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26. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Gernot Mittler (unbekannt)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen hat die Bundesregierung auch eine Ergänzung von § 13 b des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, mit der für bestimmte Leistungen, nämlich für Gebäudereinigungen, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers begründet werden sollte. In der Gesetzesbegründung dazu hieß es–ich zitiere –: "Da in diesem Bereich typischerweise nicht sichergestellt werden kann, dass entsprechende Umsätze von den leistenden Unternehmern vollständig im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fiskus den Steueranspruch beim Leistenden realisieren kann, dient diese Maßnahme der Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen." Diese Konstruktion der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, die von der Fachwelt als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet wird, hat im Bundesrat nur deshalb keine Mehrheit gefunden, weil sie in der vorgeschlagenen Form praktisch kaum vollziehbar gewesen wäre und zu teilweise nicht sachgerechten Ergebnissen geführt hätte. Deshalb wurde sie für diesen begrenzten Anwendungsbereich als nicht tauglich angesehen. Im Übrigen wollte der Bundesrat eine weitere Insellösung für einen so eng begrenzten Markt vermeiden in der Sorge, dass jede weitere Insellösung eine Verzögerung oder gar Behinderung einer bei der Umsatzsteuer notwendigen Systemmodifikation zur Folge haben könnte. Eine solche grundlegende Verfahrensänderung ist jedoch im Hinblick auf die enormen Steuerausfälle, die wir bei der Umsatzsteuer festzustellen und zu beklagen haben, unabwendbar und unaufschiebbar. Was die Größenordnung angeht: Das Ifo-Institut schätzt, dass dem deutschen Fiskus jährlich circa 17 Milliarden Euro verloren gehen. Zum Vergleich: Das ist ziemlich genau so viel, wie die Gesamteinnahmen aller Länder aus der Kfz-, der Grunderwerb- und der Erbschaftsteuer zusammengenommen. Wir erleben seit fünf Jahren eine unerhörte Erosion des Umsatzsteueraufkommens. Seit 2 000 ist der Konsum in Deutschland, also die eigentliche Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, um rund 9 Prozent gewachsen, das Umsatzsteueraufkommen hingegen um 1 Prozent gesunken. Eine steuersystematische Begründung dafür gibt es nicht. Wir wissen aber, dass es Steuerhinterziehung und bandenmäßig organisierte Umsatzsteuerhinterziehung insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr gibt, den wir mit administrativen Möglichkeiten niemals beherrschen werden. Unser Mehrwertsteuersystem ist geradezu eine Einladung zu Betrug und Hinterziehung. Auch hierzu ein Beispiel: 2 003 hat der Bundesstaat 137 Milliarden Euro an Umsatzsteuer eingenommen, 103 Milliarden Euro aus Mehrwertsteuer, 34 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer. Die Gesamtsumme der in Deutschland fakturierten Mehrwertsteuer betrug 548 Milliarden Euro. In der Kasse des Fiskus verblieben davon, wie gesagt, 103 Milliarden Euro, also weniger als ein Fünftel. Die übrigen gut vier Fünftel oder 445 Milliarden Euro sind, fiskalisch gesehen, ein Nullsummenspiel und wurden in einem gigantischen Zahlungs-, Berechnungs-, Verrechnungs- und Erstattungsverfahren zwischen Unternehmen und Finanzämtern hin- und hergeschoben. In diesem Topf von 445 Milliarden Euro – das ist das rund 1, 8 fache Volumen des Bundeshaushalts – matschen allmonatlich bzw. vierteljährlich 4, 8 Millionen Unternehmer – nicht alle sind ehrenwerte Kaufleute – herum, sozusagen in einem gewaltigen Selbstbedienungsladen. Doch wird der Fiskus nicht allein durch Steuerhinterziehung und kriminelle Machenschaften geschädigt. Es gibt auch systemimmanente Steuerverluste, zum Beispiel im Insolvenzfalle. Im Zuge eines Planspiels, das im vergangenen Jahr im Auftrag der Finanzminister von Bund und Ländern zum Zwecke der Erprobung eines Systemwechsels durchgeführt wurde, wurde der Steuerausfall durch Insolvenzen auf jährlich 5, 7 Milliarden Euro geschätzt. Schließlich sind bei keiner anderen Steuer die Niederschlagungsbeträge in den Finanzämtern so hoch wie bei der Umsatzsteuer: Im Durchschnitt der Jahre 2 000 bis 2 004 waren dies jährlich 3, 3 Milliarden Euro. Das sind rund 3 Prozent des gesamten Steuersolls. Das ist das 3, 3 -fache des Niederschlagungswerts bei der Lohn- und Einkommensteuer. Aus alldem ergibt sich: Wir brauchen eine Reform des Umsatzsteuersystems in der Weise, dass die Umsatzsteuer auf Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr ausgewiesen wird. Diesem Ansatz liegt eine einfache Logik zugrunde. Wo die Steuer in Rechnungen nicht offen ausgewiesen wird, also nicht bezahlt werden muss, kann sie auch nicht hinterzogen werden. Die Finanzminister der Länder setzen sich seit einigen Jahren vehement und einmütig für einen solchen Systemwechsel ein. Er ist auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung vom November vergangenen Jahres. Der Bundesfinanzminister wird nunmehr auf europäischer Ebene, auf die es ankommt, den Systemwechsel durch einen Ausnahmeantrag für Deutschland nach Art. 2 7 der EG-Richtlinie betreiben. Das bereits erwähnte Planspiel führt im Ergebnis zu einer positiven Einschätzung der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens. Der Sachverständigenrat befürwortet diese Maßnahme in seinem jüngsten Gutachten ebenfalls. Aber nicht nur der deutsche Fiskus ist betroffen. Auch aus Untersuchungen in anderen Ländern, zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien, wissen wir, dass die dortigen Fisken ebenfalls unter immensen Umsatzsteuerverlusten leiden. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU insgesamt den Staaten jährlich zwischen 60 und 80 Milliarden Euro verloren gehen. Das sind rund zwei Drittel des Gesamthaushalts der Europäischen Union. Wenn diese Dimension des Einnahmeverlusts bei der Umsatzsteuer in den Köpfen der Verantwortlichen in Brüssel und in den Mitgliedstaaten einmal realisiert sein wird, ist der Systemwechsel nur noch eine Frage von kurzer Zeit. Es ist gut, dass die Bundesregierung im Sinne der Verkürzung dieser Zeit in Europa tätig wird. Ich bin ganz sicher, dass europaweit die Umsatzsteuer längst zur Achillesferse der öffentlichen Haushalte geworden ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- [Anhaltender Beifall] CDU/CSU
- [Anhaltender Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ein Unikum. Das war nämlich zugleich die erste und die letzte Rede des Kollegen Mittler hier im Hause; denn er wird sich auf eigenen Wunsch aus der politischen Tagesarbeit zurückziehen und kandidiert nicht mehr für den Landtag in Rheinland-Pfalz. Herr Mittler, ich bedanke mich für Ihren Beitrag und wünsche Ihnen für Ihren persönlichen Lebensweg im Namen des Hauses und auch persönlich alles Gute.
- [Beifall]
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Frank Schäffler (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei den Überschriften ist diese große Koalition wirklich groß. „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“, „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“, das klingt nach Konzept und Strategie. In Wirklichkeit ist es aber Flickschusterei.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Das stimmt leider
Bei Ihrer Politik stehen das weitere Abkassieren und anschließende Verteilen von kleinen Geschenken im Mittelpunkt. Sie glauben, dass der väterliche Staat es richten wird. Das ist der fundamentale Unterschied zwischen Ihnen und uns. Da Frau Staatssekretärin Hendricks Beispiele aus der Tierwelt herangezogen hat, will ich hier auch sagen: Mit vollen Hosen lässt sich gut stinken. – Sie wollen eine Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte durchsetzen. Sie wollen eine Versicherungsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte durchsetzen. Sie wollen 2 0 Milliarden Euro Liquiditätsentzug beim Mittelstand durchsetzen. Das haben Sie schon beschlossen. In diesem Jahr müssen 13 -mal Sozialversicherungsbeiträge durch den deutschen Mittelstand bezahlt werden. Zum 1. Januar nächsten Jahres wollen Sie die Rentenversicherungsbeiträge um 0, 4 Prozentpunkte anheben. Außerdem wollen Sie nach der Landtagswahl einen Gesundheitssoli einführen. Sagen Sie der Bevölkerung doch die Wahrheit! Gleichzeitig können jetzt alle ein bisschen Handwerkerrechnungen und ein bisschen Kinderbetreuungskosten absetzen. Das ist wirklich sehr beeindruckend. In Ihrem großen Gesetzeswerk beschäftigen Sie sich dann auch mit den wirklich wichtigen Themen, zum Beispiel der Versteigerung von Tankquittungen im Internet. Morgen sind Sie wahrscheinlich der Meinung, dass wir Handyrechnungen oder Taxiquittungen gesetzlich regeln müssen. Dieses wichtige Thema wird nicht dazu führen, dass die Staatsfinanzen in Deutschland tatsächlich ins Lot gebracht werden.
- [Beifall] FDP
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Ich dachte auch, dass die Steuerstundungsmodelle mit Ihrem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm bereits im Dezember abgeschafft worden seien. Jetzt hat die Regierung wieder eins gefunden. Morgen findet sie vielleicht wieder eins und übermorgen wieder. Sie meinen sogar, dass Sie damit mittelfristig 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen erzielen können. Gut, dass das in unserem Steuersystem keiner nachprüfen kann. Sie werden es nicht schaffen, Gestaltungsmodelle zu verhindern, wenn Sie nicht an die grundlegende Reform der direkten Steuern herangehen.
- [Beifall] FDP
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Wir haben Ihnen in dieser Woche ein Steuerkonzept dazu vorgelegt. Wir brauchen jetzt ein einfacheres und gerechteres Steuerrecht mit niedrigeren Steuersätzen. Sie verschieben die notwendigen Reformen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Hören Sie auf, diesem Parlament ständig Flickwerk zu präsentieren! Dieses Land hat es besser verdient. Vielen Dank.
- [Beifall] FDP
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Olav Gutting (CDU/CSU)
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit den zwei vorgelegten Gesetzentwürfen gehen wir weitere Schritte in die richtige Richtung. Von dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gehen positive Impulse für mehr Investitionen und mehr Beschäftigung aus. Nur durch höheres Wirtschaftswachstum entstehen dauerhaft mehr Arbeitsplätze in diesem Land. Nur durch mehr Wachstum sinken die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und steigt das Steueraufkommen.
- [Beifall] CDU/CSU
Neben Ausgabenkürzungen und Subventionsabbau ist ein steigendes Steueraufkommen durch mehr Wirtschaftswachstum ein wesentlicher Bestandteil der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Gerade als junger Mensch sehe ich mich hier mit in der Verantwortung, die steigende Verschuldung zulasten zukünftiger Generationen endlich zu stoppen. Wir müssen mit dem Abtragen des riesigen Schuldenberges noch in dieser Generation beginnen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Es geht um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Arbeitsplätze, gerade im Mittelstand und bei Haushalten als Arbeitgeber. Der Mittelstand und das Handwerk profitieren von diesem Gesetz. Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird die Umsatzgrenze bei der Istversteuerung bei der Umsatzsteuer in den alten Bundesländern auf 2 50000 Euro angehoben; in den neuen Bundesländern wird diese Regelung bis Ende 2 009 verlängert. Das bringt mehr Liquidität in die Betriebe.
- [Beifall] CDU/CSU
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Für die Handwerker bedeutet die Abziehbarkeit von Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen im privaten Haushalt eine erhebliche Verbesserung der Situation in ihrem Kampf gegen die Schwarzarbeit. Die Möglichkeit der Abziehbarkeit von Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen schätze ich in ihrer Wirkung höher ein als die oftmals gerade vom Handwerk geforderte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Handwerkerleistungen. Wer die Deutschen kennt, der weiß, dass sie Steuersparmodelle lieben. Wer die Menschen in diesem Land kennt, der weiß, dass sie viel lieber zu einem Modell greifen, mit dem man Steuern sparen kann, als eine vielleicht insgesamt günstigere Handwerkerrechnung zu haben. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass die Förderung ankommt. Bei einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Handwerkerleistungen hingegen wäre nicht sichergestellt, dass dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz tatsächlich die Endkunden erreicht. Impulse für das Handwerk, wie wir sie ja wollen, lassen sich also viel besser mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung erzielen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Neben dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ist das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte insgesamt. Mit den vorliegenden Maßnahmen kommen wir dem Ziel einer gerechten, gleichmäßigen und transparenten Besteuerung näher. Zwar lautet der Titel des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“, gemeint ist aber die Eindämmung legaler Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Das sollte man in diesem Zusammenhang erwähnen; denn diejenigen, die bisher diese Möglichkeiten genutzt und von ihnen profitiert haben, haben zu einem überwiegenden Teil nichts Illegales getan. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Es ist ein Spagat zwischen bürokratischem Mehraufwand für Verwaltung und einige Steuerpflichtige auf der einen Seite und einer gleichmäßigeren und gerechteren Besteuerung auf der anderen Seite. Da sich in den letzten Jahren ein Steuerstundungsmodell bei gewerblich geprägten Einnahme-Überschuss-Rechnern entwickelt hat, das zu Steuerausfällen von über 500 Millionen Euro führt, muss hier selbstverständlich gegengesteuert werden.
- [Beifall] Leo Dautzenberg (CDU/CSU)
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Das Argument, dass es dann hierbei zu einer teilweisen Rücknahme der Vereinfachungsregelungen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern komme, kann unter diesen Voraussetzungen nicht gelten. Die geringfügige administrative Mehrbelastung bei einigen Anwendern dieser vereinfachten Gewinnermittlungsvorschriften steht in keinem Verhältnis zu weiteren Steuerausfällen, die bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung entstehen würden. Auch die Änderung der 1 -Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung ist sicherlich kein Beitrag zur Entbürokratisierung.
- [Zuruf] Ortwin Runde (SPD): Richtig
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Sie ist vielmehr das typische Beispiel dafür, dass größere Steuergerechtigkeit nicht immer ohne eine Verkomplizierung des Steuerrechts zu haben ist. Wer das Ziel einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung erreichen will, muss im vorliegenden Fall die Beschränkung der 1 -Prozent-Regelung auf die Fälle, in denen das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, hinnehmen. Vereinfachung und Pauschalierung bedeuten regelmäßig weniger Gerechtigkeit im klassischen Sinn. Man muss sich klar machen, dass sich die radikale Vereinfachung des Steuerrechts auf der einen Seite und eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung auf der anderen Seite in den Köpfen der meisten Menschen letztendlich gegenseitig ausschließen. Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich sage nicht, dass wir das Ziel eines einfachen und verständlichen Steuerrechts aufgeben sollten–nein, ganz und gar nicht. Es bleibt aber in diesem Land noch eine ganz erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten, dass nur ein verständliches und damit einfaches Steuerrecht auch ein gerechtes Steuerrecht sein kann.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Richtig
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da machen Sie das Gegenteil
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Bis wir so weit sind, wollen wir versuchen, den administrativen Aufwand für den Steuerpflichtigen und die Verwaltung so gering wie möglich zu halten. Im Gesetz ist klargestellt, dass zum Nachweis der Höhe des Anteils der betrieblichen Nutzung kein Fahrtenbuch im klassischen Sinne geführt werden muss. Die Ergebnisse der Länderarbeitsgruppe mit den Vorschlägen zur Vereinfachung der Nachweispflicht sind dem Bericht des Finanzausschusses beigefügt. Hierzu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, dass für bestimmte Berufsgruppen die überwiegend betriebliche Nutzung des Fahrzeuges unterstellt werden kann und dass formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von einem bis drei Monaten als Nachweis ausreichen sollen. Dass wir mit Augenmaß gearbeitet haben, zeigt im Übrigen auch die Herausnahme der geplanten Änderungen bei den Gebäudereinigern aus dem Gesetzentwurf.
- [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Richtig
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Das war grober Unfug
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In diesem Fall war das Ergebnis der Abwägung, Mehraufwand auf der einen Seite und mehr Steuergerechtigkeit und Mehreinnahmen auf der anderen Seite, der Verzicht auf diese Änderung. Was sich Menschen inzwischen alles einfallen lassen, um Steuern zu verkürzen, zeigt im Übrigen das Beispiel der an Dritte veräußerten Tankbelege. Mit dem Internet wurde die Möglichkeit geschaffen, in großem Stil Tankbelege zu verkaufen, die dann von den Erwerbern zum Nachweis angeblicher Betriebsausgaben oder Werbungskosten missbraucht werden. Die bereits bestehende Möglichkeit der Bestrafung wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung oder -hinterziehung reicht für diesen Fall nicht aus. Vor diesem Hintergrund schafft jetzt die Ergänzung der Abgabenordnung mit der Strafbewehrung der Weitergabe der Belege endlich die Möglichkeit, diesem Treiben wirksam Einhalt zu gebieten.
- [Beifall] Leo Dautzenberg (CDU/CSU)
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Schon die öffentliche Diskussion über diesen Bereich wird dazu beitragen. Insgesamt dienen die beiden Entwürfe zum einen der Verbesserung der Investitionstätigkeit und der Stärkung der Wachstumskräfte und zum anderen der Annäherung an das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Stimmen Sie deshalb zu!
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke wird das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ablehnen. Neben der in der vorgesehenen Form abzulehnenden Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten entfällt der übergroße Teil der Vorhaben auf Maßnahmen, die konjunkturpolitisch und wachstumspolitisch außerordentlich fragwürdig sind. Insgesamt entfallen durch die verbesserten Abschreibungsbedingungen auf die Investitionsförderung über 12 , 5 Milliarden Euro. Das ist weit mehr als die gesamte Hälfte der Mittel für dieses Programm. Die Schwerpunktsetzung in diese Richtung basiert auf der folgenden wirtschaftspolitischen und -theoretischen Überlegung: Verbesserte Abschreibungsbedingungen führen zu Steuererleichterungen der Unternehmen. Dies führt zu einer verbesserten Liquidität und zu geringeren Kosten der Unternehmen und damit zu höheren Gewinnmargen zukünftiger Investitionen. Dies wiederum soll die Investitionstätigkeit der Unternehmen vergrößern und damit die Zahl der gesamten wirtschaftlichen Aktivitäten erhöhen. Die Investitionstätigkeit der Unternehmen wird aber nicht nur durch die erwartete Ertragsrate beeinflusst, sondern insbesondere auch durch die Absatzerwartungen. Um die erwartete Ertragslage wirklich zu realisieren, müssen die entsprechenden Produkte auch abgesetzt werden. Das Problem der bundesdeutschen Wirtschaft ist derzeit gerade nicht, dass die Gewinnmargen zu klein sind und die Unternehmen deswegen nicht investieren. Das Problem ist und bleibt, dass die Erwartungen über den Absatz auf dem Binnenmarkt relativ pessimistisch sind, unter anderem hervorgerufen durch die Entwicklung der Einkommen der abhängig Beschäftigten und im nächsten Jahr hervorgerufen durch die angekündigte Umsatzsteuererhöhung. Insofern erwarten wir von diesen verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten dauerhaft keine zusätzlichen Investitionen. Wohl gemerkt, dies kostet aber insgesamt über 12 , 5 Milliarden Euro. Diese Maßnahme bleibt Teil einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik, deren Effekte wir in den letzten Jahren gesehen haben und die eben nicht zu dem geführt haben, was erwartet wurde.
- [Beifall] DIE LINKE
Dem vorgesehen Gesetz stellen wir ein Zukunftsinvestitionsprogramm von mindestens 30 Milliarden Euro jährlich entgegen, das für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, für Schulen und Hochschulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder für Krankenhäuser bzw. Pflegeheime, vorgesehen ist.
- [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Ihr habt es ja
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Das heißt, wir wollen klotzen statt kleckern. Ein Programm in dieser Größenordnung schafft Hunderttausende Arbeitsplätze.
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gelddruckmaschine im Keller, oder wie?
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– Sie verschwenden ja gerade 12 , 5 Milliarden Euro.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich doch nicht
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– Nein, diejenigen, die diesem Gesetz zustimmen werden.
- [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Wenn Sie das PDS-Vermögen dafür einsetzen würden, wäre das ein wichtiger Beitrag
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Wir verbessern die sozialen und ökologischen Lebensbedingungen nachhaltig und werden demokratisch ermittelte gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, statt die Entscheidungen, in welche Bereiche investiert wird, ausschließlich der Wirtschaft zu überlassen. Uns ist völlig klar: Um dies durchzusetzen, müssen wir weiter Druck von unten machen. Wir werden zusammen mit anderen, die ebenfalls eine andere Wachstumspolitik wollen, das heißt mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, mit kritischen Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftlern sowie mit ökologischen und Stadtteilinitiativen, versuchen, in diese Richtung weiter Druck zu machen. Danke schön.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Der bunte Kaufhausladen
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Nina Hauer (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Familien beschäftigt trotz aller Anstrengungen, die wir in den letzten Jahren unternommen haben, die jungen Leute, vielleicht auch, weil wir sie noch immer vor eine Weggabelung schieben. Sie müssen noch immer die Entscheidung treffen: Gehe ich nach links, entscheide ich mich für die Familie, oder gehe ich nach rechts, konzentriere ich mich auf meinen Beruf? Wir wollen dafür sorgen, dass sie diese Entscheidung nicht mehr treffen müssen, dass sie die Freiheit haben, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es selber wünschen.
- [Beifall] SPD
Wir wissen, dass sich 40 Prozent der Akademikerinnen meiner Generation gegen Kinder entscheiden. Dabei können wir von vielen anderen europäischen Ländern lernen, dass natürlich beides, Beruf und Familie, zugleich möglich ist. Wir können dort auch sehen: Je höher die Erwerbstätigkeitsquote bei den Frauen ist, desto höher ist die Geburtenrate. Wir wollen den jungen Paaren die Freiheit geben, ihr Leben selber zu gestalten. Es ist klar, dass nicht alles, was berufstätige Eltern leisten, allein mit einem Steuergesetz abgegolten werden kann.
- [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Das stimmt auch
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Alle Eltern, die berufstätig sind, verstehen: Es bleibt ein Leben auf einem Bein, eine Auseinandersetzung zwischen Herz und Kopf, bei der man eine Entscheidung treffen muss. Wir haben vielleicht wenig Möglichkeit, in Lebenssituationen, in denen die Autopanne oder die Grippe der Tagesmutter bzw. der Kinderfrau dazu führt, dass ein ganzer Tagesablauf platzt, Unterstützung zu geben. Wir können aber anerkennen, dass berufstätige Eltern nicht nur für sich selber, sondern auch für die Kinder und damit letztendlich für uns alle und für die Zukunft unserer Gesellschaft eine Leistung erbringen.
- [Beifall] Leo Dautzenberg (CDU/CSU)
- [Beifall] SPD
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Das wollen wir tun, indem wir im Steuerrecht einführen, dass das, was beim Geschäftsessen üblich ist – dass man es als Werbungskosten abziehen kann –, auch für die Kinderbetreuungskosten, die bei berufstätigen Eltern aufkommen, gilt, und zwar in der Höhe von zwei Dritteln der entstandenen Kosten, vom ersten Euro an bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Kind. Frau Höll, Sie mögen der Meinung sein, dass wir bei dieser Frage auf einmal die Progressionswirkung im Steuerrecht außen vor lassen sollten. Dieser Meinung bin ich nicht. Natürlich kann durch die Progressionswirkung eine Entlastung in den höheren Einkommensbereichen entstehen. Aber Ihr Vorschlag, die Kosten am Ende von der Steuerschuld abzuziehen, würde bedeuten, dass wir mit dem Deckel, den wir gesetzt haben – wir haben auch eine haushaltspolitische Verantwortung –, für alle Eltern viel weniger leisten könnten, als wir es jetzt tun. Deswegen meine ich, dass die Lösung, die wir gefunden haben – egal ob Sie, Frau Scheel, sie nachvollziehen wollen oder nicht –, vielen berufstätigen Eltern eine Erleichterung bringt und deutlich macht, dass wir in der Politik verstanden haben, dass berufstätige Eltern nicht nur unseren Dank, sondern auch eine Erleichterung in ihrer ganz normalen Lebenspraxis – auch bei der finanziellen Belastung, die sie durch die Steuern, aber auch aufgrund der Betreuungskosten haben – brauchen.
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