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Offene Plenarprotokolle

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211. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Wir hatten uns als Verkehrspolitiker im Jahr 2 006 au fein Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung, DFS, geeinigt und waren damals der Auffassung, zu einem guten Kompromiss gekommen zu sein. Das Gesetz sollte der Umsetzung der neuen Anforderun-Zu Protokoll gegebene Reden

Wir behandeln heute ein umfangreiches Gesetzespaket zur Neuregelung der Flugsicherung, bestehend aus drei Gesetzen. Wir müssen unser nationales Recht aus verschiedenen Gründen weiterentwickeln und anpassen. Wir wollen mit dem BAF-Errichtungsgesetz das erste EU-Verordnungspaket über den einheitlichen europäischen Luftraum – SES I – umsetzen. Dies müssen wir schon deshalb tun, weil wir ein Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere auch Defizite in der Sicherheit durch eine unzureichende Aufsicht vermeiden wollen. Mit der Grundgesetzanpassung in der jetzt vorliegenden Form haben wir einen Weg gefunden, bei allen wichtigen EU-Vorhaben zur Weiterentwicklung eines gemeinsamen Luftraums mitwirken zu können. Das von uns sogenannte Begleitgesetz zur Flugsicherung ist die Zu Protokoll gegebene Reden

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16 / 12 2 80, 16 / 12 2 79 und 16 / 11608 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 9 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2 008 über Streumunition – Drucksache 16 / 12 2 2 6 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Auch hier nehmen wir die Reden zu Protokoll. Es handelt sich um die Reden der Kolleginnen und Kollegen Hans Raidel, CDU/CSU, Andreas Weigel, SPD, Florian Toncar, FDP, Inge Höger, Die Linke, Winfried Nachtwei, Bündnis 90 /Die Grünen.

Seit den 1990 er-Jahren ist die Stärkung des humanitären Völkerrechts weit vorangekommen. Das Verbot der Antipersonenminen war ein erster Meilenstein. Der von Norwegen im Februar 2 007 eröffnete Oslo-Prozess zu Streumunition gestaltet sich zu einer weiteren wichtigen Etappe. Streubomben sind scheußliche Waffen. Sie können nicht zuverlässig zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden. Noch Jahrzehnte nach dem Einsatz von Streubomben werden Menschen von Sprengkörpern getötet oder schwer verletzt. Das Erbe der nicht explodierten Streumunition verhindert auch nach Beendigung eines Krieges den Wiederaufbau eines Landes. Die Beseitigung von Streubomben ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Normalisierung eines Landes nach einem Krieg, wie die Beseitigung von Antipersonenminen. Seit dem Einsatz von Streumunition im Nahen Osten im Sommer 2 006 wird ein Verbot für diese Munition gefordert. Die damals eingesetzte Munition hatte nach Aussagen von Nichtregierungsorganisationen eine enorm hohe Blindgängerrate von weit über 15 Prozent. Allein im Libanon wurden über 3000 Blindgänger entschärft, 60 Zivilisten sollen im Libanon durch Blindgänger ums Leben gekommen sein. Die Bundesrepublik Deutschland ist sich schon frühzeitig der Gefahren bewusst gewesen, die durch Gebrauch und hohe Blindgängerrate bestimmter Arten von Streumunition vor allem der Zivilbevölkerung drohen. Sie unterstützte daher von Beginn an aktiv den Verhandlungsprozess zu Streumunition, um die Zivilbevölkerung vor den Gefahren dieser Munition stärker zu schützen und das humanitäre Völkerrecht weiter zu entwickeln. Deshalb möchte ich den Vertretern der Bundesregierung für ihren Einsatz meinen Dank aussprechen. Die Bundesregierung war immer bemüht, möglichst viele Staaten mit ins Boot zu holen. Letztlich lässt sich ein stärkerer Schutz der Zivilbevölkerung nur dann erreichen, wenn diese Verpflichtungen von so vielen Staaten wie nur irgend möglich mitgetragen werden, insbesondere von den Staaten, die über große Streumunitionsarsenale verfügen. Unsere Verhandlungsführer zeigten diplomatisches Fingerspitzengefühl für das politisch Machbare, immer verbunden mit einem realistischen Schrittfolgekonzept. Ein langer Atem und die Bereitschaft

„ 2 009 muss ein Jahr des Aufbruchs sein für die internationale Sicherheits- und Abrüstungspolitik.“ Diese klare Richtungsvorgabe von Außenminister Frank-Walter Steinmeier bei der Münchener Sicherheitskonferenz Anfang Februar bezieht sich nicht zuletzt auf die angestrebte Inkraftsetzung und Universalisierung des Streumunitionsverbots. Die deutsche Vorreiterrolle und insbesondere die geschickte und geduldige Verhandlungsführung des Auswärtigen Amtes haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich im Mai 2 008 rund hundert Staaten auf ein Verbot geeinigt haben, welches nicht nur den Einsatz, sondern auch die Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie den Im- und Export von Streumunition aller Typen umfasst. Das fortgesetzte intensive Werben des Ministers – insbesondere gegenüber Staaten, die dem Verbot noch nicht beigetreten sind – verdient die volle Unterstützung dieses Hauses. Internationale abrüstungspolitische Bemühungen waren seit Ende des Kalten Krieges nicht gerade erfolgsverwöhnt. Die im vergangenen Jahr erzielte Einigung auf ein umfassendes Verbot von Streumunition stellt da einen höchst erfreulichen und ermutigenden Wendepunkt dar. Zu Beginn des Jahres 2 009 ist nun – auch dank des Amtsantritts der neuen US-Administration – viel Rückenwind für eine Wiederbelebung von Abrüstung und Rüstungskontrolle zu spüren. Diesen Rückenwind gilt es weiter zu verstärken. Das im vergangenen Jahr international ausgehandelte Verbot von Streumunition sollte schnellstmöglich in Kraft treten und Wirksamkeit entfalten. Das ist das Ziel des heute hier von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Bundesrat hat bereits Anfang März vorbehaltlos „grünes Licht“ für den Gesetzentwurf signalisiert. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollten ihn nun in den kommenden Wochen ebenfalls zügig beraten und mit breitem Rückhalt versehen. Entscheidend ist dabei gar nicht so sehr, dass wir damit das Streumunitionsverbot hierzulande gesetzlich verankern, sondern vielmehr die internationale Signalwirkung, die von einer raschen Ratifizierung Deutschlands ausgehen kann. Das im Mai 2 008 in Dublin von rund 100 Staaten getroffene Übereinkommen tritt erst in Kraft, wenn es mindestens 30 Staaten ratifiziert haben. Eine zügige deutsche Ratifizierung im ersten Halbjahr 2 009 hätte Vorbildcharakter und könnte so ganz wesentlich zu zweierlei beitragen: erstens dass das Streumunitionsverbot bis Ende des Jahres international Gültigkeit erlangt und zweitens dass weitere Staaten zu einem raschen Vertragsbeitritt ermutigt werden. National ist das umfassende Streumunitionsverbot in Deutschland ohnehin bereits seit vergangenem Mai wirksam. Noch vor Abschluss der internationalen Verhandlungen am 30. Mai wurden sämtliche Streumunitionsbestände der Bundeswehr per ministeriellen Erlass außer Dienst gestellt. Das Verbot von Streumunition wird zu Recht als bedeutender Meilenstein zur Weiterentwicklung humanitärer Rüstungskontrolle gewürdigt. Denn damit wird eine Waffe geächtet, deren Einsatz verheerende Auswirkungen hat und der bis in die jüngste Vergangenheit ganz überwiegend Zivilisten zum Opfer gefallen sind. Splitterbomben verursachen weit verstreut Blindgänger und fordern so häufig auch lange nach Kriegsende noch zahlreiche unschuldige Menschenleben. Dass das Streumunitionsverbot von nahezu allen gewichtigen EU- und NATO-Staaten mitgetragen wird, sendet ein starkes Signal an diejenigen Länder aus, die noch Zu Protokoll gegebene Reden

Die heutige Debatte behandelt ein Thema, das wir in diesem Hause regelmäßig in den letzten drei Jahren teils sehr kontrovers behandelt haben. Es geht um das Verbot von Streumunition. Streumunition ist eine Waffe, die großflächige Zerstörungen verursacht und wegen ihrer hohen Blindgängerquote auch nach dem Ende von Konflikten eine langfristige Bedrohung der ansässigen Bevölkerung darstellt. Vor allem spielende Kinder wurden in der Vergangenheit Opfer dieser heimtückischen Gefahr. Seit längerem schon haben wir auf nationaler wie internationaler Ebene über ein Verbot dieser grausamen Waffen debattiert. Umso mehr freut es mich, dass dieser Diskussionsprozess Früchte trägt und wir uns nun mit der konkreten Umsetzung des am 3. Dezember 2 008 in Oslo unterzeichneten „Übereinkommens über Streumunition“ befassen. Dieses verpflichtet Deutschland als Unterzeichnerstaat, seine gesamte Streumunition zu entsorgen. Mit der heutigen Vorlage des Gesetzentwurfs wird ein wichtiger Schritt zur Ratifizierung des Abkommens durch Deutschland getan. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die notwendigen Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden. Insbesondere wird ein Rahmen für die Finanzierung der Maßnahmen geschaffen. So sollen für die Vernichtung der deutschen Streumunition 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel werden im regulären Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung eingestellt werden. Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Verteidigungsministerium gebeten, bis Ende Mai 2 009 einen detaillierten Kosten-, Zeit- und Arbeitsplan zur Vernichtung der deutschen Streumunition auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Dann werden wir genauere Einzelheiten zu den konkreten Arbeitsschritten erfahren. Ferner sieht der jetzige Gesetzentwurf 500000 Euro für den Haushalt des Auswärtigen Amtes vor, um einen Beitrag für die vorgesehenen Treffen der Vertragsstaaten zu leisten. Diese Kosten teilt Deutschland sich anteilsmäßig mit den anderen Staaten gemäß dem angepassten Beitragsschlüssel der Vereinten Nationen. Es ist insgesamt erfreulich, dass die Bundesregierung ausreichend Mittel zur Zu Protokoll gegebene Reden

Streumunition ist eine der heimtückischsten Waffen, die moderne Rüstungsingenieure je entwickelt haben. Schon der Abschuss einer Salve Streumunition kann ein ganzes Dorf unbewohnbar oder das Bestellen von Gemüsegärten und Feldern zur tödlichen Falle machen. Dass die Streumunitionsblindgänger teilweise noch Jahrzehnte nach einem Konflikt explodieren können, macht diese Waffe zu einem ganz entscheidenden Hindernis für Wiederaufbau und Entwicklung nach Kriegen und Bürgerkriegen. Verstümmelte Menschen, Alte und Junge, Frauen und Kinder sind der sichtbare und spürbare Preis, den Menschen in den Einsatzgebieten von Streumunition für diese Form der Kriegsführung bezahlen. Deswegen ist es ein großer zivilisatorischer Fortschritt, wenn nun die Ächtung dieser Waffe einen rechtlich verbindlichen Charakter bekommt. Es ist ein Fortschritt, wenn am Sitz der Vereinten Nationen in New York nun ein Staat nach dem anderen durch seine Unterschrift die Konvention zum weltweiten Verbot von Streumunition unterzeichnen kann. Die Verabschiedung des „Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2 008 über Streumunition“ ist die Voraussetzung, dass auch die deutsche Regierung das Verbot der Streumunition ratifizieren kann. Die Fraktion Die Linke begrüßt diesen längst überfälligen Schritt ausdrücklich. Dass wir überhaupt über ein verbindliches Verbot von Streumunition abstimmen können, ist das Verdienst zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure, wie etwa „Handicap International“ oder das „Aktionsbündnis Landmine“, die in unermüdlicher Arbeit auf die Problematik der Streumunition hingewiesen und den Oslo-Prozess zum Verbot der Munition zum Laufen gebracht haben. Die Dynamik, die durch diese Diskussionen ausgelöst wurde, kann niemand mehr rückgängig machen. Nun ist auch in den USA, wo die Administration bis jetzt gegen alle Einschränkungen bei Einsatz und Verkauf der tödlichen Waffensysteme opponiert hatte, ein Schwenk vollzogen worden. In einem Nachtragshaushalt, den US-Präsident Barack Obama in der letzten Woche unterzeichnete, ist eine Regelung enthalten, die künftig den Export von Streubomben aus den USA verbietet. Da die USA zu den wichtigsten Exporteuren dieser Waffe gehören, ist dies ein entscheidender Schritt. Es könnte deswegen nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die Einsicht durchsetzt, dass Waffen, die zu grausam zum Exportieren sind, auch von der eigenen Armee nicht eingesetzt werden sollten. Zu Protokoll gegebene Reden

Wir haben nicht vergessen: Diese Bundesregierung war in der Frage der Streumunitionspolitik mit ihrer Haltung lange Zeit Bremser einer umfassenden und raschen Ächtung. Umso erfreulicher ist es, dass man sich im Mai vergangenen Jahres auf einen Kurswechsel eingelassen hat und im Dezember zu den 94 Unterzeichnern des Oslo-Abkommens gehörte. Die grüne Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung dem Parlament nun binnen vergleichsweise kurzer Zeit den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Osloer Streumunitionsabkommens vorlegt. Wir möchten, dass das Abkommen so schnell wie möglich in Kraft tritt. Obwohl es eine Reihe offener Fragen gibt, auf die ich später eingehen werde, sind wir an einer zügigen Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag interessiert. Wir werden der Bundesregierung keine Steine in den Weg legen, sondern konstruktiv mitwirken. Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn die Bundesregierung, sozusagen beseelt vom Geist der Abrüstung, die Urkunde zu Pfingsten hinterlegen könnte. Das macht sich auch für den bevorstehenden Wahlkampf gut. Dann kann man von abrüstungspolitischen Sündenfällen, ich nenne hier nur den indischen Nukleardeal, die Nichtratifizierung des AKSE-Vertrags und die verheerende Rüstungsexportpolitik, ein wenig ablenken. Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was wir in den vorangegangenen Debatten oder in unseren parlamentarischen Anfragen und Anträgen zum Thema zu Protokoll gegeben haben. Das kann man nachlesen. Lassen Sie mich zunächst nur noch einmal betonen, wie wichtig dieses Zeichen von Oslo auch über den Streumunitionsbereich hinaus ist. Im Abrüstungsbereich ist die weitgehende Ächtung dieser besonders grausamen Waffe ein Licht in der Finsternis. Das Oslo-Abkommen stärkt die Hoffnung, dass auch hier ein Wandel möglich ist. Dass die größten Streumunitionsstaaten, wie die USA, Russland, China, Indien, Pakistan usw., nicht dabei sind und damit nur etwa 10 Prozent der weltweiten Bestände unter das Abkommen fallen, ist zweifellos ein Manko. Aber wir sind zuversichtlich, dass sich künftig kein Staat mehr erlauben kann, diese Waffen einzusetzen, ohne als Schurkenstaat an den Pranger gestellt zu werden. Wir haben das schon im Georgienkrieg gesehen. Und wir wissen aus der Landminenerfahrung, dass solche Abkommen auch auf Nichtmitglieder eine hemmende Wirkung entfalten. Die Ankündigung der US-Administration, künftig eine restriktivere Exportpolitik im Bereich der Streumunition verfolgen zu wollen, ist sicherlich eine erste, wenn auch nicht hinreichende Reaktion auf Oslo. Der von Norwegen eingeleitete Prozess zeigt uns: Der Ansatz, immer auf die USA oder andere zu warten, hilft uns oft nicht weiter. Die USA und andere führende Akteure mitzunehmen, ist zweifellos wichtig. Aber wir dürfen uns, gerade wenn es um Fragen humanitärer Rüstungskontrolle geht, nicht ausbremsen oder elementare Standards verwässern lassen. Der Ottawa- und Oslo-Prozess zeigen, dass wir in bestimmten Bereichen mit einem Avantgarde-Ansatz wesentlich erfolgreicher sind. Daraus müssen wir für die Zukunft – zum Beispiel im Bereich von Uranmunition oder Atomwaffen – Lehren ziehen. Und es wäre gut, wenn Deutschland mit zu den Vorreitern und nicht zu den Bremsern gehören würde. Zu Protokoll gegebene Reden

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16 / 12 2 2 6 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 a und 30 b auf: a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren – Drucksachen 16 / 12 2 2 7, 16 / 12 301 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit b)Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90 /DIE GRÜNEN Schadstoffbelastung durch Batterien begrenzen – Drucksache 16 / 11917 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Auch die Reden zu diesen Tagesordnungspunkten nehmen wir zu Protokoll. Es handelt sich um die Reden der Kolleginnen und Kollegen Michael Brand, CDU/ CSU, Gerd Bollmann, SPD, Horst Meierhofer , FDP, Eva Bulling-Schröter, Die Linke, Sylvia Kotting-Uhl, Bündnis 90 /Die Grünen.

  • Mit der Umsetzung der Richtlinie der EU aus dem Jahre 2 006 durch die Neuregelung des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren wird ein weiterer und ein wichtiger Schritt beim umweltschonende Umgang mit den für den Verbraucheralltag wie für die Industrie dynamisch an Bedeutung zunehmenden Einsatz von mobiler Versorgung mit elektrischer Energie durch Batterien und Akkus getan. Dass wir angesichts aktueller umweltrelevanter Debatten um Umweltprämien, Energiesparleuchten und Biokraftstoffe auch die kleinen und großen „Helferlein“ im privaten und wirtschaftlichen Alltag mit besonderer Sorgfalt im Blick auf deren Lebensende– oder neudeutsch „end of cycle“
  • betrachten, gehört zu den Grundvoraussetzungen einer von der CDU/ CSU verfochtenen Linie, die eine Fortentwicklung der auf Ressourcenschonung und ökologische Sensibilität ausgerichteten sozialen Marktwirtschaft verfolgt. Dazu zählt auch die weitere Reduzierung der Schadstoffgehalte in den Produkten, hier Cadmium, sowie die Kennzeichnungspflicht, die für die Käufer eine klare Angabe zu Schadstoffgehalt und Kapazität beinhaltet. Den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen werden wir in diesem Zusammenhang ebenso im Ausschuss beraten. Wie nicht selten sind in diesen Anträgen prinzipiell richtige mit operativ falschen Ansätzen und Zielen vermischt worden. Doch dazu wird man sich im Ausschuss und bei den Schlussberatungen näher austauschen können. Da beim Stand der Technik bei der Produktion von Batterien und Akkus wertvolle, knappe sowie sehr umweltschädliche Ressourcen verbraucht werden, sollen mit der Umsetzung der EU-weit gültigen Richtlinie Abfallstoffe besser als bislang erfasst werden, um Ressourcen durch Rohstoffrückgewinnung zu schonen und hohe Umweltbelastungen deutlich zu reduzieren. So werden durch die vorgesehene Steigerung der Sammelquote bereits bis 2 012 auf mindestens 35 Prozent sowie bis 2 016 auf dann 45 Prozent weitere, zusätzliche regulatorische Anreize zur Sammlung und Wiederverwertung gegeben und eine die Umwelt belastende Entsorgung von Altbatterien weiter eingeschränkt. Dass wir in Deutschland dabei auf ein seit 10 Jahren erprobtes System der GRS aufsetzen können, in dem private Wirtschaft und kommunale Entsorgungsträger eine insgesamt gut funktionierende, wenn auch verbesserungsfähige Erfassungs- und Sammelstruktur für Altbatterien installiert und im Dauerbetrieb umgesetzt haben, kann in diesem Zusammenhang positiv verbucht werden. Wenn in der Umsetzung des Gesetzes nun Fragen seitens der Produzenten aufgeworfen werden und von dieser Seite eine Beibehaltung der von den Kommunen bzw. den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern heute erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Sammlung von Altbatterien verlangt wird, ist dies eine interessante ordnungspolitische Einlassung, der wir in den Ausschussberatungen im Detail noch werden nachgehen müssen. Es ist aus Sicht der CDU/ CSU zweifelsfrei so, dass die Leistungen der Kommunen bei der Erfassung und Sammlung von Altbatterien wie auch der von Elektroaltgeräten einen willkommenen, weil stabilisierenden Beitrag zum Umweltschutz wie zum Recycling und zur Ressourcenschonung in diesen Bereichen darstellen. Insofern ist die Haltung der beteiligten Wirtschaft, sich lieber mit den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern als mit dem Handel auseinandersetzen zu wollen, sehr nachvollziehbar. Dennoch wird zu prüfen sein, inwiefern Teile der systemisch bei den Herstellern zu verortenden Produktverantwortung von diesen auf Dauer auf die öffentliche Hand und somit auf die Allgemeinheit der Beitragszahler von kommunalen Entsorgungsgebühren übergewälzt werden sollen. Insofern ist sicher der Punkt einer verpflichtenden Beteiligung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger an der Erfassung bzw. Sammlung trotz oder gerade wegen der anerkannten Erfolge der öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger genau zu prüfen. Esist für die CDU/ CSU nicht ausgemacht, dass die öffentliche Hand hier Aufwand und Kosten tragen soll, die angesichts der zu erwartenden weiteren Dynamik beim Einsatz von Batterien und Akkus eher steigen als sinken dürften. In den Beratungen der kommenden Wochen werden wir hier Fragen zu beantworten und zu entscheiden haben, die nicht mit dem Hinweis auf geringe Kostenanteile der Kommunen abgetan sein dürften. Wir erwarten die Darstellung der unterschiedlichen Positionen und der damit zusammenhängenden Erläuterungen zu den jeweiligen Kosten mit großem Interesse. Allerdings, und auch das wird in den Beratungen eine Rolle spielen, werden wir als CDU/CSU nicht tatenlos einem Konzentrationsprozess durch eine zu enge Auslegung der Produktverantwortung folgen können. Wir wollen Innovation in Logistik und Recycling durch wettbewerbsoffene Strukturen. Insofern ist beispielsweise die unternehmensinterne und Wettbewerb ausgrenzende Ausgabe und Rücknahme von Batterien zum Beispiel im Kfz-Bereich nochmals genauer unter die Lupe zu nehmen. Wirwollen einen differenzierten, qualitativ wettbewerbsfähigen und ökologisch verantwortbaren Mix an Lösungen und Marktbeteiligten. Dies scheint nicht immer im Interesse aller zu liegen, weswegen hier besonderes Augenmerk erforderlich erscheint. Wir übersehen dabei nicht, dass es im Rahmen von Internationalisierung und Globalisierung nicht nur Kostensenkungen für die Produkte, sondern eben auch Wettbewerbsverzerrungen zulasten qualitativer Produkte entstehen können. Wir wollen dezidiert nicht einer Überschwemmung des Marktes mit leistungsschwachen, unter zweifelhaften oder gar völlig indiskutablen Produktionsbedingungen und ökologisch katastrophalen Bedingungen hergestellten Batterien oder Akkus untätig zusehen. Dies wäre gegen die Interessen der Verbraucher, und es wäre eine ökologische Sünde, der wir durch sinnvolle und angemessene Regulierung einen Riegel vorschieben können. Dass der Bundesrat Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf wünscht und die Bundesregierung ihrerseits Zu Protokoll gegebene Rede

Mit dem heute eingebrachten Batteriegesetz wollen wir die umweltverträgliche Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkumulatoren neu regeln. Damit setzen wir die entsprechenden europäischen Richtlinien vom 6. September um. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2 006 rund 1, 5 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht, dabei lag der Anteil an wiederaufladbaren Batterien bei ungefähr 10 Prozent. Zukünftig wird die Zahl neuer Batterien durch den steigenden Einsatz elektrischer und elektronischer Geräte stark ansteigen. Auch neue, von uns gewollte Anwendungsgebiete, wie die Energiespeicherung und Hybridfahrzeuge, wirken sich, vor allem im Bereich der Industriebatterien, verbrauchssteigernd aus. Dabei dürfte es jedem klar sein, dass gebrauchte Batterien nicht so einfach in die Hausmülltonne geworfen werden können. Altbatterien müssen vollständig und getrennt von anderem Müll gesammelt, abgeholt und umweltverträglich behandelt oder recycelt werden. In Deutschland haben wir bereits durch die Batterieverordnung, aber auch durch freiwillige Teilnahme von Kommunen, ein gut funktionierendes Rücknahmesystem. Ebenso sind infolge der technischen Innovation heutige Batterien weitgehend frei von Blei, Cadmium und Quecksilber. Bundesweit gibt es über 170000 Sammelstellen. Insgesamt rund 400000 Behälter stehen in Supermärkten, Universitäten, Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und auf Recyclinghöfen zur Verfügung. Aber auch im Bereich der Batterieentsorgung sind Verbesserungen möglich. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren“ setzen wir nicht nur die Batterierichtlinie um, sondern wir verbessern Gesundheitsschutz, Sammlung und stoffliche Verwertung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung alter Batterien. Dabei werden funktionierende Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen beibehalten. Unser Ziel ist es, das bereits bestehende System zu schützen und weiter zu verbessern. Für den Bürger bleibt alles beim Alten. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach sehr gut. Insbesondere die weitere Einschränkung für den Einsatz gefährlicher Stoffe wie Cadmium und Quecksilber in Batterien ist sehr begrüßenswert. Sie dient sowohl dem Gesundheits- als auch dem Umweltschutz. Positiv ist ebenfalls, dass erstmals verbindliche Sammelziele für Altbatterien – 35 Prozent bis 2 012 und bis 2 016 45 Prozent – festgelegt werden. Verantwortlich für die Rücknahme und Verwertung sind die Hersteller. Die SPD begrüßt, dass mit diesem Gesetz Hersteller und Vertreiber eindeutig verpflichtet werden, Altbatterien zurücknehmen und umweltverträglich zu entsorgen. Die Vertreiber müssen für die Bürger deutlich sichtbar Sammelstellen in ihren Verkaufsstellen einrichten. Die Hersteller müssen dann die Altbatterien abholen und weitgehend stofflich verwerten. Diese Aufgabe können die Hersteller über das bereits bestehende gemeinsame Rücknahmesystem der Industrie oder über herstellerindividuelle Rücknahmesysteme, quasi Selbstentsorger, bewerkstelligen. Mit dieser Regelung wird für diesen speziellen Abfallbereich die ungeteilte Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern durchgesetzt. Eine Abwälzung der Verantwortung und Kosten auf Kommunen und Bürger wird verhindert. Damit ist ein sozialdemokratisches Ziel in der Abfallpolitik zumindest teilweise erreicht worden. Dies bedeutet aber nicht, dass die den Bürgern bekannten, von vielen Kommunen eingerichteten Rückgabemöglichkeiten nun verboten sind. Die Kommunen können freiwillig ihre bewährten Sammelsysteme beibehalten. Ich appelliere an die Kommunen, dies auch zu tun. Viele Bürger haben sich daran gewöhnt. Es ist ein Akt der Bürgerfreundlichkeit und des freiwilligen Umweltschutzes, der jeder Stadt gut zu Gesicht steht. Ein solches freiwilliges Engagement von Kommunen dürfen Hersteller und Vertreiber jedoch nicht zum Vorwand nehmen, ihre Aufgaben zu vernachlässigen. Forderungen aus der Wirtschaft, die Kommunen zum Sammeln zu verpflichten, lehnen wir ab. Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, Gebote und Verbote muss aber auch bezüglich der Durchführung kontrolliert werden. Dazu wird ein zentrales Melderegister für die Batteriehersteller beim Umweltbundesamt eingerichtet. Zugleich wird dem Umweltbundesamt die Verfolgung bestimmter Bußgeldbestände bei Verstößen gegen die Meldepflicht und bestimmte Grundpflichten der abfallrechtlichen Produktverantwortung übertragen. Eine Zu Protokoll gegebene Reden