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26. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Nina Hauer (SPD)
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Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Frau Kollegin Hauer, wir beide haben uns persönlich anders entschieden und versuchen den Spagat. Da Sie hier ein doch sehr allgemeines Statement abgegeben haben, möchte ich Sie fragen: Stimmen Sie mir zu, dass die von Ihnen vorgeschlagene Regelung in diesem Kontext als minimal zu betrachten ist? Stimmen Sie mir zu, dass es an und für sich eine Katastrophe ist, dass Sie durch die Abschreibungsmöglichkeiten auf viel Geld verzichten wollen – dort können Sie keinen Deckel einziehen –, aber bei der Kinderbetreuung einen Deckel bei 460 Millionen Euro einziehen? Das ist der erste Skandal.
- [Zuruf] CDU/CSU: Wie kann man so etwas Doofes fragen?
Zweitens. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Regelung an der Realität in den Kommunen vorbeigeht? Es ist nämlich in vielen Kommunen so, dass die Eltern, wenn sie Einkommen haben, gleich hohe Beiträge zahlen müssen. Deshalb meinen nicht nur wir, sondern auch Bündnis 90 /Die Grünen, dass andere Regelungen gefunden werden müssen. Das, was man macht, sollte man wenigstens sozial gerecht gestalten. Ich finde, das ist ein Anspruch, der auch Ihnen als Sozialdemokratin wichtig sein sollte.
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Nina Hauer (SPD)
Sie müssen doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir hier im Bundestag nicht die Finanzierungswege der Kommunen klären können. Es gibt Kommunen, die koppeln die Beiträge an die Einkommen der Eltern. Es gibt aber auch viele, die das nicht tun. Es gibt aber in jeder Kommune einen Ausgleich für diejenigen, die die Betreuungskosten etwa für Kindergarten oder Ähnliches gar nicht tragen können. Das können wir aber nicht über ein Steuergesetz regeln. Wir treffen eine Regelung für diejenigen, die Steuern zahlen, also diejenigen, die jeden Tag arbeiten gehen, Sozialabgaben zahlen und Kinder erziehen. Diese können einen größeren Betrag ihrer Betreuungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Sie wissen, dass das einer steuerrechtlichen Revolution gleichkommt. Das gilt ab dem ersten Euro bis zu einer Höhe von zwei Drittel aller entstandenen Kosten bei einer Obergrenze von 4000 Euro pro Kind und Jahr. Besonders für eine Familie mit zwei Kindern ist das eine erhebliche Erleichterung. Ihre schönen Ideen, dass man alle Kosten übernehmen kann und dann auch noch Steuerfreibeträge schafft, können wir an dieser Stelle nicht durchsetzen. Wir können das den Menschen auch nicht dauernd versprechen, wie Sie das machen, und am Ende sagen: Wir haben für nichts die Verantwortung, deswegen interessieren wir uns nicht dafür, was wir noch letzte Woche versprochen haben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Ich will auch für meine Fraktion sagen, dass wir froh sind, erreicht zu haben, dass Betreuungskosten vom ersten Euro an geltend gemacht werden können und Eltern nicht wie bisher oder ursprünglich angedacht erst eine Hürde von 1000 oder 1500 Euro überwinden müssen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Vielmehr können sie nun ihre Kosten vom ersten Euro an geltend machen. Damit wird eine größere Gerechtigkeit erreicht, vor allem für diejenigen, die kleinere Einkommen haben. Auch die Krankenschwester, die Betreuungsbedarf hat, zahlt Steuern, nicht nur diejenigen mit großen Einkommen.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Die zahlt aber auch Mehrwertsteuer
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Von der Regelung profitieren auch die Alleinerziehenden, die ja immer nur die Hälfte der Kosten geltend machen können. Dass es uns gelungen ist, auch diese einzubeziehen, darauf sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz. Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In den ersten 100 Tagen ist es der großen Koalition gelungen, mit gezielten Impulsen und vertrauensbildenden Maßnahmen neuen Schwung in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu bringen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Seit Jahreswechsel deutet sich ein Stimmungsumschwung in Deutschland an. Die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung werden deutlich besser. Die Zuversicht bei den Verbrauchern und den Unternehmern wächst. Die Menschen gewinnen wieder mehr Vertrauen in die Politik. Wir schaffen es langsam, aber sicher, verlorenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Das ist einer der zentralen Hebel, die wir bezogen auf die Binnenkonjunktur und die Investitionen in Deutschland in der Hand haben. CDU und CSU nehmen gemeinsam mit unseren Kollegen von der SPD diese positiven Meldungen jedoch nicht zum Anlass, sich auf den Anfangslorbeeren auszuruhen. Im Gegenteil: Mit dem vorliegenden Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung schaltet die Regierung Angela Merkel einen weiteren Gang hoch
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Wow Schumi lässt grüßen
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind beeindruckt
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und setzt damit nur knapp zwei Monate nach der ersten Klausur des neuen Bundeskabinetts in Genshagen zentrale Beschlüsse um. Wir setzen die Signale auf mehr Investitionen, mehr Wachstum und eine weitere, stärkere Belebung der mittelständischen Wirtschaft. Der deutsche Mittelstand ist zugleich Rückgrat und Lokomotive der deutschen Volkswirtschaft.
- [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Das stimmt
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Er steht nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes für 99, 7 Prozent aller Unternehmen, für 78, 6 Prozent aller Arbeitsplätze
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Jawohl
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und für 81, 9 Prozent aller Ausbildungsplätze in Deutschland. Das ist der Grund, warum es angesichts eines international immer härter werdenden Wettbewerbs dringend nötig ist, den Mittelstand durch vernünftige Rahmenbedingungen zu stützen und weiter voranzubringen. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Windes der Globalisierung und des internationalen Wettbewerbs ist es daher das zentrale Vorhaben der Bundesregierung, die Standortbedingungen in Deutschland für deutsche Unternehmen und für den deutschen Mittelstand im Besonderen zu stärken.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wer im Wind steht, darf nicht nur der Naturgewalt trotzen, um – was schwierig genug ist – stehen zu bleiben, sondern muss lernen, mit dem Wind zu segeln und die Verhältnisse für sich und sein Boot optimal zu nutzen. Das ist der Grund, warum wir – gerade im Interesse des Mittelstandes – die in Jahren und Jahrzehnten gewachsenen Mängel und Schwächen bei der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland mit gezielten Eingriffen und einer umfangreichen Steuerreform beseitigen wollen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Doch für eine vernünftige, langfristig angelegte und sauber gearbeitete Reform der Unternehmensbesteuerung braucht man Zeit – Zeit, die wir nicht haben, Zeit, die wir uns aufgrund der Gefahr des Verlustes weiterer Arbeitsplätze und Potenziale nicht leisten können. Wir brauchen eine pragmatische Übergangslösung, um das Ziel einer sauberen Unternehmensteuerreform zu erreichen und um die Investitionstätigkeit und Liquidität der deutschen mittelständischen Wirtschaft wieder zu verbessern;
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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denn nur durch Investitionen kann es uns gelingen, den Konjunkturmotor weiter in Fahrt zu bringen. Dieser Übergang trägt, ausgehend vom Koalitionsvertrag – insbesondere an dem Punkt verbesserte Abschreibungsbedingungen –, die Handschrift der CSU.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): So ist es Das muss auch einmal gesagt werden
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Wir leisten einen wichtigen und wirksamen Beitrag zur Wiederbelebung der Investitionstätigkeit.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Tut Gutes und sprecht darüber
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Mit der Anhebung der degressiven Af A erhöhen wir den zulässigen Höchstsatz für Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen von derzeit 2 0 auf 30 Prozent. Diese bis Ende des Jahres 2 007 befristete Maßnahme bringt den Unternehmern bereits im Jahr 2 006 eine Entlastung in Höhe von 6, 5 Milliarden Euro und wirkt in diesem Sinne insbesondere für den Mittelstand und die Industrie, die wieder in Anlagen investieren kann, als kleines Konjunkturprogramm.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Die höheren Abschreibungssätze, die wir mit dieser Vorlage ermöglichen, erhöhen die Rendite einer Investition, und zwar – das ist ein ganz wichtiger Hebel – umso mehr, je mehr die Betriebe investieren. Hinzu kommt, dass die höheren Abschreibungen den technologischen Wandel unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Den Unternehmen wird es dadurch erleichtert, ihren Maschinenpark schneller auf den jeweils neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit diesem minimalen Eingriff erreichen wir maximale Wirkung. Gleichzeitig starten wir einen positiven Kreislauf: Höhere Abschreibungssätze erhöhen die Liquidität der Unternehmen und eröffnen ihnen einen finanziellen Spielraum für weitere Investitionen. Gleichzeitig erhöhen wir den technischen Standard in Deutschland, was wiederum den Unternehmen hilft, sich im internationalen Wettbewerb durchzusetzen. Das ist angewandte Wirtschafts- und Finanzpolitik der CSU und der großen Koalition.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der CSU vor allen Dingen
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Das wurde uns in der Anhörung übrigens von allen Experten einhellig bestätigt. Durch die Erhöhung der degressiven Af A revidiert die große Koalition außerdem – das sei nebenbei bemerkt – eine Entscheidung der Vorgängerregierung, die im Rahmen ihrer Steuerreform Anfang 2 001 die Abschreibungssätze von 30 auf 2 0 Prozent gekürzt hatte. Ein wichtiger Punkt konnte auch im Bereich der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erreicht werden.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): So ist es Gute Leistung
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Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen im privaten Haushalt können in Zukunft mit 2 0 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 Euro, bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, soweit es sich um Arbeitskosten handelt. Dieser Abzug soll zusätzlich zu der bisher schon bestehenden Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Wohnungsreinigungen oder Betreuung von Familienangehörigen, und für alle handwerklich Tätigen gewährt werden. Das gilt für Wohnungen, Häuser und Grundstücke, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen vom Eigentümer oder vom Mieter durchgeführt werden. Bei Inanspruchnahme beider Fördertatbestände kann damit jeder Haushalt in Deutschland in Zukunft bis zu 12 00 Euro von seiner Steuerschuld in Abzug bringen. Außerdem wird die bisherige, komplizierte Unterscheidung zwischen Arbeiten, die nur ein Fachmann erledigen kann, und denen, die ein Privatmann erledigen kann, überflüssig. Die im Laufe des Verfahrens erreichte definitorische Klarstellung des Begriffs der handwerklichen Leistung trägt erheblich dazu bei, den privaten Haushalt als Arbeitgeber zu öffnen. Auch diese Veränderung ist nicht hoch genug zu bewerten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das gehört in den Gesetzestext und nicht in die Begründung
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Denn die privaten Haushalte im Grundsatz als Arbeitgeber anzuerkennen, ist ein zentraler Schritt, der uns jetzt gelungen ist. Jeder, der den politischen Streit der vergangenen Jahrzehnte verfolgt hat, weiß, dass hier eine lange, teilweise ideologisch geprägte Auseinandersetzung ihr Ende gefunden hat.
- [Beifall] CDU/CSU
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Im Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung kann nun sowohl für die Abrechnungen von handwerklichen Leistungen als auch für die Kinderbetreuungskosten und für andere haushaltsnahe Dienstleistungen der private Haushalt als Arbeitgeber installiert werden. Das Gesetz signalisiert damit ein zentrales Umdenken in Richtung einer neuen Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland. Wir eröffnen in Zukunft endlich diesen Bereich für den Arbeitsmarkt und schöpfen das riesige Potenzial aus, das hier schlummert. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen auf europäischer Ebene halte ich übrigens den Weg der großen Koalition mit diesem Gesetz für vernünftiger, für gangbarer und für langfristig sinnvoller,
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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als einer bereits ausgelaufenen und als nicht sachgerecht beurteilten Ausnahmeregelung hinterherzutrauern. Generell kann man am Ende des ersten Vierteljahres feststellen, dass der Wirtschaftsmotor in Deutschland unter der Regierung Angela Merkel wieder angesprungen ist. Das heute zu verabschiedende Gesetz wird ihm weitere Schubkraft geben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer der Leitgedanken unserer Politik ist die Schaffung von Steuergerechtigkeit. Wir wissen, dass gerade in den letzten Jahren immer mehr und vor allen Dingen sehr wohlhabende Steuerpflichtige sich ihrer Steuerbelastung durch Steuerstundungs- und -sparmodelleentzogen haben. Ich erinnere hier nur an die verschiedenen Medienfonds und an die New-Energy-Fonds, die allein wegen ihrer steuerlichen Vorteile konzipiert wurden und den Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste bescherten, mit denen sie die Steuerlast senken konnten, ohne dass eine sinnvolle Renditeperspektive mit diesen Fondszeichnungen verbunden war. Quintessenz für das Allgemeinwesen war, dass diese Regelungen zu milliardenschweren Steuerausfällen führten, die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen waren. Dies war ungerecht. Wir haben diese Ungerechtigkeit beseitigt. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Eindämmung steuerlicher Missbräuche schließen wir weitere Steuerschlupflöcher. Das ist ein guter Beitrag für mehr Steuerfairness zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht einen handlungsfähigen Staat erwarten und nicht wollen, dass sie durch Steuertricks benachteiligt werden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Lassen Sie mich zwei Punkte aus dem Gesetzentwurf herausgreifen und ein wenig näher erläutern: zum einen die heute schon mehrfach angesprochene so genannte Dienstwagenbesteuerung, zum anderen die Anpassung der Gewinnermittlung nach § 4 Einkommensteuergesetz. Hintergrund der Änderung der 1 -Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung sind Steuerausfälle in Höhe von aktuell 2 55 Millionen Euro pro Jahr. Diese Ausfälle kamen dadurch zustande, dass durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum gewillkürten Betriebsvermögen die 1 -Prozent-Regelung auch dann zur Anwendung kam, wenn die betriebliche Nutzung eines Kfz lediglich zwischen 10 und 50 Prozent lag, die private Nutzung also eindeutig überwog. Bei der 1 -Prozent-Regelung ging der Gesetzgeber allerdings seinerzeit davon aus, dass die private Nutzung der betrieblichen nachrangig war. Mithin kam es durch diese Ausgestaltung bei höherer privater Nutzung zu Steuervorteilen und damit zu Nachteilen für die Allgemeinheit. Diese Steuerlücke haben wir geschlossen. In Zukunft wird die 1 -Prozent-Regelung – Kollege Gutting sprach es an – nur auf Fahrzeuge angewandt, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
- [Beifall] SPD
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Die Befürchtung, diese Regelung würde zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen, teile ich nicht. Wenn man die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugrunde legt, weiß man, wie man das Problem in den Griff bekommt. Alles in allem ist das also ein weiterer Schritt zur Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit. Eine andere Lücke, die heute geschlossen wird, betrifft den § 4. Damit wollen wir den Zustand beenden, dass es pro Jahr zu Steuerausfällen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro kommt. Aktuell können nämlich gewerblich geprägte Personengesellschaften Wertpapiere und Grundstücke im Rahmen des Umlaufvermögens führen und Anschaffungskosten in voller Höhe absetzen, ohne dass klar ist, wann hieraus letztlich eine Steuerlast für die betroffenen Unternehmen resultiert. In Zukunft wird das nicht mehr möglich sein. Dann können Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wertpapiere und Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst zum Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses berücksichtigt werden. Das ist für alle Beteiligten, die sich korrekt verhalten wollen, eine insgesamt sehr gerechte und sehr faire Regelung.
- [Beifall] Ortwin Runde (SPD)
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Des Weiteren haben wir folgende wirksame Maßnahmen ergriffen: Entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes führen wir die Besteuerung des Umsatzes öffentlicher Spielbanken ein. Somit können wir – das macht 2 00 Millionen Euro pro Jahr aus und ist noch sehr viel wichtiger – die gewerblichen Glücksspielanbieter, für die aktuell keine diesbezügliche Steuerpflicht besteht, wieder mit Umsatzsteuer belegen. Die missbräuchliche Weitergabe von Tankbelegen ist bereits angesprochen worden; sie wird zukünftig als Steuerordnungswidrigkeit geahndet. Ferner stellen wir klar, dass die handelsrechtliche Praxis zur Bildung von Bewertungseinheiten bei so genannten Grund- und Sicherungsgeschäften weiterhin das Maß aller Dinge bleibt. Steuermehreinnahmen in Höhe von 62 0 Millionen Euro im Jahre 2 007 bzw. von mehr als 800 Millionen Euro im Jahre 2 008 werden die Folge sein – eine Folge, die ich persönlich begrüße. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf haben wir die Weichen dafür gestellt, unser Steuersystem in den angesprochenen Bereichen auf der einen Seite gerechter zu gestalten und auf der anderen Seite die dringend benötigten finanziellen Mehreinnahmen des Staates zu garantieren. Damit erfüllen wir die Erwartung der Menschen an einen handlungsfähigen Staat. Herr Kollege Fahrenschon, eine Bemerkung sei mir noch gestattet: Wenn der Sieg viele Väter hat, dann stört mich das nicht. Hauptsache, es nutzt unserem Staat und uns allen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mütter habt ihr also nicht? Gibt es bei euch keine Mütter?
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, Drucksache 16 / 643. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabea seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 974, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16 / 978 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Zustimmung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP, der Linken und des Bündnisses 90 /Die Grünen. – "Dritte Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Wollen Sie nicht aufstehen?
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh ja Völlig korrekt
- [Zuruf] Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, richtig
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Es ist Freitagmittag, Herr Präsident
- [Zuruf] DIE LINKE: Gut, dass es einen Präsidenten gibt
Enthaltungen? – Da ihr bei der zweiten Lesung dagegen gestimmt habt, bin ich davon ausgegangen, dass ihr auch bei der dritten Lesung dagegen stimmen wollt. – Der Gesetzentwurf ist also mit dem gleichen Stimmverhältnis angenommen. Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16 / 979. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Zustimmung der FDP-Fraktion abgelehnt. Unter Buchstabeb seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, Drucksache 16 / 753, für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 19 b. Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, Drucksachen 16 / 634 und 16 / 749. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 975, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen Die Linke und des Bündnisses 90 /Die Grünen. "Dritte Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Zusatzpunkt 7. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16 / 931 mit dem Titel: Unverzügliche Umsetzung des Programms „Impulse für Wachstum und Beschäftigung“ sowie des Marktanreizprogramms durch die Bundesregierung.
- [Zuruf] Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist die Bundesregierung überhaupt?
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, wo ist die Bundesregierung?
- [Gegenruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Beim Regieren
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Beim Regieren
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Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen aller anderen Fraktionen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich zurück zu Zusatzpunkt 2 . Es handelt sich um den bereits gestern an die Ausschüsse überwiesenen Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes auf Drucksache 16 / 52 1. Es ist interfraktionell vereinbart, dass dieser Gesetzentwurf nachträglich an den Ausschuss für Tourismus überwiesen werden soll. Sind Sie damit einverstanden? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 0 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Hochschulen öffnen–BAföG ausweiten – Drucksache 16 / 847 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Finanzausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und bitte diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die an der Aussprache nicht teilnehmen wollen, den Plenarsaal zu verlassen. Als erster Rednerin erteile ich das Wort der Kollegin Cornelia Hirsch von der Fraktion Die Linke.
- [Beifall] DIE LINKE
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