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211. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Gabriele Frechen (SPD)
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Liebe Frau Kollegin Höll, wir haben von Anfang an gesagt, dass eine Gegenfinanzierung nicht vorgenommen wird. Es war vielleicht kein von uns forciertes und auch nicht ein von uns gewünschtes Konjunkturpaket, aber in der jetzigen Situation halten ich, die Bundesregierung und die Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion es für sinnvoll, für 2 010 dieses von uns nicht propagierte, aber jetzt von uns umzusetzende Konjunkturprogramm wirken zu lassen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Im Einzelnen heißt das: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Einkommen von 70000 Euro, der 3950 Euro für sich und seine Familie bezahlt, erhält eine Entlastung von 2 74 Euro. Gehen beide Ehegatten arbeiten, zahlen sie bei gleichem Einkommen 62 13 Euro Krankenversicherung, und sie werden mit 996 Euro entlastet. Das ist ein Zeichen dafür, dass wirklich die mittleren Einkommen mit diesem Gesetz entlastet werden. Der ledige Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 40000 Euro wird mit 72 2 Euro entlastet. Jetzt komme ich zu dem Problem, das von allen schon angesprochen worden ist: Der Selbstständige mit gleichem Einkommen wird mit dieser Änderung nicht entlastet. Er bezahlt einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 4360 Euro. Das hängt natürlich damit zusammen, dass die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht oder nicht mehr in gleicher Höhe wie zuvor zum Abzug zugelassen werden. Das ist die geringe Gegenfinanzierung, die ich eben angesprochen habe. Deshalb gibt es die Günstigerprüfung. Ich sage aber ganz offen: Darüber, inwieweit diese Vorsorgeaufwendungen gestrichen oder gekürzt werden, werden wir selbstverständlich in den anstehenden Beratungen sprechen müssen. Es gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingekommen ist. Ich weiß also gar nicht, was die ganze Aufregung hier soll.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Stehen Sie nicht zu dem Gesetz?
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– Das muss ich noch gar nicht. Es ist nämlich ein Regierungsentwurf, Herr Thiele. Aus ganz grauer Vorzeit wissen Sie vielleicht noch, was das bedeutet.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Mit der Regierung haben Sie nichts zu tun?
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Haben Sie sich damit noch gar nicht befasst? Ich hatte den Eindruck, Sie vertreten das hier
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Ich möchte jetzt gern einen ganz anderen Punkt vertreten – er liegt mir sehr am Herzen –: Wir werden gemeinsam – das steht noch nicht im Regierungsentwurf – das Schulstarterpaket ausweiten, und zwar auf die Zeit vom 11. bis zum 13. Schuljahr.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Ach nein Das haben Sie noch vor kurzem im Bundestag abgelehnt
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– Ja, ich konnte Sie überraschen. Das freut mich jetzt. – Für uns war nie verständlich, warum dieses Paket nur bis zum 10. Schuljahr angeboten wurde.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Für uns auch nicht
- [Zuruf] Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
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– Frau Höll, Sie sehen doch: Steter Tropfen höhlt den Stein. Man kommt auch dann zum Ziel, wenn man nicht so laut brüllt. Wir weiten dieses Paket jetzt aus.
- [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Es gibt noch Erkenntnisgewinn
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– Genau. – Durch dieses Gesetz werden auch die Kinder von Geringverdienern, die die Schulklassen 11 bis 13 besuchen, mit dem Schulstarterpaket ausgestattet.
- [Beifall] SPD
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Darüber bin ich sehr erfreut. Das sind immerhin 2 50000 Schülerinnen und Schüler. Der Kreis der Empfangsberechtigten wird auf die sogenannten Aufstocker ausgeweitet. Damit haben wir einen weiteren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit geleistet. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Herzlichen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Antje Tillmann (CDU/CSU)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mitmachen statt Miesmachen“ heißt das Motto unserer Jugendorganisation. Die heutige Debatte zeigt wieder, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, das Miesmachen für Ihr politisches Programm halten.
- [Zuruf] Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gar nicht
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht wahr
Das finde ich bedauerlich. Das wird uns aber nicht daran hindern, diesen Gesetzentwurf als gute Grundlage in die Debatte einzubringen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Herr Thiele hält Steuersenkungen in Höhe von 9, 5 Milliarden Euro für ein Steuererhöhungsprogramm. Die Linken haben den üblichen Beißreflex. Dass Leute, die höhere Beiträge zahlen, auch höher entlastet werden, kann aus ihrer Sicht natürlich nur unsozial und ungerecht sein. Ich bin froh, dass die Grünen ihre Position sehr ausgewogen dargestellt haben, Frau Kollegin Scheel. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Wir beginnen heute mit der Beratung hier im Parlament; allerdings hat sich auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Gesetzentwurf schon einiges getan: Wir haben den Kreis derjenigen, deren Krankenversicherungsbeiträge begünstigt werden können, ausgeweitet. Neben den Ehepartnern und den Kindern sind jetzt auch die Lebenspartner aufgenommen. Für Geschiedene können Krankenversicherungsbeiträge künftig über den Unterhaltsfreibetrag hinaus geltend gemacht werden. Ich danke dem Ministerium dafür, dass dieses Ergebnis einer Beratung zum Referentenentwurf so schnell in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Liebe Kollegen von der Linken, wir haben uns in dieser Legislaturperiode sehr ausführlich mit den Beziehern von kleineren und mittleren Einkommen beschäftigt. Wir haben den Kinderbonus eingeführt. Wir haben das Kindergeld erhöht. Wir haben den Grundfreibetrag erhöht. Wir haben den Eingangssteuersatz gesenkt. Wir haben die Regelleistungen für 6 - bis 13 -Jährige erhöht. Von der Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres werden 7, 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren, die Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe erhalten. Wir haben für die Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und niedrigen Einkommen Beträge ausgegeben, die viel höher sind als diejenigen, die heute zur Debatte stehen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Heute diskutieren wir ein Gesetz, das denjenigen zugute kommt, die all diese Sozialleistungen durch ihre Steuern finanzieren: die Steuerzahler, die wir in dieser Legislaturperiode bisher nicht entlastet haben, jedenfalls bei weitem nicht in dem Umfang, in dem wir die sozial Schwächeren entlastet haben. Das zum Anlass für eine Ungerechtigkeitsdebatte zu nehmen, ist schon weit hergeholt. Ich will Ihnen an zwei Beispielen erklären, warum dieses Gesetz überhaupt nicht ungerecht ist. Erstens. Ein Selbstständiger mit mittlerem Einkommen und zwei Kindern zahlt über seine Steuern die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung mit, um die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Sie erinnern sich: Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wird mit Blick auf die beitragsfreie Mitversicherung in ebendieser Versicherung von 3, 2 Milliarden Euro in 2 009 bis 2 014 auf 14 Milliarden Euro aufgestockt. Dieser mittelverdienende Selbstständige, der das alles über seine Steuern mitfinanziert, bekommt weder zu den Beiträgen für seine beiden Kinder in der privaten Krankenversicherung einen Zuschuss, noch kann er die Beiträge steuerlich geltend machen. Es kann doch auch aus Ihrer Sicht nicht gerecht sein, dass bei demjenigen, der mit seinen Steuern andere unterstützt, die Beiträge für die eigenen Kinder steuerlich gar nicht berücksichtigt werden können.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Das wird in diesem Gesetzentwurf geändert. Das finden wir richtig und gerecht. Zweites Beispiel. Ein besserverdienender Angestellter zahlt nur deshalb so hohe Krankenversicherungsbeiträge, weil er mit seinen Beiträgen diejenigen unterstützt, die sich aufgrund niedrigen Einkommens die Beiträge nicht leisten können. Das ist richtig. Das ist solidarisch. Das ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, dass Sie meinen: Weil er hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlt – in Klammern: aus solidarischer Gesinnung und weil wir es gesetzlich so vorgesehen haben –, soll er sie nicht steuerlich geltend machen dürfen. Wir können nicht erst Solidarität einfordern und dann denjenigen, von dem wir die Solidarität einfordern, im Regen stehen lassen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Das wird durch diesen Gesetzentwurf geändert. Das ist gerecht und solidarisch. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass jemand, der hohe Beiträge zahlt, diese Beiträge in voller Höhe steuerlich geltend machen kann. Frau Kollegin Frechen hat darauf hingewiesen, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf nutzen werden, um auch in einem anderen Fall, in dem es um finanziell schwächere Familien geht, nachzubessern, nämlich beim Schulstarterpaket. Ja, es ist so: Wir haben dafür länger gebraucht. Wir wollten das auch für diejenigen vernünftig regeln, die nicht unter die Hartz-IV-Regelungen fallen. Wir wollten das Schulstarterpaket auch den Familien zugutekommen lassen, die ein bisschen mehr als Hartz IV haben, nämlich denjenigen, die den Kinderzuschlag bekommen. Wir werden das mit diesem Gesetz umsetzen. Auch damit werden wir wieder diejenigen fördern, die keine Steuern oder nur ganz geringe Steuern zahlen. In diesem Gleichgewicht von Sozialleistungen – solche haben wir in dieser Legislaturperiode schon in hinreichendem Maße auf den Weg gebracht – und Entlastung derjenigen, die unseren Sozialstaat finanzieren, steht der Gesetzentwurf. Wir werden ihn in den kommenden Wochen beraten und natürlich darüber sprechen – Herr Kollege Flosbach hat es gesagt –, ob wir nicht an der einen oder anderen Stelle auch bei anderen Versicherungsbeiträgen, die jetzt nicht begünstigt werden, nachbessern müssen. Dem Grunde nach stehen wir zu diesem Gesetzentwurf. Wir finden, dass hier Gerechtigkeit hergestellt wird. Bisher – so sagt das Verfassungsgericht – besteht sie ganz offensichtlich nicht. Ich danke Ihnen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16 / 12 2 54 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes – Drucksache 16 / 12 2 73 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner.
- [Beifall] SPD
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Klaus Brandner (SPD)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Opferentschädigungsgesetz regelt eine Einstandspflicht des Staates für unschuldige Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten, die der Staat mit seinen Polizeiorganen vor einer solchen Tat nicht schützen konnte. Juristen sprechen hier vom sogenannten Aufopferungstatbestand. Da ich vermute, dass nicht jedem hier im Hause die Materie dieses Gesetzes in gleicher Weise vertraut ist, will ich hier in aller Kürze die wesentlichen Punkte der bisherigen Rechtslage konkretisieren: Ziel des Opferentschädigungsgesetzes – kurz „OEG“ genannt – ist seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1976 eine eigenständige staatliche Entschädigung der Betroffenen, das heißt eine Entschädigung über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus. Anspruch auf Entschädigung haben Opfer eines Überfalls oder einer Vergewaltigung genauso wie die Betroffenen eines Terroranschlags im Inland, bei dem unschuldige Passanten getötet oder schwer verletzt worden sind. Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch liegen außerdem vor, wenn es sich um einen tätlichen Angriff auf Leib und Leben der Betroffenen handelt und der Täter – unabhängig von seiner Motivation – zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat. Umfang und Höhe der zu erbringenden Entschädigungsleistungen richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. An den Prinzipien und der Intention des OEG hat sich seit seinem Inkrafttreten nichts geändert. Gewandelt haben sich aber die Anforderungen, die im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen an eine möglichst umfassende Opferentschädigung gestellt werden. Bereits mehrfach ist deshalb das OEG in der Vergangenheit erweitert und den Verhältnissen angepasst worden. So ist zum Beispiel der Schutz ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland vor allem durch die Gesetzesnovelle im Jahre 1993 erheblich verbessert worden. Nach den furchtbaren Anschlägen von Solingen und Mölln wurde bereits damals auch darüber diskutiert, den Kreis der im Inland geschützten Personen weiter zu fassen, als es schließlich geschehen ist. Fraktionsübergreifend erörtert wird seit der letzten Legislaturperiode darüber hinaus die Überlegung, den Anwendungsbereich des OEG auf Auslandstaten auszudehnen. Trauriger Anlass dieser Überlegung sind die leider vermehrt aufgetretenen Fälle, dass deutsche Touristen und Geschäftsreisende im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind. Ich erinnere hier nur an den entsetzlichen Anschlag in Djerba 2 002 . Bislang konnten in solchen Fällen Entschädigungen häufig nur über einen Härtefonds, gewissermaßen als Notlösung, geregelt werden. Es ist deshalb gut, dass sich die Koalitionsfraktionen nach intensiven Beratungen und zahlreichen interfraktionellen Gesprächen nun auf einen Gesetzentwurf verständigt haben, der den erwähnten und anderen Erweiterungsvorschlägen in angemessener Weise Rechnung trägt: quasi von einer Notlösung zu einer transparenten gesetzlichen Lösung. Besonders herausstellen möchte ich dabei, dass besonders dann, wenn Opfer zu beklagen sind – das wissen wir ja alle –, schnelle Hilfe nottut. Schnelle Hilfe hilft doppelt, heißt es ja. Insofern wollen wir mit diesem Gesetzentwurf Rechtsklarheit in einer Situation schaffen, in der schnelle Hilfe angesagt ist. Die Kernpunkte des Dritten OEG-Änderungsgesetzes, bei dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Formulierungshilfe geleistet hat, möchte ich hier deshalb kurz vorstellen. Der Gesetzentwurf sieht erstens vor, bei Inlandstaten den Kreis der Anspruchsberechtigten auf ausländische Verwandte dritten Grades zu erweitern, die eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit besuchen, die sich in Deutschland rechtmäßig und nicht nur vorübergehend aufhält. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt diese Neuregelung, zumal weiterhin eine Abgrenzung zu Touristen und Geschäftsreisenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit getroffen wird, die auch zukünftig nur von einer Härteregelung erfasst werden können. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Einbeziehung geschädigter ausländischer Lebenspartner vor. Diese erfolgt mittelbar über eine Gesetzesverweisung auf das Bundesversorgungsgesetz. Diese Ergänzung ist nicht nur direkt aus dem OEG heraus erforderlich, sondern auch aus europa- und verfassungsrechtlichen Gründen zwingend. Der zweite Schwerpunkt des Änderungsgesetzes ist die Ausdehnung des Geltungsbereichs des OEG auf Gewalttaten im Ausland. Über diesen Punkt ist in den fraktionsübergreifenden Gesprächen lange diskutiert worden, aber nicht über das Ob, sondern über das Wie. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nun vor, auch bei Gewalttaten im Ausland sogenannte Regelleistungen zu ermöglichen. Sie werden wissen: Die Bundesregierung hat in den Beratungen hierzu anfänglich durchaus Bedenken geäußert. Da es bei Gewalttaten im Ausland an dem eingangs erwähnten Aufopferungstatbestand fehlt, können diese Taten aus rechtssystematischen Gründen nicht ohne Weiteres mit Inlandstaten gleichgesetzt werden; denn grundsätzlich kann der Staat wirksamen Opferschutz nur für sein Hoheitsgebiet garantieren. Die jetzt vorliegenden Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung jedoch durchaus vertretbar und zustimmungsfähig. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Einmalzahlungen sowie die Anrechnungs- und Ausschlusstatbestände wird hinreichend deutlich, dass die Rechtsgrundlage für die Entschädigung bei Auslandstaten nur in staatlicher Fürsorge, nicht aber in einem Aufopferungstatbestand liegen kann. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Ziel des Opferentschädigungsgesetzes ist und bleibt es, den Opfern tätlicher Gewalt einen möglichst umfassenden Schutz in Form staatlicher Entschädigung zu gewähren. Ob und wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss sich, geeicht an einer sich verändernden Wirklichkeit, immer wieder neu erweisen. Ich bin überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf genau das getan und in angemessener Weise nachgesteuert wurde. Deshalb würde ich mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf nicht nur bei den Regierungsfraktionen, sondern fraktionsübergreifend verdientermaßen eine breite Mehrheit finden könnte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Jörg van Essen (FDP)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will am Anfang das aufgreifen, was Sie, Herr Staatssekretär, soeben gesagt haben. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass wir diesen Gesetzentwurf quer durch alle Fraktionen voranbringen. Ich erinnere mich an ein Berichterstattergespräch – ich glaube, es war Ende 2 007 –, in dem wir eigentlich so verblieben waren, dass dieses Vorhaben in den Koalitionsfraktionen wie auch in den Oppositionsfraktionen vorangetrieben werden sollte. Deswegen war ich überrascht, dass dieser Kontakt nicht gesucht worden ist. Wir von der FDP – das will ich ganz deutlich sagen – wären gerne bei den einbringenden Fraktionen dabei gewesen, weil wir die Zielsetzungen, die Sie, Herr Staatssekretär, vorgetragen haben, ausdrücklich teilen.
- [Beifall] FDP
Ich will am Anfang jedoch ein paar kritische Bemerkungen machen. Im Jahre 2 002 hat die FDP-Bundestagsfraktion zum ersten Mal auf die Problematik mit Blick auf die Opfer von Terroranschlägen im Ausland hingewiesen. Es hat sieben Jahre gedauert, bis ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Wie dringlich er ist, hat der Anschlag in Bombay gezeigt, bei dem auch deutsche Staatsangehörige zu Schaden gekommen sind. Dass wir hier dringend eine Regelung schaffen müssen, ist für jedermann offenkundig. Ich spreche die Hoffnung aus, dass wir bis zur Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen. Für die FDP-Bundestagsfraktion signalisiere ich, dass wir dazu beitragen werden, dass es dazu kommt. Die zweite Bemerkung, die ich gerne vorweg machen möchte: Es fällt mir auf, wie viele Anstrengungen unternommen werden, den Begriff der Lebenspartnerschaft im Gesetzestext nicht zu erwähnen. Ich ahne, wer dafür verantwortlich ist. Meine Gefühl ist, dass Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es nicht sind. Liege ich da richtig?
- [Zuruf] Elke Ferner (SPD): Das bestätigen wir gerne
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Wir sollten auch da der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung tragen und eine klare Gesetzessprache verwenden. All diejenigen, die gemeint sind, sollten auch tatsächlich benannt werden und nicht etwa durch einen Verweis auf das Bundesversorgungsgesetz erfasst werden. Das müsste in den Beratungen, die vor uns liegen, eigentlich möglich sein. Was den Inhalt anbelangt, teile ich beide Zielrichtungen, die von Staatssekretär Brandner hier vorgestellt worden sind. Es hat sich spätestens in Mölln gezeigt, dass es sinnvoll ist, dass Personen, die in Deutschland zu Besuch sind und hier Opfer eines Terroranschlags werden, wie es beispielsweise bei einer türkischen Familie der Fall war, von den Bestimmungen erfasst werden. Dieses Ziel wird von uns ausdrücklich unterstützt.
- [Beifall] FDP
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Anschläge werden in einigen Urlaubsregionen verübt, weil sie dort aufgrund der geringeren Sicherheitsvorkehrungen leichter durchgeführt werden können. Das war in Djerba, auf Bali und zuletzt in Bombay der Fall. Wenn deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Opfer eines solchen Anschlages werden, dann handelt es sich um eine Art Aufopferung, auch wenn es rechtlich gesehen nicht der Fall ist. Deshalb haben wir die Pflicht – schon in unserem Antrag aus dem Jahr 2 002 haben wir dieses Anliegen geäußert –, uns um diese Menschen zu kümmern. Ich habe immer ein schlechtes Gewissen gehabt, dass nach einer Härtefallregelung vorgegangen wurde und dass es keinen tatsächlichen Rechtsanspruch gab. Viele Opfer hatten das Gefühl, dass sie ein zweites Mal zum Opfer wurden, weil sie auf staatliche Nachsicht angewiesen waren und keinen wirklich begründeten Rechtsanspruch hatten. Herr Staatssekretär, Sie haben natürlich zu Recht darauf hingewiesen, dass es komplizierte Fragestellungen durchaus auch an Stellen gibt, wo, wie ich finde, der Staat nicht eintreten muss. Wir alle erinnern uns – die meisten sind ja in einem Alter, dass man sich daran noch erinnern kann –, dass ein sehr bekannter bayerischer Politiker bei einem Besuch im New Yorker Nachtleben zu Schaden gekommen ist.
- [Zuruf] Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der hat das immer bestritten
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Es ist ganz selbstverständlich, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht einzustehen hat, wenn man sich in eine solche gefahrengeneigte Situation begibt, wie das damals der Fall war. Wie dem auch sei, es ist vollkommen klar: Der deutsche Steuerzahler kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn sich jemand selbst in Gefahr begibt und dann dabei Schaden erleidet.
- Abg. Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Jörg van Essen (FDP)
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