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232. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle herzlich zur heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, habe ich Ihnen einige Mitteilungen zu machen. Insbesondere gab es seit unserer letzten Sitzung eine Reihe von runden Geburtstagen, die wir nicht vollständig unerwähnt lassen wollen. Die Kollegen Peter Rzepka und Dr. Hans-Peter Uhl haben ihre 65. Geburtstage gefeiert. Ihre 60. Geburtstage begingen die Kolleginnen und Kollegen Jochen-Konrad Fromme, Susanne Jaffke-Witt, Bartholomäus Kalb und – erst gestern – Wolfgang Meckelburg. Bereits seinen 77. Geburtstag feierte der Kollege Otto Schily. Im Namen des Hauses möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen auch auf diesem Wege noch einmal alles Gute wünschen.
- [Beifall]
Der Kollege Dr. Lothar Bisky hat mit Wirkung vom 14. Juli auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet.
- [Beifall] Dr. Carl-Christian Dressel (SPD)
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Dies war die unabweisbare Folge seiner Wahl in das Europäische Parlament.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] SPD
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Als Nachfolger begrüße ich sehr herzlich den Kollegen Dr. Steffen Hultsch.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Weiterhin hat der Kollege Dr. Peter Jahr mit Wirkung vom 14. Juli aus gleichem Grunde auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Für ihn gibt es aufgrund der bekannten Regelungen bezüglich der Verrechnung von Überhangmandaten keinen Nachrücker. Gemäß § 93 b Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind auf Vorschlag der Fraktionen deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments zu berufen, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union teilnehmen können. Die Fraktionen haben sich auf insgesamt 16 mitwirkungsberechtigte Mitglieder des Europäischen Parlaments verständigt. Davon entfallen auf die CDU/CSU sieben, auf die SPD vier, auf die FDP und Bündnis 90 /Die Grünen jeweils zwei Mitglieder sowie auf die Linke ein Mitglied. Sind Sie mit diesem Vorschlag einverstanden? – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun unsere Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 eauf: a)Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜ-NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union – Drucksache 16 / 13923 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss b)Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜ-NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon – Drucksache 16 / 13924 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss c)Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜ-NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Drucksache 16 / 13925 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss d)Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union – Drucksache 16 / 13926 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss e)Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Neškovi, Dr. Diether Dehm , Alexander Ulrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93) – Drucksache 16 / 13928 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Kollegen Thomas Oppermann für die SPD-Fraktion das Wort.
- [Beifall] SPD
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Thomas Oppermann (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir mitten im Sommer in einer Sondersitzung ein so volles Plenum mit einer komplett besetzten Bank des Bundesrates und einer ähnlich komplett besetzten Bank der Regierung haben, verdanken wir zwei Umständen: erstens der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag, zweitens dem Willen, die in dieser Entscheidung gemachten Vorgaben umzusetzen, damit der Vertrag von Lissabon in Kraft treten und politische Wirklichkeit werden kann.
- [Beifall] SPD
Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind das gemeinschaftliche Werk der Fraktionen des Deutschen Bundestages. Ich möchte mich für die Koalitionsfraktionen bei der Fraktion der FDP, Herr van Essen, und bei den Grünen für ihre konstruktive Mitarbeit ausdrücklich bedanken. Auch die Linkspartei war eingeladen. Sie war auch immer da, hat aber nie etwas gesagt,
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Das stimmt nicht Militäreinsätze Bei „Militäreinsätze“ haben Sie mir sogar noch widersprochen
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sodass ich keinen Dank aussprechen kann. Mit den heutigen Entwürfen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, den Vertrag von Lissabon umzusetzen. Die Begleitgesetze sind notwendig, damit der Vertrag zügig ratifiziert werden kann. Das ist für uns von fundamentaler Bedeutung. Europa ist nicht irgendein Projekt irgendeiner Regierung. Europa und das Bekenntnis zur europäischen Einheit sind die Staatsräson der jungen Bundesrepublik vor 60 Jahren, als das Grundgesetz entstand.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Dafür gibt es heute noch sehr gute Gründe. Ich möchte nur drei wichtige nennen: Frieden, Globalisierung und wirtschaftliche Prosperität. Erstens: Frieden. Im Grundgesetz stehen viele gute Gedanken, aber der stärkste Gedanke, der das Grundgesetz prägt, findet wohl Ausdruck in der geglückten Formulierung in der Präambel. Dort heißt es, dass wir Deutschen als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen wollen. Ich glaube, die Europäische Union ist heute immer noch die beste Voraussetzung dafür, dass Krieg und Nationalismus in Europa dauerhaft überwunden werden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Zweitens: Globalisierung. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir Europa brauchen, wenn wir die deutschen Interessen in der Welt angemessen vertreten wollen. Das geht im Zeitalter der Globalisierung nur noch über die Europäische Union. Selbst die großen Mitgliedsländer sind in Weltpolitik und Weltwirtschaft allenfalls Mittelgewichte; das gilt auch für Deutschland. Nur gemeinsam können wir ein Schwergewicht bilden. Nur gemeinsam sind wir, wie es Habermas formuliert hat, ein global verhandlungsfähiges Regime, das in der Lage ist, die prioritären globalen Probleme anzugehen: freie Weltwirtschaftsordnung, faire Weltwirtschaftsordnung, Menschenrechte, internationale Sicherheit, Klimaschutz, schonender Umgang mit knappen Ressourcen und nicht zuletzt Verteidigung der sozialen Marktwirtschaft gegen die geldgierigen Machenschaften auf den internationalen Finanzmärkten. Drittens: Wohlstand. Unsere wirtschaftliche Prosperität profitiert in ganz erheblichem Umfang von dem gemeinsamen Markt. Der EU-Binnenmarkt bietet mit fast 500 Millionen Menschen den größten zusammenhängenden Wirtschaftsraum der industrialisierten Welt. 2008 haben deutsche Unternehmen Waren im Wert von 635 Milliarden Euro in europäische Länder ausgeführt. Das sind fast zwei Drittel unserer Exporte. Die Aufträge aus ganz Europa bedeuten viele hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland. Das Grundgesetz will das vereinte demokratische und soziale Europa.
- [Beifall] SPD
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Art. 23 sieht ganz konkret vor, dass Hoheitsrechte des Bundes auf die Europäische Union übertragen werden können. Genau das geschieht mit dem Vertrag von Lissabon. Er überträgt – deutsche – Staatsgewalt auf die europäische Ebene. Der Vertrag bewirkt, dass in Brüssel Recht gesetzt werden kann, das in ganz Europa gilt. Dieses Recht ist dann auch verbindlich für die Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt an dieser Stelle an und stellt klar: Der Vertrag als solcher hält sich im Rahmen des Grundgesetzes. An der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom April 2008 für den Lissabon-Vertrag wird nicht gerüttelt. Weil das Grundgesetz die Integration will, gilt der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. Diesen Grundsatz hat das Verfassungsgericht noch nie so deutlich formuliert wie in diesem Urteil. Er ersetzt aber nicht die Mitwirkung des Bundestages, wenn es darum geht, die Kompetenzen der Europäischen Union zu erweitern oder die Abstimmungsregeln zu verändern. Der Vertrag ist insoweit auf eine dynamische Entwicklung angelegt. Dafür gibt es gute Gründe. So verhindert der schrittweise Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zum Prinzip der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen, dass in einem Europa der 27 nicht immer der Langsamste das Tempo bestimmen kann. Auf der anderen Seite verliert die Bundesregierung damit aber auch ihr Vetorecht gegen europäische Entscheidungen. Für das Gericht ist dieser Vorgang von so gravierender Bedeutung, dass es festlegt, dass der Bundestag in einem solchen Fall vorher, wie bei einer Vertragsänderung, der Veränderung von Abstimmungsregeln zustimmen muss. Änderungen der vertraglichen Grundlagen gehen also nicht ohne Beteiligung des Bundestages. Der Bundestag muss gefragt werden, und zwar nicht erst im Nachhinein. Das betrifft natürlich auch den Bundesrat, und zwar immer dann, wenn die Länder betroffen sind. Das Parlament muss die Änderungen im europäischen Vertrag in jedem Einzelfall ausdrücklich erlauben. Nachträgliches Abnicken reicht nicht. Ansonsten darf die Bundesregierung in Brüssel nicht zustimmen. Die neuen Rechte des Bundestages haben wir Punkt für Punkt gesetzlich geregelt. Das Integrationsverantwortungsgesetz, in dem das alles steht, war gewissermaßen unser Pflichtprogramm. Aber wir haben es nicht bei der Pflicht belassen, sondern uns auch den Normalbetrieb im Europäischen Parlament angeschaut, also den europäischen Alltag und die ganz normale Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat bei der Setzung von europäischem Recht. Das war bisher alles in einer Vereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung bekommt jetzt die Form eines verbindlichen Gesetzes. Das ist ein Fortschritt. Die Vorhaben der Europäischen Union werden dort im Einzelnen definiert. Über diese Vorhaben muss die Bundesregierung jeweils umfassend informieren. Der Bundestag hat jeweils das Recht, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme hat die Bundesregierung zugrunde zu legen, wenn in Brüssel verhandelt wird. Sie kann aber aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung treffen. Trifft sie abweichende Entscheidungen, dann ist sie dem Bundestag gegenüber allerdings voll rechenschaftspflichtig. Der Bundestag kann jederzeit eine Debatte darüber verlangen. Man kann das auf die Formel bringen: uneingeschränktes Verhandlungsmandat nach außen, volle Rechenschaftspflicht nach innen. Ich glaube, das ist eine ausgewogene Lösung, die den unterschiedlichen Funktionen von Regierung und Parlament im Rahmen der Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament gerecht wird.
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Dagegen habt ihr euch aber lange gewehrt
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Ich bin froh darüber, meine Damen und Herren, dass wir die Versuche aus Bayern abgewehrt haben, die Bundesregierung am Brüsseler Verhandlungstisch mit imperativen Mandaten zu knebeln.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Volker Kauder (CDU/CSU): So ein Blödsinn
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Die Konsequenz wäre gewesen, dass Deutschland als größter Mitgliedstaat in der Europäischen Union den geringsten Einfluss auf Entscheidungen gehabt hätte; denn es ist völlig klar: In schwierigen Situationen muss die Regierung Verhandlungen aktiv gestalten können und darf nicht darauf beschränkt werden, nur Parlamentsvorbehalte zu Protokoll zu geben.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Es wird Zeit, dass Sie als Parlamentarier abgewählt werden
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Mit dem heutigen Gesetzespaket werden wir die Voraussetzungen für eine zügige Ratifikation schaffen. Ein zusätzlicher Entschließungsantrag ist nach Meinung meiner Fraktion entbehrlich.
- [Zuruf] Volker Kauder (CDU/CSU): Das ist einer der vielen Irrtümer der Sozis
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Insbesondere werden wir nicht den Weg gehen, über eine Resolution im Deutschen Bundestag europapolitische Zweifel zu säen und den Vertrag nachträglich zu diskreditieren.
- [Beifall] SPD
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Völlig abwegig ist der Gedanke der CSU zum völkerrechtlichen Vorbehalt. Das geht schon aus rechtlichen Gründen nicht, Herr Ramsauer.
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Gemeinsame Unionsfraktion
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Im Völkerrecht ist es nämlich so wie auch sonst im Vertragsrecht: Ein Vorbehalt bewirkt, dass ein Staat den Vertrag zwar grundsätzlich akzeptiert, dabei aber die Rechtswirkungen einzelner, konkret benannter Vertragsbestimmungen ausschließt oder ändert.
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Ich glaube, Sie haben es nicht verstanden
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Da das Bundesverfassungsgericht den Lissabonner Vertrag aber gar nicht beanstandet hat, gibt es gar keinen Grund für einen völkerrechtlichen Vorbehalt.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Mit seiner Interpretation
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Herr Ramsauer, stellen Sie sich einmal vor, alle 27 Mitgliedstaaten würden völkerrechtliche Vorbehalte geltend machen.
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Warum soll ich mir das nur vorstellen? Das macht doch eine ganze Reihe von Ländern Das ist eine Selbstverständlichkeit für viele Mitgliedstaaten Gängige Praxis
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Aber manche machen das doch Was macht denn England?
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Dann hätten wir ein komplett zersplittertes europäisches Vertragsrecht und rechtlich gesehen ein babylonisches Europa.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Wie bitte? Wir haben doch ein Grundgesetz
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Thomas Oppermann (SPD)
Der Vertrag selbst wird vom Bundesverfassungsgericht gar nicht beanstandet.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): In seiner Interpretation, Herr Oppermann
- Dr. Peter Struck [SPD], zu Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] gewandt: Jetzt ist es aber gut Ruhe da drüben
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet lediglich die innerstaatliche Umsetzung des Vertrages. Hier nehmen wir gerade Reparaturen vor. Es gibt also auch keinen Grund, nach der Reparatur auf den Zustand vor der Reparatur hinzuweisen. Wenn die Union dies trotzdem tut, dann ist ihre Absicht leicht durchschaubar: Der Vertrag soll als verfassungsrechtlich makelhaft oder grenzwertig und die EU als eine Veranstaltung im verfassungsrechtlichen Graubereich erscheinen. Dafür gibt es aber keinen Grund. Deshalb machen wir Sozialdemokraten das nicht mit.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Das ist wirklich Unsinn, was Sie da sagen, Herr Oppermann Das ist ganz großer Unsinn
- [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Sie sollten sich schämen, am Ende einer Wahlperiode hier im Deutschen Bundestag eine solche Rede zu halten, Herr Kollege Peinlich ist das
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Thomas Oppermann (SPD)
Ich komme zum Schluss. – Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass ich in diesem Sommer mit Ihnen auch gern darüber verhandelt hätte, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide als Ergänzung zur parlamentarischen Gesetzgebung ins Grundgesetz aufzunehmen.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Wie wäre es mit einer Volkszählung?
- [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Sie? Seit wann denn das?
Im Angebot waren aber nur Vorschläge zur Einführung von Plebisziten gegen den EU-Beitritt neuer Mitgliedstaaten, vorgelegt von der Linkspartei und der CSU.
- [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach nein Ausgerechnet die
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Im Vordergrund steht dabei ganz sicher nicht das Ziel, den Bürgern mehr Mitsprache bei staatlichen Entscheidungen einzuräumen, sondern es geht um die Mobilisierung politischer Ressentiments, scheinheilige Demokratieangebote und diskriminierende Plebiszite. Es ist gut, dass wir diese Vorschläge nicht übernommen haben.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Ach Sie wollen doch gar nicht mehr Demokratie Sie wollen keine Bürgerbeteiligung Sie wollen die Bürger ausschließen
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Meine Schlussbemerkung. Ich bin froh darüber, dass wir diese Gesetzentwürfe gemeinsam erarbeitet haben. Ich wünsche uns eine gute Beratung und hoffe sehr, dass am Ende eine große Mehrheit dieses Hauses für die vorliegenden Gesetzentwürfe stimmen wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Volker Kauder (CDU/CSU): Zumindest im letzten Punkt sind wir uns einig Und das trotz Ihrer Rede
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Eine ausgesprochen peinliche Rede war das
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Jörg van Essen (FDP)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Erfreulichste an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist: Der Vertrag von Lissabon ist verfassungsgemäß.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): In seiner Interpretation
Das kann man nicht oft genug unterstreichen, weil immer wieder andere Behauptungen in die Welt gesetzt worden sind.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): In der neuen Definition
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Im Hinblick auf das Begleitgesetz hat uns das Bundesverfassungsgericht allerdings Aufgaben gegeben. Wie immer, wenn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden, gibt es sehr viel Zustimmung. Es wird festgestellt, dass das, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, richtig ist. Das habe auch ich getan, weil ich mich insbesondere darüber gefreut habe, dass der Deutsche Bundestag im Bereich des Strafrechts, meines engeren Arbeitsgebiets, in Zukunft intensiver als bisher wird mitreden können. Denn manche Vorlagen, die wir in den letzten Jahren im Bereich des Strafrechts aus Brüssel bekommen haben, wären vom Deutschen Bundestag sicherlich nicht in dieser Form verabschiedet worden.
- [Beifall] Jörg Tauss (SPD)
- [Beifall] FDP
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Es hat allerdings auch eine sehr kritische Stimme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Hans-Dietrich Genscher hat in einer Rede in Leipzig, wie ich finde, sehr nachdenklich und sehr nachlesenswert – ich kann Sie alle nur einladen, das einmal nachzulesen – darauf hingewiesen, dass die Präambel des Grundgesetzes – der Kollege Oppermann hat sie vorhin schon zitiert – , in der es heißt, dass wir als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt dienen sollen, ein Verfassungsauftrag ist, und zwar ein unbeschränkter Verfassungsauftrag und nicht lediglich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgelegt hat, eine beschränkte Ermächtigung. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zur Korrektur des Begleitgesetzes zugrunde gelegt. Wir wollen Europa verbessern; aber wir wollen es nicht beschädigen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Ich denke, das muss unser aller Ziel sein. Ich glaube, dass es uns gelungen ist, genau dieses Ziel zu erreichen. Wir als FDP-Bundestagsfraktion haben mit einigem Erstaunen gesehen, welche Maximalforderungen erhoben worden sind und dass einige politische Kräfte in unserem Land Europa offensichtlich nicht wollen. Für uns ist völlig klar, dass wir das, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, umsetzen wollen und umsetzen müssen. Natürlich gibt es Dinge, die man sich darüber hinaus wünscht. Auch bei uns gibt es entsprechende Wünsche– das will ich gar nicht verschweigen – , nämlich den, dass alles das, was mit Europa zu tun hat, in einem eigenen Europagesetz zusammengefasst wird, damit man einen vernünftigen Überblick bekommt, was dort gilt. Aber das konnte man zum Schluss dieser Legislaturperiode natürlich nicht schaffen. Von daher war es vernünftig, sich einen Plan vorzunehmen, der letztendlich in einer, wie ich finde, sehr vernünftigen Zusammenarbeit von vier Fraktionen umgesetzt worden ist. Für uns war es im Übrigen auch wichtig, das eine oder andere, was das Bundesverfassungsgericht nebenbei angemerkt hat, in eine sichere Form zu gießen. Da ist insbesondere das Beteiligungsgesetz zu nennen. Bisher gab es nur eine unverbindliche Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag. Jetzt haben wir eine gesetzliche Grundlage dafür. Das ist gut und richtig so. Ich will aber auch einige kritische Bemerkungen machen. Die neuen gesetzlichen Grundlagen, die wir jetzt schaffen, geben uns als Bundestag zusätzliche Möglichkeiten, aber – ich unterstreiche das – auch Pflichten; denn so, wie wir es bisher gehandhabt haben, ist es ganz offensichtlich noch nicht europatauglich. Wir haben ein paar Schritte unternommen, die gut und richtig waren, etwa die Einrichtung des Verbindungsbüros in Brüssel; aber zu viele Ausschüsse beschäftigen sich noch zu wenig mit dem, was in Brüssel passiert. So wie wir die normale Gesetzgebungsarbeit für Bundesgesetze als Aufgabe der Ausschüsse betrachten, so muss es in Zukunft selbstverständlich werden, dass das, was an europäischer Gesetzgebung in Brüssel geschieht, auf die Tagesordnung der jeweiligen Ausschüsse kommt.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Meine zweite Bemerkung – für mich ebenfalls eine ganz wichtige Baustelle – : Das Verhältnis zwischen Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht bleibt ungeklärt. Das wird zu Konflikten führen. Auch das muss einer vernünftigen Lösung zugeführt werden. Das wird nicht einfach sein, weil wir ja tagtäglich merken, wie gut es ist, dass wir das Bundesverfassungsgericht haben.
- [Beifall] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
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Das soll keine Kritik am Bundesverfassungsgericht sein; aber das Verhältnis zwischen Eu GH und Bundesverfassungsgericht muss geklärt werden. So wie es selbstverständlich ist, dass Auslegungen des Amtsgerichts in Tutzing oder wo auch immer die Bundespolitik nicht binden können, so muss es eine klare Kompetenzverteilung zwischen diesen beiden Gerichten geben. Meine dritte Bemerkung betrifft den Bundesrat. Es ist völlig klar, dass der Bundesrat, die Länderkammer, in den parlamentarischen Prozess eingebunden sein muss. Aber wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig liest, der sieht, wie sehr es dem Bundesverfassungsgericht auf die parlamentarische Kontrolle ankommt. Wenn die Zuständigkeit der Länder betroffen ist, dann dürfen nicht nur die Landesregierungen beteiligt werden, sondern dann sind die Länder auch in der Pflicht, die Landtage entsprechend einzubinden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Auch die Europafähigkeit der Landtage muss verbessert werden; auch das ist ein Punkt, den ich ausdrücklich als Baustelle bezeichnen möchte. Ich habe deutlich gemacht, dass wir als FDP für den Prozess der europäischen Einigung sind. Unser Land hat wie kaum ein anderes Land von der europäischen Einigung profitiert. Es wird auch davon profitieren, dass sich unser Parlament intensiver in die europäischen Gesetzgebungsprozesse einbindet. Die Gesetze, die heute in erster Lesung beraten werden, sind eine gute Grundlage dafür. Wir werden uns an dem Beratungsprozess weiter konstruktiv beteiligen. Herzlichen Dank an alle, die bisher verhandelt haben! Herzlichen Dank an die Bundestagsverwaltung, die ganz hervorragende Arbeit geleistet hat! Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Vier Fraktionen – also ein breiter Konsens im Haus, an dem auch alle vier Fraktionen interessiert waren – bringen heute Gesetze ein, um eine stärkere Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates in europäischen Angelegenheiten zu verwirklichen. Einzelheiten der Regelungen, auf die wir uns verständigt haben, sind schon dargestellt worden. Ich möchte nicht so sehr die Einzelheiten, die zum Teil sehr technisch sind, darstellen, sondern den aus meiner Sicht wichtigsten Zusammenhang beleuchten: das, was diese Gesetzgebung und diese Thematik politisch macht. Manches, was wir gemacht haben, klingt vielleicht sehr technisch. Im Kern ist das, was wir mit dieser Gesetzgebung regeln, aber eine grundlegende, eminent politische Frage; denn es geht um die Grundsatzfrage: Wie ist das Verhältnis zwischen Nationalstaaten und europäischer Integration? Diese Grundsatzfrage hat die europäische Integration immer begleitet. Ich finde es ganz bezeichnend, dass sie in unserer Zeit wieder aufgeworfen wird. Das verdeutlicht nämlich, wie aktuell die europäische Integration auch heute ist. Ich halte es auch für richtig, dass wir die Kontroverse um dieses Verhältnis, die in unserem Land geführt wird – und zwar in der Bevölkerung wie in der Fachwelt – , hier nicht ignorieren, sondern dass wir sie austragen. Ich möchte uns und auch mich in dieser Grundsatzfrage positionieren. Die eine Position zu diesem Verhältnis ist: Wir haben nach all den Jahren und Jahrzehnten ein Maß und eine Intensität an europäischer Integration erreicht, die dazu zwingen, ein Stoppschild für die europäische Integration zu fordern. Der Nationalstaat müsse sich behaupten gegen europäische Eroberung. Die andere Position lautet: Der Nationalstaat ist im Zeitalter der Globalisierung in Wahrheit nicht mehr zeitgemäß, und die Aufgabe, die wir im Rahmen von europäischer Integration erfüllen wollen, ist in Wahrheit die Überwindung des Nationalstaates, den wir nicht mehr für zeitgemäß halten. Ich finde, ganz bezeichnend für beide Auffassungen ist, dass sie ein ziemlich ähnliches Verhältnis zur Rolle des Parlamentes haben: Beide Extrempositionen sehen das Parlament in diesem Prozess im Wesentlichen als einen Störfaktor an. Die einen wollen das Parlament einsetzen, um Sand ins Getriebe der europäischen Integration zu streuen, und die anderen sehen das Parlament tatsächlich als Störfaktor bei der Überwindung des Nationalstaates an. Es ist bezeichnend, dass sich diese Positionen in der Einschätzung des Parlamentes treffen. Diese Geringschätzung des Parlamentes aus der Sicht beider Positionen ist ein starkes Argument dafür, dass beide Positionen grundlegend falsch sind. Nach meiner, nach unserer tiefen Überzeugung ist vielmehr eine andere Position zum Verhältnis von Nationalstaat und Europäischer Union, von Deutschland und EU richtig: Deutschland und Europa, der Nationalstaat und Europa sind wechselseitig und – im Sinne des Wortes – existenziell voneinander abhängig.
- [Beifall] CDU/CSU
Dieses Verhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass keiner ohne den anderen kann. Um es aus der Sicht des Nationalstaates zu sagen: Auf viele Fragen – darunter auf die wichtigsten Fragen unserer Zeit – gibt es keine nationale Antwort mehr. Wer daran noch einen Zweifel hatte, der kann ihn doch jetzt angesichts der Finanzmarktkrise wirklich nicht mehr haben. Entweder unterliegen die Kapitalmärkte internationalen Regeln, oder wir werden scheitern, wenn wir versuchen, die Kapitalmärkte einer Ordnung zu unterwerfen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
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Genauso ist es bei Fragen der Sicherheit und der Verteidigung, etwa gegen internationalen Terrorismus – darauf gibt es keine nationalen Antworten – , des Klimaschutzes und auch der Handelspolitik. Wesentliche Fragen unserer Zeit sind nicht mehr durch nationale Politik zu beantworten; vielmehr ist es so, dass die europäische Integration, die Verbindung mit anderen europäischen Staaten unser Weg ist, unsere nationale Souveränität, unsere nationalen Interessen zur Geltung zu bringen. Darum darf der Nationalstaat in der europäischen Integration keine Bedrohung sehen; die europäische Integration ist vielmehr die entscheidende Möglichkeit, in der Globalisierung nationale Interessen zu vertreten. Das ist unser Verständnis des Verhältnisses von Nationalstaat und europäischer Integration.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Aber genauso wie der Nationalstaat Europa braucht, wenn er souverän handeln, Probleme lösen will, braucht Europa den Nationalstaat. Die europäische Integration ist ohne die Verwurzelung in Regionen, ohne die kulturelle Identität, die durch Nationen vermittelt wird, ohne die demokratische Auseinandersetzung und Legitimation, die in den Nationalstaaten, in den Mitgliedstaaten, stattfindet, nicht denkbar und von keinem vernünftigen Menschen gewollt. Darum braucht Europa den Nationalstaat, die Mitgliedstaaten, also alles, wo sozialer Zusammenhalt, kulturelle Identität und demokratische Legitimation stattfinden. Auch Europa braucht den Nationalstaat und ist nicht denkbar, nicht lebensfähig ohne Mitgliedstaaten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wenn man sich bewusst macht, dass dieser Zusammenhang, dass eine Seite ohne die andere nicht kann, ein wirklich existenzieller ist, dann führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass unsere öffentliche innenpolitische Debatte unter einem erheblichen Defizit leidet. Wir müssen dann feststellen, dass wir über diesen Teil der Politik zu wenig debattieren. Auch wir selber müssen uns das, glaube ich, bewusst machen, und zwar nicht, weil es zum guten Ton gehörte, als weltoffener Mensch, als weltoffene Parteien und Fraktionen über Europa zu debattieren, sondern, weil es ein wesentlicher Teil der politischen Gestaltung der Wirklichkeit ist, weil es ein wichtiger Teil unserer nationalen Interessenvertretung ist. Wenn wir das so sehen, dann, glaube ich, müssen wir den Schluss ziehen, dass Europa nicht weit weg ist, sondern dass wir europäische Gesetzgebung, europäische Politik als einen Teil von Innenpolitik verstehen und darum zu einem Teil der innenpolitischen Debatte machen müssen. Das muss das Ziel sein, und in dem Kontext ist diese Gesetzgebung zu sehen, weil sie die Verknüpfung der politischen Debatte in Deutschland, im Inland, mit den Entscheidungen, die in Brüssel und in Europa fallen, herstellt.
- [Beifall] FDP
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Das ist der Mechanismus, den wir an einer bestimmten Stelle einführen. Er ist schon beschrieben worden. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetz über die Ausweitung der Rechte dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung tragen. Wir haben uns sehr an das Verfassungsgericht angelehnt. Wir sind an manchen Stellen auch über das, was das Verfassungsgericht verlangt hat, hinausgegangen, etwa bei der gemeinsamen Verteidigungspolitik. Als das wichtigere Gesetz, den Schwerpunkt sehe auch ich das Zusammenarbeitsgesetz, weil es dem Parlament die politische Debatte ermöglicht, weil es im Grunde umfassende, frühzeitige, fortlaufende Information des Parlaments in allen Angelegenheiten ermöglicht, weil es dem Parlament das Instrument an die Hand gibt, seine Meinung zu bilden, die Debatte zu führen, sich zu positionieren und auch in einen Dialog mit der Regierung darüber einzutreten, wie europäische Politik stattfindet – und das nicht, nachdem die Würfel gefallen sind, sondern in der Gestaltung europäischer Politik hier im Parlament. Dieses Gesetz gibt uns aber erst einmal nur Möglichkeiten an die Hand. Es verändert noch nicht die Wirklichkeit. Es verändert die Rechtslage. Aber das Entscheidende müssen wir dann im Parlament tun. Wir müssen es mit politischem Leben erfüllen. Wir müssen dafür sorgen, dass, wenn wir vom Motor der europäischen Integration sprechen und unser Land meinen, damit nicht nur die Regierung meinen – natürlich und zuvörderst auch – , sondern auch das Parlament. Auch wir müssen uns dieses Selbstverständnis, Motor der europäischen Integration zu sein, zu eigen machen und dürfen es nicht auf die Regierung delegieren.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Das hat die SPD noch nicht verstanden
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Ein Weiteres. Ich glaube, dass wir über den Aspekt, dass die europäische Integration der demokratischen Akzeptanz bedarf, reden müssen, weil sie in unserem existenziellen Interesse ist. Wir wollen doch kein Europa der Regierungen, sondern wir wollen ein Europa der Bürger. Darum muss es Teil der Debatte sein. Genauso sehr ist es aber auch ein Beispiel dafür – die Bundeskanzlerin hat diesen Gedanken gestern auf der Geburtstagsfeier der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in Bonn geäußert – , dass die Gestaltung der Globalisierung – –
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): War Herr Ackermann auch da?
- [Heiterkeit]
- [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da war wenigstens die Finanzierung in Ordnung
- [Gegenruf] Volker Kauder (CDU/CSU)
- [Gegenruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht so nervös
- [Gegenruf] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht so nervös
- [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht so nervös
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– Das zeigt, dass Sie, auch wenn es um elementare Interessen dieses Landes geht, nur in dem kleinsten Karo denken können. Das ist bezeichnend für Sie, und sagt alles darüber aus, welchen politischen Schwerpunkt, welche politischen Interessen Sie haben.
- [Beifall] CDU/CSU
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Aus unserer Sicht bildet Europa den wichtigsten Teil bei der Gestaltung der Globalisierung. Das heißt aber auch, dass es bei diesem Teil der Gestaltung nicht zur Entparlamentarisierung kommen darf. Das darf und wird keine rein exekutive Veranstaltung werden. Diese Prozesse, die Erarbeitung und Durchsetzung einer Weltordnung, müssen von einer demokratischen Debatte begleitet und demokratisch legitimiert werden. Auch dafür steht diese Gesetzgebung. Die neue Daueraufgabe – sie wird uns lange begleiten – , die Globalisierung demokratisch, sozial und human zu gestalten, ist nach unserem Selbstverständnis eine Aufgabe aller Demokraten, insbesondere der Parlamente. Es darf keine Entparlamentarisierung bei der Gestaltung der Globalisierung geben. Vielmehr muss sich das Parlament als die Vertretung des Volkes dieser Aufgabe stellen. Ich glaube, wir leisten mit den Gesetzen, die wir heute in den Bundestag einbringen, einen Beitrag dazu, dass die Europapolitik, die europäische Antwort auf die Globalisierung und die Beteiligung an der Gestaltung einer Weltordnung, hier im Parlament öffentlich stattfinden. Damit besteht die Chance, dass das Akzeptanz bei den Bürgern findet. Das streben wir mit dieser Gesetzgebung an.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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