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Offene Plenarprotokolle

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211. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16 / 1032 5 und 16 / 9485 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Michael Bürsch, Ute Berg, Klaas Hübner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Faire Wettbewerbsbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften schaffen – Drucksache 16 / 12 2 83 – Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Dr. Ole Schröder und Christian Freiherr von Stetten für die Unionsfraktion, Dr. Michael Bürsch für die SPD-Fraktion, Ulrike Flach für die FDP-Fraktion, Ulla Lötzer für die Fraktion Die Linke und Alexander Bonde für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD auf Drucksache 16 / 12 2 83. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ( 3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheitskonferenz – Drucksachen 16 / 10845, 16 / 112 49 – Berichterstattung: Abgeordnete Bernd Schmidbauer Johannes Pflug Harald Leibrecht Wolfgang Gehrcke Marieluise Beck (Bremen) Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Reden folgender Kollegen: Holger Haibach für die Unionsfraktion, Detlef Dzembritzki für die SPD-Fraktion, Hellmut Königshaus für die FDP-Fraktion, Dr. Norman Paech für die Fraktion Die Linke, Omid Nouripour für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheitskonferenz“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 112 49, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16 / 10845 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen – Drucksache 16 / 11606 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) – Drucksache 16 / 12 143 – Berichterstattung: Abgeordnete Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Joachim Stünker Jörg van Essen Wolfgang Neškovi Jerzy Montag Interfraktionell wird auch hier vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Reden folgender Kollegen: Siegfried Kauder für die Unionsfraktion, Dr. Peter Danckert für die SPD-Fraktion, Jörg van Essen für die FDP-Fraktion, Ulrich Maurer für die Fraktion Die Linke, Jerzy Montag für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach für die Bundesregierung. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 12 143 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16 / 11606 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. "Dritte Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 18 a und 18 b auf: a)Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten – Drucksachen 16 / 9142 , 16 / 11384 – b)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ( 4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dadelen, Wolfgang Neškovi, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Grundsätzliche Überprüfung der Abschiebungshaft, ihrer rechtlichen Grundlagen und der Inhaftierungspraxis in Deutschland – Drucksachen 16 / 3537, 16 / 12 02 0 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Rüdiger Veit Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Sevim Dadelen Josef Philip Winkler Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen fünf Minuten erhalten soll. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Josef Winkler für die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Praxis der Verhängung von Abschiebehaft und des Vollzuges ist im Sinne einer an den Menschenrechten orientierten Flüchtlingspolitik nicht länger hinnehmbar. Bei den Betroffenen handelt es sich nicht um Menschen, die sich eine Straftat haben zuschulden kommen lassen, sondern um Personen, die in Deutschland Schutz gesucht haben. Die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Sicherung einer reinen Verwaltungshandlung widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nur zur Erklärung: Abschiebehäftlinge können bis zu 18 Monate inhaftiert werden, ohne einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein oder überhaupt einer verdächtig zu sein. Ein Abschiebehäftling hat nach Anordnung der Haft kaum Möglichkeiten, gegen die Haft juristisch vorzugehen. Ein Haftprüfungstermin, wie er bei Untersuchungshäftlingen Anwendung findet, ist für Abschiebehäftlinge ebenso wenig vorgesehen wie ein Pflichtverteidiger. Demzufolge wäre eigentlich davon auszugehen, dass Abschiebehaft nur im Ausnahmefall angeordnet wird und bei der Anordnung durch das Amtsgericht eine sehr sorgfältige Prüfung stattfindet, ob die Haft wirklich notwendig ist.

  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So sollte es sein

Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Im Zehn-Minuten-Takt werden die Abschiebehaftbeschlüsse verfasst, und die gesetzlich vorgesehene Anhörung findet de facto nicht statt. Den Angaben in den Anträgen der Ausländerbehörden auf Anordnung der Abschiebehaft wird allzu oft ungeprüft Glauben geschenkt. Die belastenden Haftbedingungen sollen auf die Flüchtlinge abschreckend wirken und darauf hinwirken, dass sie Deutschland vorzeitig und „freiwillig“ verlassen. Auch nach Einschätzung vieler Flüchtlingsinitiativen, die in den Gefängnissen Besuchsdienste leisten, haben Abschiebegefängnisse gleichsam den Charakter einer Beugehaft. Das kann nicht länger so bleiben.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

All dies wird in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur Situation in den deutschen Abschiebehaftanstalten deutlich. Besonders erschütternd war für uns, dass es in den Jahren zwischen 2 005 und 2 007 mindestens zwei Selbstmorde und 39 Selbstmordversuche gab, wobei nicht alle Bundesländer der Bundesregierung Auskunft über die Zahlen in ihrem Land gegeben haben. Dies ist für einen Rechtsstaat wirklich unerträglich

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

und zeigt, dass die Situation nicht länger so bleiben kann, wie sie derzeit ist. Hinter diesen Zahlen verbergen sich unfassbare menschliche Dramen. Ich habe die Zahlen der Selbstmorde und der Selbstmordversuche in den Mittelpunkt gestellt. Es gibt aber noch eine Vielzahl anderer Gruppen, die man erwähnen könnte: Schwangere Frauen waren zum Teil mehr als 100 Tage in Abschiebehaft, zum Teil sogar noch am Tag der Entbindung. Auch Minderjährige befinden sich in den Abschiebehaftanstalten. Darüber haben wir im Innenausschuss ausführlich debattiert. All das kann ich hier jetzt nicht noch einmal ausführlich darstellen. Diese Zahlen können uns als Bundestag nicht beruhigen. Ganz im Gegenteil: Der Bundesinnenminister wäre gefordert – Herr Staatssekretär, Sie können es ihm ja ausrichten –, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden. Das Problem von Suiziden und Suizidversuchen und die Ursachen dieser Misere müssen endlich ernst genommen werden, statt wie bisher im wahrsten Sinne des Wortes totgeschwiegen zu werden. Zwar ist der Vollzug der Abschiebehaft Ländersache; die gesetzliche Grundlage ist aber in § 62 des Aufenthaltsgesetzes, einem Bundesgesetz, geregelt. Zusammen mit den Bundesländern wäre der Innenminister hier gefordert, zum Beispiel auf Grundlage der Daten dieser Großen Anfrage über Reformen und humanitäre Verbesserungen zu beraten. Ein Anlass hierzu könnten die Beratungen über die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sein. Unserer Auffassung nach sollte § 62 des Aufenthaltsgesetzes so modifiziert werden, dass dieser schwerwiegende Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen auf absolute Ausnahmefälle beschränkt wird. Im Übrigen bewegen wir uns da auf der Linie des Bundesverfassungsgerichtes, das am 15. Dezember 2 000 in einer Entscheidung klar gesagt hat, dass die bisher übliche Haftdauer bis zu einem Maximum von 18 Monaten nicht verhältnismäßig ist. Änderungen sind hier also überfällig.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir fordern, dass im Rahmen der jetzt anstehenden Beratungen zu den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz Konkretisierungen und verbindliche Regelungen insbesondere für Minderjährige und Traumatisierte vorgelegt werden. Leider Gottes ist ein Befund des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgerichtshof Hessen, Herrn Göbel-Zimmermann, aus dem Jahre 1996 immer noch aktuell – ich zitiere und komme dann zum Ende –: "Abschiebungshaft wird teilweise zu schnell und zu oft beantragt und angeordnet sowie zu lange vollzogen. Das Abschiebungshaftverfahren ist häufig mit gerichtsorganisatorischen Mängeln, Verfahrensfehlern und Fehleinschätzungen der Rechtslage belastet, so dass es zu einer nicht unerheblichen Zahl fehlerhafter Entscheidungen kommt." Dies darf nicht länger so bleiben. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Wort hat jetzt der Kollege Stephan Mayer von der CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Sehr verehrte Kolleginnen! Es mutet an wie in dem Spielfilm Und täglich grüßt das Murmeltier. In steter Regelmäßigkeit müssen wir uns hier im Deutschen Bundestag auf Betreiben der Oppositionsfraktionen mit den Themen Abschiebung und Abschiebungshaft beschäftigen.

  • [Zuruf] Hartfrid Wolff (FDP): Nicht alle
  • [Zuruf] Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das müssen Sie wirklich

Meine sehr verehrten Kollegen von der Opposition, der Mehrwert und der Neuigkeitswert dieser Debatten sind leider Gottes außerordentlich gering. Eines bleibt klar festzuhalten: Abschiebungen und Abschiebungshaft sind notwendige Mittel zur Durchsetzung rechtmäßiger Ausweisungen. Ich möchte außerdem zu Beginn klarstellen: Das deutsche Recht wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang gerecht, indem Abschiebungen Ultima Ratio, das allerletzte Mittel einer notwendigen Rückführung sind.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das sind sie eben nicht Die Zahlen belegen doch was ganz anderes

Ich darf auch darauf hinweisen: Es handelt sich bei dem Kreis der Betroffenen um Personen, die keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben und Deutschland eigentlich verlassen müssten, aber aus diversen Gründen – teilweise humanitären, teilweise tatsächlichen Gründen – Deutschland bislang nicht verlassen konnten und nicht verlassen haben.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Sie sind keine kriminellen Täter Das sind keine Straftäter

Die §§ 58 ff. des Aufenthaltsgesetzes genügen in vollem Umfang den rechtsstaatlichen und meiner Meinung nach auch den humanitären Anforderungen. Dies ist mehrmals, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Opposition, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und viele Urteile bestätigt worden. Es gibt einen klaren Grundsatz, der besagt, dass die Abschiebung das letzte Mittel der notwendigen Rückführung ist. Es gibt im Vorfeld mildere Mittel, die weitaus häufiger angewandt werden.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir reden von der Haft, nicht von der Abschiebung

Die freiwillige Ausreise hat den absoluten Vorrang. Der überwiegende Teil der Personen, die nun einmal keinen Aufenthaltstitel für Deutschland haben und Deutschland verlassen müssen, verlässt Deutschland freiwillig. Wenn eine Abschiebung notwendig wird, muss sie im Vorfeld erst einmal angedroht werden. Für den Fall, dass sie tatsächlich erforderlich ist, bedarf es einer richterlichen Anordnung der Abschiebung. Eine Abschiebung bedarf also der Anordnung durch ein unabhängiges gerichtliches Organ. Des Weiteren gibt es diverse Möglichkeiten, die dazu beitragen, dass auf das Mittel der Abschiebung verzichtet wird. Wenn der Betroffene, also die Person, die ausreisepflichtig ist, glaubhaft macht, dass er Deutschland entweder freiwillig verlassen oder sich der Abschiebung beugen wird, dann bedarf es nicht der Anordnung der Abschiebungshaft. Das europäische Recht ist mit dem deutschen Recht schon in vollem Umfang in Einklang gebracht worden.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das stimmt doch gar nicht

Der Rat der Europäischen Union hat die sogenannte Rückführungsrichtlinie am 16. Dezember letzten Jahres verabschiedet, und am 13. Januar dieses Jahres ist sie in Kraft getreten.

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Darüber müssen wir noch einmal reden

Viele andere Länder in der Europäischen Union haben im Hinblick auf die EU-Rückführungsrichtlinie weitaus größeren Nachbesserungsbedarf als Deutschland.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir könnten ja einmal mit gutem Beispiel vorangehen

In Art. 15 der Rückführungsrichtlinie sind Abschiebung und Abschiebungshaft als letztes Mittel, als Ultima Ratio, vorgesehen. Wie im bisher geltenden deutschen Aufenthaltsgesetz wird auch hier der freiwilligen Ausreise Vorrang eingeräumt. Im Rahmen von Art. 7 der EU-Rückführungsrichtlinie gibt es diverse Möglichkeiten, unter bestimmten Auflagen auf die Anordnung einer Abschiebung zu verzichten.

Herr Kollege Mayer, würden Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dadelen zulassen?

Selbstverständlich, sehr gerne.

Bitte schön.

Lieben Dank, Herr Kollege. – Ich werde gleich noch eine Rede halten. Wenn ich meine Frage aber nicht jetzt an geeigneter Stelle stellen dürfte, wäre das später völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

  • [Zuruf] Iris Gleicke (SPD): Wieso? Sie können doch frei sprechen
  • [Zuruf] CDU/CSU: Das wäre natürlich äußerst schade– Wie traurig
  • Das muss ja sehr wichtig sein

Sie haben gesagt, die Rückführungsrichtlinie sei schon in nationales Recht umgesetzt worden. Dazu habe ich eine Frage. Nach Art. 16 der Rückführungsrichtlinie ist es nicht zulässig, Menschen, die zur Ausreise verpflichtet worden sind, in Straf- bzw. Haftanstalten unterzubringen; in 14 der 16 Bundesländer ist dies aber noch Usus. Außerdem sind nach der beschlossenen Rückführungsrichtlinie keine Inhaftierungen allein aufgrund einer illegalen Einreise mehr erlaubt. Ich frage Sie, ob Sie zur Kenntnis nehmen, dass diese zwei Regelungen der Rückführungsrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, und ob die Bundesregierung gedenkt, auch diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Sehr verehrte Frau Kollegin Dadelen, ich kann nur für meine Fraktion und für mich, aber nicht für die Bundesregierung sprechen. Ich gehe natürlich davon aus, dass die Bundesregierung, insbesondere wenn die CDU/ CSU an ihr beteiligt ist, der Vorgabe der EU-Rückführungsrichtlinie in vollem Umfang Genüge tun wird,

  • [Zuruf] Rüdiger Veit (SPD): Vorsicht Gemach
  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer es glaubt, wird selig
  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das machen Sie sonst ja auch nicht immer

sodass die EU-Rückführungsrichtlinie bis zum 2 4. Dezember 2 010 im Wortlaut umgesetzt wird. Nun zum ersten Teil Ihrer Frage, Frau Kollegin. Ich habe die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der Grünen sehr intensiv gelesen. Sie haben sich gerade auf Frage 3 der Großen Anfrage bezogen, die, wenn ich das so sagen darf, sehr perfide gestellt ist; darauf möchte ich gerne eingehen.

  • [Zuruf] Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hauptsache, Sie haben sie verstanden
  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht perfide, sondern schlau

– Ja, oder schlau. – Leider kenne ich den genauen Wortlaut nicht auswendig. Sinngemäß lautet die Frage: In welchen Bundesländern werden Abzuschiebende auch in Justizvollzugsanstalten untergebracht? – Natürlich werden Abzuschiebende in den Bundesländern, in denen dies der Fall ist, nicht ausschließlich in JVAs untergebracht. Das ist also eine Fragestellung, der man sehr genau auf den Grund gehen muss. Meines Wissens werden die Abzuschiebenden in fast allen Bundesländern fast ausschließlich in gesonderten Haftanstalten untergebracht, sodass dem Art. 16 der EU-Rückführungsrichtlinie schon Genüge getan wird.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Nein
  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber bestimmt nicht in Bayern

Diese Fragestellung sollte man erst einmal genau hinterfragen. Die Antwort auf diese Frage ist in Anbetracht der Fragestellung natürlich relativ.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum denn das?

Frau Kollegin, auch Sie sollten sich diese Fragestellung noch einmal genau zu Gemüte führen.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das haben wir ja

Ich fasse zusammen: Art. 16 der EU-Rückführungsrichtlinie ist umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass dies geschieht. Ich möchte betonen, dass diejenigen, für die Abschiebungshaft angeordnet wurde, in allen 16 Bundesländern in den meisten Fällen bereits heute in gesonderten und speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden. Das ist auch vollkommen richtig, Frau Kollegin, weil ein Abzuschiebender in den allermeisten Fällen nichts mit einem Straftäter oder einem Straffälligen zu tun hat. Deswegen ist es auch richtig, dass es zwei verschiedene Haftanstalten gibt, zum einen für Straftäter und zum anderen für Abzuschiebende. Frau Kollegin, lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auf Ihren Antrag zu sprechen kommen. Sie haben die weitestgehende Forderung gestellt, nämlich dass die Abschiebehaft komplett abzuschaffen ist. Dies ist in vollem Umfang weltfremd und unrealistisch.

  • [Beifall] Henry Nitzsche (CDU/CSU)

Es gibt Fälle, in denen es einer zwangsweisen Abschiebung und auch der Anordnung einer Abschiebehaft bedarf.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht immer

– Herr Kollege Winkler, natürlich handelt es sich bei den Abzuschiebenden nicht immer um Straftäter. Es gibt aber durchaus Fälle, bei denen es sich um Straftäter handelt. Ich möchte nur an die brutalen und menschenverachtenden Schläger in der Münchener U-Bahn erinnern, die kurz vor Weihnachten 2 007 einen über 70 -jährigen Rentner fast totgeschlagen haben.

  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber die sitzen doch nicht in Abschiebehaft

Leider sind die rechtsstaatlichen Grundsätze immer noch zu hoch – das sage ich ganz offen –,

  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht „leider“, Herr Kollege

um solche Personen im Zweifel abschieben zu können.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind doch in der Regierung

In Einzelfällen besteht aber natürlich die Notwendigkeit, ausländische Straftäter abzuschieben. Des Weiteren ist Ihre Forderung, die Verwaltungsgerichte in vollem Umfang als zuständige Gerichte für die Anordnung der Abschiebehaft einzusetzen, ebenso weltfremd und unrealistisch.

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Weltfremd sind Sie, Herr Mayer In welcher Welt leben Sie eigentlich?

Dies wäre ein logischer Bruch in unserem Prozessrechtssystem. Haft wird nun einmal von ordentlichen Gerichten angeordnet. So muss es auch bei der Abschiebehaft sein. Das bis dahin stattfindende Verfahren wird von den Verwaltungsgerichten in ordnungsgemäßer Weise durchgeführt. Dies gilt für die Rückweisung und auch für die Anordnung der Abschiebung. Die Anordnung der Abschiebehaft muss aber selbstverständlich von den ordentlichen Gerichten angeordnet werden, und daran sollte sich auch nichts ändern. Ebenso vollkommen überzogen ist Ihre Forderung, für abzuschiebende Personen generell eine Pflichtverteidigung und eine kostenlose anwaltliche Vertretung bereitzustellen. Dies entspricht in keiner Weise dem deutschen Prozessrecht. Wenn die entsprechenden persönlichen Verhältnisse der Person nicht zulassen, dass sie sich selbst vertreten kann, und sie auch nicht die nötigen finanziellen Mittel für einen Rechtsbeistand aufbringen kann,

  • [Zuruf] Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Das können Sie ja auch nicht

sieht es das deutsche Prozessrecht in bestimmten berechtigten Fällen vor, dass dann die Möglichkeit der Anordnung eines Pflichtverteidigers unter Prozesskostenhilfe besteht. Dies gilt aber nur für diese Ausnahmefälle. Eine Ausnahme ist meines Erachtens richtigerweise, dass Minderjährigen selbstverständlich ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition hat in den vergangenen dreieinhalb Jahren in Sachen Reduzierung der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen durchaus bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Wir haben eine Bleiberechtsregelung geschaffen, eine Altfallregelung in § 104 a des Aufenthaltsgesetzes, die wirklich wegweisend ist. Auch die Innenministerkonferenz hat eine Bleiberechtsregelung geschaffen, von der durchaus und in nicht zu unterschätzender Art und Weise Gebrauch gemacht wird.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 2 5000 sind das

Am Ende des Tages müssen wir aber einfach zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland Personen gibt, die keinen Aufenthaltstitel haben. Diese Personen müssen Deutschland dementsprechend verlassen. Wenn sie das nicht freiwillig tun, dann muss dies eben mit den Mitteln der Abschiebung und der Abschiebehaft geschehen. Wie schon eingangs erwähnt, beschäftigen wir uns in steter Regelmäßigkeit mit solchen Anträgen, die keinen Neuigkeitswert zutage fördern. Deswegen kann ich uns nur empfehlen, die interessanten Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Grünen-Fraktion zur Kenntnis zu nehmen und den vollkommen weltfremden, überzogenen und unrealistischen Antrag der Linksfraktion abzulehnen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] Henry Nitzsche (CDU/CSU)
  • [Beifall] CDU/CSU

Das Wort hat jetzt der Kollege Hartfrid Wolff von der FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP