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Offene Plenarprotokolle

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26. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich schließe die Aussprache. Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 19 a und 19 bsowie Zusatzpunkt 7 auf: 19 a) –Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung – Drucksache 16 / 643 – – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung – Drucksache 16 / 753 – aa)Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ( 7. Ausschuss) – Drucksache 16 / 974 – Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Ortwin Runde Carl-Ludwig Thiele Dr. Barbara Höll Kerstin Andreae bb)Bericht des Haushaltsausschusses ( 8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16 / 976 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Roland Claus Anja Hajduk b)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen – Drucksachen 16 / 634, 16 / 749 – aa)Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ( 7. Ausschuss) – Drucksache 16 / 975 – Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Dr. Hans-Ulrich Krüger Carl-Ludwig Thiele Dr. Barbara Höll Christine Scheel bb)Bericht des Haushaltsausschusses ( 8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16 / 977 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Roland Claus Anja Hajduk ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Steffen Kampeter, Norbert Barthle, Jochen Borchert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Ernst Bahr (Neuruppin), Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Unverzügliche Umsetzung des Programms „Impulse für Wachstum und Beschäftigung“ sowie des Marktanreizprogramms durch die Bundesregierung – Drucksache 16 / 931 – Zu dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung liegen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin das Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die größte Herausforderung der kommenden Jahre und zugleich die zentrale Aufgabe einer verantwortungsvollen Finanzpolitik wird es sein, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu begrenzen. Dabei geht es nicht nur darum, den rechtlichen nationalen und europäischen Vorgaben Rechnung zu tragen. Nein, vielmehr gilt es auch, wieder finanzielle Handlungsspielräume zur Bewältigung von zentralen Zukunftsaufgaben zu gewinnen. Entscheidend ist, diese Ziele miteinander zu kombinieren, damit beides gelingt: die Wachstumskräfte zu stärken und die Staatsfinanzen nachhaltig zu konsolidieren. Dieses finanzpolitische Zweisäulenmodell bestimmt auch die Leitlinien der Steuerpolitik der nächsten Jahre. Danach muss das vorrangige steuerpolitische Ziel die Weiterentwicklung unseres Steuersystems sein: Erstens muss es dem Staat auf allen Ebenen – der Bundes-, der Länder- und der Gemeindeebene – dauerhaft sichere Einnahmen garantieren und damit zur erforderlichen Stabilisierung des Haushalts beitragen; dieses erste Ziel der Steuerpolitik gerät manchmal in Vergessenheit. Zweitens muss das Steuersystem wirtschaftsfördernde Impulse geben und somit auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb spürbar steigern. Drittens brauchen wir eine gerechte, gleichmäßige und transparente Besteuerung sowie eine sozial ausgewogene Verteilung der Lasten zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die etwas seltsame Idee von Herrn Professor Kirchhof aus dem Jahr 1995, der so genannte Halbteilungsgrundsatz, tatsächlich nicht mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist.

  • [Beifall] SPD

Die ehrgeizige Zielsetzung, die wir insgesamt verfolgen, ist nicht zuletzt im Interesse einer für den Bürger berechenbaren und verlässlichen Regierungspolitik.

  • [Zuruf] Eduard Oswald (CDU/CSU): Jawohl Sehr gut

Das ist allerdings nicht von heute auf morgen und nur mit einem umfassenden Bündel aufeinander abgestimmter steuerlicher Maßnahmen zu verwirklichen. Bereits im Dezember letzten Jahres sind deshalb gleich mehrere Steuergesetze in Kraft getreten, die als klares politisches Signal für die Reformfähigkeit der Bundesregierung verstanden werden sollten und von den Bürgerinnen und Bürgern auch so verstanden werden.

  • [Beifall] Eduard Oswald (CDU/CSU)
  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Oh Vereinzelter Beifall des Ausschussvorsitzenden

Um es klar zu sagen: Für mich gibt es zu dem eingeschlagenen strikten Sparkurs der öffentlichen Haushalte keine Alternative. Mit einer Ausgabenkürzung allein ist es nämlich nicht getan. Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass die Gesetzentwürfe, die aktuell auf der Agenda der Bundesregierung stehen, nur einen weiteren Schritt im Rahmen unseres steuerlichen Gesamtkonzeptes für die nächsten Jahre darstellen können. Ich weiß, dass gleich wieder jemand von der FDP den „großen Wurf“ fordern wird.

  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Stimmt

Aber „große Würfe“ machen normalerweise nur Hunde an Zäunen.

  • [Heiterkeit] SPD
  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Also, Frau Staatssekretärin, das konnten Sie aber auch schon einmal besser

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, das, wie die bereits eingeleiteten Maßnahmen, im laufenden Jahr, also 2 006, greifen soll, wollen wir dem Gestaltungsmissbrauch und der nicht gerechtfertigten Ausnutzung von Gesetzeslücken im Steuerrecht entgegenwirken. Vorgesehen sind unter anderem die Beschränkung der Anwendung der 1 -Prozent-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens, die Steuerpflicht für Umsätze zugelassener öffentlicher Spielbanken und die Möglichkeit der Ahndung der missbräuchlichen Weitergabe von Tankbelegen und anderen Belegen an Dritte. Auch diese Maßnahmen sollen nicht nur direkt oder indirekt zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen, sondern auch der Steuergerechtigkeit dienen. Eingangs hatte ich darauf hingewiesen, dass die Sanierung der öffentlichen Haushalte zwar ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, nicht aber ihr einziges ist. Mindestens ebenso bedeutsam ist es, mit geeigneten Maßnahmen entscheidende Impulse für einen wirtschaftlichen Aufschwung zu geben. Daher haben wir im Januar dieses Jahres ein umfassendes Programm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf den Weg gebracht, das, wie Sie wissen, ein beeindruckendes Gesamtvolumen von 2 5 Milliarden Euro hat. Zur kurzfristig erforderlichen Stärkung der Wachstumskräfte sind unter anderem eine gezielte Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und die steuerliche Gewährung von Liquiditätsvorteilen für kleine und mittelständische Unternehmen notwendig. Darüber hinaus muss der private Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich besser erschlossen werden. Dadurch wird zugleich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Nicht zuletzt im Interesse dieser besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung – die begünstigenden Teile dieses Gesetzes sollen weitgehend rückwirkend ab Januar 2 006 gelten – vorgesehen, die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten spürbar auszuweiten. Außerdem wird die degressive Af A für bewegliche Wirtschaftsgüter für zwei Jahre befristet wieder auf 30 Prozent – maximal auf das Dreifache der linearen Af A – angehoben sowie verstärkt der Abzug von Handwerkerrechnungen für Renovierungs-, Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen von der Steuerschuld ermöglicht. Dies wird insbesondere dem Handwerk und anderen mittelständischen Gewerben Impulse geben. Zur Stärkung der Liquidität mittelständischer Unternehmen schlagen wir darüber hinaus vor, die Umsatzgrenzen bei der Istversteuerung in den alten Bundesländern zu verdoppeln und die für die neuen Bundesländer bereits geltende Sonderregelung zu verlängern. Es ist verschiedentlich, insbesondere von den Oppositionsparteien, moniert worden, dass das, was die Bundesregierung bislang vorgelegt hat, keinesfalls der große Wurf sei.

  • [Zuruf] CDU/CSU: Das hat auch keiner behauptet

Für diesen Vorwurf fehlt mir, ehrlich gesagt, jegliches Verständnis. Die Bundesregierung kann sich mit ihrer 100 -Tage-Bilanz wirklich sehen lassen. Für die Anfangsphase der 16. Legislaturperiode hat die große Koalition bereits Beachtliches geleistet, nicht zuletzt im steuerlichen Bereich.

  • [Zuruf] FDP: Na ja

Entscheidend ist aber, dass die Bundesregierung sich mit Vernunft an die sorgsam ausgehandelte Agenda des Koalitionsvertrages hält. In einem ersten Schritt geht es darum, durch rasch wirksame Maßnahmen auf eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und eine Belebung der Konjunktur hinzuwirken. In einer zweiten Phase sollen grundlegende strukturelle Reformen in Angriff genommen werden, die sorgfältiger Vorbereitung bedürfen, zum Beispiel die Unternehmensteuerreform. Schnellschüsse können und wollen wir uns nicht leisten.

  • [Zuruf] CDU/CSU: So ist es

Ich denke, mit den bereits umgesetzten und noch anstehenden Maßnahmen unter dem Motto „Sanieren, Investieren, Reformieren“ sind wir auf einem viel versprechenden Weg. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat jetzt der Kollege Carl-Ludwig Thiele von der FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für die FDP begrüße ich die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Denn auch wir sind der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen für zusätzliches Wachstum und Beschäftigung dringend verbessert werden müssen. Auch als Opposition freuen wir uns darüber, dass sich die Stimmung in unserem Land verbessert und die Leute mehr Kraft erhalten, die Zukunft selbst zu gestalten. Es ist allerdings nicht automatisch so, dass, nur weil die CDU mit in der Regierung ist, nach sieben mageren Jahren unter Rot-Grün sieben fette Jahre unter Schwarz-Rot kämen.

  • [Beifall] FDP

Wir brauchen mehr Wachstum: Durch ein höheres Wirtschaftswachstum entstehen dauerhaft mehr Arbeitsplätze, die Ausgaben für den Arbeitsmarkt sinken und das Steueraufkommen steigt. Die Überschrift des Gesetzes der Koalitionsfraktionen wird durch seinen Inhalt aber nicht gedeckt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Gesamtzusammenhang zu sehen: Parallel zu diesem Steuergesetz planen Sie mit der Anhebung der Mehrwertsteuer und der Versicherungsteuer um 3 Prozent die größte Steuererhöhung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Ab dem nächsten Jahr werden den Bürgern 2 5 Milliarden Euro pro Jahr mehr abgenommen. Dieses Geld wird den Menschen fehlen, um in anderen Bereichen gewünschte Nachfrage zu tätigen und damit Beschäftigungseffekte auszulösen. Wir als FDP halten diese Steuererhöhungsorgie für grundfalsch und werden ihr im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen.

  • [Beifall] FDP

Der Finanzminister und der Wirtschaftsminister kennen diesen Zusammenhang und wissen deshalb, dass dieses Gesetz die gewünschte Wirkung nicht entfalten wird; sie wissen, hier werden Placebos verteilt, aber nicht die Weichen für eine bessere Zukunft unseres Landes gestellt. Das ist vermutlich der Grund, warum sie bei der abschließenden Beratung dieses Gesetzes im Bundestag nicht anwesend sind.

  • [Beifall] FDP

Die FDP hat die Sorge, dass die größte Steuererhöhung in der Geschichte Deutschlands den Aufschwung bremsen wird. Der Euroraum ist nicht der Wachstumsmotor der Welt. Das für 2 006 prognostizierte Wachstum der Weltwirtschaft ist mit 4, 5 Prozent enorm. Das Wachstum in Europa liegt mit 2 , 4 Prozent deutlich niedriger. Die Bundesregierung hat das Wachstum in Deutschland für dieses Jahr auf 1, 4 Prozent geschätzt. Deshalb sind wir der Auffassung, dass Deutschland keine Verschlechterung der Stimmung vertragen kann, und wir appellieren noch einmal an die Koalition, diese Mehrwertsteuererhöhung ernsthaft zu überdenken, weil die schädlichen Folgen jedem klar sind, sogar der Koalition.

  • [Beifall] FDP

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, durch die Feststellungen der PISA-Studie wissen wir alle, dass die Bildung in unserem Land dringend verbessert werden muss. Wir wissen allerdings auch, dass das in den Elternhäusern anfängt. Wenn in der Frage der Mehrwertsteuererhöhung zwei plus null gleich drei ist, dann fängt PISA hier im Deutschen Bundestag, bei der Koalition und der Bundesregierung an.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] SPD: Sehr originell

Wegen der Steuererhöhungen sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht geeignet, in Deutschland dauerhaft Wachstum anzuregen. Viele Regelungen verkomplizieren das Steuerrecht weiter und lassen jedes steuerpolitische Konzept vermissen. Die Gesetzentwürfe sind damit weder Ausdruck eines klaren steuer- und wirtschaftspolitischen Konzeptes, noch tragen sie der Tatsache Rechnung, dass die öffentlichen Haushalte insbesondere durch Einsparmaßnahmen, Subventionsabbau und die Überprüfung von Leistungsgesetzen zu sanieren sind. Wer sich mit unserem Steuerrecht beschäftigt und sich längere Zeit damit auseinander setzt – Sie, Frau Staatssekretärin, gehörten sieben Jahre einer anderen Bundesregierung als Staatssekretärin an –, der weiß, dass Trippelschritte nicht ausreichen. Trippelschritte wurden reichlich gegangen, auch damals, unter Ihrer Führung. Wir brauchen einen größeren Wurf. Diesen in der Form rhetorisch zu brandmarken, wie Sie das vorhin in Ihrer Rede getan haben, ist ziemlich daneben.

  • [Beifall] FDP

Das Steuerrecht muss einfacher und verständlicher werden. In der gestrigen Debatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema hat die FDP einen ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt. Ich appelliere an Sie, sich diesen genau anzusehen. Er kann modifiziert werden. Er kann nach einer Anhörung verändert werden. Aber wir können doch nicht bis zum Jahr 2 008 warten, ohne zu wissen, ob etwas kommt und wenn, was. Es besteht Unsicherheit allerorten. Das ist das Gegenteil dessen, was unser Staat an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen braucht.

  • [Beifall] FDP

Angesichts dessen, dass hier häufig gesagt wird, die Durchschnittssteuerbelastung in Deutschland sei niedrig, kann ich Sie nur auffordern, einmal zum Finanzamt zu gehen und zu erklären, Sie wollten nach der Durchschnittsbelastung besteuert werden. Das wird Ihnen nicht gelingen. Für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind die Durchschnitts- und die Spitzensteuersätze von entscheidender Bedeutung. Sie müssen erkennen – die SPD bitte ich, in diesem Punkt endlich aus ihren ideologischen Schützengräben herauszukommen –, dass sich andere Länder mit uns in einem internationalen Wettbewerb befinden und dass sie ihre Positionen schon verbessert haben. Wir müssen dringend die Wettbewerbsposition Deutschlands verbessern. Bei der Steuerbelastung durch Unternehmensteuern liegen wir in Europa an der Spitze. Das führt dazu, dass in unserem Land nicht entsprechend investiert wird und dass eine entsprechende Zahl von Arbeitsplätzen nicht geschaffen wird. Deshalb muss das angegangen werden.

  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Dann können Sie ja bei der Unternehmensteuerreform mitmachen, Herr Kollege

– Das ist durchaus denkbar. Sie, Herr Kollege, können aber schon bei unserer Steuerreform mitmachen. Dann hätten wir das Ganze ein Jahr früher geschafft.

  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Einen Schritt nach dem anderen, Herr Kollege

– Das ist richtig. Aber die Zielrichtung muss stimmen. Ich höre, zumindest vonseiten der SPD, dass nicht alle Zielrichtungen geteilt werden. Zum Thema Kinderbetreuung: Wir finden es gut, dass die ideologischen Grabenkämpfe endlich ausgestanden sind, dass private Haushalte als Arbeitgeber anerkannt werden und dass das nicht mehr als Dienstmädchenprivileg abgetan wird, so wie Sie das früher häufig getan haben. Die Regelungen hierzu sind aber ausgesprochen kompliziert. Sie sind in ihrer Kompliziertheit auch nach der Anhörung und der Beratung im Finanzausschuss schwer zu übertreffen: Ein Teil der Familien soll einen Teil der Kosten für einen Teil der Kinder für einen Teil der Aufwendungen absetzen dürfen. Es gibt ein Nebeneinander von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen. Das versteht kein Mensch. Dazu braucht jeder Steuerpflichtige einen Steuerberater, und dabei können die Beratungskosten steuerlich nicht einmal mehr berücksichtigt werden.

  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Doch, als Werbungskosten

Das ist absurd, meine verehrten Kollegen.

  • [Beifall] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • [Beifall] FDP

Ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf in diesem Punkt zu prüfen, der einen Abzug von bis zu 1000 Euro im Monat vorsieht. Diese Regelung ist ganz klar. Sie könnten sie jederzeit isoliert aus unserem Gesetzentwurf übernehmen. Die Dienstwagenbesteuerung ist ausweislich der Anhörungen des Finanzausschusses nicht geeignet, mehr Wachstum in unserem Lande zu ermöglichen. Hierzu müssen Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Ihre Einstellung aus meiner Sicht ändern. Denken Sie nicht nur an die Bürger, die diese Autos fahren und denen Sie neue Belastungen zumuten, denken Sie doch bitte auch an die Bürger, die diese Autos in Deutschland bauen, und deren Familien, die auf den Erhalt der Arbeitsplätze angewiesen sind.

  • [Beifall] FDP

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wenn wir nicht begreifen, dass wir alle mehr arbeiten müssen, um unseren Lebensstandard zu halten, wenn wir nicht begreifen, dass wir die Probleme unseres Landes nur lösen können, wenn wir den Bürgern mehr zutrauen als dem Staat, und wenn der Bürger nicht endlich mehr Freiheiten bekommt, damit er selbst Verantwortung übernehmen kann, dann befinden wir uns leider auf dem falschen Weg. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die FDP ist jederzeit zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit.

  • [Zuruf] SPD: Zum Glück sind wir nicht darauf angewiesen
  • [Zuruf] SPD

Unsere Konzepte liegen auf dem Tisch und die von Ihnen geplanten Steuererhöhungen machen wir auf keinen Fall mit – weder hier im Deutschen Bundestag noch im Bundesrat.

  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Dann müsste Herr Beck im Bundesrat ja dagegen stimmen

Fangen Sie deshalb an, auf der Ausgabenseite des Staates zu sparen, wie es von der Union vor der Wahl auch propagiert wurde, und verzichten Sie auf diese Steuererhöhungen. Sie helfen unserem Land nicht, Sie schaden ihm.

  • [Beifall] FDP

Das Wort hat jetzt die Kollegin Katherina Reiche von der CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung einen wichtigen Baustein zur Zukunftssicherung unseres Landes, nämlich den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird sich daran entscheiden, in welchem Maße unser Land die Fähigkeit besitzt, sich selbst zu verändern und zu modernisieren. In diesem Zusammenhang stehen zwei zentrale Themen ganz oben auf der Tagesordnung, nämlich das Thema Innovation und das Thema Energie und Umwelt. Innovationen sind für unser Land von zentraler Bedeutung; denn die wirtschaftliche Entwicklung stützt sich in zunehmendem Maße auf Wissenschaft, auf Wissen und auf Innovation. Kostensenkungen allein werden in Zukunft nicht ausreichen. Das Wort unseres Bundespräsidenten Horst Köhler, dass wir um das Maß besser sein müssen, um das wir teurer sind, ist mittlerweile ja zu einem geflügelten Wort geworden. Es geht also darum, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, mit denen wir uns auf den Weltmärkten von den Wettbewerbern absetzen können. Deutschland muss zu einer Innovationswerkstatt werden. Wir brauchen ein besseres Reizklima für Spitzenforschung und Technologie. Wir müssen uns also so aufstellen, dass neue Ideen eine Chance zur Umsetzung haben und daraus möglichst schnell marktreife Produkte werden. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die richtigen Schlüsse daraus gezogen, indem wir in dieser Legislaturperiode zusätzlich 6 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investieren werden. Mit diesen Mitteln werden unter anderem der Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative und auch der Pakt für Hochschulen finanziert. Wir wollen aber auch ausgewählte innovative Leuchtturmprojekte fördern, um den Technologiestandort Deutschland zu stärken.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Beispiele hierfür sind das Satellitennavigationssystem Galileo, die Weiterentwicklung von konventionellen Kraftwerken mit dem Ziel der Nullemission und auch die Entwicklung der Brennstoffzelle. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist die Mobilisierung dieser 6 Milliarden Euro wirklich ein Kraftakt. Es ist zugleich aber auch ein Signal an die Länder und die Wirtschaft, diesem Beispiel zu folgen und auch in ihrem Bereich die Investitionen zu steigern. Vor allem soll es aber auch Forschern, Wissenschaftlern und jungen Talenten weltweit zeigen, dass wir es mit der Innovationswerkstatt Deutschland ernst meinen. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung schafft Investitionen und Arbeitsplätze in der Lasertechnik, in der Informationstechnologie, in der Nanotechnologie und im Maschinen- und Anlagenbau. Aber auch bei den erneuerbaren Energien sind wir Weltspitze. Milliarden wurden investiert und Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen. Aber – auch das gehört zur Wahrheit dazu –: Geld ist das eine, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sind mindestens ebenso wichtig, damit sich Ideen überhaupt entfalten und neue Technologien entwickelt werden können. Deshalb müssen wir besser werden, zum Beispiel bei der Grünen Gentechnik und bei der Telekommunikation.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Die Innovationskraft des Landes zu stärken, ist für uns eine ökonomische und eine soziale Frage zugleich. Hier wollen wir in den nächsten Jahren Fortschritte machen. Die Fähigkeit unseres Landes, sich zu verändern, bemisst sich auch daran, wie wir mit unseren Rohstoffen, Ressourcen und der Energie umgehen. Die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise sowie der steigende Bedarf von Energie weltweit zeigen uns, dass wir Energie und Rohstoffe besser nutzen müssen, um unseren Wohlstand zu sichern. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang kurz ein paar Worte zu dem erst kürzlich veröffentlichten Grünbuch der Europäischen Kommission zur Energiepolitik. Das Grünbuch ist zu Recht nicht ohne Kritik geblieben. Aber es unterstreicht deutlich eine wichtige Strategie: weg vom Öl, hin zu mehr Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien. Wenn wir unsere Energieerzeugung nicht wettbewerbs- und zukunftsfähiger gestalten, dann wird der Energiebedarf der Europäischen Union in den nächsten 2 0 bis 30 Jahren zu 70 Prozent durch Importe gedeckt werden müssen; derzeit sind es 50 Prozent. Also sind die effiziente Nutzung von Energie und die Vermeidung von Energieverschwendung zentrale Punkte unseres Regierungshandelns. Eine wichtige Säule ist das Gebäudesanierungsprogramm. Der Wohnungsbestand in Deutschland beträgt derzeit rund 39 Millionen Wohnungen, davon sind 80 Prozent aus energetischer Sicht sanierungsbedürftig. Das ist der Grund dafür, warum wir den Gebäudebestand in den nächsten Jahren sanieren wollen, zum Beispiel durch das Absetzbarmachen eines Teils der Handwerkerrechnungen von der Steuer. Wir wollen aber auch die Mittel in diesem Bereich beträchtlich aufstocken. Jährlich werden 1, 4 Milliarden Euro zur energetischen Gebäudesanierung zur Verfügung stehen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das ist eine lohnenswerte Investition in die Zukunft. Wir werden damit Anreize für Investitionen von insgesamt circa 2 8 Milliarden Euro schaffen.

  • [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist sehr schön, aber was hat das mit dem Tagesordnungspunkt zu tun?

Vor allem wollen wir ein wichtiges Zukunftsfeld besetzen, nämlich den Umweltschutz als Arbeitgeber. In der vorherigen Debatte hat Frau Künast behauptet, die Regierung habe es verpasst, auf diesen Zug aufzuspringen. Dazu kann ich nur sagen: Wahrscheinlich hat Frau Künast das schnelle Regierungshandeln verpasst, sonst hätte sie gemerkt, dass wir in diesem Bereich sehr viel tun.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Vor allem wird dieses Programm in einem sehr wichtigen Arbeitsfeld helfen, nämlich der Stärkung des Handwerks und des Mittelstandes, was uns als Union besonders wichtig ist.

  • [Zuruf] Frank Schäffler (FDP): Jetzt kommen wir zur Sache

Die Energieforschung ist ein weiteres wichtiges Feld der Zukunft und muss in unserer Forschungspolitik ein höheres Gewicht bekommen.

  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Was hat das mit dem Gesetz zu tun?

Die Energieforschung ist eine der zentralen Säulen der Energiepolitik. Sie eröffnet eine Perspektive für eine sichere, umweltfreundliche und auch bezahlbare Energieversorgung der Zukunft.

  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Das ist aber ein anderer Tagesordnungspunkt

Wir brauchen diese Innovation im Energiebereich, um Umweltbelastungen zu minimieren und die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Produktivität zu erhöhen. Deutschland zu modernisieren und zu einer Innovationswerkstatt zu machen, darin liegt eine ganz zentrale Aufgabe dieser Legislaturperiode. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus CDU/CSU und SPD haben hierfür die entscheidenden Pflöcke eingeschlagen. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Barbara Höll von der Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzentwürfe, über die wir heute debattieren, sollen der ganz große Wurf werden. Wir sprechen über den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen. Das sind in dieser Legislaturperiode bereits die Steuergesetze Nummer drei und vier. Der große Wurf waren sie bisher alle nicht. Man hat den Eindruck, Sie bemühen sich in dem Wettbewerb: Wie denke ich mir eine schöne Überschrift aus und halte dabei den Inhalt möglichst klein? Das sieht man auch am Finanztableau und zudem daran, worüber wir bei der Behandlung dieser Gesetze in der Öffentlichkeit am meisten diskutiert haben. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wollen Sie mit dem steuerlichen Teil dafür sorgen, dass es mit der wirtschaftlichen Entwicklung jetzt richtig vorwärts geht. Wie soll es denn vorwärts gehen? Die umfangreichste Maßnahme in Ihrem Programm ist die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, mit der Sie die Absetzung für Abnutzung von 2 0 auf 30 Prozent heraufsetzen. Vor fünf Jahren sind Sie von der SPD, die Sie auch damals an der Regierung waren, den umgekehrten Weg gegangen. Damals hat die Maßnahme nicht richtig gegriffen. Nun soll sie richtig greifen? Es fragt sich – vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie im nächsten Jahr die Mehrwertsteuer erhöhen wollen –, ob das Erfolg haben kann. Hinsichtlich der steuerlichen Geltendmachung von Handwerkerleistungen ist interessant, dass Sie zum einen auch bei den Handwerksdienstleistungen die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöhen und zum anderen eine Steuererstattung von 2 0 Prozent der Arbeitskosten ermöglichen wollen. Das heißt de facto nichts anderes, als dass Sie bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung zurücknehmen, sondern der Kunde bekommt gleich die ganze Mehrwertsteuer wieder zurück. Damit wollen Sie 50000 Arbeitsplätze schaffen. Erstens glaube ich, dass wir mit 50000 zusätzlichen Arbeitsplätzen nicht das Problem der über 5 Millionen Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland lösen werden.

  • [Beifall] DIE LINKE

Zweitens sollten Sie sich besser zu ernst zu nehmenden Maßnahmen aufschwingen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf wurde in der Öffentlichkeit die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten am heißesten diskutiert. Richtig wäre es gewesen, wenn der Bund den Weg zu einer elternbeitragsfreien Kinderbetreuung für alle Kinder geebnet hätte. Dann müssten wir nicht darüber diskutieren, welches steuerliche Modell am besten greift.

  • [Beifall] DIE LINKE

Wir haben im Bundestag einen entsprechenden Vorschlag eingebracht. Sie haben klar signalisiert, dass Sie sich nicht entschließen konnten, diesem Weg zu folgen. Sie haben zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, aber Ihr Vorhaben ist sozial ungerecht. Ich glaube, es lohnt sich, Ihnen das deutlich zu machen. In sehr vielen Kommunen sind – sofern überhaupt Kindertagesbetreuung möglich ist – die Beiträge gleich hoch, wenn die Eltern über ein Einkommen verfügen, egal ob es 36000 oder 70000 Euro im Jahr beträgt. Die Eltern zahlen trotz unterschiedlicher Einkommen gleich hohe Beiträge. Ausgehend von etwa 3600 Euro Kinderbetreuungskosten im Jahr heißt das auf Ihr Modell bezogen, dass eine Familie mit einem Einkommen von 36000 Euro eine steuerliche Entlastung in Höhe von 640 Euro erfährt. Das ist zunächst einmal gut und wir unterstützen das auch. Aber eine Familie mit einem Einkommen von 70000 Euro wird bei gleicher Beitragszahlung um 830 Euro entlastet. Das halte ich für sozial ungerecht.

  • [Beifall] DIE LINKE

Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem wir das heilen wollen, was möglich ist. Wir sehen eine steuerliche Rückerstattung für alle in gleichem Maße vor; ohne Progressionsvorbehalt kann wenigstens bei dieser Regelung soziale Gerechtigkeit erreicht werden, auch wenn sie dann immer noch nicht unseren Vorstellungen entspricht. In dem zweiten Gesetzesvorhaben, das heute beraten wird, geht es um die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das meiste, was Sie damit angehen, nur der Klarstellung dient, dass die legale Steuerumgehung nicht mehr möglich sein soll. Aber das bezieht sich nur auf einen sehr kleinen Bereich. Ich frage Sie ernsthaft: Warum sind Sie auch hier nicht mutig genug, die richtigen Steuerumgehungsmöglichkeiten anzugehen? Warum ist es möglich, dass in Deutschland internationale Konzerne Gewinne erwirtschaften und dadurch, dass sie ihre Bemessungsgrundlage über Lizenzgebühren und Schuldzinsen ins Ausland verlagern können, hier de facto keine Steuern zahlen? Das ist doch das Problem. Hier geht es um Größenordnungen, die ein Herangehen lohnen. Dazu sollten Sie den Mut aufbringen.

  • [Beifall] DIE LINKE

Wir als Linksfraktion schlagen Ihnen vor: Gehen Sie das an! Stellen Sie sich den Erfordernissen im Steuerrecht. Im Einkommensteuerbereich ist eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums notwendig. Wir brauchen endlich eine Modernisierung des Steuerrechts bezüglich der Steuerklassen und eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die sicherstellt, dass auch bei Unternehmen eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt, so wie es im Einkommensteuerrecht gelten müsste. Gerade nach der gestrigen Debatte mit der Forderung der FDP und der Erwiderung durch die CDU/CSU fordern wir Sie auf: Lassen Sie die Finger von der Gewerbesteuer! Sie ist die einzige halbwegs stabile Finanzierungsgrundlage für die Kommunen und bietet zum Beispiel die Basis für die öffentliche Kinderbetreuung, einen wesentlichen Aufgabenbereich der Kommunen. Dem Problem der über 5 Millionen Arbeitslosen müssen Sie sich auf andere Weise stellen, nicht mit einem solchen Klein-Klein. Legen Sie endlich Vorschläge vor, wie Sie das Problem sozial gerecht und vorwärts weisend angehen wollen! Wenn Sie nicht weiterwissen, können Sie gerne in unserem Steuerkonzept nachlesen. Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das Wort hat jetzt die Kollegin Christine Scheel vom Bündnis 90 /Die Grünen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, dessen Entwurf zur Abstimmung steht, kann bestimmt ein Stück weit gute Laune verbreiten. Es enthält durchaus Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Aber es macht noch längst keinen konjunkturellen Sommer.

  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Der Frühling reicht auch schon

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, wir brauchen konjunkturelle Impulse. Diese dürfen aber 2 007 nicht durch Steuererhöhungen aufgehoben werden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Versicherungsteuer um jeweils 3 Prozentpunkte ist kein Pappenstiel. Sie kann das verfügbare Einkommen – je nach Umsetzung – um 1 Prozent verringern. Wir haben bereits ein Kaufkraftproblem in der Bundesrepublik Deutschland; darauf wird ständig hingewiesen. Aber Sie konterkarieren mit dem, was Sie im nächsten Jahr tun wollen, das, was Sie heute beschließen. Sie geben zwar in diesem Jahr mit den 6 Milliarden Euro einen Impuls für mehr Innovation – darauf hat Katherina Reiche bereits hingewiesen – und damit auch für mehr Wachstum und Beschäftigung, setzen aber im nächsten Jahr Steuererhöhungen mit einem Volumen von 2 0 Milliarden Euro dagegen. Sie werden so den positiven Impuls dämpfen und leider nicht das erreichen, was Sie sich vorgenommen haben. Das erinnert mich ein bisschen an die Echternacher Springprozession, bei der man einen Schritt vor- und dann drei Schritte zurückgeht. Anschließend wundert man sich, dass man nicht vorwärts kommt.

  • [Widerspruch] CDU/CSU
  • [Widerspruch] SPD
  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Nein, umgekehrt So würde man in Echternach nie ankommen Das ist wohl die grüne Variante?
  • [Zuruf] Karl Diller (SPD): Keine Ahnung

Vor dem Hintergrund steigender Kapitalmarktzinsen seitens der Europäischen Zentralbank, des inflationären Effekts der geplanten Mehrwertsteuererhöhung sowie steigender Energiepreise schlagen Sie einen riskanten Weg ein. Ich kann Ihnen nur raten: Kehren Sie um! Wenn Sie etwas für die konjunkturelle Belebung tun wollen, dann sollten Sie nicht ein solches Stückwerk wie den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern ein gescheites Konzept vorlegen.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Zukunft der sozialen Sicherungssysteme von zentraler Bedeutung sind, sind nicht beantwortet. In den Koalitionsfraktionen gibt es schon wieder Streit über das zukünftige Vorgehen bei der Kranken- und der Pflegeversicherung. Ich bedauere sehr, dass Sie dazu noch keinen Vorschlag gemacht haben. Sicher hat das etwas mit den bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zu tun. Aber, Herr Müntefering, wir wären sehr froh, wenn endlich Konzepte vorgelegt würden. Vielleicht sind Sie in der Lage, konkret zu sagen, was geplant ist. Die Kanzlerin schweigt jedenfalls.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aber unsere Kritik ist nicht nur grundsätzlicher Art, sondern betrifft auch die einzelnen Regelungen – und das ist, wie wir finden, durchaus berechtigt. Da ist zum einen Ihr landauf, landab gelobtes Vorhaben zur Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das ist ein wunderbares Ziel, aber Ihre Lösung ist enorm kompliziert. Um das deutlich zu machen, zitiere ich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den betreffenden Regelungen: "Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr es in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro je Kind, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden." So weit ist es noch einigermaßen verständlich. Weiter heißt es: "Dies gilt für erwerbstätige Alleinerziehende und im Falle des Zusammenlebens beider Elternteile, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Eine entsprechende Regelung gilt auch, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist." "Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil nicht behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung, dann können für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro je Kind, als Sonderausgaben geltend gemacht werden." Dahinter steht in Klammern der genaue Paragraf und dann heißt es: "§ 35 a ESt G soll nur noch für solche Aufwendungen zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden können, die nicht unter die vorgenannten Regelungen fallen." Sie haben wohl gemerkt, dass das alles ein bisschen komisch ist, und deshalb etwas Wunderbares gemacht, um das Ganze zu verbessern, nämlich einen Antrag nachgeschoben. In dem Schreiben heißt es weiter: "Klarstellend wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen, dass Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeittätigkeiten auch durch § 10 Abs. 1 Nr. 5 ESt G nicht begünstigt sind. Zudem wird durch eine Ergänzung von § 2 6 a ESt G eine Regelung zur Aufteilung der Kinderbetreuungskosten für den Fall aufgenommen, dass grundsätzlich nach § 2 6 ESt Gzusammen zu veranlagende Ehegatten eine getrennte Veranlagung nach § 2 6 a ESt G beantragen." Ich frage Sie, meine Damen und Herren, mit allem Ernst: Versteht das irgendjemand von denen, die nicht im Finanzausschuss sitzen, nicht aus der Finanzverwaltung kommen und nicht Steuerberater oder Steuerberaterin sind? Versteht das jemand aus der normalen Bevölkerung? Ich glaube nicht.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sie haben etwas vorgelegt, was gedanklich in die richtige Richtung geht, aber in der praktischen Umsetzung völlig unmöglich ist. Aus diesem Grunde haben wir vom Bündnis 90 /Die Grünen den Vorschlag gemacht, dass einfach ein fester Betrag von der Steuerschuld abgezogen wird, wobei völlig egal ist, ob jemand allein erziehend ist, ob es sich um Verheiratete handelt oder ob eine Person oder beide Personen erwerbstätig sind. Es wird schlicht ein fester Betrag in Abzug gebracht. Alle Kinder der Steuerpflichtigen sind gleichviel wert. Damit hätten wir eine klare Regelung, die jeder Mensch in dieser Republik verstehen würde. Ich verstehe nicht, warum Sie sich unserem Begehren nicht anschließen können, sondern an Ihrer hochkomplizierten Regelung festhalten, obwohl Sie immer sagen, das Steuerrecht solle einfacher und transparenter werden. Hier haben Sie genau das Gegenteil gemacht.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu den Handwerkerleistungen: Wir unterstützen, dass die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auf alle Handwerkerleistungen ausgeweitet wird. Aber auch hier bleibt unklar, ob tatsächlich alle Handwerkerleistungen gemeint sind, also unabhängig davon, ob die Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen sind oder nicht. Wir haben dazu einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht, der dahin geht, dass man die Streitanfälligkeit im Vollzug des Steuergesetzes vermeidet. Wir sagen: Schreiben Sie in das Gesetz hinein, wie es gemeint ist! – Aber nein, Sie schreiben es nicht in den Gesetzestext, sondern Sie verweisen auf die Gesetzesbegründung und darauf, dass es ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu diesem Thema gibt. Wahrscheinlich dauert es wieder Monate, bis es da ankommt, wo es ankommen soll. Kein Mensch versteht es und letztendlich werden sich wieder die Finanzgerichte mit Streitfällen beschäftigen. Sie bauen neue Bürokratie auf, statt Bürokratie abzubauen, was Sie in hehren Texten immer so schön formulieren. In der Praxis halten Sie das aber nie ein. Das ist die Kritik, die wir an diesem Punkt haben. Sie sorgen dafür, dass einige unerwünschte Umgehungsstrategien für Steuersparkünstler nicht länger möglich sind. Das halten wir für richtig. Wir halten es allerdings nicht für richtig, dass Sie die Regelung über die Besteuerung von Dienstwagen verkompliziert haben, sodass viel Streit vor den Finanzgerichten vorprogrammiert ist. Wir wollen eine Regelung, die nicht zu einer Ungleichbehandlung zulasten der kleinen Selbstständigen – genau das bewirken Sie nämlich – führt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind willkürliches Stückwerk. Sie verkomplizieren das Steuerrecht, statt es zu vereinfachen. Sie bauen neue Bürokratien auf, statt diese abzubauen. Sie lassen keine Linie erkennen. Politischer Anspruch und Wirklichkeit klaffen eklatant auseinander. Das ist nicht der richtige Weg. Machen Sie Ihre Hausaufgaben gescheit! Tun Sie etwas für das Land! Dazu muss die Umsetzung stimmen und es genügt nicht, dass nur die Worte schön klingen.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN