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210. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs für Wirtschaft und Technologie. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Die Frage 23 des Kollegen Bonde wird schriftlich beantwortet. Ebenso werden die Fragen 24 und 25 des Kollegen Wolfgang Gehrcke schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Die Fragen beantwortet Frau Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk. Ich rufe die Frage 26 der Kollegin Elisabeth Scharfenberg auf: Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer, CSU, an den Vereinbarungen nach § 115 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, SGBXI, über die Veröffentlichung und Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege – „Schulnotensystem“ – in der Süddeutschen Zeitung vom 11. März 2009, wonach dieses Konzept seinen Zweck verfehle, durch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen Missstände abzustellen, und der Forderung Christine Haderthauers an die Bundesregierung, diese Vereinbarung der Selbstverwaltung zu ändern?
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Marion Caspers-Merk (SPD)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Scharfenberg, der Gesetzgeber hat entschieden, dass im Rahmen der Neuregelung der Qualitätsvorschriften des SGBXI die Transparenz als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Pflegekassen und Leistungserbringern auch dadurch hergestellt werden soll, dass die Pflegequalität im Interesse all derjenigen, die Pflegeleistungen für ihre Angehörigen oder für sich selbst suchen, in Zukunft stärker kontrolliert wird. Wie Sie wissen, gab es im ganzen letzten Jahr vielerorts große Überschriften, die zum Thema hatten, dass Pflege nicht sachgerecht durchgeführt wird, dass es im Bereich der Pflege einzelne schwarze Schafe gibt. Unser Anliegen war, mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz endlich zu einer transparenten Struktur zu kommen. Wir haben gemeinschaftlich entschieden, dass Qualität einfach dokumentierbar und messbar sein soll. Auch die CSU im Bundestag und das Land Bayern haben dieser neuen Qualitätsmessung in Pflegeheimen grundsätzlich zugestimmt. Die Vertragsparteien in der Pflegeselbstverwaltung haben sich auf dieser gesetzlichen Grundlage bemüht, ein inhaltlich tragfähiges Verhandlungsergebnis zu erzielen. Die Selbstverwaltung hat nun ein Bewertungssystem vorgeschlagen, das die Kriterien der Pflegequalität dokumentiert. Erstmals sind damit Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage möglich. Insofern halte ich das Notensystem in der Pflege für einen deutlichen Fortschritt, vor allen Dingen für diejenigen, die mehr wissen wollen als das, was in einer Hochglanzbroschüre steht, die ihnen vorgelegt wird, die also erfahren wollen, wie die Pflegequalität in der jeweiligen Einrichtung ist. Die Bundesregierung betrachtet die Vereinbarungen als wichtigen ersten Schritt. Wir haben die beteiligten Gruppen immer in ihrer Forderung unterstützt, dass man zu einem einfachen und transparenten System zurückfindet. Wir haben deshalb mit den an der Selbstverwaltung Beteiligten gesprochen. Wir haben darum gebeten, dass die Bewertungssystematik verdeutlicht wird. Durch die optische Darstellung der einzelnen Noten sollte beispielsweise klar werden, dass eine schlechte Pflegequalität in einem Heim, für die es die Note Vier bekommt, nicht durch eine gute Verpflegung, für die es die Note Eins bekommt, ausgeglichen werden kann. Die Selbstverwaltung hat unsere Hinweise aufgegriffen: Die Note Vier wird optisch deutlicher dargestellt; auch die Gewichtung ist klar. Zum Beispiel fließt die Qualität der Pflege mit 52 Prozent in die Gesamtnote ein. Dem werden Ausstattungsmerkmale eines Heimes oder die dortige Verpflegung nachgeordnet. Wir erhalten das, was die Selbstverwaltung vorgelegt hat, für konsensfähig. Wir haben im Prozess Anregungen gegeben. In unserem System ist zunächst einmal die Selbstverwaltung gefordert. Wir können dieses System unterstützen und begleiten. Wir sind froh, dass unsere Hinweise aufgegriffen wurden: Beurteilungen ab Note Vier werden optisch deutlicher dargestellt; man macht klar, wie die einzelnen Noten zu gewichten sind. Wir wollen, dass dieses neue System möglichst bald kommt, damit diejenigen, die eine Heimeinrichtung für sich selbst oder für ihre Angehörigen suchen, wissen, ob sie für ihr gutes Geld auch eine gute Qualität bekommen. Ich glaube, auf eine solche Information haben die Menschen sehr lange gewartet. Deswegen kann ich die Kritik aus Bayern sowohl am Vorhaben als auch an der Art der Durchführung in keiner Weise verstehen. Meines Erachtens geht sie nach dem langen Diskussionsprozess zum jetzigen Zeitpunkt in die falsche Richtung. Eigentlich haben wir das gemeinsam beschlossen und auf den Weg gebracht. Ich halte der Kollegin Haderthauer zugute, dass sie neu in diesem Amt ist.
- [Zuruf] Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sie war Generalsekretärin
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Marion Caspers-Merk (SPD)
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Ich möchte noch einmal hervorheben, dass wir bereits in diesem Abstimmungsprozess sind. Uns hat die Selbstverwaltung Anfang dieser Woche eine überarbeitete Version vorgelegt, in der die Abwertungen deutlicher werden. Bislang war es so, dass eine Durchschnittsnote am Ende auch gegeben wurde, wenn ein Bereich mangelhaft war. Unseres Erachtens muss man aber deutlich machen: Wenn in einem zentralen Bereich, in der Pflege beispielsweise, die Note „mangelhaft“ vergeben wird, dann kann es nicht zu einer Gesamtnote kommen. Diese Anregungen sind aufgegriffen worden. Uns wurde, wie gesagt, schon am Dienstag eine überarbeitete Version vorgelegt. Statt eine öffentliche Kritik zur Unzeit zu formulieren, hätte man besser mit konkreten und in der Sache wichtigen Beiträgen an der Verbesserung des Systems gearbeitet. Wir sind froh darüber, dass unsere Ideen aufgegriffen wurden. Ich darf an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Es ist dadurch ein bundeseinheitliches System. Es ist ein klares System. Jeder weiß, was Schulnoten bedeuten, was beispielsweise eine Eins oder eine Fünf bedeutet. Wir wollten etwas entwickeln, das für die Menschen leicht nachvollziehbar ist.
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Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Vielen Dank. – Als bayerische Abgeordnete kann ich Ihnen darin zustimmen, dass aus den Reihen der CSU oft zur Unzeit Kritik kommt. Nun würde mich Folgendes interessieren: Hat sich die CSU bei den Verhandlungen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz für eine entsprechende Ausgestaltung eingesetzt, gerade bei § 115 SGBXI? Das hat Frau Haderthauer ja kritisiert. Es bestand für die CSU als Regierungspartei doch die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und auf eine positive Gestaltung zu drängen. Das wäre besser gewesen, als jetzt im Nachhinein zu kritisieren.
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Marion Caspers-Merk (SPD)
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Ich möchte nicht aus den internen Verhandlungen zitieren. Ich habe Ihnen vorhin das Ergebnis dargestellt. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist mit großer Mehrheit, auch mit einem einstimmigen Votum der Regierungsparteien, verabschiedet und auch von der Union in ihrer Gesamtheit mitgetragen worden. Es gab damals keinen Dissens; im Gegenteil. Man hat von uns immer gefordert – darin waren sich alle Pflegefachleute einig –, dass die Qualität in den Einrichtungen messbar und dokumentierbar ist. Beiden Anforderungen wird dieser Vorschlag gerecht.
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Ich rufe die Frage 27 der Kollegin Elisabeth Scharfenberg auf: Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung des Weiteren aus der Kritik an den Vereinbarungen nach § 115 SGBXI, beispielsweise der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer (Süddeutsche Zeitung, 11. März 2009) oder auch weiterer Akteure im Rahmen eines Beitrags der ARD-Sendung Report Mainz („Wie gute Heime zu schlechten Noten kommen“, 9. Februar 2009), wonach eine schlechte Beurteilung einer Pflegeeinrichtung/eines Pflegedienstes in einem Kriterium durch die positive Bewertung in einem anderen Kriterium ausgeglichen werden könne oder dass an der Entwicklung der Kriterien nach § 115 SGBXI die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie unabhängige Verbraucherorganisationen nicht in ausreichendem Maße beteiligt worden seien?
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Marion Caspers-Merk (SPD)
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Frau Kollegin Scharfenberg, ich antworte Ihnen gern darauf. Die Verbände der pflegebedürftigen und behinderten Menschen wurden im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsverfahrens beteiligt. Ansonsten haben die einzelnen Parteien der Selbstverwaltung gemeinschaftlich an dem neuen Notensystem gearbeitet. Es ist also im Konsens entwickelt worden. Zu der Frage, was zur Abwertung führt und wie Transparenz hergestellt wird, habe ich Ihnen gerade schon erläutert, dass es gegenüber dem ersten Vorschlag Veränderungen gibt. Sie sind uns am Dienstag dieser Woche vorgestellt worden. Wir sind sehr froh darüber, dass die Selbstverwaltung auf die Vorschläge, die das Bundesgesundheitsministerium unterbreitet hat, eingegangen ist.