtigt werden und verhindert wird, dass aus Mitteln der Europäischen Union aufwendige Technologien und Daten ohne Bezug zu den Nutzern in allen Staaten der EU aufgebaut werden? Zur Beantwortung gebe ich das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Rachel.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf die Zielsetzung einzelner Projekte. Jedoch hat die Bundesregierung über die Verwaltungsausschüsse der Mitgliedstaaten ein Stimmrecht bei der Gestaltung der spezifischen Arbeitsprogramme, in denen die Forschungsziele für die zu fördernden Projekte beschrieben werden. Die Begutachtung von Projekten führt die Europäische Kommission nach transparenten Regeln mit externen Gutachtern durch. Es ist nicht Aufgabe der Mitgliedstaaten, Einfluss auf die Umsetzung von bewilligten Projekten zu nehmen. Sie prüfen vielmehr, ob die Regeln der Transparenz bei den Entscheidungen befolgt werden. Das von Ihnen angesprochene Projekte „ASK-IT“ wird im Rahmen der thematischen Priorität „Technologien für die Informationsgesellschaft“ gefördert. Im entsprechenden IST-Arbeitsprogramm wird für die relevante E-Inclusion gefordert, dass die Projekte sich auch mit den sozioökonomischen, gesetzlichen und politischen Dimensionen befassen sollen und insbesondere die elektronische Eingliederung in einem breiten Sinn abdecken, um die Verfügbarkeit von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft bei vertretbaren Kosten für alle sicherzustellen. Hierbei ist nicht automatisch sichergestellt, dass in einem Projekt zwangsläufig die Belange aller Mitgliedstaaten abgedeckt werden oder alle national gültigen Standards und Gesetze berücksichtigt werden. Dennoch ist beim IST-Projekt „ASK-IT“ davon auszugehen, dass durch die deutsche Beteiligung auch deutsche Interessen berücksichtigt werden. Zum einen ist nämlich das deutsche Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe der Evangelischen Stiftung Volmarstein ein Projektpartner. Zum anderen sind in der Vorhabensbeschreibung vier Teilprojekte aufgeführt, von denen das vierte mit dem Namen „Accessible Europe“ die Interoperabilität der drei vorgelagerten themenbezogenen Teilprojekte demonstrieren soll. Insgesamt sind sieben europäische Pilotgebiete ausgewählt worden, darunter im Übrigen auch die Stadt Nürnberg. Mit Vertretern dieser Regionen werden insgesamt drei Nutzerforen abgehalten. Insgesamt nehmen 44 Partner aus 15 Ländern teil, sodass eine breite europäische Auswirkung zu erwarten ist.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Rohde?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung im Falle eines viel versprechenden bzw. erfolgreichen Ergebnisses des Forschungsprogramms „ASK-IT“ ein nationales Folgeprogramm finanzieren, damit die im Rahmen von „ASK-IT“ erzielten Forschungsergebnisse in Deutschland eine optimale Anwendung finden können?

Es wäre vermessen, dazu bereits zum heutigen Zeitpunkt eine Prognose abzugeben. Wir warten jetzt erst einmal ab, wie sich dieses Programm insgesamt entwickeln wird.

Eine weitere Nachfrage? – Bitte sehr.