Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
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213. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Peter Altmaier (CDU/CSU)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, man muss unterscheiden zwischen Abordnungen, die in allen Dienststellen und regelmäßig über das Jahr zum Zwecke der flexiblen Personalsteuerung stattfinden, und solchen Abordnungen, die im Rahmen der Bundespolizeireform, die derzeit umgesetzt wird, stattfinden. Was die Abordnungen im Rahmen der Bundespolizeireform und der Neuorganisation angeht, so kann man sagen, dass 45 Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamte aus Sachsen an Bundespolizeidienststellen anderer Bundesländer vorübergehend abgeordnet sind. Das kann ich Ihnen im Einzelnen aufschlüsseln: Bundespolizeidirektion Pirna einschließlich der MKÜ – das sind die mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten – elf, Bundespolizeiinspektion Altenberg sechs, Bundespolizeiinspektion Chemnitz eine, Bundespolizeiinspektion Dresden zwei, Bundespolizeiinspektion Ebersbach sieben, Bundespolizeiinspektion Klingenthal keine, Bundespolizeiinspektion Leipzig eine, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf elf und Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung sechs. Das ergibt zusammen 45.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Henry Nitzsche (CDU/CSU)
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Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung. – Ich hatte nach den Abordnungen im Rahmen der Bundespolizeireform bei einer durchgehenden Abordnungsdauer von ein bis drei Monate gefragt. Wie können Sie sich erklären, dass mir im Rahmen einer Vor-Ort-Aktion der Polizeidirektor von Pirna, Wieland Mozdzynski, die Zahl 180 genannt hat, was die Abordnungen im Zuge der Polizeireform angeht?
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Peter Altmaier (CDU/CSU)
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Herr Kollege, ich habe Ihnen gesagt, dass es sich um die Zahl derer handelt, die derzeit abgeordnet sind. Es gibt auch Fälle, die bereits abgeschlossen sind, weil sich die Beamtinnen und Beamten beispielsweise in die Schwerpunktdienststellen Flughafen Frankfurt am Main bzw. München haben versetzen lassen. Zu diesen abgeschlossenen Fällen liegen uns allerdings keine statistischen Daten vor. Insofern sehe ich keinen Widerspruch zwischen den beiden Aussagen.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Henry Nitzsche (CDU/CSU)
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Peter Altmaier (CDU/CSU)
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Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie sich beziehen. Es gab von Ihnen eine schriftliche Anfrage vom 3. Februar 2 009. Diese haben wir beantwortet. Im Übrigen habe ich Ihnen vor wenigen Tagen dazu noch einen Brief zukommen lassen, in dem ein Missverständnis, was die Gesamtzahl angeht, aufgeklärt wird. Wir hatten Ihnen damals die Zahl 42 0 genannt. Dabei handelte es sich aber um die Gesamtzahl derjenigen, die abgeordnet waren, und nicht um die Zahl derjenigen, die im Rahmen der Neuorganisation der Bundespolizei abgeordnet worden sind.
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Wir kommen damit zur Frage 15 der Kollegin Dadelen: Welche konkreten Personengruppen türkischer Staatsangehöriger können unter Beanspruchung des Prinzips der Dienstleistungsfreiheit visumfrei für bis zu drei Monate nach Deutschland einreisen – beispielhaft: Touristinnen und Touristen, Geschäftsleute, Sprachkursteilnehmerinnen und -teilnehmer, Künstlerinnen und Künstler, Personen, die sich in Deutschland behandeln lassen wollen, usw. –, nachdem die Bundesregierung eingeräumt hat, dass das sogenannte Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs „die visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit“ betrifft (vergleiche Plenarprotokoll 16 / 2 10, Seite 2 2 709), und gilt die Aufhebung der allgemeinen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige infolge des Soysal-Urteils ab Urteilsverkündung? Bitte, Herr Staatssekretär.
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Peter Altmaier (CDU/CSU)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, die Bundesregierung hat bereits in der Fragestunde der letzten Woche dargelegt, dass sich aus dem Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Auswirkungen auf das beim Ehegattennachzug bestehende Erfordernis, über Deutschkenntnisse zu verfügen, ergeben; denn hier geht es um Langzeitaufenthalte. Die Frage, die Sie heute stellen, bezieht sich auf die Visumpflicht bei Einreisen zu Kurzzeitaufenthalten von bis zu drei Monaten. Diese Frage kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Wenn Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lesen, werden Sie feststellen, dass er gesagt hat, dass für türkische Lkw-Fahrer, die zwecks Erbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen wollen, eine Befreiung von der Visumpflicht vorgenommen werden muss, sofern die Aufenthaltsdauer zwei Monate nicht übersteigt und die Einreise zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen mit der Türkei visumfrei möglich war. Wir sind im Augenblick dabei, die diesbezüglichen Einzelheiten zu prüfen und in die Verwaltungspraxis umzusetzen. Sie können davon ausgehen, dass entsprechend der damaligen Rechtslage, auf die sich der Europäische Gerichtshof bezieht, eine solche Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwei Monaten für türkische Lkw-Fahrer visumfrei möglich sein wird. Wir werden in absehbarer Zeit zu einer konkreten Änderung der Verwaltungspraxis kommen. Die Bundesregierung prüft derzeit darüber hinaus, ob weitere Formen der grenzüberschreitenden aktiven Dienstleistungserbringung durch türkische Staatsangehörige im Lichte des Soysal-Urteils gegebenenfalls von der Visumpflicht zu befreien sind und wie dies praktikabel umgesetzt werden kann. Es muss also im Einzelfall für jede Berufsgruppe, bei deren Tätigkeit es sich um eine aktive Dienstleistungserbringung in Deutschland handelt, überprüft werden: Wie war die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Zusatzabkommens? Dann werden entsprechende Konsequenzen gezogen. Die Frage ist allerdings relativ komplex, und deshalb wird die Überprüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Für diese Berufsgruppen wird in der Zwischenzeit das bestehende Visa- und Grenzregime fortgesetzt. Schließlich gab es eine Debatte über die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit, das heißt darüber, inwieweit auch Personengruppen von diesem Urteil erfasst werden, die sich nach Deutschland begeben, um hier Dienstleistungen in Empfang zu nehmen. Das ist die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit; es geht zum Beispiel um Touristen- oder Verwandtenbesuche. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung ist, dass diese Fälle vom Soysal-Urteil nicht erfasst werden, dass insofern keine Rechtsänderung eingetreten ist. Im Übrigen hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Konsequenzen aus diesem Urteil auch auf europäischer Ebene zu erörtern. Entsprechende Besprechungen haben bereits stattgefunden.
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Petra Pau (DIE LINKE)
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