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Offene Plenarprotokolle

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211. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Frau Kollegin, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Lebenspartnerschaft bei Inlandstaten durch die Verweisung auf das BVG ohnehin schon immer einbezogen war und dass der Gesetzentwurf, über den wir jetzt diskutieren, auch bei Auslandstaten die Verweisung auf das BVG enthält? Ihr Problem ist gelöst. Sie haben es nur nicht erkannt.

  • [Zuruf] Andrea Nahles (SPD): Richtig

Das sagen Sie, Herr Kollege Kauder. Das Problem ist noch nicht gelöst, weil es keine richtige Klarstellung für Opfer von tätlichen Angriffen gibt. Sonst hätte das hier gerade erwähnt werden können.

  • [Zuruf] Siegfried Kauder (CDU/CSU): Sie verstehen es nicht

Ich komme zum Schluss meiner Rede. Jeder, der in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird, muss den gleichen Anspruch auf Entschädigung haben. Die Ungleichbehandlung bei der Opferentschädigung–nach Staatsangehörigkeit und vor allen Dingen nach Wohnsitz – muss beendet werden. Denn der Schutzanspruch gegenüber dem Staat ist meines Erachtens unteilbar. Der Anspruch auf Fürsorge bei Staatsversagen muss es auch sein; auch er gilt als unteilbar.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Zuruf] Siegfried Kauder (CDU/CSU): Man sollte nur zu etwas reden, wenn man es verstanden hat

Für Bündnis 90 / Die Grünen gebe ich das Wort dem Kollegen Jerzy Montag.

Danke sehr, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 2 9. Mai 1993 haben feige Mordbrenner in Solingen ein Haus angezündet. Bei diesem Brandanschlag, der zu einem Mordanschlag wurde, sind Gürsün Ince, 2 7 Jahre alt, Hatice Genç, 18 Jahre alt, Hülya Genç, 9 Jahre alt, Saime Genç, 4 Jahre alt, und Gülüstan Oztürk, 12 Jahre alt, verbrannt. Der damalige Bundeskanzler Kohl hat sich geweigert, die Überlebenden in Solingen zu besuchen, und hat stattdessen den Außenminister hingeschickt. Denn es waren Ausländer; sie hatten mit Deutschland scheinbar nichts zu tun. Was hat das mit dem Opferentschädigungsgesetz zu tun? Sehr viel. Denn die Hinterbliebenen dieser Frauen, Mädchen und Kinder haben Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt. Das oberste deutsche Gericht hat diese Anträge abgewiesen, mit der Begründung, dass das Opferentschädigungsgesetz für diese Personen nicht einschlägig ist. Herr Staatssekretär Brandner, ich bin etwas anderer Auffassung als mein Kollege Kauder. Ich glaube, dem Aufopferungsanspruch liegt die Überlegung zugrunde, dass der Staat das Gewaltmonopol hat und zumindest im Inland für den Schutz der Menschen einzustehen hat; denn er ist die letzte Instanz. Die Tatsache, dass er für den Schutz aller Menschen – ich betone: aller Menschen –, die sich in Deutschland befinden, zuständig ist, würde es eigentlich erforderlich machen, dass wir mit dieser Kaskade der Ausschlüsse im OEG endlich Schluss machen. Wir sollten mit einem einfachen Satz erklären: Der Staat zahlt Opferentschädigungsansprüche unter den Voraussetzungen des OEG an alle, die Opfer einer Straftat in Deutschland geworden sind.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dass die Koalitionsfraktionen nur einen ersten Schritt machen, haben sie in ihrem Gesetzentwurf mit fiskalischen Argumenten – das steht dort ausdrücklich so drin –, also mit Haushaltsargumenten, begründet. Ich gestehe: Auch wir Grüne haben mit unserem Gesetzentwurf nur einen ersten Schritt gemacht und das Gesetz so weit ausgeweitet, dass der Fall von Solingen davon umfasst wird. Wir wollen nämlich den Erfolg dieses Gesetzes. Herr Kollege Kauder, in Zukunft müssen wir nicht nur über die Aspekte des Opferschutzes, die Sie angesprochen haben, diskutieren, sondern auch über die Frage, ob das Opferentschädigungsgesetz nicht für alle Menschen, die in Deutschland Opfer einer Straftat werden, gelten muss. Vor fast genau 13 Jahren, am 4. September 1996, hat ein deutscher Röntgenarzt seine beiden deutschen Kinder, seine achtjährige Tochter und seinen sechsjährigen Sohn, auf Mallorca getötet. Die Mutter hat Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht. Das höchste deutsche Gericht hat diese Anträge in letzter Instanz zurückgewiesen. Auch hier besteht seit nunmehr 13 Jahren Nachbesserungsbedarf. Dabei geht es nicht nur um die Opfer terroristischer Gewalttaten, zum Beispiel um die Opfer der Anschläge in Mumbai oder Djerba, sondern auch um Fälle, die sich quasi im zivilen, privaten Bereich abspielen, die sich aber nur auf deutsche Staatsangehörige beziehen. Das Opferentschädigungsgesetz muss auf Gewalttaten im Ausland ausgeweitet werden. An dieser Stelle will ich deutlich machen: Frau Kollegin Dadelen, es ist absurd, zu sagen, aufgrund seiner Außenpolitik sei es die Schuld des deutschen Staates, dass deutsche Staatsangehörige im Ausland gefährdet werden. Diese Aussage war erkennbar neben der Sache.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Zum Schluss will ich noch eines erwähnen: Es gibt einen Gesetzentwurf mit identischem Inhalt: den Gesetzentwurf der Grünen vom 2 8. März 2 006. Die Koalition hat viel Gehirnschmalz darauf verwendet, aus der in unserem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung von § 10 b OEG in ihrem Gesetzentwurf einen § 3 a zu formulieren und den Schutz der Lebenspartner hinter einer Kaskadenverweisung zu verstecken. Herr Kollege Kauder, Sie haben recht: Die Lebenspartner sind nach Ihrem Gesetzentwurf so geschützt wie Verheiratete. Sie sind nur nicht erwähnt. Das ist ein bisschen beschämend und kleinlich, ebenso wie ihr Vorgehen, den Gesetzentwurf alleine und nicht mit uns gemeinsam einzubringen, obwohl unser grüner Gesetzentwurf schon seit drei Jahren auf dem Tisch liegt.

  • [Zuruf] Siegfried Kauder (CDU/CSU): Unserer ist von 2 002

Wenn es der Wahrheitsfindung dient: Wir werden Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Nächster Redner ist der Kollege Gregor Amann, SPD-Fraktion.

  • [Beifall] Paul Lehrieder (CDU/CSU)
  • [Beifall] SPD

Sevim Dadelen

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Wochenende hat die Internationale Tourismus-Börse in Berlin geschlossen. Die Deutschen reisen gerne und viel, und das ist auch gut so. Reisen bildet. 99 Prozent aller Deutschen, die privat oder beruflich ins Ausland fahren, kehren wohlbehalten nach Deutschland zurück, reicher an Erfahrung und Erkenntnissen, vielleicht auch mit neuen Freundschaften. Das Fernweh der Deutschen ist einer der Gründe für die Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes. Ich möchte vorweg sagen: Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für notwendig, aber auch für gut und sinnvoll. Ein beliebtes Ziel deutscher Touristen ist die tunesische Insel Djerba. Es gibt dort Sonne, Strand und Meer, und man kann die berühmte Al-Ghriba-Synagoge besichtigen. Am 11. April 2 002 jagte ein Selbstmordattentäter der Terrororganisation Al-Qaida einen mit Gas beladenen Tankwagen vor dieser Synagoge in die Luft. 2 1 Menschen, darunter 14 Deutsche, wurden getötet. 17 Menschen erlitten schwere Verbrennungen. In unserer heutigen Medienwelt jagt eine Sensation die andere. Schon wenige Tage nach einem solchen Anschlag gehen die Medien auf die Suche nach neuen Sensationen. Ein grausamer Anschlag wie der in Djerba hinterlässt aber auch Opfer sowie die Hinterbliebenen und Angehörigen, deren Leben sich durch ein solches Ereignis für immer verändert. Die Überlebenden sowie die Hinterbliebenen und Angehörigen sind dann meist für den Rest ihres Lebens durch physische und psychische Verletzungen gekennzeichnet. Sie brauchen Fürsorge und Hilfe, auch vonseiten des Staates. Die deutschen Opfer von Djerba bzw. ihre Hinterbliebenen und Angehörigen hatten keinen Anspruch auf Entschädigung, der über die normalen Leistungen unserer sozialen Sicherungssysteme hinausgeht. Das Opferentschädigungsgesetz – Staatssekretär Brandner hat es bereits erläutert – regelt die eigenständige staatliche Entschädigungspflicht für Opfer von Gewaltdelikten, die der Staat nicht vor dieser Tat schützen konnte. Insoweit ist das Opferentschädigungsgesetz ein wichtiges Sozialstaatselement, auf das wir stolz sein können. Das bisherige Gesetz basiert allerdings auf dem Territorialprinzip. Das heißt, es gilt bisher nur in Fällen, in denen eine Gewalttat auf deutschem Staatsgebiet verübt wurde. Es gewährt auch keinen Schutz für Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und nicht mit Deutschen oder hier dauerhaft lebenden Ausländern verheiratet oder unmittelbar verwandt sind. Nach dem Attentat in Djerba, dem 11. September 2 001 in New York, aber auch den beschämenden ausländerfeindlichen Anschlägen in Mölln und Solingen – Herr Montag, Sie haben es schon erwähnt – ist endgültig klar: Auch bei Gewalt und Verbrechen hat eine Globalisierung stattgefunden. Wir müssen hier über nationale Grenzen hinaus denken. Terrorismus ist international. Deutsche können weltweit zu Zielen von Terrorismus und Verbrechen werden. Leider können auch in Deutschland internationale Gäste, die beispielsweise ihre hier lebenden Verwandten besuchen, zu Opfern von Gewalttaten werden. Deshalb legen die Koalitionsfraktionen heute einen Gesetzentwurf vor, der eine Regelung für die deutschen Opfer von Gewalttaten außerhalb des deutschen Staatsgebietes und eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten vorsieht. Ich glaube, das ist sinnvoll, gut und notwendig; das sagte ich schon am Anfang. Die Debatte zeigt, dass der Entwurf eine große Mehrheit im Haus finden wird. Wir hätten das eigentlich schon vor einem Jahr beschließen können. Denn—der Kollege von der FDP sagte es—bereits vor 14 Monaten haben sich SPD, CDU/CSU, FDP und Grüne auf einen entsprechenden Entwurf des BMAS geeinigt. Dass wir diesen Entwurf erst heute in erster Lesung vorlegen, liegt in der Tat daran – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kann Ihnen das nicht ersparen –, dass wir bei der Anpassung des Opferentschädigungsgesetzes an heutige Realitäten neben den Ehepartnern als Anspruchsberechtigte auch Betroffene, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, einbeziehen wollten. Das ist heute selbstverständlich – dachte ich zumindest. Dennoch hat genau das zu einer über einjährigen Verzögerung geführt. Denn unser Koalitionspartner – zumindest einzelne davon – weigerte sich, die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in die Opferentschädigung aufzunehmen. Ich finde das sehr traurig. Herr Montag nannte es beschämend und kleinlich. Dem kann ich nur zustimmen. Ich bin davon enttäuscht. Aber am Ende haben wir einen Kompromiss gefunden, und es wurde mir gesagt, dass Sie, Herr Kauder, entscheidend dazu beigetragen haben, dass es zu diesem Kompromiss kommen konnte.

  • [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es

Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind im Gesetz nicht wörtlich erwähnt, aber über den Bezug auf das Bundesversorgungsgesetz sind sie doch einbezogen. Wir haben bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht, was die Pflichten angeht. Wir sind aber noch nicht sehr gut, was die Rechte angeht. Wir Sozialdemokraten glauben, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung die gleichen Rechte haben sollten. Das muss auch für die Opferentschädigung gelten.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Ich glaube, unser Gesetzentwurf ist auf der Höhe der Zeit. Das Opferentschädigungsgesetz wird zu einem Gesetz, das Ansprüche von Opfern und Hinterbliebenen vernünftig regelt, und zwar in dem Umfang, der heute erforderlich ist. Hoffen wir, dass wir es möglichst wenig anwenden müssen.

  • [Beifall] SPD

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Paul Lehrieder, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und an den Fernsehgeräten! Heute Morgen auf dem Weg in mein Büro bin ich an einem großflächigen Plakat vom Weißen Ring vorbeigekommen, das an einer S-Bahn-Station hing und auf dem sinngemäß stand: Wenn alle den Täter verfolgen, wer kümmert sich dann um das Opfer? – Genau um dieses Thema geht es heute in der Debatte über das Opferentschädigungsgesetz, das wir reformieren wollen. Zunächst ein paar Richtigstellungen, Herr Kollege Amann, Herr Kollege Montag. Bei Ihnen kann ich es verstehen, Herr Kollege Amann. Sie gehören ähnlich wie ich in dieser Legislaturperiode zum ersten Mal diesem Hohen Hause an. Herr Montag, Sie aber müssten doch wissen, dass wir bereits in der bisherigen Form des Opferentschädigungsgesetzes den Verweis auf das BVG haben, wo genau diese Frage der Lebenspartnerschaften bereits mit Verweis geregelt ist.

  • Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90 / DIEGRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage

– Frau Präsidentin, er hat vorhin selber gesprochen. Wenn Sie Wert auf seine Frage legen, würde ich sie zulassen. Aus meiner Sicht ist dies aber nicht erforderlich. Wir sind eh schon genug im Verzug.

  • [Zuruf] Daniel Bahr (FDP): Das stimmt

Ich frage Sie trotzdem: Lassen Sie die Zwischenfrage des Kollegen Montag zu?

Ich bin nett und lasse sie zu, weil er gesagt hat, dass er bei dem Gesetz mitmacht.