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Offene Plenarprotokolle

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213. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Versuchen Sie es einfach noch einmal mit der Formulierung einer Frage.

Ich gestehe nur meine Hilflosigkeit, da die Frage nicht beantwortet wurde. Ich hatte nach den Hinderungsgründen gefragt. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die vier Länder gemeinsam einen Strukturfonds analog dem französischen Beispiel bilden, um das Unternehmen Opel gemeinschaftlich erwerben zu können, das Ganze letztendlich aber auf eine Minderheitsbeteiligung nach dem VW-Modell zu reduzieren?

Rechtliche Hinderungsgründe für eine solche Entscheidung der Länder sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit und Souveränität nicht zu erkennen. Ein gesetzliches Verbot der Bundesregierung einer solchen Maßnahme ist auch deswegen nicht zu erwarten. Ob und wie wir das bewerten, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Kein Hinderungsgrund.

Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Dadelen das Wort.

Weil das Stichwort „Kabinett“ gefallen ist, möchte ich Sie gerne fragen, Herr Staatssekretär: Stand das Thema Opel heute auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung? Falls ja, in welcher Weise wurde das Thema Opel erörtert?

Frau Kollegin, da muss ich passen. Auf diese Frage bin ich nicht vorbereitet. Ich habe mir die komplette Tagesordnung des Kabinetts in der Vorbereitung auf die Fragestunde nicht angesehen. Ich liefere Ihnen die Antwort gerne nach.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Danke schön Das ist ein Wort

Wir kommen jetzt zur Frage 2 6 des Kollegen Ramelow: In welchem Umfang kann die Bundesregierung Mittel aus der Förderung von Forschung und Innovation kurz- und mittelfristig zur Verfügung stellen, um die Adam Opel GmbH H zu einem Produzenten und Anwender alternativer Antriebstechnologien und moderner, ökologisch orientierter Fahrzeugkonzepte zu profilieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Angabe, dass die Liquidität der Adam Opel GmbH H „dank der Umweltprämie bis zum Sommer sichergestellt ist“ (vergleiche Thüringer Allgemeine vom 18. März 2 009), entgegen der Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass die Liquidität ein „Überleben bis April“ ermögliche (vergleiche Plenarprotokoll 16 / 2 10 vom 18. März 2 009)?

Die technologieoffene Innovationsförderung des BMWi ist mittelstandsorientiert. Auch nach der Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand, ZIM, durch das Konjunkturpaket II liegt die Betriebsgröße – jetzt mit einer Grenze von 1000 Beschäftigten – von Opel über dieser Schwelle. Dagegen besteht jedoch für Opel ebenso wie für alle deutschen Automobilhersteller die Möglichkeit, sich kurzfristig an anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Mobilität zu beteiligen, die aus dem Konjunkturpaket II, Ziffer 9, finanziert wird. Mittelfristig kommt gegebenenfalls eine technologiespezifische Förderung alternativer Antriebe im Rahmen des 3. Verkehrsforschungsprogramms infrage. Die von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemachten Aussagen basieren auf Informationen – das bezieht sich auf den zweiten Teil der Frage –, die General Motors Europe gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages gemacht hat. Die Richtigkeit des von der Thüringer Allgemeinen am 18. März 2 009 aufgezeigten Zusammenhangs zwischen Umweltprämie und der Liquidität der Adam Opel GmbH H kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden.

Wie ich sehe, hat Herr Ramelow keine Nachfrage. Dann kommen wir zur Frage 2 7 des Kollegen Dreibus: Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung die Bildung eines Käuferkonsortiums für die Adam Opel GmbH H aus den vier betroffenen Bundesländern Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie unter Einbeziehung der Händlerorganisation, von Zulieferunternehmen und einer Mitarbeiterbeteiligung für umsetzbar, und würde die Bundesregierung ein solches Fondsmodell aktiv in der Weise unterstützen, dass für die gesamte Fondssumme eine Bundesbürgschaft bzw. ein Bundeskredit gewährt wird und damit ein rechtsverbindliches Kaufangebot bei der General Motors Corporation hinterlegt werden kann?

Herr Kollege Dreibus, da Ihre Fraktionskollegen in ihren Fragen immer den gleichen Komplex angesprochen haben, wiederhole ich nicht das, was ich in meinen Antworten bereits mehrfach gesagt habe; was ich also zu Herrn zu Guttenberg gesagt habe, muss ich jetzt nicht noch einmal vorlesen. Meine weitere Antwort auf Ihre Frage lautet: Die Bundesregierung begrüßt jedoch die eventuelle Bereitschaft der Bundesländer, Händler, Zulieferer und Mitarbeiter, sich aktiv an einer Lösungssuche zu beteiligen. Ob das in der Fragestellung angesprochene Modell ein gangbarer Weg ist, kann von der Bundesregierung erst nach Vorlage eines volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und juristisch belastbaren Konzepts von General Motors bzw. Opel beurteilt werden. Wir nähern uns wieder der Antwort auf die erste Frage von Frau Enkelmann.